Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung wird anheimgestellt
Erläuterungen und Begründungen:
Mit dem als Anlage beigefügtem Antrag stellte die Fraktion Bürgeraktion
Hilden in der Sitzung des Stadtentwicklungsauschusses am 04.02.2009 den Antrag, eine Neufassung einer Baumschutzsatzung
und den Entwurf einer Baumschutz – Richtlinie als Selbstverpflichtung für die
Stadt Hilden und ihre städtischen Tochtergesellschaften zu erstellen und zur
Ratssitzung am 01.04.2009 vorzulegen.
Der Rat der Stadt Hilden hatte in seiner Sitzung vom 05.07.1995 eine Baumschutzsatzung
beschlossen mit dem Ziel den Baumbestand
in Hilden u.a. zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,
der Gestaltung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes und zur
Sicherung der Naherholung, sowie zur Erhaltung und der Verbesserung des
Stadtklimas und der kleinklimatischen Verhältnisse zu schützen.
Im März 2000 wurde diese Satzung aufgrund eines CDU Antrages nach
mehrheitlicher Beschlussfassung im Rat ersatzlos aufgehoben.
In der Vergangenheit sind mehrfach Anträge zum Erlass einer
Baumschutzsatzung für Hilden gestellt worden.
In der Sitzung am 21.03.2007 wurde zuletzt ein Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen auf Erarbeitung
einer Baumschutzsatzung im Stadtentwicklungssausschuss abgelehnt.
Im Falle einer positiven Entscheidung über den Antrag der Fraktion
Bürgeraktion Hilden würde die Verwaltung die seinerzeitige Baumschutzsatzung
überarbeiten und eine modifizierte Neufassung zur Beschlussfassung
präsentieren.
In diesem Zusammenhang bleibt festzuhalten, dass die durch eine
Baumschutzsatzung anfallenden Beratungen und Kontrollen einschließlich
Verwaltungsverfahren mit dem vorhandenen Personal nicht abgedeckt werden
können.
Während des Bestehens der seinzeitigen Baumschutzsatzung waren hiermit
je eine halbe Stelle im mittleren Dienst mit den technischen bzw.
verwaltungsrechtlichen Aufgaben befasst.
Die seinerzeitigen Personalkosten der beiden beteiligten Ämtern -
Bauverwaltungsamt / Tiefbau- und Grünflächenamt
beliefen sich im Jahre 2000 auf rund € 50.000,00.
Aus terminlichen Gründen kann die Beschlussfassung über den Inhalt einer
Baumschutzsatzung frühestens in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am
03.06.2009 erfolgen.
Eine Baumschutz – Richtlinie als Selbstverpflichtung ist im Falle einer
allgemeingültigen Baumschutzsatzung entbehrlich.
Es sei erwähnt, dass gemäß Baumkataster im Zeitraum 2004 bis 2008 für
365 gefällte Bäume 457 Neupflanzungen erfolgten.
G. Scheib
Finanzielle
Auswirkungen
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Mittel
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: gesehen Klausgrete |
Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): |
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Vermerk Personaldezernent Die bei einer positiven Entscheidung erforderlichen 2 Planstellen mit je 0,5 VZK sind im Stellenplan 2009 nicht enthalten. Inkl. der Sachkosten ist mit einem Gesamtaufwand von ca. 60.000 Euro zu rechnen. gez. Danscheidt |