Abhandlung der Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf
Beschlussvorschlag:
1.     Der Rat der Stadt Hilden
beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss, zur        Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung
aus den §§ 47 a–f BImSchG für die Stufe 1, die  Abhandlung
der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit:
1.1Â Â Â Schreiben der Frau Dr.
Müller vom 26.April 2011
In ihrem Schreiben
bezieht sich die Verfasserin auf die von der Autobahn A3 ausgehenden Lärmemissionen
und bittet die Stadt Hilden, sich für den Einbau von offenporigem Asphalt, für
Lärmschutzwände und Tempolimit einzusetzen.
Diese
Maßnahmenvorschläge sind bereits im Entwurf zum Lärmaktionsplan enthalten.
Die im Schreiben angesprochenen „maßgebenden
Immissionsschutz-Auslösewerte“ auf Grundlage der „Night Noise Guidelines for
Europe“ der WHO stellen für den Lärm-aktionsplan keine Grundlage dar. Der
Lärmaktionsplan orientiert sich an dem vom Land NRW vorgegebenen Grenzwerten gemäß Runderlass des MUNLV „Lärmaktionsplanung“
vom 7.2.2008 (MBl.NRW 2008 S. 105).
Daher wurden auch nur die Personen erfasst,
die während der Nachtzeit dem Grenzwert von über 60 dB(A) ausgesetzt sind.
Die im Weiteren
vorgebrachten Anregungen für den Bereich Grünstraße/Baustraße können nicht
berücksichtigt werden, da der Lärmaktionsplan sich noch in der 1. Stufe
befindet, wonach zunächst nur Straßen mit mehr als 6 Mio. Fahrzeugen sowie Haupteisenbahnstrecken
mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr zu untersuchen sind. Dazu gehört der Bereich
Grünstraße/Baustraße nicht.
Das Schreiben wird
zur Kenntnis genommen.
1.2Â Â Â Schreiben des Herrn
Schorn vom 04.Mai 2011
Der Verfasser des
Schreibens bezieht sich in seinen Anregungen primär auf die Osttangente und
eher sekundär auf die A3 als Hauptlärmquelle.
Grundsätzlich ist
daher anzumerken, dass die Lärmemissionen des Ostrings nicht in die 1. Stufe
des Lärmaktionsplanes fallen, da die Straße nicht mit mehr als 6 Mio.
Fahrzeugen im Jahr belastet ist. Somit können auch die vom Verfasser
vorgeschlagenen Maßnahmen hierzu in der Abwägung (noch) nicht berücksichtigt
werden können.
Die Osttangente wird
voraussichtlich in der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung und deren Lärmkartierung
untersucht und bewertet.
Entsprechend der Lärmkartierung für die 1.
Stufe des Lärmaktionsplanes befinden sich in dem Bereich Jägersteig keine
übermäßig betroffenen Anwohner, d.h. Überschreitungen der vom Land NRW
vorgegebenen Grenzwerten gemäß Runderlass des
MUNLV „Lärmakti-onsplanung“ vom 7.2.2008 (MBl.NRW 2008 S. 105).
Zu den im Schreiben
vorgeschlagenen Maßnahmen zur „Wiederaufforstung“ an bestimmten Stellen, die
der beigefügten Karte zu entnehmen sind, wird wie folgt Stellung genommen:
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Erwartungen auf eine
Lärmminderung durch Bäume und Sträucher nicht zu hoch geschraubt werden dürfen.
Schalldämmende Effekte treten erst bei Pflanzungen mit großer Bewuchstiefe und
-staffelung auf. Einzelne Baumpflanzungen, Baumreihen oder Hecken dagegen haben
praktisch keinerlei Schutzfunktion. Eine größere Wirkung von derartigen
Anpflanzungen geht jedoch durch deren Funktion als optischer Schutz aus,
wodurch das individuelle Lärmempfinden gedämpft werden kann. Der Haupteffekt
von Bewuchs entlang von Verkehrswegen und lärmintensiven Industrie- und Gewerbeanlagen
liegt eher im psychologischen Bereich, da Lärm, der nicht „gesehen" wird,
als weniger stark und belästigend empfunden wird, als bei einer optisch nicht
abgeschirmten Lärmquelle.
Die im Schreiben genannten Waldbereiche, durch die die CO-Pipeline
verläuft, können nicht für Aufforstungen genutzt werden. Im gerodeten Bereich
liegt der Schutzstreifen der CO-Pipeline, in dem keine Aufforstungen zulässig
sind.
Bei den Baumpflegearbeiten neben der Kleingartenanlage „Am Stadtwald“
mussten aus Verkehrssicherheitsgründen einige Bäume gefällt bzw. gestutzt
werden, da von Ihnen eine Gefahr für die Kleingartenanlage bzw. den daneben
verlaufenden Fußweg ausging.
Bei der im Anschreiben gelb markierten Fläche handelt es sich um eine
private Grünlandfläche, die sich nicht im Eigentum und der
Verfügungsgewalt der Stadt Hilden befindet. Unabhängig von den
Eigentumsverhältnissen ist jedoch bereits in der Vergangenheit geprüft worden,
ob die Fläche eventuell angekauft und als Ausgleichsfläche für Anpflanzungen
genutzt werden könnte.
Diese Prüfung führte jedoch zu einem negativen Ergebnis, da die vor Ort
befindliche feuchte Grünlandfläche im Raum Hilden relativ selten ist und eine
hohe ökologische Wertigkeit hat. So hat z.B. die Untere Landschaftsbehörde des
Kreises Mettmann signalisiert, dass sie einer Aufforstung der Fläche (im
Geltungsbereich des Landschaftsplanes gelegen/ Ausweisung:
Landschaftsschutzgebiet) nicht zustimmen würde.
Das Schreiben wird
zur Kenntnis genommen.
1.3Â Â Â Schreiben des Herrn Ulrich Knak, per mail
vom 01.05.2011
Der Verfasser
kritisiert u.a. in seiner Mail, dass der Ostring und die Hochdahler Straße im
Rahmen der vorgeschlagenen Maßnahmen des Lärmaktionsplanes nicht berücksichtigt
worden sind.
Grundsätzlich ist
anzumerken, dass die Lärmemissionen des Ostrings und der Hochdahler Straße
nicht in die 1. Stufe des Lärmaktionsplanes fallen, da die Straßen nicht mit
mehr als 6 Mio. Fahrzeuge im Jahr belastet sind. Somit können auch die vom Verfasser
vorgeschlagenen Maßnahmen hierzu in der Abwägung (noch) nicht berücksichtigt
werden.
Die Osttangente sowie
die Hochdahler Straße werden voraussichtlich in der 2. Stufe der
Lärmaktionsplanung und deren Lärmkartierung untersucht und bewertet.
Der Hinweis bzw.
Vorschlag, den Lärmschutzwall entlang der A3 zu erhöhen, wird in den Entwurf
des Lärmaktionsplanes aufgenommen und im weiteren Verfahren mit den Träger öffentlicher
Belange diskutiert.
2.     Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die         Träger
öffentlicher Belange zum Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Stadt Hilden zu           beteiligen.
Erläuterungen und Begründungen:
Zuletzt wurde das Thema Lärmaktionsplanung
in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 02.02.2011 beraten. Der
Ausschuss hat damals die Aufstellung des Entwurfes eines Lärmaktionsplanes für die
Stadt Hilden beschlossen (siehe SV 61/067).
Der auf Basis der Vorschläge des
Planungsbüros stadtverkehr erstellte Entwurf des Lärmaktionsplans wurde und
wird auf der Internetseite der Stadt Hilden veröffentlicht. Zum Entwurf konnte
die Öffentlichkeit in der Zeit vom 04.04.2011 bis zum 06.05.2011 Stellung
nehmen und Anregungen mitteilen.
Hierauf wurde durch Pressemitteilungen und
unter Aktuelles auf der Startseite des Internetauftritts der Stadt Hilden
hingewiesen.
Die zum Thema Lärmaktionsplanung in Hilden eingegangenen
Äußerungen aus der Bürgerschaft sind als Anlage beigefügt und im
Beschlussvorschlag gewürdigt.
Unter Berufung auf
Punkt 3 des Beschlussvorschlages vom 02.02.2011 durch den Stadtentwicklungsausschuss:
„3. Der Entwurf dieses Lärmaktionsplanes und die
ggfs. hierzu eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sind nach Vorberatung
im Stadtentwicklungsausschuss dem Rat vor erneuter Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange zur Beschlussfassung vorzulegen.“
sollen nun, nachdem der Rat den Entwurf des
Lärmaktionsplans sich zu eigen gemacht hat, mit dem Entwurf die Träger
Öffentlicher Belange beteiligt werden.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange soll im Juli/August 2011 erfolgen.
gez. Thiele