Betreff
Zuschussantrag des Reit- und Fahrvereins Hilden e.V.
Vorlage
WP 09-14 SV 51/123
Aktenzeichen
III/51-Hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine, dem Reit- und Fahrverein Hilden e.V. einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 8.503,74 € zu bewilligen. Die Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Abschnittes V der städtischen Zuschussrichtlinien.

 

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Reit- und Fahrverein Hilden e.V. hat mit Schreiben vom 17.05.2011 einen Antrag auf Bezuschussung der Sanierung des Außenreitplatzes auf der Reitanlage An der Bibelskirch in Hilden gestellt.

 

Nachdem bereits der Reithallenboden der Reitanlage An der Bibelskirch in Hilden im März 2011 saniert wurde, ist die Sanierung des Außenreitplatzes ebenfalls notwendig. Der Oberbelag saugt kein Regenwasser mehr auf und gibt es nicht mehr nach unten ab, der Platz hat Lachen und Wellen, so dass ein sicherer Beritt nicht mehr möglich ist. Die Ausrichtung von Turnieren ist nur schwer möglich. Zusätzlich muss der Reitplatz mit Holzbohlen eingefasst werden.

 

Der Antrag inklusive des Finanzierungsplans ist in der Anlage zu finden. Drei Vergleichsangebote liegen der Verwaltung vor und wurden von den Fachämtern ausführlich geprüft. Demnach sind die angebotenen Preise angemessen und die Leistungen führen zu einer dauerhaften Verbesserung der Situation.

 

Nach Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Entsprechend des Antrages des Reit- und Fahrvereines e.V. ergibt sich in diesem Zuschussbereich ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 28.345,80 €. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus ergibt sich ein städtischer Zuschuss in Höhe von maximal 8.503,74 €

 

Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend Mittel zur Verfügung. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss zu gewähren und nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die Baumaßnahme auszuzahlen.

 

 

 

Horst Thiele

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

 

Produktnummer/ -bezeichnung

080201           / Sport-, Vereins- und Verbandsförderung

Investitions - Nr:

 

 

Haushaltsjahr

2011

Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung

Pflichtaufgabe

 

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige    Leistung

          X

 

(hier ankreuzen)

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

 

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0802010010

Zuschussgewährung

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

8.503,74 €

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

 

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

 

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o.g. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder EU zur Verfügung? (ja/nein)

                 ja

                      X

 

            (hier ankreuzen)

            nein

 

         (hier ankreuzen)

Freiwillig wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

                 ja

                 X

 

            (hier ankreuzen)

            nein

                

 

         (hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

 

 

Gesehen Klausgrete