Betreff
Änderung der Richtlinien beim Energiesparprojekt "fifty-fifty"
- Antrag der Fraktion die UNABHÄNGIGEN Hilden v. 21.02.2011-
Vorlage
WP 09-14 SV 26/047
Aktenzeichen
I/26-Sm
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Sinn und Zweck des Projektes ist es, eine Schule für energiesparendes Verhalten zu belohnen. Nach der bisherigen Praxis wird eine Schule allerdings schon dann belohnt, wenn sie z.B. eine AG gebildet oder das Thema „Energie“ in den Unterricht (in welchem Maß auch immer) integriert hat.

Selbst wenn in allen Bereichen erhöhter Energieverbrauch festzustellen ist, führt dies nicht zu „Abzügen“ bei der Prämienzahlung. Im Gegenteil wirkt sich ein erhöhter Verbrauch (mit seinen erhöhten Kosten) als neuer Basiswert u. U. prämiensteigernd im Folgejahr aus, da die auszuschüttende Prämie 3,5 % der Verbrauchskosten des Vorjahres beträgt. Diese Vorgehensweise widerspricht der Intention des Projektes. Daher ist es erforderlich, auch negative Aspekte, wie Erhöhungen im Energieverbrauch, bei der Zuteilung von Prämien (mit Minuspunkten) zu berücksichtigen.


Antragstext:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, die künftigen Ausschüttungen bei dem Projekt „fifty-fifty“ dergestalt vorzunehmen, dass eine Steigerung des Energieverbrauchs zu Minuspunkten führt.“


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Mit Datum vom 21.02.2011 stellte die Fraktion die UNABHÄNGIGEN Hilden den als Anlage beigefügten Antrag.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Soziales vom 20.06.2005 wurde das Energiesparprojekt „fifty-fifty“ vorgestellt. Ziel dieses Projektes war/ist es, (Auszug aus der SV 26 / 012 vom 31.05.2005)

 

„den Energieverbrauch an den Schulen zu verringern und damit den Haushalt der Stadt Hilden -  sowie nicht zu vergessen die Umwelt - zu entlasten. Die Schüler sollen außerdem eine größere Sensibilität für den Energieverbrauch entwickeln. Da Energieprojekte im Kern auf eine Veränderung des Nutzerverhaltens („Licht aus“, „Fenster zu“) zielen, kann die Ansprache und Sensibilisierung der Schüler nur  durch die Lehrkräfte wahrgenommen werden. Die Verwaltung bietet jedoch im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihre Unterstützung an. Die Teilnahme an dem Projekt kann für die Schulen also nur freiwillig sein.“

 

Entscheidend für den Erfolg von Energiesparkonzepten in einer Kommune ist ein Prämiensystem, mit dem die Verwaltung den beteiligten Schulen Anreize zum sparsamen Umgang mit Energie  gibt. Die Auszahlung einer Prämie berücksichtigt einerseits die Aktivitäten der Schulen und erkennt den Einsatz von Schülern , Lehrern und Schulleitungen an, andererseits werden Minderverbräuche monetär bewertet. Dabei ist lt. Energieagentur NRW die Höhe der Auszahlung weniger wichtig als die Anerkennung der geleisteten Arbeit per se.

 

Dieses 2-Komponenten-System bietet den Vorteil, dass die Schulen selbst dann eine Prämie erhalten können, wenn der Energieverbrauch tatsächlich nicht gesunken ist. Dadurch werden die Schüler langfristig motiviert. Denn sie sind diejenigen, die durch bewusste Energieverwendung Einfluss auf den Verbrauch ausüben und die die Projektideen mitgestalten und umsetzen.

 

Von einer Malus-Regelung wird verwaltungsseitig bewusst Abstand genommen, d.h. Mehrverbräuche bleiben unberücksichtigt, beeinflussen somit die Prämie nicht negativ. Dies wäre aufgrund des bestehenden Haushaltsrechtes nicht umzusetzen, da die Schule keine eigene Rücklage bilden kann, aus der evtl. an die Stadt zu zahlende Beträge bei gestiegenen Energieverbräuchen entnommen werden können. Im Übrigen stimmt auch die Energieagentur NRW dieser Verfahrensweise ausdrücklich zu, da eine Malus-Regelung die Motivation bei allen Beteiligten vor Ort  deutlich beeinträchtigen würde.“

 

Das vorgestellte Energiesparprojekt „fifty -fifty“ wurde damals einstimmig beschlossen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, aus den vorgenannten Gründen an dem 2-Komponenten-System auch weiterhin festzuhalten.

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Je nach Verbrauchsentwicklung

Produktnummer / -bezeichnung

011201

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0112010050

Energiemanagement

520250

Strom

15.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

gesehen Klausgrete