Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule und Sport nimmt den Änderungsantrag des TC Stadtwald e.V. zur Kenntnis
und beschließt in Abänderung des Beschlusses vom 25.02.2010 die Bewilligung
eines städtischen Zuschusses für Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 16.818,90 €
anstelle von 27.196,05 €.
Erläuterungen und Begründungen:
Im Ausschuss für Schule und Sport am 25.02.2010 wurde dem TC Stadtwald
für Sanierungsmaßnahmen auf der Tennisanlage Elberfelder Straße ein Zuschuss in
Höhe von 27.196,05 € bewilligt. Darin waren die Zuschüsse für die Sanierung der
Wasserversorgung, der Berieselungsanlage, der Heizung und Heizkörperventile,
des Zauns und für den Neubau des Brunnens enthalten.
Folgende Maßnahmen wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt durchgeführt und
auf Grundlage der Zuschussrichtlinien vom 01.01.2010 bezuschusst:
-
Sanierung der Wasserversorgung
-
Einbau der Heizung und Heizkörperventile
Mit Schreiben vom 17. März 2011 teilte der Vorsitzende des TC Stadtwald
mit, dass der Verein aufgrund unerwarteter dringender Sanierungsmaßnahmen des
Clubhausdaches eine Verlagerung der Zuschussmittel wünscht. Auch der Einbau von
Wasserzählern, der im ursprünglichen Antrag nicht aufgeführt war, wurde
benannt.
Der TC Stadtwald verzichtet auf eine automatische Berieselungsanlage und
den Brunnenbau. Die damit frei werdenden Zuschussmittel sollen z. T. für die im
Nachhinein beantragten Sanierungsmaßnahmen verwendet werden.
Für die Sanierung
des Daches liegen der Verwaltung drei Angebote von Dachdeckerfirmen vor und
wurden von den Fachämtern ausführlich geprüft. Das günstigste Angebot liegt bei
21.976,17 €.
Die Summe des neu berechneten Gesamtzuschusses ist um 10.377,15 €
geringer als die Summe des bewilligten Zuschusses vom 25.02.2010 und liegt bei
16.818,90 €.
Eine Zusammenstellung der Aufwendungen incl. der Berechnung des neuen
Zuschusses ist als Anlage beigefügt.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
Produktnummer/
-bezeichnung |
080201          / Sport-, Vereins- und Verbandsförderung |
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Investitions - Nr: |
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Haushaltsjahr |
2011 |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung |
Pflichtaufgabe |
(hier
ankreuzen) |
Freiwillige   Leistung |
         X (hier
ankreuzen) |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0802010010 |
Zuschussgewährung |
531880 |
Zuschüsse aus Sportpauschale |
16.818,90 € |
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Der Mehrbedarf
besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den
o.g. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder EU
zur Verfügung? (ja/nein) |
                ja                        X            (hier ankreuzen) |
           nein                      (hier ankreuzen) |
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Freiwillig
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die Befristung
endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
                ja                 X            (hier ankreuzen) |
           nein                         (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: |
Gesehen Klausgrete |