Betreff
Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers
Vorlage
WP 09-14 SV 01/061
Aktenzeichen
01-rb
Art
Beschlussvorlage
Der
Haupt- und Finanzausschuss bestellt Herrn Tobias Schlusche zum
stellvertretenden Schriftführer gemäß § 58 Abs.1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen.
Erläuterungen und Begründungen:
Gem. § 58 Abs.7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Für den Fall der Verhinderung des benannten Schriftführers empfiehlt die Verwaltung die Benennung eines stellvertretenden Schriftführers.