Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule und Sport nimmt den Sachstandsbericht zur Inklusion im Hildener Bildungssystem
zu Kenntnis und bestimmt die Gemeinschaftsgrundschule Elbsee zur Schwerpunktschule
für Kinder mit Behinderung. Die Schwerpunktschule versorgt die Kinder mit
Behinderungen, welche nicht zur Zielgruppe des Kompetenzzentrums für Sonderpädagogische
Förderung zählen.Â
Erläuterungen und Begründungen:
Inklusion
Im
Januar 2009 trat die UN-Konvention über
die Rechte für Menschen mit Behinderungen in Kraft.
Als 50.
Vertragsland räumt die Bundesrepublik damit Menschen mit Behinderungen ein
Recht auf Selbstbestimmung, Partizipation und umfassenden
Diskriminierungsschutz sowie eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft ein.
Derzeit liegt der Fokus der Inklusionsbestrebungen im Bildungssystem, insbesondere im Schulsystem.
Inklusive
Pädagogik betrachtet die Gesamtheit aller Schüler und die unterschiedlichen,
individuellen Bedürfnisse eines jeden Kindes. Allen Kindern gemein ist ein
Erziehungs- und Bildungsbedürfnis, welches neben der individuellen Förderung
handlungsleitend für die Pädagogen ist. Eine Selektion von Schülerinnen und
Schülern in Kinder mit und ohne Förderbedarf entfällt bei dieser Betrachtungsweise.
Inklusion im Bildungssystem
bedeutet demnach, heterogene Gruppen individuell zu unterrichten.
Integration in Hilden
Der
Stadt Hilden ist die Integration von Menschen mit Behinderungen bereits seit
Jahrzehnten ein großes Anliegen, für das sie sich an vielen Stellen aktiv
eingesetzt hat.
So wird
die Anfang der 1970er Jahre gegründete "Freizeitgemeinschaft
Behinderte und Nichtbehinderte e.V." (FZG) gefördert und
finanziell unterstützt.
1976 wurde nach Beschluss des Rates der
Stadt der Behindertenbeirat ins Leben gerufen. Er steht den behinderten
Mitbürgern informierend, beratend und helfend zur Seite und vertritt die Anliegen
der Behinderten gegenüber dem Rat, der Verwaltung und der Öffentlichkeit.
Am 28.1.2008 wurde in Anwesenheit der
Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung
in NRW eine Zielvereinbarung zwischen dem Behindertenbeirat und der Stadt
Hilden unterzeichnet, nachdem der Behindertenbeirat und der Rat der Stadt
jeweils einstimmig der Vereinbarung zugestimmt hatten. Erstmalig verpflichtete
sich eine Stadt in NRW in dieser deutlichen und konkreten Form zur Schaffung
besserer Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen.
Perspektivisch
soll auch das Familien- und Bildungsbüro der Zielgruppe beim Eltern bei Themenkomplex
Inklusion beraten.
Auch im
Bildungssystem hat Hilden frühzeitig integrative Angebote geschaffen. So zählte
Hilden bereits in den 1980er Jahren zu den Städten, die den Gemeinsamen Unterricht
(GU) für Kinder mit Behinderung offerierten.
Diesen
Weg gilt es vor dem Hintergrund der ratifizierten
UN-Behindertenrechtskonvention konsequent weiter zu beschreiten.
Von der Integration zur Inklusion in Hilden
Die
Stadt Hilden hat sich im letzten Jahr intensiv mit der Thematik der Inklusion
im Schulbereich beschäftigt. Sie zählt zu den ersten Städten, die die Thematik
Inklusion in ihrem aktuellen Schulentwicklungsplan festgeschrieben hat. Die
Anstrengungen zur Realisation der Inklusion gründen sich dabei nicht nur auf
der Verpflichtung, sondern entspringen auch einer inhaltlichen Ãœberzeugung,
dass der hier eingeleitete Paradigmenwechsel richtig, zielführend und ohne
Alternative ist.Â
Für den
Bereich der Grundschulen stellt sich die Situation in Hilden derzeit wie folgt
dar:
1. Versorgung durch die „Kompetenzzentren für sonderpädagogische
Förderung“ (KsF)
Der
Kreis Mettmann nimmt am Landesmodellprojekt „Kompetenzzentren für sonderpädagogische
Förderung“ (KsF) teil. Â
Ziele des Kompetenzzentrums sind laut Schulministerium (Eckpunkte für den
Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung
gem. § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW)
-
· Kinder und Jugendliche so frühzeitig zu fördern,
dass sich Unterstützungsbedarfe dort, wo dies durch präventive sonderpädagogische
Förderung möglich ist, nicht immer zu einem sonderpädagogischen Förderbedarf
verfestigen.
-
· Schülerinnen und Schüler möglichst integrativ in
allgemeinen Schulen zu fördern, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben
sind.
-
· Unabhängig vom Förderort eine qualitativ
hochwertige sonderpädagogische Förderung von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen;
dies muss durch Bündelung unterschiedlicher Kompetenzen und Zuständigkeiten
sowie durch Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen und Anbietern
sichergestellt werden.
-
· Im Interesse einer gemeinsamen erfolgreichen
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern ist die Einbindung von
zusätzlichem externen Sachverstand in ein Kompetenzzentrum ebenso zwingend erforderlich
wie eine interdisziplinäre Zusammenarbeit - zum Beispiel mit Jugendhilfe,
medizinischen Einrichtungen, schulpsychologischen und anderen Beratungsstellen.
In Hilden werden die Aktivitäten der
Beratung, der Diagnostik und der Prävention seit dem laufenden Schuljahr
2010/2011 in der Organisationseinheit „Kompetenzzentrum für sonderpädagogische
Förderung“ (KsF) gebündelt und institutionalisiert. Das Hildener KsF besteht
aus den Förderschulen Ferdinand-Lieven (zuständig für die Grundschulen Hilden)
und Paul-Maar (zuständig für Haan und die weiterführenden Schulen in Hilden).
Es ist zuständig für alle Schulen der
Primar- und der Sekundarstufe in Hilden sowie darüber hinaus Ansprechpartner
und Koordinierungsstelle für alle Akteure, die zur Optimierung der Lebenssituation
von Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf beitragen, z.B. die Jugendhilfe
und das Gesundheitssystem.
Die Verantwortlichkeit des KsF beschränkt
sich auf Kinder mit folgenden Förderbedarfen (sog. §5-Kinder):
-
Förderschwerpunkt Lernen (LE)
-
Förderschwerpunkt Sprache (SQ)
-
Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale
Entwicklung (ES)
Diese Kinder durchlaufen in diesem Schuljahr
erstmalig kein AS-OF (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung) mehr. Alle Kinder
werden bei Einschulung von der Schulleitung auf Ihre Schulreife hin
begutachtet. Bei der Annahme eines Förderbedarfes wird das KsF eingeschaltet.
Den Schulen zugeordnete Lehrer stellen im sogenannten Zweiten Blick fest, ob
eine Förderung des Kindes geboten ist. Sofern dies der Fall ist, wird eine
Förderempfehlung an die Kindertagesstätte weitergegeben, damit noch eine
gezielte Förderung bis zum Schuleintritt erfolgen kann.
Die zu fördernden Kinder werden ab Schulbeginn dann an der
aufnehmenden Grundschule beschult. Die Sonderpädagogen unterstützten die
Lehrkräfte punktuell bei der Unterrichtung der Kinder. Zudem finden
Fortbildungen für Lehrkräfte statt, um einen Kompetenzzuwachs bei der Unterrichtung
von Kindern mit Förderbedarfen zu generieren.
GU Klassen werden künftig nicht mehr eingerichtet.
2. Versorgung der Kinder mit Förderbedarfen, die nicht
Zielgruppe des KsF sind. Â
Wie oben ausgeführt, wird nur ein Teil der Kinder mit Förderbedarf über
das KsF abgedeckt. Kinder mit den Förderbedarfen Hören und Kommunikation,
Sehen, Körperliche und motorische Entwicklung und Geistige Entwicklung werden
nicht über das KsF versorgt.
Die Eltern dieser Kinder sollen laut Schulentwicklungsplan Grundschulen
(2011) folgende Möglichkeiten zur Beschulung ihrer Kinder erhalten.
·
Einzelintegration
Eltern, die eine Einzelintegration an einer Grundschule ihrer Wahl
wünschen, sollen diese Möglichkeiten im Rahmen der Kapazitäten der Grundschulen
erhalten. Anspruch besteht für alle Kinder generell immer nur auf Aufnahme an
der wohnortnächsten Schule.
Die Möglichkeit der Einzelintegration wird individuell durch das
Schulamt Mettmann geprüft und beschieden.
Der Schulträger wird sich im Rahmen seiner Möglichkeit aktiv für das
Elternwahlrecht einsetzen und für die dann ggf. erforderlichen sachlichen und
räumlichen Mittel Sorge tragen. Die personellen Mittel werden mit Nachdruck
angefordert.
·
• Förderschule
Neben der Förderung an Grundschulen besteht weiterhin die Möglichkeit
der Beschulung an Förderschulen. Maßgeblich ist auch hier der Elternwille
·
Beschulung an einer Schwerpunktschule
Zum Schuljahr 2011/2012 ist beabsichtigt eine inklusive Schule auf den
Weg zu bringen.
Diese soll in einem Zwischenschritt, hin zur vollständigen Inklusion
alle Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die nicht über die
Kompetenzzentren gefördert werden, aufnehmen, sofern die Eltern dies wünschen.
Die Schule soll ein gezieltes Profil im Sinne der Maxime „Eine Schule für Alle“
entwickeln und im Ergebnis mit ihrem Konzept auf alle anderen Schulen
ausstrahlen.
Â
Infrage für eine solche Schule kam nach Auffassung des Schulträgers,
des Schulamtes und auch der am Prozess beteiligten Elterninitiative nur eine
Grundschule, die bereits langjährige Erfahrungen mit dem GU hat.
Da die Walter-Wiederhold-Schule zum Schuljahr 2011/2012 im Rahmen des
Verbundes mit der Schulstraße als Teilstandort geführt werden wird, kamen
lediglich die Grundschulen Schulstraße und Elbsee für die Schwerpunktschule in
Frage. Beide Schulen bekundeten ihr Interesse zur Weiterentwicklung zur
Schwerpunktschule. Unter Beteiligung von Schulaufsicht, KsF, der Schulen selbst
und dem Verein Gemeinsam Leben Lernen wurde sich auf die Grundschule am Elbsee
verständigt.
Aufgabe der Schule wird es sein, perspektivisch das Profil weiter hin
zur inklusiven Schule zu schärfen. Bedacht werden muss hier auch die OGS, da
Schule nicht mit dem Unterrichtsschluss endet. Hier müssen, mit Hilfe des
Schulträgers die adäquaten Rahmenbedingungen zur Förderung aller Kinder
geschaffen werden. Laut Auskunft der Bezirksregierung wird für alle Kinder mit
Förderbedarf (auch ohne AOSF Verfahren) ein erhöhter Landeszuschuss (+700 € pro
Kind) gewährt. Dieser Zuschuss soll vollständig an die Schule weitergeben
werden. Die Elbseeschule hat sich dafür ausgesprochen, mit den zusätzlichen
Mitteln die Personalstunden der Erzieherinnen aufzustocken. Darüber hinaus
erfolgt die Beförderung der Kinder die im Rahmen des AOSF-Verfahren einen
Förderbedarf attestiert bekommen haben.
Weitere ggf. erforderliche finanzielle Mittel werden im Rahmen der
Haushaltsplanberatung beantragt werden.
Zu diesem Zeitpunkt wird, so ist zu vermuten, auch der Inklusionsplan
des Landes vorliegen, so dass deutlich sein wird, welche Ressourcen das Land
zur erfolgreichen Inklusion bereitstellt und welchen Anteil die Kommunen tragen
müssen.
Ausblick
Nachdem nun ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Inklusion durch
die Bestimmung einer Inklusiven Schule im Primarstufenbereich erfolgt ist, gilt
es sich parallel auch der weiterführenden Schule zuzuwenden.
In einem ersten Gespräch signalisierten das städtische Gymnasium und
die städtische Realschule ihre grundsätzliche Bereitschaft zur inklusiven
Beschulung.
Vereinbart wurde die Durchführung einer Fachveranstaltung für Grund-
und weiterführende Schulen, mit theoretischen Inhalten zur Inklusion und der
Darstellung von Best-Practice Beispielen. Hier sollen die Schulen Anregungen
gelingender Praxis erhalten, die es ihnen ermöglichen, ihre Schule auf einen
inklusiven Weg zu bringen. Die Veranstaltung soll im Herbst des Jahres
stattfinden. Die Vorbereitung und Durchführung erfolgt in enger Kooperation mit
dem Verein GLL.
Die weitere Umsetzung wird unter Beteiligung des KsF, des
Elternvereins, der Schulen und dem Schulamt Mettmann erfolgen.
Ãœber weitere Entwicklungen wird die Verwaltung den Fachausschuss
anlassbezogen informieren.
Horst ThieleÂ
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja (Landeszuschuss) –
siehe SV |
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Investitions-Nr./
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe
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Pflicht- aufgabe |
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freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Konto |
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Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Bezeichnung |
Konto |
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Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen
Nein