Beschlussvorschlag:
„Die Beschlussfassung wird anheim gestellt.“
Horst Thiele
Erläuterungen und Begründungen:
In der zurückliegenden Sitzung des Ausschusses für Kultur und
Heimatpflege vom 23.02.2011 stellten die Ausschussmitglieder Ute-Lucia Krall
und Ludger Reffgen den als Anlage beigefügten Antrag zum Ankauf von
Kunstwerken, der hiermit gemäß der Geschäftsordnung zur Beratung gestellt wird.
Die Verwaltung nimmt hierzu wir folgt Stellung:
Die Verwaltung tätigte bislang Ankäufe zur Erweiterung des städtischen
Kunstbesitzes und der Artothek Hilden eigenständig und vornehmlich aus
Ausstellungen, die im Kunstraum oder in der Städtischen Galerie im Bürgerhaus
durch die Stadt ausgerichtet wurden. Hierbei handelte es sich um Ausstellungen,
die nach den jeweiligen inhaltlichen Konzepten der Häuser geplant und durchgeführt
wurden.
Neben den Präsentationen Hildener Kunstschaffender, überregional oder
teilweise international anerkannter namhafter deutscher Künstler fanden auch
Ausstellungen statt, die den oftmals langjährigen Kulturkontakt und Austausch
mit ausländischen Partner dokumentieren sollten, wie z.B. zur Partnerstadt Nove
–Mesto/ Tschechien und zum Künstlerverein DLUM in Maribor / Slowenien, der seit
1996 besteht und sich in regelmäßigen Begegnungen auf Preisträgerebene
abspielt.
Von Fall zu Fall entschied die Verwaltung im Rahmen der finanziellen
Möglichkeiten, Ankäufe zu realisieren. Dies konnte aber leider aufgrund der
seit Jahren rückläufigen Budgetmittel (s. Tabelle) nicht flächendeckend bei
allen gezeigten Ausstellungen praktiziert werden.
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Produkt Stadtbücherei |
Produkt Kulturelle Veranstaltungen |
              2009 |
            3.000,-€ |
         Â
2.000,-€ |
              2010 |
            2.000,-€ |
         Â
1.000,-€ |
              2011 |
                   0,-€ |
         Â
2.000,-€ |
Seit einigen Jahren entwickelte sich aus der Bürgerschaft eine Tendenz,
Schenkungen an die Stadt Hilden vorzunehmen, die von der Verwaltung zuvor auf
ihre Wertigkeit hin geprüft wurden und dem Ausschuss für Kultur und
Heimatpflege dann als Schenkungen / Neuzugänge für den Städtischen Kunstbesitz
vorgestellt wurden. Die finanziell bedeutendste Schenkung dieser Art von einem
Hildener Bürger war die Arbeit von Charles Wilp, die seither unter Glas in
einem der Flure im Bürgerhaus ständig präsentiert wird.
Aus den dargestellten finanziellen Gründen konnten größere Ankäufe nicht
vorgenommen werden.
Einige Male entschied die Sport- und Kulturstiftung der Stadt Hilden,
Ankäufe größeren Ausmaßes und mit finanziell größerer Dimension zu erwerben und
sie danach der Stadt Hilden als Dauerleihgabe zur Verfügung zu stellen. Die
entsprechende fachliche Vorbereitung zu dieser Beschlussfassung des autonomen
Kuratoriums der Stiftung wurde von der Verwaltung als Handreichung zur
Entscheidungsfindung vorbereitet.
Da das Kuratorium von Fall zu Fall Entscheidungen trifft, ist bislang
eine Regelmäßigkeit und Verlässlichkeit der finanziellen Unterstützung nicht
gegeben. Dies könnte auf der Grundlage eines Konzeptes, um das die
Antragsteller bitten, für zukünftige Ankaufsprojekte umgesetzt werden, etwa in
Form einer Handreichung/ Empfehlung für Entscheidungen des Kuratoriums. Eine
solche Handreichung hätte natürlich nur empfehlenden Charakter.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Für eine
Ausweitung der freiwilligen Leistungen im Kulturbereich stehen zurzeit keine
Mittel zur Verfügung. Auf die laufende externe Organisationsuntersuchung wird
verwiesen und empfohlen, zunächst deren Ergebnisse abzuwarten. In
Vertretung Danscheidt |
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Personelle Auswirkungen: nein
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): |
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Vermerk Personaldezernent |