Betreff
Aufstellung eines neuen Regionalplans:
Sachstandsbericht
Vorlage
WP 09-14 SV 61/093
Aktenzeichen
IV/61 STEP Regionalplan
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

In Deutschland besteht ausgehend von Raumordnungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland bis hin zum Bebauungsplan einer Gemeinde ein mehrstufiges Planungssystem. Grundsätzlich soll sich die Planung auf einer Ebene an der Planung der übergeordneten Ebene orientieren bzw. sich aus ihr entwickeln. Andererseits ist in Deutschland das Gegenstromprinzip verankert, demzufolge sich die Planungen vertikal in beide Richtungen beeinflussen sollen.

Die Regionalplanung gehört sachlich zur Landesplanung, deren räumlich unterste Stufe sie darstellt. Der Plan enthält für Teilräume eines Bundeslandes textliche und grafische Planungsvorgaben und arbeitet dabei mit Planungsmaßstäben zwischen 1:100.000 und 1:150.000.

Der Regionalplan nimmt damit eine vermittelnde Stellung zwischen staatlicher und kommunaler Planung ein.

 

Für die Planungsregion Düsseldorf erarbeitete der damalige Bezirksplanungsrat 1996 bis 1999 den zur Zeit aktuellen Regionalplan, den Gebietsentwicklungsplan 1999 (GEP 99). Dieser wurde am 12.10.1999 vom zuständigen Ministerium genehmigt, am 15.12.1999 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NRW veröffentlicht und damit rechtsverbindlich.

 

Im Frühjahr 2010 hat der Regionalrat die Regionalplanungsbehörde (= Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 32 – Regionalentwicklung) beauftragt, einen neuen Regionalplan aufzustellen. Gründe für die Neuaufstellung sind:

-    Der GEP 99 ist unter der Berücksichtigung seiner Anfänge 15 Jahre alt.

-    Außerdem wird zur Zeit ein neuer Landesentwicklungsplan 2025 für das Land NRW aufgestellt.

-    Die Planungsregion Düsseldorf wurde verkleinert.
Die Städte Essen, Duisburg, Mülheim und Oberhausen sowie der Kreis Wesel gehören seit dem 21.10.2009 zur Planungsregion RVR. Die Planungsregion besteht dadurch nur noch aus den Städten Düsseldorf, Wuppertal, Solingen, Remscheid, Mönchengladbach, Krefeld und den Kreisen Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Viersen sowie Kleve.

-    Die prognostizierte demographische Entwicklung der Region erfordert auch regionalplanerische Antworten.

-    Das von der Bundesregierung ausgegebene Ziel, den Flächenverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland auf maximal 30 ha/Tag zu reduzieren, muss auch auf Ebene der Regionalplanung begleitet werden.

 

 

Unter folgendem Link hat die Regionalplanungsbehörde im Internet sämtlich öffentlich verfügbaren Informationen (z.B. Sitzungsvorlagen, etc.) für die Aufstellung des neuen Regionalplans für jedermann/-frau zugänglich zusammengestellt:

http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/index.jsp

 

 

 

Die Regionalplanungsbehörde möchte das Verfahren zur Aufstellung des neuen Regionalplans in folgenden Schritten vorbereiten und anschließend erarbeiten:

 

 

Die Regionalplanungsbehörde führt somit vor Beginn des formellen Verfahrens (geplant ab 2012) eine Reihe von informellen Beteiligungsverfahren durch.

 

Im ersten Schritt wurden auf ´Fachebene´ sogenannte ´Planergespräche´ geführt, um die „Themen, Herausforderungen und Probleme zu identifizieren, die für die Raumentwicklung in der Region bzw. für die entsprechenden Beiträge der Regionalplanung besonders wichtig sind“ (aus der Sitzungsvorlage 8/40 PA der Regionalplanungsbehörde zur Sitzung des Planungsausschusses des Regionalrats am 24.03.2011).

Diese Gespräche fanden in der Zeit vom 21.09. bis zum 14.12.2010 statt, am 28.10.2010 mit dem Kreis Mettmann und den kreisangehörigen Städten. Die Regionalplanungsbehörde hat in der bereits erwähnten öffentlichen Sitzungsvorlage 8/40 PA umfangreich (auf 44 Seiten) über die Ergebnisse der Gespräche dem Planungsausschuss des Regionalrats berichtet.

 

Aus Sicht der Verwaltung können folgende angesprochene Themenkomplexe oder hieraus eventuell abgeleitete Regelungen für die Stadt Hilden bedeutsam werden:

#   Regionale Steuerung der Wohnbauflächenentwicklung unter Berücksichtigung folgender Punkte

     -    Regionale Zusammenarbeit „in und um Düsseldorf“
(Überschwappeffekte der deutlichen Wanderungsgewinne, die für die Landeshauptstadt Düsseldorf als Wachstumsschwerpunkt der Region prognostiziert werden, mit Verortung entsprechend neuer Wohnbauflächen)

     -    „Nur wenn Städte und Gemeinden in der Region den Rahmen für den kommunalen Wettbewerb um Einwohner neu vereinbaren, können sich Erfolge in der Flächensparpolitik einstellen.“

     -    Kooperation mit den Nachbarn – regionales Flächenmanagement

     -    nur Neubauflächen mit leistungsfähigen ÖPNV-Anschluss zur Verhinderung der Ausweitung von Pendlerströmen

     -    Neubauflächen nur mit hoher, flächensparender Siedlungsdichte

     -    Berücksichtigung des Wohnungspotentials in Bestandsimmobilien
(Jedoch: Wie können – zur „Hebung“ dieser Potentiale – die notwendigen energetischen Sanierungen der Bestandsimmobilien herbeigeführt werden?)

#   Regionales Flächenmanagement für gewerblichen Bauflächen

     -    Überprüfung der Bereiche für Industrie und Gewerbe (GIB)

     -    Umwandlung von Bereichen in Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB), die tatsächlich keine GIB mehr sind

     -    verbleibende GIB sind für die Zukunft zu schützen (Abstandsflächen in den ASB)

     -    Bedarf für neue GIB ist unter Berücksichtigung von branchenspezifischen Anforderungen und den regionalen Flächenreserven zu klären?

#   Regionale Grünzüge als Gemeindegrenzen überschreitendes bedeutsames Freiraumelement

#   Kulturlandschaft -> Hildener Heide

#   Flächen für erneuerbare Energien (Wind, Solar, Biomasse, …) auf Regionalplanebene steuern?

#   Leitungstrassen für Strom, Ferntransport, … planen und sichern?

(Die Reihenfolge der Aufzählung beinhaltet keine Priorität der Punkte untereinander.)

 

Aus den vielen diskutierten Punkten hat die Regionalplanungsbehörde Themen ausgewählt, die in offenen „Runden Tischen“ oder in Arbeitsgesprächen mit festen Einladungskreis weiter besprochen werden sollen, um Leitlinien und ggfs. Leitprojekte für die Neuaufstellung des Regionalplans zu entwickeln.

Themen der „Runde Tische“ sind:
´Siedlungsstruktur´; ´Industrie, Gewerbe und Logistik´; ´Energie´; ´Infrastrukturkosten´; ´Aktionskarte Verkehr´; ´Agrobusiness´; ´Kulturlandschaften´; ´Großflächiger Einzelhandel / Einzelhandel im GIB´ [kursiv = Beteiligung der Stadt Hilden vorgesehen]

Themen der Arbeitsgespräche sind:
´Bedarfsberechnung für Gewerbe´; ´Monitoring´; ´Forstlicher Rahmenplan´; ´Einzelaspekte Freiraum´; ´Verkehrsinfrastruktur´; ´Raumentwicklung in und um Düsseldorf´; ´Konversion´; ´Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und -entwicklung im deutsch-niederländischen Grenzraum´; ´Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und -entwicklung im Übergang zu anderen nordrhein-westfälischen Planungsräumen´

 

Das informelle Beteiligungsverfahren auf Fachebene soll mit einem Beschluss des Regionalrates über die Leitlinien für den neuen Regionalplan Ende 2011 / Anfang 2012 abgeschlossen werden. Es ist beabsichtigt, ab 2012 das formelle Verfahren nach den Regelungen des Landesplanungsgesetzes auf Grundlage eines von der Regionalplanungsbehörde erstellten Planentwurfs zu beginnen.

 

 

Verfahrensbegleitend hat die Regionalplanungsbehörde eine kommunale Informationsrunde eingerichtet, an der je ein Vertreter der Kreise sowie der kreisfreien Städte teilnehmen wird.

Somit nimmt an dieser Runde der Kreis Mettmann, Amt für Planung und Wirtschaftsförderung teil.

Der Kreis hat die Aufgabe übernommen, die Informationen zeitnah an die kreisangehörigen Städte weiter zu leiten sowie das weitere Verfahren mit den Städten zu koordinieren.

 

Weiterhin hat die Stadt Düsseldorf einen Arbeitskreis gebildet, um die Raumentwicklung in und um Düsseldorf zu besprechen und ggfs. in eine partnerschaftlich organisierte regionale Kooperation einzusteigen. Auch in diesem Arbeitskreis nehmen die kreisangehörigen Städte nicht unmittelbar teil, sondern werden durch den Kreis Mettmann, Amt für Planung und Wirtschaftsförderung vertreten.

 

 

Um die kreisangehörigen Städte einzubinden, organisiert der Kreis Mettmann, Amt für Planung und Wirtschaftsförderung neben der Weitergabe der Informationen per eMail und dem Verweis auf das Internet-Portal der Regionalplanungsbehörde ein regelmäßiges Treffen der Planungsabteilungen der Städte. Hier sollen alle Informationen ausgetauscht werden.

Dieses Treffen hat zuletzt am 06.04.2011 stattgefunden, an dem für die Stadt Hilden Herr Groll und Herr Stuhlträger teilgenommen haben.

Das nächste Treffen ist für den 06.07.2011 um 13.30 Uhr festgelegt worden.

 

 

Am 13.04.2011 erläuterte der Kreis Mettmann, Amt für Planung und Wirtschaftsförderung im Arbeitskreis der Wirtschaftsförderer im Kreis Mettmann und den dazu geladenen Leitern der Planungsabteilungen, dass er in Zusammenarbeit mit der IHK beabsichtige, ein regionales Gutachten für den Kreis Mettmann mit seinen kreisangehörigen Städten zu beauftragen. Hier sollen zur Vorbereitung der Diskussion mit der Regionalplanungsbehörde alle gewerblichen Bauflächen und entsprechende Potentialflächen auf ihre „Marktfähigkeit“ bewertet werden.
Dieses Gutachten soll in enger Kooperation mit den kreisangehörigen Städten – wie zuletzt das regionale Einzelhandelskonzept INTEK – erarbeitet werden.
Ziel ist es, im „Verteilungskampf“ über die künftigen gewerblichen Bauflächen im Kreis eine untereinander abgestimmte Position zu erlangen, um gemeinsam eine stärkere und fundierter begründbare Position bezüglich des Ziels der Regionalplanungsbehörde die Inanspruchnahme der Flächen einzuschränken zu erlangen.

Noch im Mai 2011 soll der Ausschreibungstext für dieses Gutachten mit den kreisangehörigen Städten abgestimmt, anschließend der Auftrag nach einer Ausschreibung vergeben und ab August 2011 inhaltlich bearbeitet werden.

Ergebnisse sollen in 2012 rechtzeitig zur inhaltlichen Diskussion des neuen Regionalplans vorliegen.

 

 

Die Regionalplanungsbehörde hat angekündigt, dass sie im Rahmen der Vorbereitung eines Planentwurfs für den neuen Regionalplan noch „vorlaufende Gespräche mit jeder einzelnen Kommune im Hinblick insbesondere auf die späteren graphischen Darstellungen“ führen möchte.

 

 

Mit diesem Sachstandbericht möchte die Verwaltung die politischen Gremien der Stadt Hilden sehr frühzeitig über das Vorhaben des Regionalrats informieren. Sobald die Aussagen für den neuen Regionalplan konkreter und fassbarer werden, wird die Verwaltung wieder berichten.

 

 

 

gez. Thiele