Betreff
Hinweistafel im Stadtzentrum Hildens zum Gedenken an die Opfer von Terror und Gewalt
Vorlage
WP 09-14 SV 41/069
Aktenzeichen
III/41 Ant
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.

 

 

 

 

Horst Thiele

 

 

 

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:^

 

In der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege am 3. Dezember 2010 machte der Vorsitzende Rm. Reffgen in der Diskussion um die Umsetzung des Gedenksteines für die Opfer des Nationalsozialismus im Stadtpark einen Vermittlungsvorschlag und hielt fest, dass Konsens bestehe, keine Umsetzung des Steins um jeden Preis vorzunehmen. Er schlug eine Hinweistafel in der Stadtmitte z.B. am Bürgerhaus, der damaligen Polizeiwache, vor mit dem Text:

 

„Die Stadt Hilden gedenkt der Opfer von Terror und Gewalt durch einen Gedenkstein im Stadtpark.“

 

Er richtete die Bitte an die Verwaltung, eine geeignete Stelle zu finden und für eine der nächsten Sitzungen eine entsprechende Sitzungsvorlage vorbereiten.

 

Nach sorgfältiger Prüfung und Einbeziehung des Amtes 26 und des Denkmalschutzes erweist sich allein das Bürgerhaus als geeigneter Platz für ein solches Schild. Eine Anbringung an der Ostseite des Bürgerhauses ist nicht sinnvoll, da sich dort Werbevitrinen befinden.

 

Durch die Fertigstellung des Dr. Ellen-Wiederhold-Platzes ergibt sich nun eine neue Situation. Der Platz wird stark besucht sein. Beim Verlassen des Platzes in Richtung Mittelstraße fällt der Blick auf die nordwestliche Ecke des Bürgerhauses. An dieser Stelle würde das Schild zahlreichen Passanten ins Auge fallen. Das Schild könnte aus Metall oder Acrylglas sein und sollte DIN A2 (ca. 42 x 60 cm) oder max. DIN A1 (ca. 60 x 85 cm) groß sein, je Textgröße. Es muss gewährleistet sein, dass die Schrift gut lesbar ist. Daher ist eine zum Untergrund passende farbige Hinterklebung zu empfehlen. Material, Größe und Kosten sind vom endgültigen Anbringungsort abhängig. Details sind mit dem Denkmalschutz abzustimmen.

 

 

 

 

Horst Thiele

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

0401030190

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2011

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung: nein

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

 

 

 

 

 


Personelle Auswirkungen: nein

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent