Betreff
Lärmaktionsplan in Hilden:
Abhandlung der Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf
Vorlage
WP 09-14 SV 61/096
Aktenzeichen
IV/61.1 Lärm Or
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

1.      Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss, zur         Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung aus den §§ 47 a–f BImSchG für die Stufe 1, die   Abhandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit:

 

1.1    Schreiben der Frau Dr. Müller vom 26.April 2011

 

In ihrem Schreiben bezieht sich die Verfasserin auf die von der Autobahn A3 ausgehenden Lärmemissionen und bittet die Stadt Hilden, sich für den Einbau von offenporigem Asphalt, für Lärmschutzwände und Tempolimit einzusetzen.

Diese Maßnahmenvorschläge sind bereits im Entwurf zum Lärmaktionsplan enthalten.

 

Die im Schreiben angesprochenen „maßgebenden Immissionsschutz-Auslösewerte“ auf Grundlage der „Night Noise Guidelines for Europe“ der WHO stellen für den Lärm-aktionsplan keine Grundlage dar. Der Lärmaktionsplan orientiert sich an dem vom Land NRW vorgegebenen Grenzwerten gemäß Runderlass des MUNLV „Lärmaktionsplanung“ vom 7.2.2008 (MBl.NRW 2008 S. 105).

Daher wurden auch nur die Personen erfasst, die während der Nachtzeit dem Grenzwert von über 60 dB(A) ausgesetzt sind.

 

Die im Weiteren vorgebrachten Anregungen für den Bereich Grünstraße/Baustraße können nicht berücksichtigt werden, da der Lärmaktionsplan sich noch in der 1. Stufe befindet, wonach zunächst nur Straßen mit mehr als 6 Mio. Fahrzeugen sowie Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr zu untersuchen sind. Dazu gehört der Bereich Grünstraße/Baustraße nicht.

 

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.

 

 

1.2    Schreiben des Herrn Schorn vom 04.Mai 2011

 

Der Verfasser des Schreibens bezieht sich in seinen Anregungen primär auf die Osttangente und eher sekundär auf die A3 als Hauptlärmquelle.

Grundsätzlich ist daher anzumerken, dass die Lärmemissionen des Ostrings nicht in die 1. Stufe des Lärmaktionsplanes fallen, da die Straße nicht mit mehr als 6 Mio. Fahrzeugen im Jahr belastet ist. Somit können auch die vom Verfasser vorgeschlagenen Maßnahmen hierzu in der Abwägung (noch) nicht berücksichtigt werden können.

Die Osttangente wird voraussichtlich in der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung und deren Lärmkartierung untersucht und bewertet.

Entsprechend der Lärmkartierung für die 1. Stufe des Lärmaktionsplanes befinden sich in dem Bereich Jägersteig keine übermäßig betroffenen Anwohner, d.h. Überschreitungen der vom Land NRW vorgegebenen Grenzwerten gemäß Runderlass des MUNLV „Lärmakti-onsplanung“ vom 7.2.2008 (MBl.NRW 2008 S. 105).

 

Zu den im Schreiben vorgeschlagenen Maßnahmen zur „Wiederaufforstung“ an bestimmten Stellen, die der beigefügten Karte zu entnehmen sind, wird wie folgt Stellung genommen:

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Erwartungen auf eine Lärmminderung durch Bäume und Sträucher nicht zu hoch geschraubt werden dürfen. Schalldämmende Effekte treten erst bei Pflanzungen mit großer Bewuchstiefe und -staffelung auf. Einzelne Baumpflanzungen, Baumreihen oder Hecken dagegen haben praktisch keinerlei Schutzfunktion. Eine größere Wirkung von derartigen Anpflanzungen geht jedoch durch deren Funktion als optischer Schutz aus, wodurch das individuelle Lärmempfinden gedämpft werden kann. Der Haupteffekt von Bewuchs entlang von Verkehrswegen und lärmintensiven Industrie- und Gewerbeanlagen liegt eher im psychologischen Bereich, da Lärm, der nicht „gesehen" wird, als weniger stark und belästigend empfunden wird, als bei einer optisch nicht abgeschirmten Lärmquelle.

Die im Schreiben genannten Waldbereiche, durch die die CO-Pipeline verläuft, können nicht für Aufforstungen genutzt werden. Im gerodeten Bereich liegt der Schutzstreifen der CO-Pipeline, in dem keine Aufforstungen zulässig sind.

Bei den Baumpflegearbeiten neben der Kleingartenanlage „Am Stadtwald“ mussten aus Verkehrssicherheitsgründen einige Bäume gefällt bzw. gestutzt werden, da von Ihnen eine Gefahr für die Kleingartenanlage bzw. den daneben verlaufenden Fußweg ausging.

Bei der im Anschreiben gelb markierten Fläche handelt es sich um eine private Grünlandfläche, die sich nicht im Eigentum und der Verfügungsgewalt der Stadt Hilden befindet. Unabhängig von den Eigentumsverhältnissen ist jedoch bereits in der Vergangenheit geprüft worden, ob die Fläche eventuell angekauft und als Ausgleichsfläche für Anpflanzungen genutzt werden könnte.

Diese Prüfung führte jedoch zu einem negativen Ergebnis, da die vor Ort befindliche feuchte Grünlandfläche im Raum Hilden relativ selten ist und eine hohe ökologische Wertigkeit hat. So hat z.B. die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Mettmann signalisiert, dass sie einer Aufforstung der Fläche (im Geltungsbereich des Landschaftsplanes gelegen/ Ausweisung: Landschaftsschutzgebiet) nicht zustimmen würde.

 

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.

 

 

1.3    Schreiben des Herrn Ulrich Knak, per mail vom 01.05.2011

 

Der Verfasser kritisiert u.a. in seiner Mail, dass der Ostring und die Hochdahler Straße im Rahmen der vorgeschlagenen Maßnahmen des Lärmaktionsplanes nicht berücksichtigt worden sind.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Lärmemissionen des Ostrings und der Hochdahler Straße nicht in die 1. Stufe des Lärmaktionsplanes fallen, da die Straßen nicht mit mehr als 6 Mio. Fahrzeuge im Jahr belastet sind. Somit können auch die vom Verfasser vorgeschlagenen Maßnahmen hierzu in der Abwägung (noch) nicht berücksichtigt werden.

Die Osttangente sowie die Hochdahler Straße werden voraussichtlich in der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung und deren Lärmkartierung untersucht und bewertet.

 

Der Hinweis bzw. Vorschlag, den Lärmschutzwall entlang der A3 zu erhöhen, wird in den Entwurf des Lärmaktionsplanes aufgenommen und im weiteren Verfahren mit den Träger öffentlicher Belange diskutiert.

 

 

2.      Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss die          Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Stadt Hilden zu            beteiligen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Zuletzt wurde das Thema Lärmaktionsplanung in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 02.02.2011 beraten. Der Ausschuss hat damals die Aufstellung des Entwurfes eines Lärmaktionsplanes für die Stadt Hilden beschlossen (siehe SV 61/067).

 

Der auf Basis der Vorschläge des Planungsbüros stadtverkehr  erstellte Entwurf des Lärmaktionsplans wurde und wird auf der Internetseite der Stadt Hilden veröffentlicht. Zum Entwurf konnte die Öffentlichkeit in der Zeit vom 04.04.2011 bis zum 06.05.2011 Stellung nehmen und Anregungen mitteilen.

Hierauf wurde durch Pressemitteilungen und unter Aktuelles auf der Startseite des Internetauftritts der Stadt Hilden hingewiesen.

Die zum Thema Lärmaktionsplanung in Hilden eingegangenen Äußerungen aus der Bürgerschaft sind als Anlage beigefügt und im Beschlussvorschlag gewürdigt.

 

Unter Berufung auf Punkt 3 des Beschlussvorschlages vom 02.02.2011 durch den Stadtentwicklungsausschuss:

„3. Der Entwurf dieses Lärmaktionsplanes und die ggfs. hierzu eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sind nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss dem Rat vor erneuter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Beschlussfassung vorzulegen.“

sollen nun, nachdem der Rat den Entwurf des Lärmaktionsplans sich zu eigen gemacht hat, mit dem Entwurf die Träger Öffentlicher Belange beteiligt werden.

 

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange soll im Juli/August 2011 erfolgen.

 

 

 

gez. Thiele