Betreff
Erfahrungsbericht zur Laubsackausgabe in den Jahren 2009 und 2010
Vorlage
WP 09-14 SV 68/028
Aktenzeichen
IV 68 Bt.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt Kenntnis von den Erläuterungen zur Laubsackausgabe in den Jahren 2009 und 2010.

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Das Angebot städt. Laubsack wurde im Jahr 2008 in mehreren Sitzungsvorlagen erläutert und im Rat am 17.12.2008 beschlossen. Es sollte im Herbst als zusätzlich Dienstleistung zu den vorhandenen Entsorgungswegen Eigenkompostierung, Biotonne und kostenlose Grünabfallannahme auf dem Wertstoffhof dienen.

 

Im Herbst 2009 konnten die Laubsäcke zum Preis von 1 € / Stck. auf dem Zentralen Bauhof zu den allgemeinen Öffnungszeiten gekauft werden. Die städt. Laubsäcke wurden in den Monaten Oktober bis Dezember am jeweiligen Biotonnen-Abfuhrtag im Holsystem mitgenommen.

Der Satzungspreis von 1 € beinhaltete den Sackeinkauf incl. der zu 80 % subventionierten Abfuhr- und Kompostierungskosten der Biotonne – war also ein vergünstigter Preis mit lenkender Wirkung.

 

Es war wichtig, die Menge der bereitgestellten Laubsäcke insofern zu begrenzen, um sie mit den vorhandenen Biotonnen-Abfuhrtouren (KFZ- und Personaleinsatz) aufnehmen zu können.

Dies ist bei ca. 1.300 gekauften Laubsäcken auch gelungen. Die durchschnittliche Zuladung der Biomüllfahrzeuge lag im Oktober und November bei ca. 8,2 to bei einer max. Kapazität von 10 to. Dies stimmte mit den langjährigen Erfahrungen über den Anfall des Biomüll-Aufkommens überein. Schon in den Vorjahren hatte der Zentrale Bauhof in den laubstarken Straßen geduldet, dass Laub in Säcken neben die Biotonnen gestellt wurde. Diese Säcke wurden umgeleert und zurückgelassen. Leider wurde dieses Angebot häufig missbraucht und ist ausgeufert.

 

Das zusätzliche Angebot wurde über die Erwartungen hinaus gut angenommen (kalkulierte Einnahme aus Verkauf der Laubsäcke waren 500 €, tatsächliche Einnahme Stand 03.12.2009 lagen bei 1.324 €) und es kam neben wenigen Beschwerden zu hauptsächlich positiven Reaktionen. Für ca. 35 laubstarke Straßen in Hilden wurde die Reinigungsfrequenz der Kehrmaschine nach Bedarf angehoben, um die Anwohner hier zu entlasten.

 

Im Rahmen der Beratung zur Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung 2010 - im

H + F Ausschuss vom 02.12.2009 und folgend im Rat - wurde dann aber die Gebühr von 1 € mehrheitlich aufgehoben. Es wurde entschieden, die Gebühr probeweise für 1 Jahr auszusetzen.

 

Da trotz zusätzlicher Erläuterungen der Verwaltung keinerlei Beschränkungen in diesen Beschluss eingeflossen sind, sah die Verwaltung für den Herbst 2010 folgende Probleme bzgl. der mengenmäßigen Zuteilung der Laubsäcke und der Abfuhrlogistik:

 

·         Durch den Wegfall der lenkenden / subventionierten Gebühr wird die Inanspruchnahme des „Laubsackes“ deutlich steigen – das Bringsystem / die Grünabfallsammlung deutlich weniger in Anspruch genommen;

·         Der Zentrale Bauhof schafft die Abfuhr der Laubsäcke nicht mehr im Rahmen der turnusmäßigen Biotonnenabfuhr;

·         Die Entsorgungskosten für das zusätzliche Biomüllaufkommen steigen im Gegensatz zu den Entsorgungskosten des Grünschnitts von 63,70 €/to. auf 123,70 €/to;

·         Der Anreiz zur Eigenkompostierung entsprechend der o.b. gestaffelten Kosten wird deutlich reduziert. Dieser Anreiz zur Eigenkompostierung ist aber im LAbfG vorgeschrieben.

 

Mit der vollkommenen Freigabe der Laubsäcke ohne eine anteilige Kostenbelastung der Verursacher würde eine komplette Abrechnung der Kosten über die Abfallentsorgungsgebühr nicht möglich sein. Dem Wahrscheinlichkeitsmaßstab liegt die Annahme zugrunde, dass alle Nutzer eines Systems entsprechende Abfälle haben – dies ist bei vielen Bewohnern im Geschosswohnungsbau nicht so. In diesem Fall werden die Mehrkosten in der Gebührenbedarfsberechnung neutralisiert und im Rahmen des allg. Haushaltes zu finanzieren sein.

 

Der Zentrale Bauhof hatte nun die Aufgabe, den Beschluss zur kostenlosen Ausgabe organisatorisch Umzusetzen. Um einerseits eine praktikable und andererseits eine nachvollziehbare Regelung zu finden, wurde folgende Vorgehensweise gewählt:

 

Grundstückseigentümer bzw. deren Vertreter konnten im Oktober und November 2010 auf dem Zentralen Bauhof zu den allgemeinen Öffnungszeiten Laubsäcke abholen. Nach Erkundigungen in anderen Städten und Hochrechnungen wurden als Richtwert 8 Laubsäcke an Eigentümer von Grundstücken mit vielen städt. Laubbäumen ausgegeben. Eine entsprechende Liste wurde mit dem Sachgebiet Grünflächen des Tiefbauamtes erstellt und ist als Anlage beigefügt.  Für alle sonstigen Grundstückseigentümer wurden 4 Laubsäcke ausgegeben.

Die Eigentümer bzw. deren Vertreter quittierten den Empfang auf einem Ausgabezettel und bekamen einen Infozettel mit Hinweisen zur Laubsackabfuhr.

Grundstückseigentümer, die z.B. für Ihre Nachbarn Säcke mitgenommen haben bzw. einen erhöhten Bedarf angemeldet haben, wurden gebeten entsprechend zusätzliche Ausgabezettel auszufüllen.

 

Nach Auswertung dieser Ausgabezettel bzw. Ausgabelisten konnte der Zentrale Bauhof folgende Daten mitteilen:

 

Ausgabe Laubsäcke

Oktober + November 2010

Abholer

Laubsäcke

1. Woche

140

770

2. Woche

237

1.230

3. Woche

78

300

4. Woche

69

330

5. Woche

222

1062

6. Woche

142

688

7. Woche

110

600

8. Woche

52

240

 

1.050

5.220

 

Nach den Auswertungen kann festgestellt werden, dass über 90 % der Nutzer mit den o.g. Zuteilungen zufrieden waren und auch ausgekommen sind. Die restlichen Abholer haben mehr Laubsäcke angefordert bzw. haben mehrmals Säcke abgeholt. Einige wenige Nutzer haben für Ihre Grundstücke (ohne städt. Straßenbäume vor dem Grundstück) mehr als 50 Laubsäcke angefordert und gem. Ratsbeschluss auch erhalten.

 

Sowohl der Erfassungsaufwand zur Erstellung dieser Statistik wie auch der Zeitaufwand durch die über 1.000 Abholvorgänge in den 2 Ausgabemonaten kann in dieser Form vom Verwaltungspersonal des Zentralen Bauhofes nicht weiter aufrecht erhalten werden.

 

Ein interessantes Ergebnis liefern die Auswertungen der Sammelmengen an Bio- und Grünabfällen in den Herbstmonaten im Vergleich der letzten Jahre:

 

Durchschnittsgewichte

Sammelfahrzeuge

2007

2008

2009

2010

1. Herbstabfuhr

7,7

8,0

8,3

7,4

2. Herbstabfuhr

8,8

9,4

7,9

9,6

3. Herbstabfuhr

7,6

8,3

8,7

8,6

4. Herbstabfuhr

8,3

8,8

8,4

9,0

5. Herbstabfuhr

7,2

7,6

7,9

9,0

Ende Sept. - Anfang Dez.

7,9

8,4

8,2

8,7

 

Die Abfuhr der Biotonnen findet 14-täglich mit 4 Müllsammelfahrzeugen in 21 Sammeltouren statt. Lässt man natürliche Schwankungen außer acht, sind im Jahr 2010 in den o.g. 5 Abfuhrwochen im Gegensatz zum Vorjahr (21 x 5 x 0,5 to) ca. 50 to mehr angefallen.

 

Bei der Grünabfallsammlung fällt auf, dass die Herbstsammelmengen in den letzten 2 Jahren geringer ausfallen.

 

Grünabfallsammlung

Wertstoffhof

2007

2008

2009

2010

September

80,01

77,57

53,40

55,40

Oktober

92,32

86,96

62,80

53,86

November

67,49

82,96

61,74

54,16

Summe

239,82

247,49

177,94

163,42

 

Abschließend muss festgehalten werden, dass trotz einer Umlenkung von Abfallströmen mit negativen Kostenentwicklungen in 2010 keine Zusatztouren notwendig geworden sind. Dies kann sich aber bei weiter steigenden Bioabfall / Laubmengen ändern.

 

Eine Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise wird anheim gestellt.

 

Die Verwaltung empfiehlt eine Rückkehr zu gebührenpflichtigen Laubsäcken. Als Kompromissvorschlag könnte die Gebühr auf 50 Ct. festgelegt werden. Vorteil wäre die Abbildung im Abfallgebührenhaushalt mit positiver lenkender Wirkung auf die Abfallströme, wie schon in den ursprünglichen Planungen beschrieben.

Ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab bleibt damit ansatzweise gewahrt, obwohl ca. 40 Ct. auf den Einkaufspreis der Laubsäcke entfallen und die Logistik- und Entsorgungskosten zum größten Teil auf alle Gebührenzahler umgelegt werden.

 

Eine mögliche Alternative, um die Kosten im allgemeinen Haushalt zu begrenzen und den Bürgern und Bürgerinnen entgegenzukommen, wäre eine kostenlose Ausgabe der Säcke an die Bewohner von Straßen mit hohem Anteil an großen Straßenbäumen (Liste mit ca. 35 Straßen bzw. Straßenabschnitten).

 

Werden die Laubsäcke weiterhin für alle Nutzer gleichermaßen kostenlos zur Verfügung gestellt, müssten alle damit zusammenhängenden Kosten in den allgemeinen Haushalt eingestellt werden. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre wären dies ca. 2.000 € für die Beschaffungskosten der Laubsäcke und ca. 3.500 € für die erhöhten Entsorgungskosten der Laubabfälle über die Biotonnenabfuhr.  Die zuzuordnenden Personal- und KFZ-Kosten liegen bei ca. 15.000 €.

 

 

 

 

H. Thiele


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

110202

Abfallwirtschaft

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2012 ff.

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Das Zusatzangebot Laubentsorgung über Laubsäcke verursacht folgende Kosten:

Bei Erhebung einer subventionierten Gebühr von 50 Ct. pro Sack ergeben sich Einahmen von ca. 2.000 € und anteilige Entsorgungs-, Personal- und KFZ-Kosten im Produkt Abfallwirtschaft von ca. 20.000 €.

Bei kostenloser Abgabe von Laubsäcken an Bewohner von definierten Laubstraßen müssten Kosten von ca. 5.000 € über den allgemeinen Haushalt gedeckt werden.

Bei kostenloser Abgabe der städt. Laubsäcke an alle Bürger und Bürgerinnen müssten Kosten in Höhe von ca. 20.000 € über den allgemeinen Haushalt finanziert werden.

 

Vermerk Kämmerer

 

Wie in er SV dargestellt, sollte in der Zukunft wieder eine Gebühr beschlossen werden. 

 

gesehen Klausgrete