Betreff
Maßnahmenkonzept FFH-Gebiet Hilden Spoerkelnbruch
Vorlage
WP 09-14 SV 66/069
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt Kenntnis vom Maßnahmenkonzept zum FFH-Gebiet Hilden Spoerkelnbruch.

 

 

Horst Thiele


Erläuterungen und Begründungen:

Zum Schutz und zur Bewahrung des gemeinschaftlichen europäischen Naturerbes wurde ein zusammenhängendes Schutzgebietssystem mit dem Namen „Natura 2000“ errichtet. Es setzt sich aus so genannten FFH-Gebieten (Gebiete zum Schutz von Flora, Fauna und Habitaten) sowie aus EG –Vogelschutzgebieten zusammen. FFH-Gebiete sind nach Maßgabe des Artikels 4 Abs. 4 der Richtlinie 92/43EWG als besondere Schutzgebiete auszuweisen.

 

In diesem Zusammenhang wurden auch die bereits bestehenden Naturschutzgebiete Hildener Heide, Sandberg und Spörkelnbruch als FFH-Gebiet „Hilden-Spörkelnbruch DE-4807.302“ in die Liste der Schutzgebiete von europäischer Bedeutung aufgenommen.

 

Die FFH-Richtlinie sieht eine Berichtspflicht über die Entwicklung der Lebensräume und Arten sowie der durchgeführten Maßnahmen in regelmäßigen Abständen vor. Zur Erfüllung dieser Berichtspflicht ist ein Biomonitoring aufzubauen. Für alle FFH-Gebiete ist im Rahmen des Monitoring zu prüfen, inwieweit die Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen ihr Ziel erreicht haben bzw. welche Änderungen zur Erhaltung der FFH-Gebiete vorgenommen werden müssen. Die Ergebnisse werden nach einem EU-einheitlichen Modell in einem Bericht zusammengefasst, der durch die Bundesregierung der EU-Kommission übermittelt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

 

Mit dem vorgelegten Maßnahmenkonzept (Mako) wird diese Berichtspflicht erfüllt und gleichzeitig auch ein Maßnahmenbündel vorgelegt, mit dem der Erhalt bzw. die Verbesserung der Biotope und Arten erzielt werden soll. (In der Anlage zur Sitzungsvorlage ist eine Zusammenfassung des Maßnahmenkonzeptes Hilden-Spoerkelnbruch beigefügt.)

 

Zuständig für die Erstellung der Berichte ist die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Mettmann, die mit der Ausarbeitung des Konzeptes die Biologische Station Haus Bürgel beauftragt hat.

 

In der Sitzung des UKS wird die Biologische Station über den aktuellen Zustand des FFH-Gebietes referieren und das erarbeitete Maßnahmenkonzept vorstellen.