Betreff
Künftige Struktur der Stadtentwässerung Hilden, hier: Anträge der CDU Fraktion und der BA-Fraktion zu den Haushaltsplanberatungen 2009
Vorlage
WP 04-09 SV 20/159
Aktenzeichen
II20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss den Themenbereich „Künftige Struktur der Stadtentwässerung in Hilden“ nach den Sommerferien erneut dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorzulegen.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Zum wiederholten Male hat sich der Rat der Stadt Hilden mit dem Thema „Wahrnehmung kommunaler Aufgaben“ in andere Organisations- und Rechtsform beschäftigt und im September 2005 den Beschluss gefasst, eine Machbarkeitsstudie für den Bereich der Abwasserbeseitigung in Auftrag zu geben.

 

Im weiteren Verlauf hat der Rat der Stadt Hilden dann im November 2006 den Bürgermeister beauftragt, zur Durchführung der Stadtentwässerung in anderer Trägerschaft über die Möglichkeiten eines Betreibermodells, Betriebsüberlassungsmodells, Betriebsführungsmodells bzw. Kooperationsmodell mit Anbietern über die Realisationsfähigkeit ohne eine privatisierungsbedingte Gebührenerhöhung zu verhandeln. Außerdem sollen Erfahrungen anderer Städte abgefragt werden. Über die Ergebnisse ist im Haupt- und Finanzausschuss zu berichten.

 

Das Untersuchungsergebnis wurde mit Sitzungsvorlage 20/119 im Rat am 12.12.2007 vorgestellt und dann auf die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vertagt.

 

Danach war das Thema auch ein Tagesordnungspunkt im Ältestenrat. Aufgrund der umfangreichen Untersuchungen und der erheblichen zeitlichen Belastung zum Vorhaben der „Teilprivatisierung der Stadtwerke Hilden GmbH“ wurde im vergangenen Jahr das Thema dann „nach hinten geschoben“.

 

Im Anschluss hieran wurde durch die BA-Faktion der Antrag gestellt, dass auf die Tagesordnung des Rates am 29. Oktober 2008 das Thema „Machbarkeitstudie Abwasser“ aufgenommen wird,  mit der Zielsetzung, dass das „Verfahren“ eingestellt wird. Seinerzeit hatte die CDU-Fraktion einen erweiterten Antrag gestellt, weil noch „Beratungsbedarf“ bestehen würde. Im Ergebnis blieb dann festzustellen, dass mehrheitlich der Antrag der CDU-Fraktion angenommen wurde und daher nach den Haushaltsplanberatungen eine erneute Sitzungsvorlage gefertigt werden sollte.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen hatte nun die BA-Fraktion den als Anlage beigefügten Antrag Nr. 62 gestellt und weiterhin hat die CDU-Fraktion mit Schreiben vom 21.01.2009 zur Teilprivatisierung der Abwasserbeseitigung ausgeführt, dass momentan kein Handlungsbedarf gesehen wird, was auch für die Vorbereitung evtl. geplanter Besichtigungstermine in anderen Städten gelten würde.

 

Wegen der besonderen Bedeutung dieses Themas und der Tatsache, dass der Rat der Stadt Hilden letztendlich eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen sollte, habe ich diese beiden Anträge aus dem Gesamtpaket der Änderungsanträge zum Haushalt 2009 herausgelöst und hierzu diese separate Sitzungsvorlage gefertigt.

 

Ebenfalls ist dieser Sitzungsvorlage die SV 20/119 nochmals als Anlage beigefügt.

 

Im Antrag der Bürgeraktion wird ausgeführt, dass die Information unter „künftige Entwicklung“ wie folgt erweitert werden soll.

 

„Verbleibt der Abwasserbeseitigung und das Abwassernetz zu 100 % in städtischer Trägerschaft mindestens bis zum 31.12.2014“.

 

In diesem Zusammenhang soll auf die eben genannte Sitzungsvorlage Seite 5 verwiesen werden. Hier heißt es im vorletzten Absatz, dass das Kanalaltvermögen zu 100 % im Besitz der Stadt Hilden bleibt und Neuinvestition ausschließlich mit Zustimmung und nach Abstimmung mit der Stadt durchgeführt werden können und müssen, so dass letztendlich die Stadt das Know-how des privaten Partners nutzt, um den Betrieb noch effizienter und kostengünstiger zu gestalten, als er ohne in Hilden bereits schon ist und auch die Gebührenstabilität und die Qualität des Abwassernetzes langfristig zu sichern ist.

 

Verwaltungsseitig wird deshalb vorgeschlagen, eine Sitzungsvorlage zu präsentieren mit der Zielsetzung, das Thema erneut aufzubereiten und an die aktuellen Ergebnisse anzupassen. Ziel der Verwaltung ist es nach wie vor, den Beschlussvorschlag der in der Sitzungsvorlage 20/119 abgedruckt ist, so beschließen zu lassen.

 

Wenn der Rat der Stadt Hilden dieses so nicht umsetzen will, so möchte ich ergänzend auf die Seite 7 der Sitzungsvorlage 20/119 hinweisen, wo ausgeführt ist, dass

 

sollte der Rat zu der Entscheidung kommen, die Abwasserbeseitigung in der jetzigen Form zu belassen, so sollte zumindest, aus Gründen äußerster Vorsicht, für den Neuanlagenbau eine reine „Kanalbesitzgesellschaft“ gegründet werden, um Vorsteuerabzüge auch rückwirkend zu sichern. Für diesen Fall würde dann in einer der nächsten Sitzungen ein entsprechender Gesellschaftsvertrag vorbereitet werden.

 

Abschließend soll nochmals auf die seinerzeitige Initiative zu diesem Vorhaben hingewiesen werden. In der Sitzungsvorlage 20/078, die im Rat am 13.12.2006 beraten wurde, ist ausgeführt, dass Auslöser dieser Studie die Tatsache war, dass es Bestrebungen, insbesondere im europäischen Raum gibt, dass Mehrwertsteuerprivileg aufzuheben. Ganz aktuell gibt es keine neueren Bestrebungen. Wie lange dieses jedoch so bleibt, ist natürlich ungewiss.

 

Fakt ist, dass bei einer Bruttoinvestition von 1,0 Mio. Euro rund 160.000,- Euro Mehrwertsteuerbeträge enthalten sind, die die Stadt Hilden nicht in Anrechnung bringen kann und daher auch vom Bruttobetrag (1,0 Mio. €)  die jährlichen Abschreibungen berechnet werden.

 

Sollte das Mehrwertsteuerprivileg „fallen“, so wäre auf Basis der 1 Mio. € Investitionen und der sich hieraus ergebenen jährlichen Abschreibungsbeträge zusätzlich 19 % Mehrwertsteuer zu erheben, ohne das im Gegenzuge die seinerzeit gezahlten Vorsteuerbeträge zur Anrechnung kommen können. An diesem einfachen Beispiel soll die Bedeutung des Themas und die sich daraus ergebenen finanziellen Konsequenzen kurz dargestellt werden. Im Ergebnis geht es zukunftsorientiert darum, dass bei einem Wegfall des Mehrwertsteuerprivileges die Verwaltung gut aufgestellt ist und im Ergebnis der Gebührenzahler die „Mehrwertsteuer“ nicht doppelt bezahlen muss.

 

Sollte der Rat dem Beschlussvorschlag folgen, so würde die Verwaltung die Unterlagen auf einen aktuellen Stand bringen  und eine Sitzungsvorlage zur Beschlussfassung vorlegen.

 

Bei der Entscheidung des Rates der Stadt Hilden zu diesem Thema handelt es sich somit um eine „strategische“ Entscheidung hinsichtlich der langfristigen Gebührenstabilität für die Stadtentwässerung in der Stadt Hilden.

 

 

 

 

 

gez. Günter Scheib

Bürgermeister

 

 

 

      Anlagen:

  1. SV 20/119
  2. Anträge der CDU- und der BA-Fraktion