Betreff
Anregung und Beschwerde gemäß § 24 GO NW
- Formulierung des Beschlussvorschlages in der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 51/087 für die Sitzung des Ausschusses Schule und Sport am 24.02.2011 -
Vorlage
WP 09-14 SV 51/112
Aktenzeichen
Dez. III Ga/Ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag für die Sitzung des Schul- und Sportausschusses:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Beschlussvorschlag für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Beschluss des Ausschusses für Schule und Sport zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Schreiben vom 02.03.2011, eingegangen am 08.03.2011, wurde eine Beschwerde über die Formulierung eines in der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 51/087 enthaltenen Beschlussvorschlages  vorgetragen. Der Antragsteller hat darum gebeten, nicht über seine persönlichen Daten zu informieren. Die Beschwerde ist als Anlage beigefügt.

 

Es war vorgesehen, diese Anregung und Beschwerde in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 07.07.2011 zu beraten.

 

Die Ratsfraktion BA/CDf hatte per Fax vom 22.03.2011 beantragt, diese Beschwerde auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 06.04.2011 zu nehmen. In der Sitzung des Rates wurde der Punkt auf Wunsch der Ratsfraktion BA/CDf von der Tagesordnung genommen, sodass nun die Beschwerde im Fachausschuss beraten wird.

 

Zu der Beschwerde wird wie folgt Stellung genommen:

 

In der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 51/087 – Neugründung einer Grundschule durch Zusammenlegung am Standort Beethovenstraße – wird der Sachverhalt ausführlich und vollständig dargestellt. Die Stellungnahme der Schulkonferenz der Adolf-Kolping-Schule wurde dieser Sitzungsvorlage beigefügt. In den Erläuterungen der Sitzungsvorlage wurde auf der Seite 6 zudem der konkrete Beschluss der Schulkonferenz der AKS vollständig wiedergegeben.

 

Mit Mail vom 23.02.2011 teilte die Schulleitung der AKS, Frau Bönte, ebenfalls mit, dass der Beschlussvorschlag unrichtig formuliert worden sei. In der Antwortmail vom gleichen Tag hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass der Beschlussvorschlag zur Alternative B den Wunsch der Schulkonferenz aufgreift, den Beratungs- und Diskussionsprozess fortzusetzen und eine Lösung zu entwickeln. Zugleich wurde dies mit einer zeitlichen Vorgabe verknüpft (siehe Anlage).

 

Nach Auffassung der Verwaltung hat die Schulkonferenz im letzten Absatz der Stellungnahme in eindeutiger Weise selbst das Ziel formuliert, eine Lösung für die Zukunft zu entwickeln. Eine sachlich unzutreffende Darstellung ist in der erwähnten Sitzungsvorlage daher nicht vorhanden. Die erhobenen Vorwürfe sind nicht gerechtfertigt.

 

Der von der Verwaltung formulierte Beschlussvorschlag – Alternative B – ist vom Ausschuss für Schule und Sport einstimmig angenommen worden. In der Sitzung des Ausschusses ist Herrn Späte als Koordinator der Elterninitiative ein Rederecht eingeräumt worden, das auch mit einer ausführlichen Darstellung und Stellungnahme in Anspruch genommen worden ist. Ein Hinweis auf sachlich unzutreffende Formulierungen in dem besagten Beschlussentwurf erfolgte in diesem Zusammenhang nicht.

 

Horst Thiele