Betreff
Antrag der Fraktion Bürgeraktion Hilden auf Vorlage des Entwurfes einer Baumschutzsatzung und des Entwurfes einer Baumschutz - Richtlinie
Vorlage
WP 04-09 SV 60/104
Aktenzeichen
IV/60.1 - Ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussfassung wird anheimgestellt


 

Erläuterungen und Begründungen:

Mit dem als Anlage beigefügtem Antrag stellte die Fraktion Bürgeraktion Hilden in der Sitzung des Stadtentwicklungsauschusses am 04.02.2009 den  Antrag, eine Neufassung einer Baumschutzsatzung und den Entwurf einer Baumschutz – Richtlinie als Selbstverpflichtung für die Stadt Hilden und ihre städtischen Tochtergesellschaften zu erstellen und zur Ratssitzung am 01.04.2009 vorzulegen.

 

Der Rat der Stadt Hilden hatte in seiner Sitzung vom 05.07.1995 eine Baumschutzsatzung beschlossen mit dem Ziel  den Baumbestand in Hilden u.a. zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, der Gestaltung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes und zur Sicherung der Naherholung, sowie zur Erhaltung und der Verbesserung des Stadtklimas und der kleinklimatischen Verhältnisse zu schützen.

 

Im März 2000 wurde diese Satzung aufgrund eines CDU Antrages nach mehrheitlicher Beschlussfassung im Rat ersatzlos aufgehoben.

In der Vergangenheit sind mehrfach Anträge zum Erlass einer Baumschutzsatzung für Hilden gestellt worden.

In der Sitzung am 21.03.2007 wurde zuletzt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  auf Erarbeitung einer Baumschutzsatzung im Stadtentwicklungssausschuss abgelehnt.

 

Im Falle einer positiven Entscheidung über den Antrag der Fraktion Bürgeraktion Hilden würde die Verwaltung die seinerzeitige Baumschutzsatzung überarbeiten und eine modifizierte Neufassung zur Beschlussfassung präsentieren.

 

In diesem Zusammenhang bleibt festzuhalten, dass die durch eine Baumschutzsatzung anfallenden Beratungen und Kontrollen einschließlich Verwaltungsverfahren mit dem vorhandenen Personal nicht abgedeckt werden können.

Während des Bestehens der seinzeitigen Baumschutzsatzung waren hiermit je eine halbe Stelle im mittleren Dienst mit den technischen bzw. verwaltungsrechtlichen Aufgaben befasst.

Die seinerzeitigen Personalkosten der beiden beteiligten Ämtern - Bauverwaltungsamt / Tiefbau- und Grünflächenamt  beliefen sich im Jahre 2000 auf rund € 50.000,00.

 

Aus terminlichen Gründen kann die Beschlussfassung über den Inhalt einer Baumschutzsatzung frühestens in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 03.06.2009 erfolgen.

 

Eine Baumschutz – Richtlinie als Selbstverpflichtung ist im Falle einer allgemeingültigen Baumschutzsatzung entbehrlich.

Es sei erwähnt, dass gemäß Baumkataster im Zeitraum 2004 bis 2008 für 365 gefällte Bäume 457 Neupflanzungen erfolgten.

 

 

 

G. Scheib

 

 

                                                                                                                                                                                                                                                                              

 


Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

 

Bezeichnung

 

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 

 

 

Haushaltsjahr:

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

gesehen Klausgrete

 

 

 

 

 

 


Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent

Die bei einer positiven Entscheidung erforderlichen 2 Planstellen mit je 0,5 VZK sind im Stellenplan 2009 nicht enthalten. Inkl. der Sachkosten ist mit einem Gesamtaufwand von ca. 60.000 Euro zu rechnen.

 

gez. Danscheidt