Beschlussvorschlag:
"Die Mitglieder des Rates und seine
Ausschussmitglieder bestätigen die vom Rat der Stadt Hilden am 19.12.2001
verabschiedete Erklärung zur Korruptionsprävention. Sie erfolgt zusätzlich zur
Ehrenordnung des Rates. Die Ratsmitglieder, sachkundigen Bürgerinnen und Bürger
sowie alle sonstigen in Gremien Entsandten sind gehalten, Ihre Zustimmung zu
dieser Erklärung mit ihrer Unterschrift zu dokumentieren.
Die Bestätigungen werden beim Bürgermeister
hinterlegt.“
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß Beschluss vom 22. Oktober 1980 hat sich
der Rat eine Ehrenordnung gegeben. Durch diese werden alle Mandatsträger
verpflichtet, Auskünfte über wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse
abzugeben.
In Ergänzung dazu können die Mitglieder des
Rates, die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger und alle weiteren Mandatsträger
durch Unterschrift der anliegenden Erklärung öffentlich ihre Verpflichtung
dokumentieren, im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, sowie der Ehrenordnung
des Rates der Stadt Hilden zu handeln.
Als deutliches Zeichen nach außen, den Wunsch
nach Integrität auf Seiten der Politik in den Vordergrund zu stellen und um auf
das aktuelle und sensible Thema der Korruptionsprävention aufmerksam zu machen,
ist die Stadt Hilden in der letzten Wahlperiode als erste Kommune Deutschlands
Mitglied bei Transparency International geworden.
Die zusätzliche, freiwillige Erklärung soll
als eine weitere Maßnahme im Rahmen der Korruptionsprävention in Verwaltung
und Rat erfolgen. Korruption ist nicht nur ein Problem, das auf Verwaltungsseite
angegangen werden muss, auch politische Mandatsträgerinnen und -träger können
Ziel wie auch Ausgangspunkt von Korruptionsversuchen sein.
Zur Klarstellung sei
nochmals darauf hingewiesen, dass ein etwaiger Verstoß gegen die Ehrenerklärung
keinerlei rechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann. Die Erklärung erfolgt auf
freiwilliger Basis, soll ein Zeichen für die Öffentlichkeit setzten und die
Unterschreibenden moralisch selbst verpflichten. Sanktionen ergeben sich
ausschließlich aus den einschlägigen Rechtsvorschriften, die jedem
Mandatsträger und jeder Mandatsträgerin bei seiner/ihrer Amtsverpflichtung zur
Kenntnis gegeben wird.
Diese Erklärung haben die Mitglieder des
Rates in der vergangenen Wahlperiode durch Beschluss vom 19.12.2001 gegeben.
Die erneute Beschlussfassung soll nun auch den Willen des neuen Rates dokumentieren,
aktiv Korruptionsprävention zu unterstützen.
Günter Scheib
Ehrenerklärung zur Korruptionsprävention
1. Ich
verpflichte mich, Wissen, das ich durch meine Tätigkeit im Stadtrat, in
Ausschüssen oder sonstigen Gremien als Mandatsträger erlange, weder für private
wirtschaftliche Interessen zu nutzen, noch an Dritte, die es für
wirtschaftliche Interessen nutzen könnten, wissentlich weiterzugeben.
2. Ich
verpflichte mich, keine Zuwendungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile, die mir
im Hinblick auf Entscheidungen eines einschlägigen Gremiums angeboten werden,
anzunehmen oder einzufordern. Dies gilt auch für Vorteile oder Forderungen,
die nicht mir direkt, sondern Dritten zu Gute kämen.
3. Ich
verpflichte mich, Fälle von Korruption, von denen ich Kenntnis erhalte, dem
Bürgermeister anzuzeigen.
4. Ich
verpflichte mich, Interessenkonflikte, die sich zwischen privaten
wirtschaftlichen Interessen und Abstimmungen in einem einschlägigen Gremium
ergeben, vor der Beratung anzuzeigen (Befangenheit).
5. Ich
verpflichte mich, Korruptionsprävention in der Öffentlichkeit voranzutreiben
und zu vertreten.
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