Betreff
Änderung der Gebührensatzung für die Musikschule - Strukturelle Angleichung der Musikschulgebühren -
Vorlage
WP 09-14 SV 41/071
Aktenzeichen
III/41 Doe
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Kultur und Heimatpflege die vorgelegte

 

9. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Hilden.“

 

 

 

 

Horst Thiele

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

Um den städtischen Zuschuss für die Musikschule zu begrenzen, wurden für das Haushaltsjahr 2011 die Unterrichtsgebühren linear um rd. 5 % erhöht. Dadurch soll verhindert werden, dass in größeren Zeitabständen überproportionale Steigerungen notwendig werden. Zuvor hat die Musikschule aus eben diesen Gründen die Gebühren in 2007, in 2005 und davor alle 2 Jahre um etwa 5% linear erhöht. Dadurch konnte der Zuschussbedarf begrenzt werden.

 

1) Gebührensatzung, § 10 Gebührentarife, Tarif 3,

In dem Anfang 2010 erstellten Musikschulgutachten wurde neben dem ersten Schritt der linearen Gebührenerhöhung ein zweiter Schritt empfohlen, die Gebührenstruktur in einzelnen Punkten zu überarbeiten. Deshalb soll für das Haushaltsjahr 2012 die Gebühr für 3er-Gruppenunterricht um 7,1% angehoben werden. Eine ebenfalls empfohlene unterschiedliche Gebühr für 2er-Gruppen und Einzelunterricht à 22,5 Minuten macht für die Alltagspraxis der Hildener Musikschule wenig Sinn, da die daraus resultierenden personellen Mehraufwendungen im Sekretariat und die daraus resultierende eingeschränkte Flexibilität bei Einteilungen und Ummeldungen in keinem Verhältnis zu den erwarteten Mehreinnahmen in Höhe von 2.000 € stehen würden. Im Übrigen stellt das Gutachten hierzu fest, dass es in Hilden eindrucksvoll gelingt, bei einer niedrigen Gebühr aus Nutzerperspektive eine überdurchschnittliche Gegenfinanzierung aus Musikschulperspektive zu erlangen. Es wird deshalb empfohlen zur Erhaltung dieser auffälligen und guten Balance, sehr umsichtig mit einer Erhöhung der Gebühren umzugehen, da bei einer Veränderung der hierfür verantwortlichen Stellschrauben, wie z.B. die Unterrichtsgebühren, sehr schnell mit einer Abwanderung von Schülerinnen und Schülern zu Nachbarschulen oder mit einer Abmeldung zu rechnen ist. Im Vergleich mit Musikschulen in der Umgebung liegt die neue Gebühr für den 3er-Gruppenunterricht im oberen Drittel der gezahlten Gebühren.

 

Das Gutachten macht hierzu auf Seite 8 deutlich, dass es stets zu überprüfen gilt, inwieweit das Ziel zur Erzielung von Mehreinnahmen im System Musikschule wirklich anhand von Gebührenerhöhungen zu erreichen ist und inwieweit eine Erzielung von Mehreinnahmen in diesem speziellen System nicht eher durch Wachstum statt durch Schrumpfung zu erreichen ist.

 

Die letzte Gebührenangleichung mit linear rd. 5% Anhebung fand zum 01.02.2011 statt. Die jetzige Angleichung  sieht eine Erhöhung von 7,1% für Tarif 3 - den 3er-Gruppenunterricht - vor. Im Rahmen der dargestellten strukturellen Angleichung wird zum 01.02.2012 diese Gebührenerhöhung vorgeschlagen.

 

Diese Erhöhung wird bei gleich bleibender Schülerzahl in diesem Segment voraussichtliche Mehreinnahmen in Höhe von 1.500 € zur Folge haben.

 

 

2) Gebührensatzung, § 11 Erwachsenenzuschlag

Der Erwachsenenzuschlag soll von derzeit 15% auf 25% angehoben werden, um hier einen höheren Kostendeckungsgrad zu erreichen.

Auch wenn es grundsätzlich ein gesellschaftliches Anliegen ist, musikalische Bildung in allen Bildungsschichten und Altersgruppen Grund zu legen und zu unterstützen, ist bei Erwachsenen der Förderbedarf anders einzuschätzen als bei Schülerinnen/Schülern und Studentinnen/Studenten. Deshalb soll der Zuschlag auf 25% angehoben werden. Die Mehreinnahmen werden voraussichtlich 6.000 € betragen, bei gleichbleibender Teilnehmerzahl im Erwachsenenbereich. Eine höhere Anhebung hätte eine deutliche Abmeldewelle in diesem Bereich zur Folge, was schließlich zu Mindereinnahmen von bis zu 7.000 € führen könnte.

 

 

 

 

 

 

 

Gegenüberstellung alt/neu:

 

Die Änderung zur Gebührensatzung § 10, Gebührentarife, Tarif 3:

 

alt:

 

 

 

 

 

neu:

 

 

 

 

 

Tarif

Unterrichtsart

Min./
Woche

Teil-
nehmer-
zahl

Gebüh-renanteil/
Monat

Gebühr/
Jahr

Tarif

Unterrichtsart

Min./
Woche

Teil-
nehmer-
zahl

Gebüh-renanteil/
Monat

Gebühr/
Jahr

3

Gruppen-

unterricht

45

3

28 €

336 €

3

Gruppen-

unterricht

45

3

30 €

360 €

 

 

 

Die Änderung zur Gebührensatzung § 11, Erwachsenenzuschlag

           

alt:

neu:

 

Zusätzlich zu den Unterrichtsgebühren zahlen erwachsene Schüler/innen einen Erwachsenenzuschlag von 15%.

 

 

Zusätzlich zu den Unterrichtsgebühren zahlen erwachsene Schüler/innen einen Erwachsenenzuschlag von 25%.

 

 

 

Als gewähltes Vertretungsgremium der Elternschaft der Musikschule hat die Schulpflegschaft in ihrer Sitzung am 03.05.2011 der geplanten Gebührenangleichung mehrheitlich zugestimmt.

 

Die konkrete Stellungnahme der Schulpflegschaft ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

Horst Thiele

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

040501

Bezeichnung: 

Betreiben einer

städtischen Musikschule

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

€

€

ja/nein

2012

 

1.500

nein

Einnahmen für Musikschulunterrichte in 3er Gruppen

2012

 

6.000

nein

Erhöhung des Erwachsenenzuschlags auf 25%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer

 

gesehen in Vertretung

Danscheidt

 


Personelle Auswirkungen: nein

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent