Beschlussvorschlag:
„1. Der
Rat der Stadt nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis
von dem als Anlage beigefügten Beteiligungsbericht. Der Rat beschließt über den
Bericht als Anlage zum Haushaltsplan 2009, im Sinne von § 108 Abs. 2 GO NW in Verbindung
mit § 1 Abs. 2 GemHVO.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche
Bekanntgabe des Beteiligungsberichtes zu veranlassen (s. § 117 Abs. 2 GONW).
Die Aufsichtsbehörde ist vorab hierüber in Kenntnis zu setzen im Sinne von § 80
Abs. 5 GO NW. Als Anlage zur Haushaltssatzung ist der Beteiligungsbericht nach
§ 80 Abs. 6 GO NW bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses 2008 zur Einsichtnahme
bereit zu halten.“
Gez. Günter
Scheib
Bürgermeister
Erläuterungen und Begründungen:
§ 117 GO NW sieht vor, dass die Gemeinde einen
jährlichen Beteiligungsbericht aufzustellen hat. Der Bericht muss dem Rat und
den Einwohnern zur Kenntnis gebracht werden und ist aus diesem Grund von der
Gemeinde zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme
ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.
Der Beteiligungsbericht 2009 stellt eine
inhaltliche Fortschreibung des Vorjahresberichtes dar mit dem Zweck einer
einheitlichen und transparenten Darstellung der unterschiedlich strukturierten
Gesellschaften und ihre Verzahnung mit dem städtischen Haushalt. Seit 2003
werden neben den Angaben zu den Unternehmen auch informative Daten zu den
Zweckverbänden mit aufgeführt.
Der Bericht beinhaltet die wesentlichen Daten
der Jahresabschlüsse 2007 sowie die vergleichbaren Werte aus den Vorjahren 2005
und 2006. Des Weiteren enthält der Bericht für Beteiligungen über 50 % die
Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, sowie den Bericht über die
Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung, Ausblicke und die Finanzplanung für
die Jahre 2008 bis 2012.
Damit erfüllt dieser Bericht zugleich die
Anforderungen zur Veröffentlichung von Beteiligungsdaten im Rahmen des
Haushaltsplanes im Sinne von § 108 Abs. 2 GO NW in Verbindung mit § 1 Abs. 2
GemHVO.
Auf eine gesonderte Darstellung der
wirtschaftlichen Betätigungen im Anlagenteil des Haushaltsplanes 2009 wird
deshalb verzichtet.
Gez. Günter Scheib
Anlage: Beteiligungsbericht