Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für
Kultur und Heimatpflege die vorgelegte
9.
Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Hilden.“
Horst Thiele
Erläuterungen und Begründungen:
Um den städtischen
Zuschuss für die Musikschule zu begrenzen, wurden für das Haushaltsjahr 2011
die Unterrichtsgebühren linear um rd. 5 % erhöht. Dadurch soll verhindert
werden, dass in größeren Zeitabständen überproportionale Steigerungen notwendig
werden. Zuvor hat die Musikschule aus eben diesen Gründen die Gebühren in 2007,
in 2005 und davor alle 2 Jahre um etwa 5% linear erhöht. Dadurch konnte der
Zuschussbedarf begrenzt werden.
1) Gebührensatzung, § 10 Gebührentarife, Tarif 3,
In dem Anfang 2010
erstellten Musikschulgutachten wurde neben dem ersten Schritt der linearen
Gebührenerhöhung ein zweiter Schritt empfohlen, die Gebührenstruktur in
einzelnen Punkten zu überarbeiten. Deshalb soll für das Haushaltsjahr 2012 die
Gebühr für 3er-Gruppenunterricht um 7,1%
angehoben werden. Eine ebenfalls empfohlene unterschiedliche Gebühr für
2er-Gruppen und Einzelunterricht à 22,5 Minuten macht für die Alltagspraxis der
Hildener Musikschule wenig Sinn, da die daraus resultierenden personellen
Mehraufwendungen im Sekretariat und die daraus resultierende eingeschränkte
Flexibilität bei Einteilungen und Ummeldungen in keinem Verhältnis zu den
erwarteten Mehreinnahmen in Höhe von 2.000 € stehen würden. Im Übrigen stellt
das Gutachten hierzu fest, dass es in
Hilden eindrucksvoll gelingt, bei einer niedrigen Gebühr aus Nutzerperspektive
eine überdurchschnittliche Gegenfinanzierung aus Musikschulperspektive zu
erlangen. Es wird deshalb empfohlen zur Erhaltung dieser auffälligen und
guten Balance, sehr umsichtig mit einer Erhöhung der Gebühren umzugehen, da bei
einer Veränderung der hierfür verantwortlichen Stellschrauben, wie z.B. die
Unterrichtsgebühren, sehr schnell mit
einer Abwanderung von Schülerinnen und Schülern zu Nachbarschulen oder mit
einer Abmeldung zu rechnen ist. Im Vergleich mit Musikschulen in der Umgebung
liegt die neue Gebühr für den 3er-Gruppenunterricht im oberen Drittel der gezahlten
Gebühren.
Das Gutachten
macht hierzu auf Seite 8 deutlich, dass es
stets zu überprüfen gilt, inwieweit das Ziel zur Erzielung von Mehreinnahmen im
System Musikschule wirklich anhand von Gebührenerhöhungen zu erreichen ist und
inwieweit eine Erzielung von Mehreinnahmen in diesem speziellen System nicht
eher durch Wachstum statt durch Schrumpfung zu erreichen ist.
Die letzte
Gebührenangleichung mit linear rd. 5% Anhebung fand zum 01.02.2011 statt. Die
jetzige Angleichung sieht eine Erhöhung
von 7,1% für Tarif 3 - den
3er-Gruppenunterricht - vor. Im Rahmen der dargestellten strukturellen
Angleichung wird zum 01.02.2012 diese Gebührenerhöhung vorgeschlagen.
Diese Erhöhung
wird bei gleich bleibender Schülerzahl in diesem Segment voraussichtliche Mehreinnahmen
in Höhe von 1.500 € zur Folge haben.
2) Gebührensatzung, § 11 Erwachsenenzuschlag
Der
Erwachsenenzuschlag soll von derzeit 15% auf 25% angehoben werden, um hier
einen höheren Kostendeckungsgrad zu erreichen.
Auch wenn es
grundsätzlich ein gesellschaftliches Anliegen ist, musikalische Bildung in
allen Bildungsschichten und Altersgruppen Grund zu legen und zu unterstützen,
ist bei Erwachsenen der Förderbedarf anders einzuschätzen als bei
Schülerinnen/Schülern und Studentinnen/Studenten. Deshalb soll der Zuschlag auf
25% angehoben werden. Die Mehreinnahmen werden voraussichtlich 6.000 €
betragen, bei gleichbleibender Teilnehmerzahl im Erwachsenenbereich. Eine
höhere Anhebung hätte eine deutliche Abmeldewelle in diesem Bereich zur Folge,
was schließlich zu Mindereinnahmen von bis zu 7.000 € führen könnte.
Gegenüberstellung
alt/neu:
Die Änderung zur Gebührensatzung § 10,
Gebührentarife, Tarif 3:
alt: |
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neu: |
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Tarif |
Unterrichtsart |
Min./ |
Teil- |
Gebüh-renanteil/ |
Gebühr/ |
Tarif |
Unterrichtsart |
Min./ |
Teil- |
Gebüh-renanteil/ |
Gebühr/ |
3 |
Gruppen- unterricht |
45 |
3 |
28 € |
336 € |
3 |
Gruppen- unterricht |
45 |
3 |
30 € |
360 € |
Die Änderung zur Gebührensatzung § 11,
Erwachsenenzuschlag
          Â
alt: |
neu: |
Zusätzlich zu den
Unterrichtsgebühren zahlen erwachsene Schüler/innen einen Erwachsenenzuschlag
von 15%. |
Zusätzlich zu den
Unterrichtsgebühren zahlen erwachsene Schüler/innen einen Erwachsenenzuschlag
von 25%. |
Als gewähltes
Vertretungsgremium der Elternschaft der Musikschule hat die Schulpflegschaft in
ihrer Sitzung am 03.05.2011 der geplanten Gebührenangleichung mehrheitlich zugestimmt.
Die konkrete
Stellungnahme der Schulpflegschaft ist als Anlage beigefügt.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
040501 |
Bezeichnung: |
Betreiben einer städtischen
Musikschule |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
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2012 |
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1.500 |
nein |
Einnahmen für Musikschulunterrichte in 3er Gruppen |
2012 |
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6.000 |
nein |
Erhöhung des Erwachsenenzuschlags auf 25% |
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Sichtvermerk Kämmerer gesehen in Vertretung Danscheidt |
Personelle Auswirkungen: nein
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): |
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Vermerk Personaldezernent |