- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.05.2011 -
Erläuterungen
zum Antrag:
Das Gemeindeprüfungsamt NRW stellte im
Rahmen des interkommunalen Vergleichs fest, dass bei den städt. Liegenschaften
in Hilden hohe bzw. Spitzenwerte beim Energieverbrauch (Wärme- und
Stromenergie) erreicht werden. Dies ist weder ökologisch noch ökonomisch
vertretbar. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf. Erschwert wird eine
genaue Ursachenanalyse dadurch, dass in vielen Fällen die energetischen
Kennzahlen nicht objektscharf erhoben werden. Außerdem ist eine nutzungsbezogene
Kostenzuordnung bisher oft nicht möglich.
Antragstext:
Die Verwaltung
- baut ein
Erfassungssystem auf, mit dem die Strom-, Wasser- und Gasverbräuche der städtÂischen
Gebäude zeitnah und engmaschig (objektgenau und möglichst nutzungsbezogen)
ermittelt werden,
- legt jährlich
einen Energiebericht vor, in dem die Entwicklung der Verbräuche vorgestellt und
Zielvorgaben für das kommende Jahr formuliert werden,
- stellt dar, wie
die vom Gemeindeprüfungsamt NRW angegebenen Benchmarks beim Strom- und
Wärmeverbrauch in städtischen Gebäuden innerhalb der nächsten Jahre erreicht
werden können,
- ermittelt den
dazugehörigen finanziellen Aufwand und die damit verbundene voraussichtliche
Energiekosteneinsparung
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit Schreiben vom 17.05.2011 hat die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN gebeten, den beiliegenden Antrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz zu setzen.
Die Gemeindeprüfungsanstalt
NRW hatte während der überörtlichen Prüfung mittels eines interkommunalen
Vergleichs festgestellt, dass die bei den städt. Liegenschaften in Hilden zu
verzeichnenden Energieverbrauchswerte bei Wärme und Strom überproportional hoch
liegen. Handlungsbedarf ist somit eindeutig gegeben.
Bereits in der
Stellungnahme zum Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt hatte die Verwaltung darauf
hingewiesen, dass zur Aufarbeitung
der Defizite im Bereich der Versorgungsmedien unter Beachtung der
Handlungsempfehlungen der GPA eine teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterin seit Oktober
vergangenen Jahres eingesetzt wird. Zunächst baut sie eine verbesserte
Energiedatenbank zur Ermittlung und Auswertung der Verbräuche auf. Anschließend
sollte jedes Gebäude auf Ursachen und Hinweise für hohe Verbrauchsdaten, auf
Einflussgrößen für die hohen Energiekennzahlen und Optimierungsmöglichkeiten
der Kostenverteilung auf die Nutzer untersucht werden. Erste Ergebnisse wurden
dem Rechnungsprüfungsausschuss in der Verwaltungsstellungnahme bereits vorgestellt.
Nunmehr ist jedoch festzustellen, dass die
bisher eingesetzte Mitarbeiterin wegen Antritt des Mutterschutzes aus der
aktiven Tätigkeit bei der Stadt Hilden ausgeschieden ist und daher die übertragene
Aufgabe nicht mehr fortführen kann. Bis zu ihrem Ausscheiden wurde eine
Energiedatenbank grundsätzlich konzeptioniert und dabei auch detailliert
ermittelt, welche Gebäude bzw. Gebäudeteile über die jeweiligen
Zähleinrichtungen (Haupt- oder Zwischenzähler) erfasst werden. Diese
Grundlagenarbeit war erforderlich, um die Verbrauchskennwerte einzelner Gebäude
mit den auch von der Gemeindeprüfungsanstalt verwendeten Richtzahlen vergleichen
zu können. Der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt wies nämlich für einzelne
Gebäude auf enorm hohe Energieverbrauchswerte hin, die sich nicht erklären
ließen.
Zur kontinuierlichen weiteren Bearbeitung
der Aufgabenstellung und unter Erhöhung der Arbeitsdichte in einzelnen
Bereichen wurde nach dem Ausscheiden der o.g. Mitarbeiterin verwaltungsseitig
die laufende Erfassung der einzelnen Verbrauchsdaten auf weitere Bedienstete
übertragen. Derzeit ist davon auszugehen, dass bis zum Ende des Jahres 2011
diese Datenerfassung Hinweise dazu liefern wird, ob bzw. in welchen städtischen
Objekten erhebliche Abweichungen von den Energierichtwerten vorliegen.
Anschließend kann dann mit der
Ursachenforschung für zu hohe Strom- und Gasverbräuche begonnen, objektbezogene
technische Verbesserungsvorschläge erarbeitet bzw. Zielvorgaben für die Zukunft
formuliert werden.
Für diese weitergehende Aufgabenstellung
wäre es allerdings unumgänglich, den haustechnischen Bereich des Amtes für
Gebäudewirtschaft personell zu verstärken, der derzeit mit 1,6 Vollzeitstellen
-bei über 100 zu betreuenden Gebäuden- ausgestattet ist. Voraussetzung für eine
wirtschaftliche Gestaltung des Einsatzes eines/einer weitere/n Beschäftigten
ist jedoch die Beantwortung der Frage, ob und in welchem Umfang zu hohe -und
auch vermeidbare- Energieverbräuche vorliegen.
Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen,
zunächst die genaue Verbrauchsermittlung und den folgenden Vergleich mit den
entsprechenden Richtwerten abzuwarten, dem Fachausschuss im 1. Halbjahr des
kommenden Jahres zu berichten und erst dann die weitere Vorgehensweise festzulegen.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
011301/011302 |
Gebäudeunterhaltung/Bewirtschaftung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2011 ff. |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden
Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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