Erläuterungen und Begründungen:^
In der Sitzung des
Ausschusses für Kultur und Heimatpflege am 3. Dezember 2010 machte der
Vorsitzende Rm. Reffgen in der Diskussion um die Umsetzung des Gedenksteines
für die Opfer des Nationalsozialismus im Stadtpark einen Vermittlungsvorschlag
und hielt fest, dass Konsens bestehe, keine Umsetzung des Steins um jeden Preis
vorzunehmen. Er schlug eine Hinweistafel in der Stadtmitte z.B. am Bürgerhaus,
der damaligen Polizeiwache, vor mit dem Text:
„Die Stadt Hilden
gedenkt der Opfer von Terror und Gewalt durch einen Gedenkstein im Stadtpark.“
Er richtete die
Bitte an die Verwaltung, eine geeignete Stelle zu finden und für eine der
nächsten Sitzungen eine entsprechende Sitzungsvorlage vorbereiten.
Nach sorgfältiger
Prüfung und Einbeziehung des Amtes 26 und des Denkmalschutzes erweist sich
allein das Bürgerhaus als geeigneter Platz für ein solches Schild. Eine
Anbringung an der Ostseite des Bürgerhauses ist nicht sinnvoll, da sich dort
Werbevitrinen befinden.
Durch die
Fertigstellung des Dr. Ellen-Wiederhold-Platzes ergibt sich nun eine neue
Situation. Der Platz wird stark besucht sein. Beim Verlassen des Platzes in
Richtung Mittelstraße fällt der Blick auf die nordwestliche Ecke des
Bürgerhauses. An dieser Stelle würde das Schild zahlreichen Passanten ins Auge
fallen. Das Schild könnte aus Metall oder Acrylglas sein und sollte DIN A2 (ca. 42 x 60 cm) oder max.
DIN A1 (ca. 60 x 85 cm) groß sein, je Textgröße. Es muss gewährleistet sein, dass die
Schrift gut lesbar ist. Daher ist eine zum Untergrund passende farbige
Hinterklebung zu empfehlen. Material, Größe und Kosten sind vom endgültigen
Anbringungsort abhängig. Details sind mit dem Denkmalschutz abzustimmen.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
0401030190 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2011 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: nein |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer |
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Personelle Auswirkungen: nein
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): |
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Vermerk Personaldezernent |