Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport:
1.
die Neuerrichtung einer Schule am Standort
Beethovenstraße durch Zusammenlegung der Gemeinschaftsgrundschule
Adolf-Reichwein und der kath. Bekenntnisschule Adolf-Kolping zum Schuljahr
2012/2013. Die Ausrichtung der Schule bestimmt sich durch das Bestimmungsverfahren
gemäß
§ 27 Abs. 2 SchulG NRW
2.
die 3-zügigkeit der neuen Schule am Standort
Beethovenstraße
3. die Beauftragung der Verwaltung zur
Einleitung des Bestimmungsverfahrens gemäß § 27 Abs. 2 SchulG NRW
4. die Beauftragung der Verwaltung zur
Einleitung des Genehmigungverfahrens gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW
Erläuterungen und Begründungen:
Grundschulentwicklungsplan G-SEP
Aufgrund
zahlreicher Veränderungen in der Grundschullandschaft sah sich der Schulträger
Hilden veranlasst, eine neue Schulentwicklungsplanung zu erarbeiten. Die bis zu
diesem Zeitpunkt gültige Schulentwicklungsplanung aus dem Jahre 2007 korrespondierte
nicht mehr mit den aktuellen Rahmenbedingungen. Als elementare Veränderungen
sind hier insbesondere die nachfolgenden Punkte zu nennen:
-
der
Rückgang der Schülerzahlen aufgrund des fortschreitenden demographischen Wandels,
-
die
Veränderungen der Schülerströme aufgrund des Wegfalls der Schulbezirke
-
der
stetig steigende Betreuungsbedarf an den Grundschulen.
Im
Februar 2010 hat die Verwaltung dem Fachausschuss das Eckpunktepapier "Grundschulentwicklungsplanung" (SV 09-14 51/031) vorgelegt.
Am
9.12.2010 wurde dem Ausschuss für Schule und Sport mit der Sitzungsvorlage
09-14 51/068 ein auf den Analysen und Prognosen basierender Maßnahmenkatalog
vorgelegt. Der Fachausschuss beauftragte die Verwaltung zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes auf der Basis des
vorgestellten Maßnahmenpapiers.Â
Flankiert wurde dieser gesamte Prozess durch
eine umfängliche Beteiligungsstruktur.
Das Verfahren wurde von einem Unterausschuss begleitet,
welcher über die Analyse der Grundschullandschaft und den daraus resultierenden
Maßnahmenvorschlägen informiert wurde. Ergänzend dazu fanden in allen Schulen,
an denen der Gutachter Handlungsbedarf konstatierte, intensive Informationsgespräche
statt.
In der
Sitzung am 24.02.2011 wurde dem Ausschuss der „Grundschulentwicklungsplan“
vorgelegt (SV 09-14 51/083). Nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport
hat der Rat der Stadt der vorgelegten Schulentwicklungsplanung zugestimmt und
einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
- Der vorgelegte Schulentwicklungsplan für den Bereich Grundschule
bildet gemäß § 80 Schulgesetz NRW die Grundlage für die zukünftigen
schulorganisatorischen und schulbaulichen Maßnahmen sowie für die
Entwicklung der Grundschullandschaft in der Stadt Hilden
- Die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen sollen kurz- und
mittelfristig umgesetzt werden. Die dazu notwendigen Maßnahmen werden im
Ausschuss für Schule und Sport und gegebenenfalls im Rat beraten und
beschlossen.
Alle
schulorganisatorischen Maßnahmen wurden in gesonderten Sitzungsvorlagen
dargestellt und einzeln zur Beschlussfassung gestellt.
Schulorganisatorische Maßnahmen am Standort
Beethovenstraße
Mit
der Sitzungsvorlage SV 09-14 51/087 wurde dem Ausschuss am 24.02.2011 die
Situation am Standort Beethovenstraße geschildert.
Im Hildener Norden befinden sich mit der Gemeinschaftsgrundschule Adolf-Reichwein (ARS) und der katholischen Bekenntnisschule Adolf-Kolping (AKS) zwei städtische Grundschulen auf einem Schulgelände.
Die Verwaltung stellte drei Problemkreise
(Integration, Einzügigkeit der ARS; Raumproblematik) dar, welche im Ergebnis
nach eingehender Beratung mit unterer und oberer Schulaufsicht in den Vorschlag
Neugründung einer Schule am Standort Beethovenstraße
durch Zusammenlegung der Gemeinschaftsgrundschule Adolf-Reichwein und der kath.
Bekenntnisschule Adolf-Kolping mündeten. Die Ausrichtung der Schule sollte mit
dem im Schulgesetz vorgesehenen Bestimmungsverfahren erfolgen.Â
Auf die ausführliche Darstellung in der o.g.
Sitzungsvorlage wird verwiesen.
Da dieÂ
Adolf-Kolping Schule sich deutlich für den Erhalt der kath. Bekenntnisschule
aussprach, wurden dem Ausschuss zwei Alternativen zur Beschlussfassung
vorgelegt:
- den von der Verwaltung favorisierten Vorschlag der Neugründung
einer Schule durch Zusammenschluss und
- das von der AKS und der Elterninitiative favorisierte Vorgehen,
weitere Zeit zur Entscheidungsfindung zu erhalten.
Der Fachausschuss beschloss die Verlängerung des Entscheidungszeitraums,
um der AKS „zusätzliche Zeit zur
Erarbeitung einer alternativen Lösung zu geben.
Die Alternative ist dem Schulträger bis Ende Mai 2011 vorzulegen, damit nach vorheriger Prüfung und Abstimmung mit der unteren und oberen Schulaufsichtsbehörde, eine Beratung und Entscheidung im Schul- und Sportausschuss am 7.7.2011 und nachfolgend im Rat am 20.07.2011 erfolgen kann“ (Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Schule und Sport vom 24.02.2011).
Zudem wurde seitens der Verwaltung die Einrichtung
eines „Runden Tisches“ zur weiteren Diskussion der Alternativen zugesagt.
Runder Tisch Beethovenstraße
Am 11.04. fand der „Runde Tisch Beethovenstraße“ in
den Räumlichkeiten des Rathauses statt. Moderiert wurde der Runde Tisch durch
Herrn Bürgermeister a.D. Günter Scheib.
Anwesend waren die Schulleitungen, nebst
Stellvertretung, jeweils drei Elternvertreter, alle stimmberechtigten Mitglieder
des ASS Â und das beratende Mitglied der
Fraktion Freie Liberale, Schulrätin Völker, Beigeordneter Gatzke und Vertreter
der Verwaltung.
Die dreistündige Sitzung verlief in einer
konstruktiven und zielorientierten Atmosphäre. Die Ergebnisse gehen aus der
beigefügten Niederschrift (Anlage 1) hervor.
Im Ergebnis wurde folgende weitere Vorgehensweise
vereinbart (Auszug aus der Niederschrift):
Auch die Adolf-Kolping Schule erstellt ein
Konzept wie der Schulstandort an der Beethovenstraße zukünftig gestaltet sein
könnte. In diesem Konzept sollen alle vom Schulträger skizzierten Problemkreise
adäquat Berücksichtigung finden.
Die Adolf-Reichwein Schule hat bereits ein
Konzept entwickelt.
Danach sollten unter Moderation der
Schulrätin ein bzw. zwei Rahmenkonzepte (additives Modell und/oder Zusammenschluss-Modell)
entwickelt werden. Ob ein oder zwei Konzepte entwickelt werden, hängt vom
Prozessverlauf ab. Sollten sich im moderierten Prozess beide Schulen nebst
Elternvertreter auf einen gemeinsamen Weg (Kooperationsmodell oder
„Neugründung durch Zusammenschluss) verständigen, würde nur ein
Rahmenkonzept erstellt werden. Sofern beide Schulen weiter unterschiedliche
Lösungen präferieren, würden zwei Rahmenkonzepte entwickelt werden.
Der Verwaltung wird das Ergebnis dieses
Prozesses bis zum 03.06.2011 vorgelegt werden. Dem Ausschuss für Schule und
Sport wird eine entsprechende Sitzungsvorlage für die Sitzung am 07.07.2011 für
die Beratung und Beschlussfassung zugestellt. Eine Entscheidung über die
Zukunft des Standortes solle in dieser Sitzung gefasst werden, da im Herbst die
Anmeldungen für das neue Schuljahr anstehen und Eltern Planungssicherheit
benötigen.
Mit diesem Vorgehen erklärten sich alle
Beteiligten einverstanden.
Mit diesem Arbeitsauftrag erfolgte der Einstieg in
das moderierte Verfahren, dass gänzlich ohne Beteiligung der Verwaltung
erfolgte.
Moderiertes Verfahren
Im Mai/Juni fand das moderierte Verfahren unter
Vorsitz der Schulrätin statt.
Die genauen Inhalte können den Protokollen im
Anhang entnommen werden (Anlage 2).
Ebenso können die beiden von den Schulen
vorgelegten Konzepte der Anlage entnommen werden (Anlage 3 und 4)
Prozess und Ergebnis dieses Verfahrens werden
umfänglich in der nachfolgenden Stellungnahme der Schulrätin Völker dargestellt:
Schulfachliche
Stellungnahme zu den Kooperationsgesprächen
zwischen
Adolf-Reichwein-
und Adolf-Kolping-Schule
Zur Ausgangssituation:
Im Hildener Norden am
Standort Beethovenstraße liegen auf einem Schulgelände in unmittelbarer
Nachbarschaft sowohl die Adolf-Reichwein-Schule – Gemeinschaftsgrundschule –
als auch die Adolf-Kolping-Schule als katholische Bekenntnisschule.
Mit Blick auf die
Schulentwicklungsprozesse am Standort Beethovenstraße bestehen von beiden
Grundschulen – Adolf-Reichwein-Schule (ARS) und Adolf-Kolping-Schule (AKS) –
jeweils unterschiedliche Perspektiven:
Die ARS muss sich seit
mehreren Jahren mit rückläufigen Schülerzahlen auseinandersetzen, sodass sich
hier prognostisch bis 2020 eine stabile Einzügigkeit entwickeln wird. Diese ist
gleichzeitig verbunden mit einem Anstieg von Kindern mit Migrationshintergrund,
der sich langfristig vermutlich in einem Prozentanteil von ca. 70 Prozent –
vornehmlich türkischer Familien – darstellen wird (siehe SEP).
Für die ARS wurden im Rahmen
des SEPÂ insgesamt drei Problemfelder
definiert: Integration / Migration (s. o.), Lehrerversorgung (auf Grund
zurückgehender Schülerzahlen) und Raumsituation (auf Grund umfangreicher
schulischer Angebote).
Bei der AKS handelt es sich
um eine katholische Bekenntnis-Grundschule mit einer auf mehrere Jahre hin
stabil ausgerichteten Zweizügigkeit und einer stabilen Anzahl von Kindern mit
Migrationshintergrund (siehe SEP), bei denen keine bzw. nur geringe Integrationsproblematiken
zu beobachten sind. Die drei benannten Problemfelder der Nachbarschule bestehen
für die AKS nicht.
Auf Grund der oben kurz
skizzierten Entwicklungen im Hildener Norden erscheint es sinnvoll und notwendig,
den Standort Beethovenstraße diesen aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Auf Grund der aktuellen
Gesetzeslage ist dies allerdings nur im Rahmen der Auflösung beider Schulen und
Errichtung einer neuen Schule in Verbindung mit einem entsprechenden
Bestimmungsverfahren möglich. Ein Schulverbund mit Haupt- und Teilstandort scheidet
aus, da eine katholische Bekenntnisschule erlassgemäß ausschließlich als –
kleinerer – Teilstandort eingesetzt werden darf.Â
Im Rahmen der
Auseinandersetzung und der zum Teil sehr intensiven Diskussionen über den Vorschlag
der Verwaltung „Auflösung beider Grundschulen und Errichtung einer neuen
Schule“ seit November 2010 fand am 11.04.2011 ein gemeinsamer „Runder Tisch“
unter Beteiligung von Schulleitungen, Elternvertretern, Schulträger, Vertreter
der Hildener Parteien und der Schulaufsicht statt.
In diesem Gespräch
entwickelte sich in Abstimmung mit allen Beteiligten folgende Vorgehensweise:
Die Adolf-Kolping-Schule
erstellt ein Konzept, wie der Schulstandort an der Beethovenstraße zukünftig
gestaltet sein könnte. In diesem Konzept sollen alle von Schulträger
skizzierten Problemkreise Berücksichtigung finden.
Die Adolf-Reichwein-Schule
hat bereits ein Konzept entwickelt und vorgelegt.
Danach sollen unter
Moderation der Schulrätin ein bzw. zwei Rahmenkonzepte entwickelt werden. Ob
ein oder zwei Konzepte entwickelt werden, hängt vom Prozessverlauf ab. Sollten
sich im moderierten Prozess beide Schulen nebst Elternvertreter auf einen
gemeinsamen Weg verständigen, würde nur ein Rahmenkonzept erstellt werden.
Sofern beide Schulen weiterhin unterschiedliche Lösungen präferieren, würden
zwei Rahmenkonzepte entwickelt werden.
 Â
In der Vorbereitung der
Gespräche wurde ein schon am Runden Tisch angesprochener Aspekt ergänzt:
- EntwicklungÂ
und Sicherung von Stabilität, Tragfähigkeit und
Zukunftsorientierung am Standort Beethovenstraße unter
Berücksichtigung der drei bekannten
Problemfelder.
Hieraus resultierte folgende
Vorgehensweise:
1. Termin (10.05.2011, 11.00
– 13.00 Uhr im Schulamt):
Ziel dieses ersten Gespräches
zwischen den Schulleitungen ist der          Aufbau
einer gemeinsamen Zielsetzung sowie die Benennung konkreter  Arbeitsfelder hinsichtlich der Kooperationsmöglichkeiten.
Auf der
Grundlage schriftlich vorliegender konzeptioneller           Überlegungen beider Schulen werden erste
Kooperationsmöglichkeiten      (unter
Berücksichtigung der genannten Problemfelder) diskutiert und         auf ihre „Aussagekraft“ hin überprüft.
Die Schulen
definieren – gemeinsame – Arbeitsfelder, die anschließend           in den jeweiligen schulischen Gremien
(Lehrerkollegium, Elternschaft) Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â diskutiert
und in einem Kooperationsentwurf formuliert werden.
2. Termin (23.05.2011, 12.00
– 13.30 Uhr im Schulamt):
Ziel ist die schriftliche
Fixierung von Kooperationsmöglichkeiten beider  Schulen,
die in einer vorläufigen Konzeptvorlage für den Schul- und   Sportausschuss (07.07.2011) und nachfolgend
für den Rat (20.07.2011)          münden.  Â
Auf der
Grundlage der vorzulegenden Entwürfe werden   Kooperationsmöglichkeiten
definiert, auf ihre Umsetzbarkeit überprüft           und
mit beiden Schulen abgestimmt.
3. Termin mit
Elternvertretern beider Schulen
(06.0.2011, 17.00 – 19.00
Uhr in der Adolf-Kolping-Schule)Â
Präsentation
der Gespräche zwischen den Schulleitungen und Kolleginnen beider Schulen einschließlich
der schriftlich vorliegenden Unterlagen.
     Austausch, Diskussion, Klärung von Fragen,
…
           Ergänzungen aus Sicht der Elternvertreter
           Stellungnahme der Eltern
Die jeweiligen Protokolle
sind dieser Zusammenfassung der Schulaufsicht als Anhang beigelegt und repräsentieren
die jeweiligen Inhalte der Gespräche.
Sie sind mit den
Schulleitungen und Elternvertretern beider Schulen abgestimmt.
Die Adolf-Reichwein-Schule
reichte in Folge des bereits veröffentlichten Konzepts eines Standorts an der
Beethovenstraße weitere Vorschläge ein, die sich weiterhin auf den Zusammenschluss
beider Schulen beziehen und alle Kinder im Hildener Norden als „Zielpersonen“
betrachten.
Hier werden insbesondere das
gemeinsame Gebet, die Gestaltung gemeinsamer Gottesdienste, das Gemeindeleben,
die Inklusion, das Drehtürenmodell zur individuellen Förderung und die
Begabtenförderung angesprochen.
Festzuhalten ist, dass in
diesen Vorschlägen der ARS Überlegungen zur einer Annäherung im Bereich der
religiösen Erziehung im Vordergrund stehen. Diese sind durchgängig im Sinne
einer ganzheitlichen Bildung und Erziehung, wie sie das Schulgesetz NRW
vorgibt, im Rahmen von Kooperationen umzusetzen. Gleichwohl muss auf Grund der
unterschiedlichen Schülerstrukturen der ARS und der AKS – insbesondere hinsichtlich
der individuellen religiösen Ausrichtung – beachtet werden, dass alle Kinder
bzw. alle Familien aller Glaubensrichtungen gleichermaßen Berücksichtigung
finden.
Ganzheitliche Bildung und
Erziehung bezieht sich ebenfalls auf die
Vorschläge bezüglich eines Drehtürenmodells bzw. einer Begabtenförderung und
auch hinsichtlich einer inklusiven Beschulung, wobei in diesem Zusammenhang
anzumerken ist, dass in den Eckpunkten zur inklusiven Beschulung Kinder mit den
Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung benannt
sind. Kinder mit dem Förderschwerpunkt GG werden zurzeit nach abgeschlossenem
AO-SF (Verfahren zur Festlegung des sonderpädagogischen Förderschwerpunktes und
Förderortes) im Rahmen des GU (Gemeinsamer Unterricht) oder an einer
Förderschule mit entsprechendem Schwerpunkt beschult.
Anmerkung:
Einzelne Vorschläge der
Adolf-Reichwein-Schule sind in Analogie zu den Vorschlägen der
Adolf-Kolping-Schule auch in den unten stehenden Ausführungen wieder zu finden.
Von Seiten der
Adolf-Kolping-Schule wurden Kooperationsvorschläge in die Gespräche
eingebracht, die auf den Erhalt zweier Systeme am Standort Beethovenstraße
ausgerichtet sind. Sie berühren den gesamten Schultag und beinhalten Vorschläge
auf den Ebenen Unterricht – insbesondere Sprachförderung –, Offener Ganztag,
Kollegiale Zusammenarbeit, Schüler- und Elternmitwirkung, Schulleben (Feste und
Feiern), Lehrerversorgung und Raumversorgung.
Im Rahmen des 1. Gesprächs
vereinbarten die Schulleitungen und die Vertreterinnen der Kollegien, ausgehend
von den Vorschlägen der AKS in die Diskussion einzusteigen.
Daher werden im Folgenden
unter der Ãœberschrift der drei Problemfelder die hierzu jeweils vorliegenden
Kooperationsvorschläge und deren Einschätzung bzw. Bewertung dargelegt.
Es schließen sich
Erläuterungen weiterer Aspekte und ein jeweiliges Fazit an.
Integration
/ Migration
Vorschläge
der AKS Gemeinsamer
offener Schulbeginn – 7.30 bis 8.00 Uhr – mit Angeboten der Begegnung in
beiden Schulen Flexibles
Ankommen, Lesen, Spielen, Zeit füreinander, … Innerhalb
der Unterrichtsblöcke von 90 Minuten, in denen verbindlicher Unterricht im
Klassenverband der jeweiligen Schulen statt findet, kommt es zu Kooperationen
in Form von Förderbändern der beiden Schulen:  z. B. Lesestunden Experimentelle
Mathematik, Knobeln, Geometrie Sport Theater   Begegnung
der Religionen, Dialog der Kulturen Gemeinsame
Schulgottesdienste …. Sprachförderung
DaZ – interkulturelle Pädagogik für alle Kinder beider Schulen. Gemeinsame
AGs im Offenen Ganztag, z. B. Sport, Musik, … Schülermitwirkung
/ -parlament / Klassensprecher / Stufenrat Gemeinsame
Veranstaltungen wie z. B. Sommerfeste, Projektwochen, Basare, Flohmärkte,
Lesewochen oder –nächte, Autorenlesungen, … |
Vorschläge
bzw. Einschätzungen der ARS Die
ARS schlägt hier in ihren vorgelegten Überlegungen im Rahmen eines offenen Unterrichts-beginns
ein morgendliches gemeinsames Gebet vor, das in der Zeit zwischen 8.00 und
8.15 Uhr stattfinden könnte. Die
nicht-katholischen Kinder und LehrerInnen könnten in dieser Zeit andere Kinder
individuell fördern, Unterricht planen, Absprachen treffen, … Berufstätige
Eltern nehmen dieses erweiterte Angebot sicherlich gerne an. Allerdings
bevorzugen die Migranteneltern grundsätzlich eher einen späteren Unterrichtsbeginn,
sodass Integration und Sprachvorbilder nicht umgesetzt werden können. In
dieser Form ergeben sich ca. 1-2 Unterrichtsstunden, in denen die Kinder der
AKS Sprachvorbilder für die Kinder der ARS sein können. Demgegenüber
stehen 22-27 Stunden Sprachvorbilder im Klassenverband im Konzept der ARS. Gemeinsame,
wöchentliche Schulgottesdienste finden sich auch im Vorschlag der ARS, zu
denen auch die kooperierenden Kindertageseinrichtungen eingeladen werden können. Ein-
und Ausschulungsgottesdienste unter Berücksichtigung der unterschiedlichen
Konfessionen sind ebenfalls berücksichtigt.  Die
DaZ-Gruppen der ARS sind mit 90 Kindern aus sechs Klassen sehr voll. Bei zwei
Wochenstunden DaZ sind die Gruppen bereits 25 Kinder stark. Weitere Lehrerstunden
können nicht bereitgestellt werden. Für
die Förderung der Kinder der AKS wäre dies sicherlich ein Vorteil; für die notwendigen
Sprachvorbilder der ARS-Kinder ergibt sich keine nennenswerte Verbesserung. Die
meisten Migrantenkinder besuchen keine nachmittäglichen Veranstaltungen der
Schule. Die Kinder verbringen das Mittagessen und ihre Freizeit bei ihren
Familien. Einzig
der herkunftsprachliche Unterricht wird von vielen Migranten- kindern besucht
sowie auch am Wochenende der Unterricht in der Moschee.Â
   Klassensprecher
haben selten sprachliche Schwierigkeiten – daher ist in diesem Vorschlag kein
Beitrag zur Integration bzw. zu den Sprachvorbildern zu erkennen. Auf
allen Festen zeigt sich, dass die muslimischen Kinder mit ihren Familien anwesend
sind, jedoch fast ausschließlich mit anderen muslimischen Eltern Kontakt
aufnehmen. Eine Durchmischung findet kaum statt. Dies hat vor allem damit zu
tun, dass muslimische Männer und Frauen in der Regel getrennt feiern. |
Erläuterungen
und Fazit
Die vorliegenden Vorschläge zur Kooperation
enthalten grundsätzlich Chancen und Möglichkeiten, Kinder aus
Migrationsfamilien sowohl sprachlich als auch sozial, kulturell, … zu
integrieren.
Sie stellen in ausgewählten Ausschnitten
Lösungsansätze für das Problemfeld Integration / Migration dar, so
beispielsweise im Bereich der genannten Förderbänder, in denen auf Grund einer
Durchmischung der Kinder der AKS und der ARS in ausgewählten Stunden eine
positive Entwicklung der sprachlichen Kompetenzen durch regelmäßigen Kontakt
mit Sprachvorbildern initiiert werden soll.
Aus Sicht der ARS reicht diese Stundenanzahl allein
quantitativ nicht aus, um die Problematik der Integration, insbesondere
hinsichtlich der sprachlichen Kompetenzen, zeitnah zu einer Lösung zu führen.
Vielmehr gewährleistet erst eine Mischung aller Kinder beider Schulen über den
gesamten Schulmorgen bzw. Schultag hinweg ein Potential, mit dem Integration
sowohl generell als auch in sprachlicher Hinsicht gelingen kann.
Allerdings muss auch unter dieser Konstellation
intensiv und konzeptionell gearbeitet werden, denn allein eine Durchmischung
der Kinder innerhalb eines Klassenverbunds gewährleistet noch keine gelingende
Integration und eine positive Entwicklung bzw. Erweiterung sprachlicher
Kompetenzen. Ein abgestimmtes, stets zu evaluierendes Vorgehen hinsichtlich der
Bildungs- und Erziehungsarbeit ist auch hier unabdingbar.
Hinsichtlich der individuellen religiösen
Haltungen ist insbesondere für die islamischen Kinder und ihre Familien zu
berücksichtigen, dass in den ausgewählten Stunden der Unterricht nicht unter
dem christlichen bzw. katholischen Kreuz stattfindet und alle Inhalte ohne jegliche
christliche oder katholische Bezüge vermittelt werden. Eine Abstimmung mit den
Mitwirkungsgremien beider Schulen ist erforderlich.      Â
Für die Integration der Migrationskinder in den
weiteren beschriebenen Vorschlägen (Offener Anfang, Besuch des offenen Ganztags
mit Freizeitangeboten, Teilnahme an einem Schülerparlament, gemeinsames Feiern,
…) ist darüber hinaus ein sehr enges Zusammenwirken weiterer, am
Schulentwicklungsprozess beteiligter Personen und Institutionen notwendig.
Ein solches Vorhaben macht als
Grundvoraussetzung für ein prognostisch erfolgreiches Gelingen ein hohes
Engagement aller, insbesondere der Schulleitungen, der Kollegien und der
Elternvertreter, sowie eine großzügig bemessene Zeitschiene notwendig.Â
In welchem Ausmaß dieses Zusammenwirken aller
Personen und Institutionen in den alltagspraktischen Bereich umsetzen ist, kann
an dieser Stelle nur ausgehend von den vorliegenden theoretischen Ãœberlegungen
vermutet werden.
Nach Abwägung beider Herangehensweisen an die Problematik der
Integration ist folgendes zu konstatieren:
Die AKS benennt eine Vielzahl von engagierten
Kooperationsansätzen zur Entschärfung der Integrationsproblematik. Diese
Vorschläge würden die Kinder beider Schulen zu spezifischen Zeiten zusammenführen
und in diesem Rahmen Sprachvorbilder schaffen. Im Gegensatz dazu würde durch
die Zusammenlegung beider Schulen zum einen, ab dem Schuljahr 2012/2013 eine vollständige
Heterogenität in der Eingangsklasse gegeben sein, zum anderen könnte in den
aufsteigenden Klassen eine zeitliche intensivere Durchmischung erfolgen. Wobei
klar angemerkt werden muss, dass dies keinen Automatismus darstellt, sondern
mit der Entwicklung eines adäquaten Schulkonzeptes einhergeht. Vor diesem
Hintergrund erscheint die Zusammenlegung beider Schulen ein größeres Potential
zur Lösung des Problemfeldes Integration zu bieten. Â
Lehrerversorgung
Vorschläge
der AKS Gemeinsamer
offener Schulbeginn – 7.30 bis 8.00 Uhr – mit Angeboten der Begegnung in
beiden Schulen Flexibles
Ankommen, Lesen, Spielen, Zeit füreinander, … Innerhalb
der Unterrichtsblöcke von 90 Minuten, in denen verbindlicher Unterricht im
Klassenverband der jeweiligen Schulen statt findet, kommt es zu Kooperationen
in Form von Förderbändern der beiden Schulen. Anzudenken sind Lesestunden Experimentelle
Mathematik, Knobeln, Geometrie Sport Theater   Begegnung
der Religionen, Dialog der Kulturen Gemeinsame
Schulgottesdienste …. Gemeinsame
AGs im Offenen Ganztag, z. B. Sport, Musik, … Die
KollegInnen der AKS sind im Rahmen von kurz- und mittelfristigen Vertretungssituationen
bereit zu kooperieren, wobei diese Vereinbarungen im Bedarfsfall zügig
getroffen werden können. |
Vorschläge
bzw. Einschätzungen der ARS Für
die Lehrer würde dies 2,5 Stunden zusätzlich unbezahlte Arbeitszeit bedeuten
– für eine ungewisse Anzahl an Kindern. Mehrbelastung
für alle Lehrer Lehrer
müssten verschiedene AGs freiwillig und ohne Bezahlung anbieten, wobei die Angebote
im Ganztag vornehmlich von deutschen Kindern angenommen würden. Die
Lehrerversorgung an der ARS ist grundsätzlich gefährdet, nicht nur für den
Vertretungsfall. Dies bezieht sich sowohl auf den Kern- als auch auf den
Förderunterricht. Eine
Verschärfung kommt noch auf Grund der Änderung des Einschulungsalters
hinzu. Außerdem
wird in den nächsten Jahren einmal kein 1. Schuljahr mit 18 Kindern zu Stande
kommen. Alle muslimischen Kinder strömen dann in die Augustastraße oder an
den Elbsee. Anmerkung: Laut SEP wird die ARS bis zum Jahr 2020 stabil
einzügig sein. |
Erläuterungen
und Fazit
Zur Unterrichtsversorgung in kleinen Systemen:
Der Berechnung der Lehrerstellen bzw. Stunden
einer Schule liegt derzeit eine Relation von 23,42 zu Grunde. D. h. auf 23,42
Kinder wird eine ganze Lehrerstelle mit 28 Stunden berechnet.
Bildet eine Schule Klassengrößen unterhalb
dieses Wertes kann unter Umständen der Fall eintreten, dass bei gleichzeitig
korrekt berechneter Stellenzuweisung eine Klassenleitung auf Grund der Stellenzuweisung
nicht besetzt werden kann.
In der Regel erfolgt hier ein Ausgleich durch
den Einsatz einer entsprechenden Anzahl von Teilzeitkräften sowie von
befristeten Ersatzeinstellungen, so dass auch bei kleinen Systemen die
Grundversorgung gewährleistet ist.
Das Schulamt bzw. die Schulverwaltung kann über
SchIPS (Schul – Informations- und Planungssystem) die Besetzung der einzelnen
Schule aktuell einsehen und richtet die Versorgung aller Schulen nach diesem
Verfahren aus, wobei grundsätzlich eine Gleichverteilung aller Schulen
angestrebt ist. Eine erhöhte personelle Ausstattung kleinerer Systeme ist im
Sinne der Gleichverteilung der Lehrerstellen an allen Schulen nicht möglich.
Lehrerausfall muss von allen Schulen
grundsätzlich in einem gewissen Rahmen mit eigenen Ressourcen aufgefangen
werden (hierzu entwickeln die Schulen ein so genanntes Vertretungskonzept).
Dies gelingt beispielsweise durch Veränderungen von Förderstunden wie DaZ, LRS,
durch Aufteilen von Klassen oder Lerngruppen, genehmigte Mehrarbeit der
Lehrkräfte, …
Es ist nachvollziehbar, dass ein Lehrerausfall
in kleinen Schulsystemen gravierendere Auswirkungen mit sich bringen kann als
dies bei größeren Systemen der Fall ist, da eine Vertretungssituation hier
nicht mit einer angemessenen Anzahl weiterer zur Verfügung stehender
Lehrerstunden realisiert werden kann.
Bei längerfristigen Ausfällen wird über das
Schulamt ein Ersatz in Form von befristeten Einstellungen oder Abordnungen
eingerichtet.
Zu Abordnungen an die ARS hat sich die AKS im
Bedarfsfall bereit erklärt. Somit könnte ein kurzfristiger Unterrichtsausfall
überbrückt werden. Dies wäre in gegenseitiger Absprache sowohl bei Überhang,
bei ausgeglichenem Stundenkontingent als auch bei leichtem Unterhang der AKS
möglich. Es müsste in diesem Fall allerdings gewährleistet sein, dass der
aufgefangene Unterrichtsausfall der ARS nicht zu einem nicht vertretbaren
Unterrichtsausfall der AKS führt.
Eine kontinuierliche Unterrichtsarbeit muss in
beiden Systemen oberstes Gebot sein.
Die hier aufgeführten Maßnahmen sind jeweils nur
für eine begrenzte Zeit möglich. Sie decken kurz- bis mittelfristig den
Stundenbedarf einer Schule, gewährleisten jedoch keine personenbezogene Kontinuität.
Dies erschwert unter Umständen ein kontinuierliches Arbeiten in der Schule –
sowohl hinsichtlich der täglichen Unterrichtsarbeit, der Bezugspersonen für
Kinder und Eltern, der kollegialen Zusammenarbeit (Absprachen, Vereinbarungen,
kollegiumsinterne Fortbildungen, …) sowie der gesamten Schulentwicklungsarbeit
im Sinne von Qualitätsentwicklung und –sicherung.    Â
Der Förderunterricht ist in der Stundentafel der
Grundschule für jede Jahrgangsstufe im Fächerkanon mit Deutsch, Mathe und
Sachunterricht ausgewiesen und damit im Stundendeputat jeder Klasse enthalten.
Weitergehende Förderangebote müssen von der Schule über zusätzliche
Lehrerstunden oder (außerschulische) Kooperationspartner abgedeckt werden. Die
Entscheidung über Förderangebote sowie auch die Verteilung der Unterrichtsstunden
und den Einsatz der Lehrkräfte liegt im Aufgabenbereich der Schulleitung.
Bei Einzügigkeit kleinerer Schulsysteme kann ein
umfassendes Förderangebot auf Grund der gesetzmäßig vorgegebenen
Stellenbesetzung der Schule nicht immer in Gänze aufrechterhalten werden.Â
Nach Abwägung beider Herangehensweisen an die Problematik der
Lehrerstellenversorgung ist folgendes zu konstatieren:
Die von der AKS unterbreiteten Kooperationsvorschläge, bieten
insbesondere Potential für Krisen- und Notzeiten, ermöglichen jedoch keine
grundsätzliche Entschärfung der Problematik im Hinblick auf die Lehrerstellenversorgung
die sich in ein-zügigen Systemen ergibt.Â
Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen
Lehrerstellenversorgung und Unterrichtsarbeit, sowie zur Aufrechterhaltung des
differenzierten Fördersystems der ARS, welches insbesondere für die Zielgruppe der
Kinder mit Migrationshintergrund eine hohe Relevanz hat, ist der Vorschlag zur
Zusammenführung beider Schulen zu einem drei-zügigen System zu präferieren.
Raumsituation
Vorschläge
der AKS Gemeinsame
AG-Angebote im Nachmittagsbereich, z. B. Sport, Kunst, Musik, Theater, … Zusammenlegung der VGS
beider Schulen – gemeinsame Nutzung von PC-Raum, Elternsprechzimmer, Musik-
und Werkraum sowie der Schulbibliothek |
Vorschläge
bzw. Einschätzungen der ARS Der
Raumbedarf würde weiter erhöht. Das Mittagessen könnte aus Kapazitätsgründen
kaum geregelt werden. Der
Raumbedarf pro Kind ist mit 2,5 qm vorgegeben. Es stellt sich die Frage, wie
durch die Zusammenlegung der VGS-Gruppen die bestehende Raumproblematik
gelöst werden kann. |
Erläuterungen
und Fazit
Das Problemfeld
konnte im Rahmen der Gespräche nicht geklärt werden.
Ein
abschließendes Fazit kann daher an dieser Stelle nicht vorgenommen werden.
Zusammenfassung
und Schlussfazit:
Die Adolf-Reichwein-Schule
sieht die drei bekannten Problemfelder Migration / Integration, Lehrerversorgung
und Raumsituation im Sinne von Stabilität, Tragfähigkeit und Zukunftsorientierung
beider Systeme nicht gelöst (siehe Details der obigen Ausführungen und
Stellungnahme der ARS im Protokoll vom 06.06.2011).
Die Adolf-Kolping-Schule
sieht nach wie vor Möglichkeiten der Kooperation, die in einem langfristig
angelegten Prozess die drei Problemfelder der Adolf-Reichwein-Schule entkräften
und zwei Systeme am Standort Beethovenstraße stabil, tragfähig und
zukunftsorientiert erhalten können (siehe obige Ausführungen und Stellungnahme
der AKS im Protokoll vom 06.06.2011).
Nach wie vor sind zwei sich
gegenüberstehende Perspektiven bzw. KonzepteÂ
zu erkennen, die darüber hinaus auch in zeitlicher Dimension zu
unterschiedlichen Zeiten greifen:
Aus der Perspektive der ARS
führt eine klare Entscheidung für eine Schule am Standort Beethovenstraße zu
einer Lösung der Problemfelder. Diese Entscheidung müsste unmittelbar getroffen
werden, um im Hinblick auf den anstehenden Anmeldezeitpunkt November für die
Eltern zukünftiger Schulneulinge des Schuljahres 2012/13 Klarheit und Verbindlichkeit zu
schaffen.
Die Ausführungen und
Vorschläge der AKS benötigen einen größeren Zeitraum, in dem die vorgeschlagenen
Kooperationsmöglichkeiten aus dem theoretischen Modell in die Praxis überführt
und auf ihre Wirksamkeit überprüft werden können.
Es ist festzuhalten, dass aus
den oben genannten Ausführungen eindeutig zu erkennen ist, dass ein gemeinsames
Rahmenkonzept zwischen der Adolf-Reichwein-Schule und der Adolf-Kolping-Schule
nicht entwickelt werden kann.
Unter dem Aspekt der bisher
noch nicht diskutierten, insgesamt im Hildener Stadtgebiet (rückläufigen)
Schülerzahlen sei an dieser Stelle die Stellungnahme des Schulamtes von Frau
Ihle –Schulamtsdirektorin für den Kreis Mettmann – vom 03.02.2011 zitiert:
„… ist grundsätzlich
anzumerken, dass die rückläufigen Schülerzahlen in Hilden Nord auch mittel- und
langfristig keine Basis für 2 stabile Grundschulen (stabil sind Grundschulen in
der Regel dann, wenn sie mindestens 2-zügig sind) bilden.“
Bezüglich einer Kooperation
ist darüber hinaus abschließend per Definition festzuhalten:
„Eine Kooperation ist das
Zusammenbringen von Handlungen zweier oder mehrerer Personen bzw. Systeme,sodass
die Wirkungen der Handlungen zum Nutzen aller dieser Personen bzw. Systeme
führen.“
(Meulemann, H.: Soziologie von Anfang an, Wiesbaden, 2006)
Im Grundsatz liegt eine
Kooperation gleichberechtigt bei allen Personen bzw. Systemen und beruht auf
freiwilligem und gleichwohl aktivem Handeln aller Personen bzw. Systeme.
Hieraus ist abzuleiten, dass
eine auf Freiwilligkeit basierende Kooperation, die auf erfolgreiches Handeln
zum Nutzen aller Personen bzw. Systeme abzielt, nicht von Außenstehenden
auferlegt werden kann.
Nach
sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile beider Modelle empfiehlt die
untere Schulaufsichtsbehörde die Neugründung einer Schule durch Zusammenlegung,
da dieses Vorgehen ein deutlich größeres Potential zur zeitnahen Lösung der
beschriebenen Problemkreise birgt.
Unstrittig
ist in diesem Zusammenhang, dass der Prozess der Zusammenlegung konzeptionell
sorgfältig und mit hohem Einsatz realisiert werden muss, damit an dessen Ende
tatsächlich eine Schule entsteht, die möglichst vielen Bedarfen von Eltern und
insbesondere Kindern adäquat Rechnung trägt. Die guten Ansätze, die von beiden
Schulen im Rahmen ihrer Konzepte erarbeitet wurden, stellen hier sicherlich ein
gutes Fundament dar, auf dem es gilt aufzubauen.
Jeanette Völker Schulrätin
Haltung der Eltern/Schulen
Die Positionen der Schulen und der Eltern haben
sich, wie der Stellungnahme zu entnehmen ist,Â
im Verlaufe des Moderationsprozesses nicht verändert. Die AKS plädiert
für den Erhalt beider Schulen und die Installation einer Kooperation. Die ARS
favorisiert die Neugründung einer Schule durch Zusammenlegung.
Die Haltung der Eltern kann dem Protokoll vom
06.06.2011 entnommen werden. Die Eltern machten davon Gebrauch, ihre Position
im Rahmen des Protokolls niederzulegen. Das Protokoll wurde von allen Seiten
als stimmige Widergabe der intendierten Botschaft begrüßt. Das Verfahren war
somit nach dem Gespräch am 6.06. 2011 einvernehmlich abgeschlossen.
Diese Zeitschiene korrespondierte auch mit dem
Auftrag aus dem Runden Tisch, in dem formuliert worden war, dass das Ergebnis
des moderierten Verfahrens der Verwaltung bis Anfang Juni vorzulegen sei, damit
noch ausreichend Zeit bestehe, um eine Sitzungsvorlage für den Ausschuss am
7.7.2011 zu fertigen.
Am 22.6.2011
hat die  AKS das bisher vorgelegte
Konzept der Kooperationsansätze um ein umfassend ausformuliertes Kooperationspapier
ergänzt und die Verwaltung gebeten, dieses Konzept mit der Sitzungsvorlage zu
versenden. Das Konzept ist als Anlage 5 beigefügt.
Die untere Schulaufsicht wurde um eine kurzfristige
Bewertung des Papiers gebeten und kommt zu folgendem Ergebnis:
„Das Konzept der AKS  greift alle im Moderationsprozess erörterten
Kooperationsvorschläge auf und formuliert diese z.T. weiter aus. Inhaltlich
sind keine neuen Aspekte benannt worden. Das Konzept stellt somit keinen neuen
zu berücksichtigenden Sachverhalt dar und verändert somit nicht das gezogene
Fazit, dass eine Kooperation am Standort Beethovenstraße, aufgrund der in der
Stellungnahme formulierten Gründe, nicht realisiert werden kann.“ (Stellungnahme der
Schulrätin Völker vom 24.06.2011)
Auch die Bewertung der Schulrätin Frau Völker macht
deutlich, dass das kurz vor dem Versand der Sitzungsunterlagen eingereichte
Papier der Adolf-Kolping Schule zu
keiner grundsätzlichen Veränderung oder Ergänzung der Sachlage, welche im
moderierten Prozess erörtert wurde, führt und somit auch nicht das Fazit des
Prozesses verändert.
Fazit
Die Schulrätin hat den beschriebenen Prozess mit
weit überdurchschnittlichem Engagement und hoher Professionalität gestaltet.
Sie stellt in ihrer Stellungnahme sowohl den Prozess, als auch die Inhalte des
selbigen dar. Alle Problemfelder werden einzeln betrachtet und die Vorschläge
der Schulen und auch der Eltern dargestellt. Die Vorschläge werden resümierend
für jedes Problemfeld im Hinblick auf ihre Lösungsressource analysiert und
abschließend bewertet.
In der Gesamtbewertung  kommt die untere Schulaufsicht zu der Empfehlung,
dass nach wie vor „die Zusammenlegung beider Schulen zu einem 3 zügigen System
demnach auch aus schulfachlicher Sicht die richtige Lösung ist“ (Zitat der
Schulrätin Ihle aus der schulfachlichen Stellungnahme vom 03.02.2011).
Die von der Verwaltung bereits in der Sitzung des
Schul- und Sportausschusses am 9.12.2010 benannten Problemkreise der Migration,
Lehrerversorgung und Raumressourcen sind unstrittig und werden von den
Vertretern beider Schulen anerkannt.Alle Beteiligten bemühen sich mit hohem Engagement
um deren Lösung.
Dabei konnten sich beide Schulen einschließlich der
Elternvertreter nicht auf einen gemeinsamen Weg (Kooperationsmodell oder
Neugründung einer Schule) verständigen. Ein von beiden Schulen einvernehmlich
entwickeltes und akzeptiertes Rahmenkonzept ist auch nach wiederholter Verlängerung
des ursprünglich vereinbarten Zeitraumes nicht gelungen.
Nach wie vor präferieren beide Schulen
unterschiedliche Richtungen.
Die ARS sieht ein zukunftsorientiertes und
tragfähiges Konzept für die Grundschulsituation im Hildener Norden allein in
einer Neugründung einer Schule in der von ihr vorgestellten Form, die „katholische
Elemente“ in den täglichen Schulalltag integriert.
Die AKS hat nach dem von der Schulrätin Völker
abgeschlossenen Moderationsprozess ein ausführlich ausformuliertes Konzept zur
Kooperation beider Schulen vorgelegt, welche die bereits vorgetragenen
Kooperationsansätze und –möglichkeiten beinhaltet und den Vorschlag integriert,
mit Hilfe einen Kooperationsrates diese Kooperationsmöglichkeiten umzusetzen
und steuernd und motivierend zu begleiten. Der ARS wurde die Möglichkeit
gegeben, zu diesem neuen Papier kurzfristig Stellung zu nehmen. Das ist mit
Schreiben vom 27.6.2011 erfolgt (Anlage 6).
Nach der Bewertung der Schulrätin stellen die
vorgeschlagenen Kooperationsmöglichkeiten durchaus Lösungsansätze dar, die
jedoch nicht das Lösungspotential erreichen, welches mit der Neugründung einer
Schule zwangsläufig verbunden ist.
Kooperation bedeutet in diesem Falle eine
freiwillige Zusammenarbeit von rechtlich selbstständig bleibenden Schulen. Eine
gelungene Kooperation kann nicht verordnet oder erzwungen werden. Ein
einvernehmliches Kooperationsmodell ist auch im Moderationsprozess nicht
entstanden.
Von daher kann eine zukunftsorientierte und
tragfähige Perspektive für die Schulen am Standort Beethovenstraße als ultima
ratio nur mit einer Neugründung durch Zusammenlegung erfolgen.
Prozess der Neugründung einer
Schule durch Zusammenlegung
Durch die Zusammenlegung beider Schulen, welche im
juristischen Sinne eine Neugründung darstellt, ist über die Ausrichtung der neu
zu gründenden Schule (Gemeinschaftsgrundschule, kath. oder evangelische
Bekenntnisschule, Weltanschauungsschule) zu entscheiden. Diese Entscheidung
obliegt den betroffenen Eltern und istÂ
im Rahmen eines formalisierten Bestimmungsverfahrens (§ 27 Abs. 2 SchulG
NRW, Bestimmungsverfahrensordnung –BestVerfVO) durchzuführen.
Stimmberechtigt sind die Eltern der Schülerinnen
und Schüler an der AKS und der ARS, die sich im 1. und 2. Schuljahr befinden.
Laut Aussage des Ministeriums besteht zudem die
Möglichkeit alle Hildener Schulneulinge und die sogenannten
„Kann-Kinder“ in den Kreis der Bestimmungsberechtigten aufzunehmen (siehe Anlage
7/8). Im Ergebnis würde dies in Summe ca. 745 Bestimmungsberechtigte bedeuten
(pro Kind eine Stimme). Dies ist noch mal eine deutliche Erhöhung der
ursprünglich angegebenen 500 Stimmberechtigten. Das Wählerpotential konnte
somit deutlich gesteigert werden.Â
Das Verfahren würde sich wie folgt gestalten:
Sitzungsvorlage ASS 7.07. |
Vorberatung |
Sitzungsvorlage Rat 20.07. |
Beschluss zur Neugründung durch Zusammenlegung |
ab 12. September bis 30.September |
BekanntmachungÂ
+ Durchführung des Eltern Bestimmungsverfahrens |
Anfang Oktober |
Antrag an BezReg |
Mitte Oktober |
Information an alle Eltern der beiden Schulen
(nach Genehmigung). Erklärung zur Beschulung am Standort. |
Mitte Oktober 2011 |
Anschreiben der Erstklässler 2012/2013 anpassen |
Sommerferien 2012 |
ggf. räumliche Anpassung |
August 2012/2013 |
Komplette Umsetzung zum Schuljahr 2012/2014 |
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen
Nein  Â
Personelle Auswirkungen
Nein