Betreff
Anregung gem. § 24 GO NW
-Nächtliche Lärmbelästigung auf der Kunibertstraße durch die derzeitige Nutzung der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule am Wiedenhof-
Vorlage
WP 09-14 SV 26/045
Aktenzeichen
I/26.1 Fis
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Beschlussfassung wird anheim gestellt.


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Mit Schreiben vom 01.03.2011 wandte sich ein Anwohner der Kunibertstraße mit einer Anregung gem. § 24 GO NW an den Bürgermeister, eine Lösung zur Beseitigung der durch die Nutzer der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule entstehenden nächtlichen Lärmbelästigungen zu finden. Der Anwohner befürchtete, dass die Lärmbelästigungen wegen der wärmeren Jahreszeit zunehmen würden.

 

Einige Räume der ehemaligen Hauptschule werden durch die Kulturvereine „Marokkanischer Freundeskreis Hilden e. V“, „Birlik Verein e.V.“ und „Circolo Italo Tedesco e.V.“ genutzt. Die Nutzung ist täglich bis 22.00 Uhr gestattet.

 

Bereits mit Schreiben vom 22.08.2010 teilte der Anwohner der Kunibertstraße mit, dass durch die Nutzer der ehemaligen Hauptschule eine erhebliche Lärmbelästigung inbesondere in den Nachtstunden von Montags bis Sonntags stattfindet. Die Lärmbelästigung würde sich auf extrem lautes Gerede, Diskussionen und lange Verabschiedungen bei laufenden PKW-Motoren erstrecken. Eine persönliche Ansprache der Nutzer durch die Anwohner und auch durch die Polizeit würden bei der jeweiligen Grupppe Verständnis und sofortige Wirkung zeigen. Jedoch sei es häufig nach kurzer Zeit zu ähnlichen Vorfällen gekommen.

 

Aufgrund der der Verwaltung vorliegenden Beschwerden wurden die Vereine bereits im September 2010 und im Februar 2011 aufgefordert, die Nutzungszeiten bis 22.00 Uhr einzuhalten. Es wurde ihnen aufgetragen, Lärm unbedingt zu vermeiden und auf die Einhaltung insbesondere der nächtlichen Ruhezeiten hingewiesen. Eine Nutzung des ehemaligen Schulhofes als Parkplatz wurde ebenfalls nur bis 22.00 Uhr gestattet.

 

Auch in einem gemeinsamen Gespräch am 24.03.2011 wurde den Vertretern aller nutzenden Vereine die Problematik nochmals darstellt. Es wurde hinsichtlich der Nutzung der Gebäude verschiedene Verfahrensweisen verabredet, so z.B. die Nutzung des Schulhofes als Parkplatz, um eine weitere Belastung der Kunibertstraße zu vermeiden.

 

Der Beschwerdeführer wurde am 30.03.2011 über die Unterredung mit den Vereinsvertretern unterrichtet und wurde zugleich gebeten, bei weiteren Störungen das Amt für Gebäudewirtschaft zu informieren. Seither sind –jedenfalls bis zur Erstellung dieser Sitzungsvorlage- keine weiteren Klagen an das Amt für Gebäudewirtschaft herangetragen worden.

 

Die Anregung gem. § 24 GO NW ist beigefügt.

 

 

Gez. Horst Thiele

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

nein

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer