Betreff
Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für den Bereich Grundschule - Standort Beethovenstraße
Vorlage
WP 09-14 SV 51/131
Aktenzeichen
III/51/Au
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport:

 

1.      die Neuerrichtung einer Schule am Standort Beethovenstraße durch Zusammenlegung der Gemeinschaftsgrundschule Adolf-Reichwein und der kath. Bekenntnisschule Adolf-Kolping zum Schuljahr 2012/2013. Die Ausrichtung der Schule bestimmt sich durch das Bestimmungsverfahren gemäß § 27 Abs. 2 SchulG NRW

2.      die 3-zügigkeit der neuen Schule am Standort Beethovenstraße

3.      die Beauftragung der Verwaltung zur Einleitung des Bestimmungsverfahrens gemäß § 27 Abs. 2 SchulG NRW

4.      die Beauftragung der Verwaltung zur Einleitung des Genehmigungverfahrens gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Grundschulentwicklungsplan G-SEP

Aufgrund zahlreicher Veränderungen in der Grundschullandschaft sah sich der Schulträger Hilden veranlasst, eine neue Schulentwicklungsplanung zu erarbeiten. Die bis zu diesem Zeitpunkt gültige Schulentwicklungsplanung aus dem Jahre 2007 korrespondierte nicht mehr mit den aktuellen Rahmenbedingungen. Als elementare Veränderungen sind hier insbesondere die nachfolgenden Punkte zu nennen:

-          der Rückgang der Schülerzahlen aufgrund des fortschreitenden demographischen Wandels,

-          die Veränderungen der Schülerströme aufgrund des Wegfalls der Schulbezirke

-          der stetig steigende Betreuungsbedarf an den Grundschulen.

 

Im Februar 2010 hat die Verwaltung dem Fachausschuss das Eckpunktepapier "Grundschulentwicklungsplanung" (SV 09-14 51/031) vorgelegt.

 

Am 9.12.2010 wurde dem Ausschuss für Schule und Sport mit der Sitzungsvorlage 09-14 51/068 ein auf den Analysen und Prognosen basierender Maßnahmenkatalog vorgelegt. Der Fachausschuss beauftragte die Verwaltung zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes auf der Basis des vorgestellten Maßnahmenpapiers. 

 

Flankiert wurde dieser gesamte Prozess durch eine umfängliche Beteiligungsstruktur.

Das Verfahren wurde von einem Unterausschuss begleitet, welcher über die Analyse der Grundschullandschaft und den daraus resultierenden Maßnahmenvorschlägen informiert wurde. Ergänzend dazu fanden in allen Schulen, an denen der Gutachter Handlungsbedarf konstatierte, intensive Informationsgespräche statt.

 

In der Sitzung am 24.02.2011 wurde dem Ausschuss der „Grundschulentwicklungsplan“ vorgelegt (SV 09-14 51/083). Nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und Sport hat der Rat der Stadt der vorgelegten Schulentwicklungsplanung zugestimmt und einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

 

  1. Der vorgelegte Schulentwicklungsplan für den Bereich Grundschule bildet gemäß § 80 Schulgesetz NRW die Grundlage für die zukünftigen schulorganisatorischen und schulbaulichen Maßnahmen sowie für die Entwicklung der Grundschullandschaft in der Stadt Hilden
  2. Die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen sollen kurz- und mittelfristig umgesetzt werden. Die dazu notwendigen Maßnahmen werden im Ausschuss für Schule und Sport und gegebenenfalls im Rat beraten und beschlossen.

 

Alle schulorganisatorischen Maßnahmen wurden in gesonderten Sitzungsvorlagen dargestellt und einzeln zur Beschlussfassung gestellt.

 

 

Schulorganisatorische Maßnahmen am Standort Beethovenstraße

 

Mit der Sitzungsvorlage SV 09-14 51/087 wurde dem Ausschuss am 24.02.2011 die Situation am Standort Beethovenstraße geschildert.

Im Hildener Norden befinden sich mit der Gemeinschaftsgrundschule Adolf-Reichwein (ARS) und der katholischen Bekenntnisschule Adolf-Kolping (AKS) zwei städtische Grundschulen auf einem Schulgelände.

Die Verwaltung stellte drei Problemkreise (Integration, Einzügigkeit der ARS; Raumproblematik) dar, welche im Ergebnis nach eingehender Beratung mit unterer und oberer Schulaufsicht in den Vorschlag Neugründung einer Schule am Standort Beethovenstraße durch Zusammenlegung der Gemeinschaftsgrundschule Adolf-Reichwein und der kath. Bekenntnisschule Adolf-Kolping mündeten. Die Ausrichtung der Schule sollte mit dem im Schulgesetz vorgesehenen Bestimmungsverfahren erfolgen. 

Auf die ausführliche Darstellung in der o.g. Sitzungsvorlage wird verwiesen.

Da die  Adolf-Kolping Schule sich deutlich für den Erhalt der kath. Bekenntnisschule aussprach, wurden dem Ausschuss zwei Alternativen zur Beschlussfassung vorgelegt:

  1. den von der Verwaltung favorisierten Vorschlag der Neugründung einer Schule durch Zusammenschluss und
  2. das von der AKS und der Elterninitiative favorisierte Vorgehen, weitere Zeit zur Entscheidungsfindung zu erhalten.

 

Der Fachausschuss beschloss die Verlängerung des Entscheidungszeitraums, um der AKS „zusätzliche Zeit zur Erarbeitung einer alternativen Lösung zu geben.

Die Alternative ist dem Schulträger bis Ende Mai 2011 vorzulegen, damit nach vorheriger Prüfung und Abstimmung mit der unteren und oberen Schulaufsichtsbehörde, eine Beratung und Entscheidung im Schul- und Sportausschuss am 7.7.2011 und nachfolgend im Rat am 20.07.2011 erfolgen kann“ (Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Schule und Sport vom 24.02.2011).

 

Zudem wurde seitens der Verwaltung die Einrichtung eines „Runden Tisches“ zur weiteren Diskussion der Alternativen zugesagt.

 

 

Runder Tisch Beethovenstraße

 

Am 11.04. fand der „Runde Tisch Beethovenstraße“ in den Räumlichkeiten des Rathauses statt. Moderiert wurde der Runde Tisch durch Herrn Bürgermeister a.D. Günter Scheib.

Anwesend waren die Schulleitungen, nebst Stellvertretung, jeweils drei Elternvertreter, alle stimmberechtigten Mitglieder des ASS  und das beratende Mitglied der Fraktion Freie Liberale, Schulrätin Völker, Beigeordneter Gatzke und Vertreter der Verwaltung.

 

Die dreistündige Sitzung verlief in einer konstruktiven und zielorientierten Atmosphäre. Die Ergebnisse gehen aus der beigefügten Niederschrift (Anlage 1) hervor.

 

Im Ergebnis wurde folgende weitere Vorgehensweise vereinbart (Auszug aus der Niederschrift):

Auch die Adolf-Kolping Schule erstellt ein Konzept wie der Schulstandort an der Beethovenstraße zukünftig gestaltet sein könnte. In diesem Konzept sollen alle vom Schulträger skizzierten Problemkreise adäquat Berücksichtigung finden.

Die Adolf-Reichwein Schule hat bereits ein Konzept entwickelt.

Danach sollten unter Moderation der Schulrätin ein bzw. zwei Rahmenkonzepte (additives Modell und/oder Zusammenschluss-Modell) entwickelt werden. Ob ein oder zwei Konzepte entwickelt werden, hängt vom Prozessverlauf ab. Sollten sich im moderierten Prozess beide Schulen nebst Elternvertreter auf einen gemeinsamen Weg (Kooperationsmodell oder „Neugründung durch Zusammenschluss) verständigen, würde nur ein Rahmenkonzept erstellt werden. Sofern beide Schulen weiter unterschiedliche Lösungen präferieren, würden zwei Rahmenkonzepte entwickelt werden.

Der Verwaltung wird das Ergebnis dieses Prozesses bis zum 03.06.2011 vorgelegt werden. Dem Ausschuss für Schule und Sport wird eine entsprechende Sitzungsvorlage für die Sitzung am 07.07.2011 für die Beratung und Beschlussfassung zugestellt. Eine Entscheidung über die Zukunft des Standortes solle in dieser Sitzung gefasst werden, da im Herbst die Anmeldungen für das neue Schuljahr anstehen und Eltern Planungssicherheit benötigen.

 

Mit diesem Vorgehen erklärten sich alle Beteiligten einverstanden.

 

Mit diesem Arbeitsauftrag erfolgte der Einstieg in das moderierte Verfahren, dass gänzlich ohne Beteiligung der Verwaltung erfolgte.

 

 

Moderiertes Verfahren

Im Mai/Juni fand das moderierte Verfahren unter Vorsitz der Schulrätin statt.

Die genauen Inhalte können den Protokollen im Anhang entnommen werden (Anlage 2).

Ebenso können die beiden von den Schulen vorgelegten Konzepte der Anlage entnommen werden (Anlage 3 und 4)

 

Prozess und Ergebnis dieses Verfahrens werden umfänglich in der nachfolgenden Stellungnahme der Schulrätin Völker dargestellt:

 

 

 

Schulfachliche Stellungnahme zu den Kooperationsgesprächen

zwischen

Adolf-Reichwein- und Adolf-Kolping-Schule

 

 

 

Zur Ausgangssituation:

Im Hildener Norden am Standort Beethovenstraße liegen auf einem Schulgelände in unmittelbarer Nachbarschaft sowohl die Adolf-Reichwein-Schule – Gemeinschaftsgrundschule – als auch die Adolf-Kolping-Schule als katholische Bekenntnisschule.

Mit Blick auf die Schulentwicklungsprozesse am Standort Beethovenstraße bestehen von beiden Grundschulen – Adolf-Reichwein-Schule (ARS) und Adolf-Kolping-Schule (AKS) – jeweils unterschiedliche Perspektiven:

Die ARS muss sich seit mehreren Jahren mit rückläufigen Schülerzahlen auseinandersetzen, sodass sich hier prognostisch bis 2020 eine stabile Einzügigkeit entwickeln wird. Diese ist gleichzeitig verbunden mit einem Anstieg von Kindern mit Migrationshintergrund, der sich langfristig vermutlich in einem Prozentanteil von ca. 70 Prozent – vornehmlich türkischer Familien – darstellen wird (siehe SEP).

Für die ARS wurden im Rahmen des SEP  insgesamt drei Problemfelder definiert: Integration / Migration (s. o.), Lehrerversorgung (auf Grund zurückgehender Schülerzahlen) und Raumsituation (auf Grund umfangreicher schulischer Angebote).

Bei der AKS handelt es sich um eine katholische Bekenntnis-Grundschule mit einer auf mehrere Jahre hin stabil ausgerichteten Zweizügigkeit und einer stabilen Anzahl von Kindern mit Migrationshintergrund (siehe SEP), bei denen keine bzw. nur geringe Integrationsproblematiken zu beobachten sind. Die drei benannten Problemfelder der Nachbarschule bestehen für die AKS nicht.

 

Auf Grund der oben kurz skizzierten Entwicklungen im Hildener Norden erscheint es sinnvoll und notwendig, den Standort Beethovenstraße diesen aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

Auf Grund der aktuellen Gesetzeslage ist dies allerdings nur im Rahmen der Auflösung beider Schulen und Errichtung einer neuen Schule in Verbindung mit einem entsprechenden Bestimmungsverfahren möglich. Ein Schulverbund mit Haupt- und Teilstandort scheidet aus, da eine katholische Bekenntnisschule erlassgemäß ausschließlich als – kleinerer – Teilstandort eingesetzt werden darf. 

Im Rahmen der Auseinandersetzung und der zum Teil sehr intensiven Diskussionen über den Vorschlag der Verwaltung „Auflösung beider Grundschulen und Errichtung einer neuen Schule“ seit November 2010 fand am 11.04.2011 ein gemeinsamer „Runder Tisch“ unter Beteiligung von Schulleitungen, Elternvertretern, Schulträger, Vertreter der Hildener Parteien und der Schulaufsicht statt.

In diesem Gespräch entwickelte sich in Abstimmung mit allen Beteiligten folgende Vorgehensweise:

Die Adolf-Kolping-Schule erstellt ein Konzept, wie der Schulstandort an der Beethovenstraße zukünftig gestaltet sein könnte. In diesem Konzept sollen alle von Schulträger skizzierten Problemkreise Berücksichtigung finden.

Die Adolf-Reichwein-Schule hat bereits ein Konzept entwickelt und vorgelegt.

Danach sollen unter Moderation der Schulrätin ein bzw. zwei Rahmenkonzepte entwickelt werden. Ob ein oder zwei Konzepte entwickelt werden, hängt vom Prozessverlauf ab. Sollten sich im moderierten Prozess beide Schulen nebst Elternvertreter auf einen gemeinsamen Weg verständigen, würde nur ein Rahmenkonzept erstellt werden. Sofern beide Schulen weiterhin unterschiedliche Lösungen präferieren, würden zwei Rahmenkonzepte entwickelt werden.

  

In der Vorbereitung der Gespräche wurde ein schon am Runden Tisch angesprochener Aspekt ergänzt:

  1. Entwicklung  und Sicherung von Stabilität, Tragfähigkeit und Zukunftsorientierung am Standort Beethovenstraße unter Berücksichtigung  der drei bekannten Problemfelder.

 

Hieraus resultierte folgende Vorgehensweise:

1. Termin (10.05.2011, 11.00 – 13.00 Uhr im Schulamt):

Ziel dieses ersten Gespräches zwischen den Schulleitungen ist der           Aufbau einer gemeinsamen Zielsetzung sowie die Benennung konkreter   Arbeitsfelder hinsichtlich der Kooperationsmöglichkeiten.

Auf der Grundlage schriftlich vorliegender konzeptioneller            Überlegungen beider Schulen werden erste Kooperationsmöglichkeiten       (unter Berücksichtigung der genannten Problemfelder) diskutiert und          auf ihre „Aussagekraft“ hin überprüft.

Die Schulen definieren – gemeinsame – Arbeitsfelder, die anschließend            in den jeweiligen schulischen Gremien (Lehrerkollegium, Elternschaft)            diskutiert und in einem Kooperationsentwurf formuliert werden.

2. Termin (23.05.2011, 12.00 – 13.30 Uhr im Schulamt):

Ziel ist die schriftliche Fixierung von Kooperationsmöglichkeiten beider   Schulen, die in einer vorläufigen Konzeptvorlage für den Schul- und    Sportausschuss (07.07.2011) und nachfolgend für den Rat (20.07.2011)           münden.   

Auf der Grundlage der vorzulegenden Entwürfe werden    Kooperationsmöglichkeiten definiert, auf ihre Umsetzbarkeit überprüft            und mit beiden Schulen abgestimmt.

3. Termin mit Elternvertretern beider Schulen

(06.0.2011, 17.00 – 19.00 Uhr in der Adolf-Kolping-Schule) 

Präsentation der Gespräche zwischen den Schulleitungen und Kolleginnen beider Schulen einschließlich der schriftlich vorliegenden Unterlagen.

      Austausch, Diskussion, Klärung von Fragen, …

            Ergänzungen aus Sicht der Elternvertreter

            Stellungnahme der Eltern

Die jeweiligen Protokolle sind dieser Zusammenfassung der Schulaufsicht als Anhang beigelegt und repräsentieren die jeweiligen Inhalte der Gespräche.

Sie sind mit den Schulleitungen und Elternvertretern beider Schulen abgestimmt.

 

 

Die Adolf-Reichwein-Schule reichte in Folge des bereits veröffentlichten Konzepts eines Standorts an der Beethovenstraße weitere Vorschläge ein, die sich weiterhin auf den Zusammenschluss beider Schulen beziehen und alle Kinder im Hildener Norden als „Zielpersonen“ betrachten.

Hier werden insbesondere das gemeinsame Gebet, die Gestaltung gemeinsamer Gottesdienste, das Gemeindeleben, die Inklusion, das Drehtürenmodell zur individuellen Förderung und die Begabtenförderung angesprochen.

Festzuhalten ist, dass in diesen Vorschlägen der ARS Überlegungen zur einer Annäherung im Bereich der religiösen Erziehung im Vordergrund stehen. Diese sind durchgängig im Sinne einer ganzheitlichen Bildung und Erziehung, wie sie das Schulgesetz NRW vorgibt, im Rahmen von Kooperationen umzusetzen. Gleichwohl muss auf Grund der unterschiedlichen Schülerstrukturen der ARS und der AKS – insbesondere hinsichtlich der individuellen religiösen Ausrichtung – beachtet werden, dass alle Kinder bzw. alle Familien aller Glaubensrichtungen gleichermaßen Berücksichtigung finden.

Ganzheitliche Bildung und Erziehung  bezieht sich ebenfalls auf die Vorschläge bezüglich eines Drehtürenmodells bzw. einer Begabtenförderung und auch hinsichtlich einer inklusiven Beschulung, wobei in diesem Zusammenhang anzumerken ist, dass in den Eckpunkten zur inklusiven Beschulung Kinder mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung benannt sind. Kinder mit dem Förderschwerpunkt GG werden zurzeit nach abgeschlossenem AO-SF (Verfahren zur Festlegung des sonderpädagogischen Förderschwerpunktes und Förderortes) im Rahmen des GU (Gemeinsamer Unterricht) oder an einer Förderschule mit entsprechendem Schwerpunkt beschult.

Anmerkung:

Einzelne Vorschläge der Adolf-Reichwein-Schule sind in Analogie zu den Vorschlägen der Adolf-Kolping-Schule auch in den unten stehenden Ausführungen wieder zu finden.

 

Von Seiten der Adolf-Kolping-Schule wurden Kooperationsvorschläge in die Gespräche eingebracht, die auf den Erhalt zweier Systeme am Standort Beethovenstraße ausgerichtet sind. Sie berühren den gesamten Schultag und beinhalten Vorschläge auf den Ebenen Unterricht – insbesondere Sprachförderung –, Offener Ganztag, Kollegiale Zusammenarbeit, Schüler- und Elternmitwirkung, Schulleben (Feste und Feiern), Lehrerversorgung und Raumversorgung.

Im Rahmen des 1. Gesprächs vereinbarten die Schulleitungen und die Vertreterinnen der Kollegien, ausgehend von den Vorschlägen der AKS in die Diskussion einzusteigen.

 

Daher werden im Folgenden unter der Überschrift der drei Problemfelder die hierzu jeweils vorliegenden Kooperationsvorschläge und deren Einschätzung bzw. Bewertung dargelegt.

Es schließen sich Erläuterungen weiterer Aspekte und ein jeweiliges Fazit an.

 

 

Integration / Migration

 

 

Vorschläge der AKS

 

 

Gemeinsamer offener Schulbeginn – 7.30 bis 8.00 Uhr – mit Angeboten der Begegnung in beiden Schulen

Flexibles Ankommen, Lesen, Spielen, Zeit füreinander, …

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Innerhalb der Unterrichtsblöcke von 90 Minuten, in denen verbindlicher Unterricht im Klassenverband der jeweiligen Schulen statt findet, kommt es zu Kooperationen in Form von Förderbändern der beiden Schulen:

 z. B.

Lesestunden

Experimentelle Mathematik, Knobeln, Geometrie

Sport

Theater   

Begegnung der Religionen, Dialog der Kulturen

Gemeinsame Schulgottesdienste

….

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sprachförderung DaZ – interkulturelle Pädagogik für alle Kinder beider Schulen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinsame AGs im Offenen Ganztag, z. B. Sport, Musik, …

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schülermitwirkung / -parlament / Klassensprecher / Stufenrat

 

 

 

 

Gemeinsame Veranstaltungen wie z. B. Sommerfeste, Projektwochen, Basare, Flohmärkte, Lesewochen oder –nächte, Autorenlesungen, …

 

 

 

 

Vorschläge bzw. Einschätzungen der ARS

 

Die ARS schlägt hier in ihren vorgelegten Überlegungen im Rahmen eines offenen Unterrichts-beginns ein morgendliches gemeinsames Gebet vor, das in der Zeit zwischen 8.00 und 8.15 Uhr stattfinden könnte.

Die nicht-katholischen Kinder und LehrerInnen könnten in dieser Zeit andere Kinder individuell fördern, Unterricht planen, Absprachen treffen, …

 

Berufstätige Eltern nehmen dieses erweiterte Angebot sicherlich gerne an.

Allerdings bevorzugen die Migranteneltern grundsätzlich eher einen späteren Unterrichtsbeginn, sodass Integration und Sprachvorbilder nicht umgesetzt werden können.

 

 

In dieser Form ergeben sich ca. 1-2 Unterrichtsstunden, in denen die Kinder der AKS Sprachvorbilder für die Kinder der ARS sein können.

Demgegenüber stehen 22-27 Stunden Sprachvorbilder im Klassenverband im Konzept der ARS.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinsame, wöchentliche Schulgottesdienste finden sich auch im Vorschlag der ARS, zu denen auch die kooperierenden Kindertageseinrichtungen  eingeladen werden können.

Ein- und Ausschulungsgottesdienste unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Konfessionen sind ebenfalls berücksichtigt.

 

 

 

 

Die DaZ-Gruppen der ARS sind mit 90 Kindern aus sechs Klassen sehr voll. Bei zwei Wochenstunden DaZ sind die Gruppen bereits 25 Kinder stark. Weitere Lehrerstunden können nicht bereitgestellt werden.

Für die Förderung der Kinder der AKS wäre dies sicherlich ein Vorteil; für die notwendigen Sprachvorbilder der ARS-Kinder ergibt sich keine nennenswerte Verbesserung.

 

 

 

Die meisten Migrantenkinder besuchen keine nachmittäglichen Veranstaltungen der Schule. Die Kinder verbringen das Mittagessen und ihre Freizeit bei ihren Familien.

Einzig der herkunftsprachliche Unterricht wird von vielen Migranten- kindern besucht sowie auch am Wochenende der Unterricht in der  Moschee. 

   

 

 

Klassensprecher haben selten sprachliche Schwierigkeiten – daher ist in diesem Vorschlag kein Beitrag zur Integration bzw. zu den Sprachvorbildern zu erkennen.

 

 

Auf allen Festen zeigt sich, dass die muslimischen Kinder mit ihren Familien anwesend sind, jedoch fast ausschließlich mit anderen muslimischen Eltern Kontakt aufnehmen. Eine Durchmischung findet kaum statt. Dies hat vor allem damit zu tun, dass muslimische Männer und Frauen in der Regel getrennt feiern.

 

Erläuterungen und Fazit

Die vorliegenden Vorschläge zur Kooperation enthalten grundsätzlich Chancen und Möglichkeiten, Kinder aus Migrationsfamilien sowohl sprachlich als auch sozial, kulturell, … zu integrieren.

Sie stellen in ausgewählten Ausschnitten Lösungsansätze für das Problemfeld Integration / Migration dar, so beispielsweise im Bereich der genannten Förderbänder, in denen auf Grund einer Durchmischung der Kinder der AKS und der ARS in ausgewählten Stunden eine positive Entwicklung der sprachlichen Kompetenzen durch regelmäßigen Kontakt mit Sprachvorbildern initiiert werden soll.

Aus Sicht der ARS reicht diese Stundenanzahl allein quantitativ nicht aus, um die Problematik der Integration, insbesondere hinsichtlich der sprachlichen Kompetenzen, zeitnah zu einer Lösung zu führen. Vielmehr gewährleistet erst eine Mischung aller Kinder beider Schulen über den gesamten Schulmorgen bzw. Schultag hinweg ein Potential, mit dem Integration sowohl generell als auch in sprachlicher Hinsicht gelingen kann.

Allerdings muss auch unter dieser Konstellation intensiv und konzeptionell gearbeitet werden, denn allein eine Durchmischung der Kinder innerhalb eines Klassenverbunds gewährleistet noch keine gelingende Integration und eine positive Entwicklung bzw. Erweiterung sprachlicher Kompetenzen. Ein abgestimmtes, stets zu evaluierendes Vorgehen hinsichtlich der Bildungs- und Erziehungsarbeit ist auch hier unabdingbar.

Hinsichtlich der individuellen religiösen Haltungen ist insbesondere für die islamischen Kinder und ihre Familien zu berücksichtigen, dass in den ausgewählten Stunden der Unterricht nicht unter dem christlichen bzw. katholischen Kreuz stattfindet und alle Inhalte ohne jegliche christliche oder katholische Bezüge vermittelt werden. Eine Abstimmung mit den Mitwirkungsgremien beider Schulen ist erforderlich.       

Für die Integration der Migrationskinder in den weiteren beschriebenen Vorschlägen (Offener Anfang, Besuch des offenen Ganztags mit Freizeitangeboten, Teilnahme an einem Schülerparlament, gemeinsames Feiern, …) ist darüber hinaus ein sehr enges Zusammenwirken weiterer, am Schulentwicklungsprozess beteiligter Personen und Institutionen notwendig.

Ein solches Vorhaben macht als Grundvoraussetzung für ein prognostisch erfolgreiches Gelingen ein hohes Engagement aller, insbesondere der Schulleitungen, der Kollegien und der Elternvertreter, sowie eine großzügig bemessene Zeitschiene notwendig. 

In welchem Ausmaß dieses Zusammenwirken aller Personen und Institutionen in den alltagspraktischen Bereich umsetzen ist, kann an dieser Stelle nur ausgehend von den vorliegenden theoretischen Überlegungen vermutet werden.

Nach Abwägung beider Herangehensweisen an die Problematik der Integration ist folgendes zu konstatieren:

Die AKS benennt eine Vielzahl von engagierten Kooperationsansätzen zur Entschärfung der Integrationsproblematik. Diese Vorschläge würden die Kinder beider Schulen zu spezifischen Zeiten zusammenführen und in diesem Rahmen Sprachvorbilder schaffen. Im Gegensatz dazu würde durch die Zusammenlegung beider Schulen zum einen, ab dem Schuljahr 2012/2013 eine vollständige Heterogenität in der Eingangsklasse gegeben sein, zum anderen könnte in den aufsteigenden Klassen eine zeitliche intensivere Durchmischung erfolgen. Wobei klar angemerkt werden muss, dass dies keinen Automatismus darstellt, sondern mit der Entwicklung eines adäquaten Schulkonzeptes einhergeht. Vor diesem Hintergrund erscheint die Zusammenlegung beider Schulen ein größeres Potential zur Lösung des Problemfeldes Integration zu bieten.  

 

 

 

Lehrerversorgung

 

 

Vorschläge der AKS

 

 

Gemeinsamer offener Schulbeginn – 7.30 bis 8.00 Uhr – mit Angeboten der Begegnung in beiden Schulen

Flexibles Ankommen, Lesen, Spielen, Zeit füreinander, …

 

Innerhalb der Unterrichtsblöcke von 90 Minuten, in denen verbindlicher Unterricht im Klassenverband der jeweiligen Schulen statt findet, kommt es zu Kooperationen in Form von Förderbändern der beiden Schulen. Anzudenken sind

Lesestunden

Experimentelle Mathematik, Knobeln, Geometrie

Sport

Theater   

Begegnung der Religionen, Dialog der Kulturen

Gemeinsame Schulgottesdienste

….

 

Gemeinsame AGs im Offenen Ganztag, z. B. Sport, Musik, …

 

 

 

 

Die KollegInnen der AKS sind im Rahmen von kurz- und mittelfristigen Vertretungssituationen bereit zu kooperieren, wobei diese Vereinbarungen im Bedarfsfall zügig getroffen werden können.

 

 

 

 

Vorschläge bzw. Einschätzungen der ARS

 

 

Für die Lehrer würde dies 2,5 Stunden zusätzlich unbezahlte Arbeitszeit bedeuten – für eine ungewisse Anzahl an Kindern.

 

 

 

Mehrbelastung für alle Lehrer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lehrer müssten verschiedene AGs freiwillig und ohne Bezahlung anbieten, wobei die Angebote im Ganztag vornehmlich von deutschen Kindern angenommen würden.

 

 

Die Lehrerversorgung an der ARS ist grundsätzlich gefährdet, nicht nur für den Vertretungsfall. Dies bezieht sich sowohl auf den Kern- als auch auf den Förderunterricht.

Eine Verschärfung kommt noch auf Grund der Änderung des Einschulungsalters hinzu. 

Außerdem wird in den nächsten Jahren einmal kein 1. Schuljahr mit 18 Kindern zu Stande kommen. Alle muslimischen Kinder strömen dann in die Augustastraße oder an den Elbsee.

Anmerkung:

Laut SEP wird die ARS bis zum Jahr 2020 stabil einzügig sein.

 

Erläuterungen und Fazit

Zur Unterrichtsversorgung in kleinen Systemen:

Der Berechnung der Lehrerstellen bzw. Stunden einer Schule liegt derzeit eine Relation von 23,42 zu Grunde. D. h. auf 23,42 Kinder wird eine ganze Lehrerstelle mit 28 Stunden berechnet.

Bildet eine Schule Klassengrößen unterhalb dieses Wertes kann unter Umständen der Fall eintreten, dass bei gleichzeitig korrekt berechneter Stellenzuweisung eine Klassenleitung auf Grund der Stellenzuweisung nicht besetzt werden kann.

In der Regel erfolgt hier ein Ausgleich durch den Einsatz einer entsprechenden Anzahl von Teilzeitkräften sowie von befristeten Ersatzeinstellungen, so dass auch bei kleinen Systemen die Grundversorgung gewährleistet ist.

Das Schulamt bzw. die Schulverwaltung kann über SchIPS (Schul – Informations- und Planungssystem) die Besetzung der einzelnen Schule aktuell einsehen und richtet die Versorgung aller Schulen nach diesem Verfahren aus, wobei grundsätzlich eine Gleichverteilung aller Schulen angestrebt ist. Eine erhöhte personelle Ausstattung kleinerer Systeme ist im Sinne der Gleichverteilung der Lehrerstellen an allen Schulen nicht möglich.

Lehrerausfall muss von allen Schulen grundsätzlich in einem gewissen Rahmen mit eigenen Ressourcen aufgefangen werden (hierzu entwickeln die Schulen ein so genanntes Vertretungskonzept). Dies gelingt beispielsweise durch Veränderungen von Förderstunden wie DaZ, LRS, durch Aufteilen von Klassen oder Lerngruppen, genehmigte Mehrarbeit der Lehrkräfte, …

Es ist nachvollziehbar, dass ein Lehrerausfall in kleinen Schulsystemen gravierendere Auswirkungen mit sich bringen kann als dies bei größeren Systemen der Fall ist, da eine Vertretungssituation hier nicht mit einer angemessenen Anzahl weiterer zur Verfügung stehender Lehrerstunden realisiert werden kann.

Bei längerfristigen Ausfällen wird über das Schulamt ein Ersatz in Form von befristeten Einstellungen oder Abordnungen eingerichtet.

Zu Abordnungen an die ARS hat sich die AKS im Bedarfsfall bereit erklärt. Somit könnte ein kurzfristiger Unterrichtsausfall überbrückt werden. Dies wäre in gegenseitiger Absprache sowohl bei Überhang, bei ausgeglichenem Stundenkontingent als auch bei leichtem Unterhang der AKS möglich. Es müsste in diesem Fall allerdings gewährleistet sein, dass der aufgefangene Unterrichtsausfall der ARS nicht zu einem nicht vertretbaren Unterrichtsausfall der AKS führt.

Eine kontinuierliche Unterrichtsarbeit muss in beiden Systemen oberstes Gebot sein.

Die hier aufgeführten Maßnahmen sind jeweils nur für eine begrenzte Zeit möglich. Sie decken kurz- bis mittelfristig den Stundenbedarf einer Schule, gewährleisten jedoch keine personenbezogene Kontinuität. Dies erschwert unter Umständen ein kontinuierliches Arbeiten in der Schule – sowohl hinsichtlich der täglichen Unterrichtsarbeit, der Bezugspersonen für Kinder und Eltern, der kollegialen Zusammenarbeit (Absprachen, Vereinbarungen, kollegiumsinterne Fortbildungen, …) sowie der gesamten Schulentwicklungsarbeit im Sinne von Qualitätsentwicklung und –sicherung.     

 

Der Förderunterricht ist in der Stundentafel der Grundschule für jede Jahrgangsstufe im Fächerkanon mit Deutsch, Mathe und Sachunterricht ausgewiesen und damit im Stundendeputat jeder Klasse enthalten. Weitergehende Förderangebote müssen von der Schule über zusätzliche Lehrerstunden oder (außerschulische) Kooperationspartner abgedeckt werden. Die Entscheidung über Förderangebote sowie auch die Verteilung der Unterrichtsstunden und den Einsatz der Lehrkräfte liegt im Aufgabenbereich der Schulleitung.

Bei Einzügigkeit kleinerer Schulsysteme kann ein umfassendes Förderangebot auf Grund der gesetzmäßig vorgegebenen Stellenbesetzung der Schule nicht immer in Gänze aufrechterhalten werden. 

 

Nach Abwägung beider Herangehensweisen an die Problematik der Lehrerstellenversorgung ist folgendes zu konstatieren:

Die von der AKS unterbreiteten Kooperationsvorschläge, bieten insbesondere Potential für Krisen- und Notzeiten, ermöglichen jedoch keine grundsätzliche Entschärfung der Problematik im Hinblick auf die Lehrerstellenversorgung die sich in ein-zügigen Systemen ergibt. 

Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Lehrerstellenversorgung und Unterrichtsarbeit, sowie zur Aufrechterhaltung des differenzierten Fördersystems der ARS, welches insbesondere für die Zielgruppe der Kinder mit Migrationshintergrund eine hohe Relevanz hat, ist der Vorschlag zur Zusammenführung beider Schulen zu einem drei-zügigen System zu präferieren.

 

 

Raumsituation

 

 

Vorschläge der AKS

 

 

Gemeinsame AG-Angebote im Nachmittagsbereich, z. B. Sport, Kunst, Musik, Theater, …

 

 

Zusammenlegung der VGS beider Schulen – gemeinsame Nutzung von PC-Raum, Elternsprechzimmer, Musik- und Werkraum sowie der Schulbibliothek

 

Vorschläge bzw. Einschätzungen der ARS

 

Der Raumbedarf würde weiter erhöht. Das Mittagessen könnte aus Kapazitätsgründen kaum geregelt werden.

 

Der Raumbedarf pro Kind ist mit 2,5 qm vorgegeben. Es stellt sich die Frage, wie durch die Zusammenlegung der VGS-Gruppen die bestehende Raumproblematik gelöst werden kann. 

 

Erläuterungen und Fazit

Das Problemfeld konnte im Rahmen der Gespräche nicht geklärt werden.

 

Ein abschließendes Fazit kann daher an dieser Stelle nicht vorgenommen werden.

 

 

 

Zusammenfassung und Schlussfazit:

Die Adolf-Reichwein-Schule sieht die drei bekannten Problemfelder Migration / Integration, Lehrerversorgung und Raumsituation im Sinne von Stabilität, Tragfähigkeit und Zukunftsorientierung beider Systeme nicht gelöst (siehe Details der obigen Ausführungen und Stellungnahme der ARS im Protokoll vom 06.06.2011).

Die Adolf-Kolping-Schule sieht nach wie vor Möglichkeiten der Kooperation, die in einem langfristig angelegten Prozess die drei Problemfelder der Adolf-Reichwein-Schule entkräften und zwei Systeme am Standort Beethovenstraße stabil, tragfähig und zukunftsorientiert erhalten können (siehe obige Ausführungen und Stellungnahme der AKS im Protokoll vom 06.06.2011).

Nach wie vor sind zwei sich gegenüberstehende Perspektiven bzw. Konzepte  zu erkennen, die darüber hinaus auch in zeitlicher Dimension zu unterschiedlichen Zeiten greifen:

Aus der Perspektive der ARS führt eine klare Entscheidung für eine Schule am Standort Beethovenstraße zu einer Lösung der Problemfelder. Diese Entscheidung müsste unmittelbar getroffen werden, um im Hinblick auf den anstehenden Anmeldezeitpunkt November für die Eltern zukünftiger Schulneulinge des Schuljahres  2012/13 Klarheit und Verbindlichkeit zu schaffen.

Die Ausführungen und Vorschläge der AKS benötigen einen größeren Zeitraum, in dem die vorgeschlagenen Kooperationsmöglichkeiten aus dem theoretischen Modell in die Praxis überführt und auf ihre Wirksamkeit überprüft werden können.

Es ist festzuhalten, dass aus den oben genannten Ausführungen eindeutig zu erkennen ist, dass ein gemeinsames Rahmenkonzept zwischen der Adolf-Reichwein-Schule und der Adolf-Kolping-Schule nicht entwickelt werden kann.

 

Unter dem Aspekt der bisher noch nicht diskutierten, insgesamt im Hildener Stadtgebiet (rückläufigen) Schülerzahlen sei an dieser Stelle die Stellungnahme des Schulamtes von Frau Ihle –Schulamtsdirektorin für den Kreis Mettmann – vom 03.02.2011 zitiert:

„… ist grundsätzlich anzumerken, dass die rückläufigen Schülerzahlen in Hilden Nord auch mittel- und langfristig keine Basis für 2 stabile Grundschulen (stabil sind Grundschulen in der Regel dann, wenn sie mindestens 2-zügig sind) bilden.“

 

Bezüglich einer Kooperation ist darüber hinaus abschließend per Definition festzuhalten:

„Eine Kooperation ist das Zusammenbringen von Handlungen zweier oder mehrerer Personen bzw. Systeme,sodass die Wirkungen der Handlungen zum Nutzen aller dieser Personen bzw. Systeme führen.“ (Meulemann, H.: Soziologie von Anfang an, Wiesbaden, 2006)

Im Grundsatz liegt eine Kooperation gleichberechtigt bei allen Personen bzw. Systemen und beruht auf freiwilligem und gleichwohl aktivem Handeln aller Personen bzw. Systeme.

Hieraus ist abzuleiten, dass eine auf Freiwilligkeit basierende Kooperation, die auf erfolgreiches Handeln zum Nutzen aller Personen bzw. Systeme abzielt, nicht von Außenstehenden auferlegt werden kann.

Nach sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile beider Modelle empfiehlt die untere Schulaufsichtsbehörde die Neugründung einer Schule durch Zusammenlegung, da dieses Vorgehen ein deutlich größeres Potential zur zeitnahen Lösung der beschriebenen Problemkreise birgt.

Unstrittig ist in diesem Zusammenhang, dass der Prozess der Zusammenlegung konzeptionell sorgfältig und mit hohem Einsatz realisiert werden muss, damit an dessen Ende tatsächlich eine Schule entsteht, die möglichst vielen Bedarfen von Eltern und insbesondere Kindern adäquat Rechnung trägt. Die guten Ansätze, die von beiden Schulen im Rahmen ihrer Konzepte erarbeitet wurden, stellen hier sicherlich ein gutes Fundament dar, auf dem es gilt aufzubauen.

Jeanette Völker  Schulrätin

 


Haltung der Eltern/Schulen

Die Positionen der Schulen und der Eltern haben sich, wie der Stellungnahme zu entnehmen ist,  im Verlaufe des Moderationsprozesses nicht verändert. Die AKS plädiert für den Erhalt beider Schulen und die Installation einer Kooperation. Die ARS favorisiert die Neugründung einer Schule durch Zusammenlegung.

 

Die Haltung der Eltern kann dem Protokoll vom 06.06.2011 entnommen werden. Die Eltern machten davon Gebrauch, ihre Position im Rahmen des Protokolls niederzulegen. Das Protokoll wurde von allen Seiten als stimmige Widergabe der intendierten Botschaft begrüßt. Das Verfahren war somit nach dem Gespräch am 6.06. 2011 einvernehmlich abgeschlossen.

Diese Zeitschiene korrespondierte auch mit dem Auftrag aus dem Runden Tisch, in dem formuliert worden war, dass das Ergebnis des moderierten Verfahrens der Verwaltung bis Anfang Juni vorzulegen sei, damit noch ausreichend Zeit bestehe, um eine Sitzungsvorlage für den Ausschuss am 7.7.2011 zu fertigen.

 

Am 22.6.2011 hat die   AKS das bisher vorgelegte Konzept der Kooperationsansätze um ein umfassend ausformuliertes Kooperationspapier ergänzt und die Verwaltung gebeten, dieses Konzept mit der Sitzungsvorlage zu versenden. Das Konzept ist als Anlage 5 beigefügt.

Die untere Schulaufsicht wurde um eine kurzfristige Bewertung des Papiers gebeten und kommt zu folgendem Ergebnis:

 

„Das Konzept der AKS  greift alle im Moderationsprozess erörterten Kooperationsvorschläge auf und formuliert diese z.T. weiter aus. Inhaltlich sind keine neuen Aspekte benannt worden. Das Konzept stellt somit keinen neuen zu berücksichtigenden Sachverhalt dar und verändert somit nicht das gezogene Fazit, dass eine Kooperation am Standort Beethovenstraße, aufgrund der in der Stellungnahme formulierten Gründe, nicht realisiert werden kann.“ (Stellungnahme der Schulrätin Völker vom 24.06.2011)

 

Auch die Bewertung der Schulrätin Frau Völker macht deutlich, dass das kurz vor dem Versand der Sitzungsunterlagen eingereichte Papier  der Adolf-Kolping Schule zu keiner grundsätzlichen Veränderung oder Ergänzung der Sachlage, welche im moderierten Prozess erörtert wurde, führt und somit auch nicht das Fazit des Prozesses verändert.

 

 

Fazit

Die Schulrätin hat den beschriebenen Prozess mit weit überdurchschnittlichem Engagement und hoher Professionalität gestaltet. Sie stellt in ihrer Stellungnahme sowohl den Prozess, als auch die Inhalte des selbigen dar. Alle Problemfelder werden einzeln betrachtet und die Vorschläge der Schulen und auch der Eltern dargestellt. Die Vorschläge werden resümierend für jedes Problemfeld im Hinblick auf ihre Lösungsressource analysiert und abschließend bewertet.

In der Gesamtbewertung  kommt die untere Schulaufsicht zu der Empfehlung, dass nach wie vor „die Zusammenlegung beider Schulen zu einem 3 zügigen System demnach auch aus schulfachlicher Sicht die richtige Lösung ist“ (Zitat der Schulrätin Ihle aus der schulfachlichen Stellungnahme vom 03.02.2011).

 

Die von der Verwaltung bereits in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 9.12.2010 benannten Problemkreise der Migration, Lehrerversorgung und Raumressourcen sind unstrittig und werden von den Vertretern beider Schulen anerkannt.Alle Beteiligten bemühen sich mit hohem Engagement um deren Lösung.

Dabei konnten sich beide Schulen einschließlich der Elternvertreter nicht auf einen gemeinsamen Weg (Kooperationsmodell oder Neugründung einer Schule) verständigen. Ein von beiden Schulen einvernehmlich entwickeltes und akzeptiertes Rahmenkonzept ist auch nach wiederholter Verlängerung des ursprünglich vereinbarten Zeitraumes nicht gelungen.

Nach wie vor präferieren beide Schulen unterschiedliche Richtungen.

 

Die ARS sieht ein zukunftsorientiertes und tragfähiges Konzept für die Grundschulsituation im Hildener Norden allein in einer Neugründung einer Schule in der von ihr vorgestellten Form, die „katholische Elemente“ in den täglichen Schulalltag integriert.

 

Die AKS hat nach dem von der Schulrätin Völker abgeschlossenen Moderationsprozess ein ausführlich ausformuliertes Konzept zur Kooperation beider Schulen vorgelegt, welche die bereits vorgetragenen Kooperationsansätze und –möglichkeiten beinhaltet und den Vorschlag integriert, mit Hilfe einen Kooperationsrates diese Kooperationsmöglichkeiten umzusetzen und steuernd und motivierend zu begleiten. Der ARS wurde die Möglichkeit gegeben, zu diesem neuen Papier kurzfristig Stellung zu nehmen. Das ist mit Schreiben vom 27.6.2011 erfolgt (Anlage 6).

 

Nach der Bewertung der Schulrätin stellen die vorgeschlagenen Kooperationsmöglichkeiten durchaus Lösungsansätze dar, die jedoch nicht das Lösungspotential erreichen, welches mit der Neugründung einer Schule zwangsläufig verbunden ist.

Kooperation bedeutet in diesem Falle eine freiwillige Zusammenarbeit von rechtlich selbstständig bleibenden Schulen. Eine gelungene Kooperation kann nicht verordnet oder erzwungen werden. Ein einvernehmliches Kooperationsmodell ist auch im Moderationsprozess nicht entstanden.

 

Von daher kann eine zukunftsorientierte und tragfähige Perspektive für die Schulen am Standort Beethovenstraße als ultima ratio nur mit einer Neugründung durch Zusammenlegung erfolgen.

 

 

Prozess der Neugründung einer Schule durch Zusammenlegung

 

Durch die Zusammenlegung beider Schulen, welche im juristischen Sinne eine Neugründung darstellt, ist über die Ausrichtung der neu zu gründenden Schule (Gemeinschaftsgrundschule, kath. oder evangelische Bekenntnisschule, Weltanschauungsschule) zu entscheiden. Diese Entscheidung obliegt den betroffenen Eltern und ist  im Rahmen eines formalisierten Bestimmungsverfahrens (§ 27 Abs. 2 SchulG NRW, Bestimmungsverfahrensordnung –BestVerfVO) durchzuführen.

Stimmberechtigt sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler an der AKS und der ARS, die sich im 1. und 2. Schuljahr befinden.

Laut Aussage des Ministeriums besteht zudem die Möglichkeit alle Hildener Schulneulinge und die sogenannten „Kann-Kinder“ in den Kreis der Bestimmungsberechtigten aufzunehmen (siehe Anlage 7/8). Im Ergebnis würde dies in Summe ca. 745 Bestimmungsberechtigte bedeuten (pro Kind eine Stimme). Dies ist noch mal eine deutliche Erhöhung der ursprünglich angegebenen 500 Stimmberechtigten. Das Wählerpotential konnte somit deutlich gesteigert werden. 

 


Das Verfahren würde sich wie folgt gestalten:

 

Sitzungsvorlage ASS 7.07.

Vorberatung

Sitzungsvorlage Rat 20.07.

Beschluss zur Neugründung durch Zusammenlegung

ab 12. September bis 30.September

Bekanntmachung  + Durchführung des Eltern Bestimmungsverfahrens 

Anfang Oktober

Antrag an BezReg

Mitte Oktober

Information an alle Eltern der beiden Schulen (nach Genehmigung).

Erklärung zur Beschulung am Standort.

Mitte Oktober 2011

 

Anschreiben der Erstklässler 2012/2013 anpassen

Sommerferien 2012

ggf. räumliche Anpassung

August 2012/2013

Komplette Umsetzung zum Schuljahr 2012/2014

 

 

 

Horst Thiele


Finanzielle Auswirkungen

Nein   

 

 


Personelle Auswirkungen

Nein