Betreff
Erklärung des Rates und seiner Ausschussmitglieder zur Korruptionsprävention
Vorlage
WP 04-09 SV 01/012
Aktenzeichen
01 - rb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

"Die Mitglieder des Rates und seine Ausschussmitglieder bestätigen die vom Rat der Stadt Hilden am 19.12.2001 verabschiedete Erklärung zur Korruptions­prävention. Sie erfolgt zusätzlich zur Ehrenordnung des Rates. Die Ratsmitglieder, sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie alle sonstigen in Gremien Entsandten sind gehalten, Ihre Zustimmung zu dieser Erklärung mit ihrer Unterschrift zu dokumentieren.

Die Bestätigungen werden beim Bürgermeister hinterlegt.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Gemäß Beschluss vom 22. Oktober 1980 hat sich der Rat eine Ehrenordnung gegeben. Durch diese werden alle Mandatsträger verpflichtet, Auskünfte über wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse abzugeben.

 

In Ergänzung dazu können die Mitglieder des Rates, die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger und alle weiteren Mandatsträger durch Unterschrift der anliegenden Erklärung öffentlich ihre Verpflichtung dokumentieren, im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, sowie der Ehrenordnung des Rates der Stadt Hilden zu handeln.

 

Als deutliches Zeichen nach außen, den Wunsch nach Integrität auf Seiten der Politik in den Vordergrund zu stellen und um auf das aktuelle und sensible Thema der Korruptionsprävention aufmerksam zu machen, ist die Stadt Hilden in der letzten Wahlperiode als erste Kommune Deutschlands Mitglied bei Transparency International geworden.

 

Die zusätzliche, freiwillige Erklärung soll als eine weitere Maßnahme im Rahmen der Korrup­tionsprävention in Verwaltung und Rat erfolgen. Korruption ist nicht nur ein Problem, das auf Verwaltungsseite angegangen werden muss, auch politische Mandatsträgerinnen und -träger können Ziel wie auch Ausgangspunkt von Korruptionsversuchen sein.

 

Zur Klarstellung sei nochmals darauf hingewiesen, dass ein etwaiger Verstoß gegen die Ehren­erklärung keinerlei rechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann. Die Erklärung erfolgt auf freiwilliger Basis, soll ein Zeichen für die Öffentlichkeit setzten und die Unterschreibenden moralisch selbst verpflichten. Sanktionen ergeben sich ausschließlich aus den einschlägigen Rechtsvorschriften, die jedem Mandatsträger und jeder Mandatsträgerin bei seiner/ihrer Amtsver­pflichtung zur Kenntnis gegeben wird.

 

Diese Erklärung haben die Mitglieder des Rates in der vergangenen Wahlperiode durch Beschluss vom 19.12.2001 gegeben. Die erneute Beschlussfassung soll nun auch den Willen des neuen Rates dokumentieren, aktiv Korruptionsprävention zu unterstützen.

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ehrenerklärung zur Korruptionsprävention

 

 

1.        Ich verpflichte mich, Wissen, das ich durch meine Tätigkeit im Stadtrat, in Ausschüssen oder sonstigen Gremien als Mandatsträger erlange, weder für private wirtschaftliche Interessen zu nutzen, noch an Dritte, die es für wirtschaftliche Interessen nutzen könnten, wissentlich weiterzugeben.

 

2.        Ich verpflichte mich, keine Zuwendungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile, die mir im Hinblick auf Entscheidungen eines einschlägigen Gremiums angeboten werden, an­zunehmen oder einzufordern. Dies gilt auch für Vorteile oder Forderungen, die nicht mir direkt, sondern Dritten zu Gute kämen.

 

3.        Ich verpflichte mich, Fälle von Korruption, von denen ich Kenntnis erhalte, dem Bürger­meister anzuzeigen.

 

4.        Ich verpflichte mich, Interessenkonflikte, die sich zwischen privaten wirtschaftlichen Interessen und Abstimmungen in einem einschlägigen Gremium ergeben, vor der Beratung anzuzeigen (Befangenheit).

 

5.        Ich verpflichte mich, Korruptionsprävention in der Öffentlichkeit voranzutreiben und zu vertreten.