Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule und Sport beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von
Zuschüssen an Hildener Sportvereine, dem Reit- und Fahrverein Hilden e.V. einen
städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 8.503,74 € zu bewilligen. Die
Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Abschnittes V der
städtischen Zuschussrichtlinien.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Reit- und Fahrverein Hilden e.V. hat mit
Schreiben vom 17.05.2011 einen Antrag auf Bezuschussung der Sanierung des Außenreitplatzes
auf der Reitanlage An der Bibelskirch in Hilden gestellt.
Nachdem bereits der Reithallenboden der Reitanlage
An der Bibelskirch in Hilden im März 2011 saniert wurde, ist die Sanierung des
Außenreitplatzes ebenfalls notwendig. Der Oberbelag saugt kein Regenwasser mehr
auf und gibt es nicht mehr nach unten ab, der Platz hat Lachen und Wellen, so
dass ein sicherer Beritt nicht mehr möglich ist. Die Ausrichtung von Turnieren
ist nur schwer möglich. Zusätzlich muss der Reitplatz mit Holzbohlen eingefasst
werden.
Der Antrag inklusive des Finanzierungsplans ist in
der Anlage zu finden. Drei Vergleichsangebote liegen der Verwaltung vor und
wurden von den Fachämtern ausführlich geprüft. Demnach sind die angebotenen
Preise angemessen und die Leistungen führen zu einer dauerhaften Verbesserung
der Situation.
Nach Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien
können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen
Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den
Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in
Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Entsprechend des Antrages des Reit- und
Fahrvereines e.V. ergibt sich in diesem Zuschussbereich ein
Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 28.345,80 €. Der städtische Zuschuss kann
bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus ergibt sich ein städtischer
Zuschuss in Höhe von maximal 8.503,74 €
Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend
Mittel zur Verfügung. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss zu
gewähren und nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die Baumaßnahme
auszuzahlen.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
Produktnummer/
-bezeichnung |
080201          / Sport-, Vereins- und Verbandsförderung |
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Investitions - Nr: |
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Haushaltsjahr |
2011 |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung |
Pflichtaufgabe |
(hier
ankreuzen) |
Freiwillige   Leistung |
         X (hier
ankreuzen) |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0802010010 |
Zuschussgewährung |
531880 |
Zuschüsse aus Sportpauschale |
8.503,74 € |
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Der Mehrbedarf
besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den
o.g. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder EU
zur Verfügung? (ja/nein) |
                ja                      X            (hier ankreuzen) |
           nein         (hier ankreuzen) |
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Freiwillig
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die Befristung
endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
                ja                 X            (hier ankreuzen) |
           nein                         (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: |
Gesehen Klausgrete |