Beschlussvorschlag:
entfällt
Erläuterungen und Begründungen:
1.
Das bisherige Ratsmitglied der CDU, Herr
Vernon Renney, Biesenstr. 57 a, Hilden, ist am 18.10.2004 verstorben.
2. Ersatzbestimmung
Die Ersatzbestimmung für ein Ratsmitglied,
das während einer Wahlperiode verstirbt, regelt sich nach § 45 KWahlG NW und §
69 KWahlO.
Das bisherige Ratsmitglied, Herr Vernon Renney/CDU, ist auf Grund des Kommunalwahlergebnisses vom 26. September
2004 in den Rat berufen worden. Da für ihn und seinen Wahlbezirk nicht
ausdrücklich eine Ersatzperson benannt worden ist, bestimmt sich die Nachfolge
aus der Reihenfolge der Reserveliste der CDU (§ 45 KWahlG).
Gleichzeitig bleiben von der Reserveliste
diejenigen Bewerber und Bewerberinnen außer Betracht, die aus der Partei, für
die sie bei der Wahl aufgestellt waren, ausgeschieden oder in der gem. § 38
KWahlG vorgeschriebenen Form auf ihre Anwartschaft verzichtet haben, oder gem.
§ 39 KwahlG die Voraussetzungen für die Wählbarkeit nachträglich entfallen
sind.
Dementsprechend ist folgender Bewerber zur
Nachfolge bestimmt:
5. Dr. Ralf Bommermann
1954
Oben genannte Hinderungsgründe liegen nicht
vor. Erkenntnisse über das Ausscheiden des Bewerbers aus der CDU liegen
ebenfalls nicht vor.
Nach § 67 Abs. 3 GO NW werden die
Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtungsformel hat nach der
Verwaltungsvorschrift zu § 32 Abs. 3 der GO (altes Recht) folgenden Wortlaut:
“Ich verpflichte mich, dass ich meine
Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die
Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle
der Gemeinde erfüllen werde.”
Günter Scheib