-Nächtliche Lärmbelästigung auf der Kunibertstraße durch die derzeitige Nutzung der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule am Wiedenhof-
Beschlussvorschlag:
Die
Beschlussfassung wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Schreiben vom 01.03.2011
wandte sich ein Anwohner der Kunibertstraße mit einer Anregung gem. § 24 GO NW an
den Bürgermeister, eine Lösung zur Beseitigung der durch die Nutzer der
ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule entstehenden nächtlichen Lärmbelästigungen zu
finden. Der Anwohner befürchtete, dass die Lärmbelästigungen wegen der wärmeren
Jahreszeit zunehmen würden.
Einige Räume der ehemaligen Hauptschule werden durch die Kulturvereine
„Marokkanischer Freundeskreis Hilden e. V“, „Birlik
Verein e.V.“ und „Circolo Italo Tedesco e.V.“ genutzt. Die Nutzung ist täglich
bis 22.00 Uhr gestattet.
Bereits mit Schreiben vom 22.08.2010 teilte der
Anwohner der Kunibertstraße mit, dass durch die Nutzer der ehemaligen
Hauptschule eine erhebliche Lärmbelästigung inbesondere in den Nachtstunden von
Montags bis Sonntags stattfindet. Die Lärmbelästigung würde sich auf extrem
lautes Gerede, Diskussionen und lange Verabschiedungen bei laufenden
PKW-Motoren erstrecken. Eine persönliche Ansprache der Nutzer durch die
Anwohner und auch durch die Polizeit würden bei der jeweiligen Grupppe
Verständnis und sofortige Wirkung zeigen. Jedoch sei es häufig nach kurzer Zeit
zu ähnlichen Vorfällen gekommen.
Aufgrund der der Verwaltung vorliegenden Beschwerden
wurden die Vereine bereits im September 2010 und im Februar 2011 aufgefordert,
die Nutzungszeiten bis 22.00 Uhr einzuhalten. Es wurde ihnen aufgetragen, Lärm
unbedingt zu vermeiden und auf die Einhaltung insbesondere der nächtlichen
Ruhezeiten hingewiesen. Eine Nutzung des ehemaligen Schulhofes als Parkplatz
wurde ebenfalls nur bis 22.00 Uhr gestattet.
Auch in einem gemeinsamen Gespräch am 24.03.2011 wurde
den Vertretern aller nutzenden Vereine die Problematik nochmals darstellt. Es
wurde hinsichtlich der Nutzung der Gebäude verschiedene Verfahrensweisen
verabredet, so z.B. die Nutzung des Schulhofes als Parkplatz, um eine weitere
Belastung der Kunibertstraße zu vermeiden.
Der Beschwerdeführer wurde am 30.03.2011 über die
Unterredung mit den Vereinsvertretern unterrichtet und wurde zugleich gebeten,
bei weiteren Störungen das Amt für Gebäudewirtschaft zu informieren. Seither
sind –jedenfalls bis zur Erstellung dieser Sitzungsvorlage- keine weiteren
Klagen an das Amt für Gebäudewirtschaft herangetragen worden.
Die Anregung gem. § 24 GO NW ist beigefügt.
Gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
nein |
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Produktnummer
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer |
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