Betreff
Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers
Vorlage
WP 09-14 SV 01/061
Aktenzeichen
01-rb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss bestellt Herrn Tobias Schlusche zum stellvertretenden Schriftführer gemäß § 58 Abs.1  der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Gem. § 58 Abs.7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Für den Fall der Verhinderung des benannten Schriftführers empfiehlt die Verwaltung die Benennung eines stellvertretenden Schriftführers.