Betreff
NKF - Gesamtabschluss - vorläufige Konzerneröffnungsbilanz
Vorlage
WP 09-14 SV 20/044
Aktenzeichen
II/20
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden nimmt die vorläufige Eröffnungsbilanz des „Konzern Stadt Hilden“ zur Kenntnis.“


Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Gesetzlicher Auftrag

 

Gemäß § 2 des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFEG NRW) haben die Gemeinden spätestens zum Abschlussstichtag 31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss nach § 116 Gemeindeordnung (GO NRW) aufzustellen.

 

Nach den Regelungen des § 49 ff GemHVO besteht der kommunale Gesamtabschluss aus

·       der Gesamtergebnisrechnung,

·       der Gesamtbilanz,

·       dem Gesamtlagebericht und

·       dem Gesamtanhang.

 

Dem Gesamtanhang ist gemäß § 51 Absatz 3 GemHVO eine Kapitalflussrechnung (Cashflow-Rechnung) beizufügen. Die Kapitalflussrechnung dient der Darstellung von Mittelherkunft (Finanzierung) und Mittelverwendung (Investition) der liquiden Mittel. Für diese Darstellung ist die Kenntnis über Anfangsbestände notwendig, um durch Addition/ Subtraktion von Zu- und Abgänge von z. B. Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Kapitalerhöhungen am Ende des Geschäfts-/ Wirtschaftsjahres den Finanzmittelbestand ermitteln und benennen zu können. Die Anfangsbestände werden in einer Eröffnungsbilanz – in diesem Fall “Konzern Stadt Hilden“ – dargestellt.

 

 

2. Konsolidierungskreis

 

Über die Festlegung der für den kommunalen Gesamtabschluss und demnach auch für die Konzerneröffnungsbilanz einzubeziehenden Tochterunternehmen wurde am 15.09.2010 im Haupt- und Finanzausschuss berichtet (WP 09-14 SV 20/022).

Die Stadt Hilden konsolidiert voll

- die Stadt Hilden Holding GmbH

- die Gem. Seniorenzentrum Stadt Hilden GmbH

- die Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH

- die GkA Grundstücksgesellschaft Hilden mbH

- die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH

- den Zweckverband VHS Hilden-Haan

 

Die restlichen verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden entsprechend den Ausführungen der o. g. Sitzungsvorlage bilanziert (Zweckverband Gesamtschule Langenfeld-Hilden nach Eigenkapitalspiegelbildmethode = “at equity“, Jugendwerkstatt, Stadtmarketing, Lokalradio und Gem. Bauverein nach fortgeführten Anschaffungskosten = “at cost“).

 

 

3. Verfahrensweise

 

Nach den gesetzlichen Vorschriften hat die Bilanzierung und Bewertung des Gesamtabschlusses nach den Regeln der Kernverwaltung zu erfolgen. Hierfür haben die Tochterunternehmen und Beteiligungen ihre testierten Bilanzen sowie die Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV) zum Stichtag 31.12.2009 dem Fachamt vorgelegt. Lediglich die zur Verfügung gestellte Bilanz und GuV des Zwecksverbandes Volkshochschule Hilden-Haan zum Stichtag 31.12.2009 ist vorläufig und ohne jede Gewähr. Testiert wurde im 1. Quartal diesen Jahres der Abschluss 2008, eine Verbandsversammlung findet erst im April diesen Jahres statt. Erst nach Beschlussfassung über das Ergebnis 2008 kann die VHS mit den Abschlussarbeiten 2009 beginnen

 

Im 2. Halbjahr 2010 wurde dann in Zusammenarbeit mit den Beteiligten die Umschlüsselung der Einzelabschlüsse nach den Regeln des NKF vorgenommen. Das Resultat dieser Umschlüsselung nach NKF sind sogenannte Überleitungstabellen, die dann jeweils vom Rechnungsprüfungsamt vorgeprüft wurden.

Nachdem die Abschlüsse der Stadt Hilden und ihrer voll zu konsolidierenden Töchter dem NKF-Positionenplan angepasst wurden, hat das Fachamt die Einzelabschlüsse zu einer Summenbilanz zusammengefasst (siehe Seite 5). Für einen ersten Vergleich wurde der Einzelabschluss der Stadt Hilden zum 31.12.2009 auf Seite 4 abgebildet.

Neben einer Kontrollmöglichkeit, ob auch alle Bilanzpositionen berücksichtigt wurden, bot die Summenbilanz auch einen ersten – wenn auch recht groben – Eindruck über die Gesamtvermögens- und Finanzlage.

Eine Erläuterung einzelner Bilanzpositionen ist als Anhang beigefügt und beruht auf den Angaben des NKF-Netzwerkes “NKF-Kontierungshandbuch“.

 

 

Alle Verfahrensschritte erfolgten in Zusammenarbeit und einvernehmlicher Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt. Dieses hat den Weg zur Konzern-Eröffnungsbilanz mit begleitet, einer Prüfung unterliegt die Eröffnungsbilanz jedoch nicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 



Um einen realistischen Überblick der wirtschaftlichen Gesamtlage des Konzerns Stadt Hilden zu erlangen, ist die Summenbilanz zum 31.12.2009 zu bereinigen.

 

a)  Schuldenkonsolidierung

 

Ein Teil der Konsolidierung ist die Schuldenkonsolidierung. Hier werden konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten gegeneinander aufgerechnet, da der Konzern “Stadt Hilden“ sich selbst gegenüber keine Forderungen und Verbindlichkeiten haben kann.

 

Nachstehende konzerninterne Beziehungen werden konsolidiert:

 

 

-    Kreditforderung der Stadt aus liquiden Mitteln (Tagesgeld) gegen

     Kreditverbindlichkeit der Stadtwerke Hilden                                                             6.100.000,00 €

-    Kreditforderung der Stadt aus liquiden Mitteln (Tagesgeld) gegen

     Kreditverbindlichkeit der Seniorendienste                                                                   855.600,00 €

-    Kreditforderung der Stadt aus liquiden Mitteln (Tagesgeld) gegen

     Kreditverbindlichkeit der IGH mbH                                                                           2.750.000,00 €

-    Gebührenforderung der Stadt gegen Verbindl. L + L der Stadtwerke                                105,60 €

     (Müllgebühren)

-    privatrechtl. Forderungen der Stadt gegen Verbindl. L + L der Stadtwerke                    6.865,49 €

     (Kassenkreditzinsen)

-    privatrechtl. Forderungen der Stadt gegen Verbindl. L + L der VHS                             66.430,49 €

     (Personalkostenerstattung)

-    privatrechtl. Forderungen der Stadt gegen Verbindl. L + L der WGH                           55.405,27 €

     (Personalkostenerstattung)

-    privatrechtl. Forderungen der Stadt gegen Verbindl. L + L der IGH                              16.201,67 €

     (Kassenkreidtzinsen)

-    öffentl. rechtl. Forderungen der Stadt gegen sonst. Verbindl. der Holding GmbH             682,50 €

     (Gestellung Brandschutzwache)

-    privatrechtl. Forderungen gegen verbundene Unternehmen der IGH

     gegen Verbindl. aus Kreditaufnahmen für I. bei verb. Untern. der

     Seniorendienste                                                                                                          348.367,30 €

 

-    Verbindl. L + L der Stadt an Forderungen L + L der Holding GmbH                              5.842,21 €

     (Stadthallenmiete)

-    Verbindl. L + L der Stadt an Forderungen L + L der Stadtwerke                   189.796,81 €

     (Abschlagszahlungen Strom, Gas, Wasser und Zinsen an verb. Unternehmen)

-    Verbindl. L + L der Stadt an Forderungen L + L der IGH mbH                                     46.533,43 €

     (Planungskosten Mensa)

-    Verbindl. L + L der Stadt an Forderungen L + L der Seniorendienste                           1.200,00 €

     (Rechnung Catering Weihnachtsfeier des Rates)

 

 

-    privatrechtl. Forderungen der Stadtwerke gegen Verbindl. L + L der VHS                        579,04 €

     (Abschlagszahlungen Strom, Gas, Wasser für Januar 2010)

-    privatrechtl. Forderungen der Stadtwerke gg. Verbindl. L + L der Seniorendienste   59.434,72 € 

     (Abschlagszahlungen Strom, Gas, Wasser für Januar 2010)

-    privatrechtl. Forderungen der Stadtwerke gegen Verbindl. L + L der WGH                   1.144,81 €

     (Abschlagszahlungen Strom, Gas, Wasser für Januar 2010)

 

 

 

 

 

Nicht konsolidiert werden die Forderungen der VHS gegenüber der Stadt Hilden.

Es handelt sich hier um einen Betrag in Höhe von 153.775,-- €, die im Rahmen des § 107b BeamtVG anfällt (“Versorgungssplitting“) und um 1.383.079,89 € durch die Stadt Hilden anteilig zu deckendes negatives Eigenkapital der VHS. Für diese Sachverhalte konnte die Stadt zum Zeitpunkt der Erstellung ihres Abschlusses keine Rückstellungen bilden, weil die Daten nicht vorlagen. Eine Berücksichtigung findet erstmalig im Abschluss 2010 der Stadt Hilden und im Gesamtabschluss statt.

 

 

 

b) Kapitalkonsolidierung

 

Ein weiterer Teil der Konsolidierung ist die Kapitalkonsolidierung.

Da der Konzern “Stadt Hilden“ nicht an sich selbst beteiligt sein kann, werden die Beteiligungsanteile gegen das Eigenkapital der Töchter aufgerechnet.

 

 

Ist der städt. Anteil an dem Tochterunternehmen größer als deren Eigenkapital, sieht der Gesetzgeber einen aktivischen Ausweis des Differenzbetrages bei den “Immateriellen Vermögensgegenständen“ vor (Bilanzposten “Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung“), wodurch sich die “Immateriellen Vermögensgegenstände“ erhöhen. Im Rahmen des kommunalen Gesamtabschlusses wird dann dieser Unterschiedsbetrag in Anlehnung an § 7 Abs. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz auf 15 Jahre abgeschrieben. Hierfür hat der Gesetzgeber ein neues Abschreibungskonto festgelegt “Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung“.

 

Ist andererseits der Anteil an dem Tochterunternehmen geringer als deren ausgewiesenes Eigenkapital, so erfolgt ein passivischer Ausweis des Unterschiedsbetrags und zwar als solcher aus der Kapitalkonsolidierung. In der Bilanz hat der Gesetzgeber den Ausweis des Unterschiedsbetrages beim Eigenkapital als Teil der allgemeinen Rücklage vorgesehen, wodurch sich die allgemeine Rücklage erhöht.

 

Bei den nachstehend aufgeführten Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich um die Anteile der Stadt Hilden an dem verb. Unternehmen Name des Unternehmens.

 

 

Die Buchungssätze für die Kapitalkonsolidierung lauten:

 

 

a)  für die Stadt Hilden Holding GmbH

    

     Allgemeine Rücklage                                                      2.000.000,00 €

     Kapitalrücklage                                                             16.178.559,05 €

     Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung

     mit den Stadtwerken in 2008                                          1.024.020,53 €

     Gewinnvortrag/ Verlustvortrag                                      37.177.063,66 €

     Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag                           -1.877.888,44 €

 

     an

    

     Anteile an verb. Unternehmen Stadt Hilden Holding mit                                       1.887.385,10 €

     und Anteile an verb. Unternehmen Stadtwerke mit                                            15.476.292,00 €

     und Unterschiedsbetrag aus der Konsolidierung mit                                  37.138.077,70 €

           (= Erhöhung der allgemeinen Rücklage und somit des Eigenkapitals)         

 

 

 

b)  für die Seniorendienste der Stadt Hilden GmbH

    

     Allgemeine Rücklage                                                      1.000.000,00 €

     Kapitalrücklage                                                                  891.884,22 €

     Gewinnrücklage                                                               636.730,98 €

     Gewinnvortrag/ Verlustvortrag                                        1.044.904,84 €

     Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag                               408.321,50 €

 

     an

 

     Anteile an verb. Unternehmen Seniorendienste                                                    3.334.749,86 €

     und Unterschiedsbetrag aus der Konsolidierung mit                                        647.091,68 €

           (= Erhöhung der allgemeinen Rücklage und somit des Eigenkapitals)                    

    

    

c)  für die Gesellschaft kommunaler Anlagen GkA

    

     Allgemeine Rücklage                                                           25.564,59 €

     Gewinnvortrag/ Verlustvortrag                                            32.892,17 €

     Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag                                      560,16

 

     an

 

     Anteile an verb. Unternehmen GkA                                                                          26.502,78 €

     und Unterschiedsbetrag aus der Konsolidierung mit                                         32.514,14 €

           (= Erhöhung der allgemeinen Rücklage und somit des Eigenkapitals)                    

 

 

d)  für die Infrastrukturgesellschaft IGH

    

     Allgemeine Rücklage                                                           25.000,00 €

     Gewinnvortrag/ Verlustvortrag                                            35.833,79 €

     Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag                                 21.154,09

 

     an

    

     Anteile an verb. Unternehmen IGH                                                                             9.171,14 €

     und Unterschiedsbetrag aus der Konsolidierung mit                                         72.816,74 €

           (= Erhöhung der allgemeinen Rücklage und somit des Eigenkapitals)                    

 

 

e)  für die Wohnungsbaugesellschaft Hilden WGH

    

     Allgemeine Rücklage                                                      2.663.000,00 €

     Gewinnvortrag/ Verlustvortrag                                         -770.444,54 €

     Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag                                -77.019,19

     Geschäfts-/ Firmenwert aus der Vollkonsolidierung    77.019,19 €

     (= Erhöhung der immateriellen Vermögensgegen-

         stände und somit des Anlagevermögens)

 

     an

 

     Anteile an verb. Unternehmen WGH                                                                     1.892.555,34 €

 

 

f)   für den Zweckverband Volkshochschule Hilden – Haan 

    

     Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag anteilig für Hilden

     (9.881,48 € Überschuss gesamt verteilt an 85.733 Ein-

     wohner – davon Hilden 55.666 und Haan 30.067 –

     = 0,12 € Überschuss pro Einwohner

     = Überschuss für Hilden x 55.666 Einwohner                         6.679,92 €

    

     an

 

     Anteile an verb. Unternehmen VHS                                                                                  1,00 €

     und Unterschiedsbetrag aus der Konsolidierung mit                                           6.678,92 €

           (= Erhöhung der allgemeinen Rücklage und somit des Eigenkapitals)                    

 

 

Nach Konsolidierung der unter a) Schulden-  und b) Kapitalkonsolidierung aufgeführten Sachverhalte verändert sich die Summenbilanz in den Positionen

           

            -           Anteile an verbundenen Unternehmen

            -           Eigenkapital (Allgemeine Rücklage einschl. Unterschiedsbetrag aus der

                        Kapitalkonsolidierung, Ergebnisvorträge, Jahresüberschuss)

-                     Immaterielle Vermögensgegenstände

-                     Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

-                     Liquide Mittel

-                     Verbindlichkeiten

 

 

Die Anteile an verbundenen Unternehmen betrugen vor der Konsolidierung 22.868 TEuro. Rechnet man die Eigenkapitalanteile der voll konsolidierten Tochterunternehmen dagegen, verbleiben an Anteilen 241 TEuro. Dieser Betrag spiegelt die Anteile an der Jugendwerkstatt und an der Stadtmarketing GmbH wieder, die zwar verbundene Unternehmen der Stadt sind, jedoch nicht in den Gesamtabschluss einbezogen werden (siehe Ausführungen WP 09-14 SV 20/022).

 

Die “Allgemeine Rücklage“ betrug vor der Konsolidierung 297.160 TEuro. Nach Durchführung der Kapitalkonsolidierung befinden sich in der Allgemeinen Rücklage  272.714 TEuro.

Diesem Betrag werden die Unterschiedbeträge aus der Kapitalkonsolidierung hinzugerechnet = 37.898 TEuro, so dass die “Allgemeine Rücklage“ nach der Konsolidierung insgesamt 310.612 TEuro beträgt.

 

Die Ergebnisvorträge betrugen vor der Konsolidierung in Summe 46.221 TEuro. Nach der Konsolidierung bleibt ein betrag von 8.701 TEuro stehen. Es handelt sich um den Vortrag des Gewinnanteils der Stadtwerke Düsseldorf an den Stadtwerken Hilden. Dieser Betrag wurde bereits so im Konzernabschluss der Stadt Hilden Holding GmbH ausgewiesen und wird nicht im Konzern Stadt Hilden konsolidiert.

 

Die Summe der Jahresüberschüsse und –fehlbeträge aller voll konsolidierten Unternehmen und der Stadt Hilden ergab einen Fehlbetrag in Höhe von 4.642 TEuro. Nach der Konsolidierung bleibt ein Fehlbetrag von 3.124 TEuro. Dieser verbleibende Fehlbetrag setzt sich zusammen aus dem Fehlbetrag der Stadt Hilden in Höhe von 3.126 TEuro und dem auf die Stadt Haan entfallenden anteiligen Jahresüberschuss der VHS in Höhe von ca. 2 TEuro.

Im Rahmen der Gesamtabschlussarbeiten wird der Fehlbetrag der Stadt Hilden aufgefangen durch die allgemeine Rücklage und die Ausgleichsrücklage; die Prüfung und das Testat des Rechnungsprüfungsamtes für diese Verfahrensweise steht zum heutigen Zeitpunkt noch aus.

Der auf die Stadt Haan anfallende anteilige Jahresüberschuss des Zweckverbandes Hilden-Haan wird im Rahmen der Gesamtabschlussarbeiten als Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter ausgewiesen.

 

 

Die “Immateriellen Vermögensgegenstände“ betrugen vor der Konsolidierung 929 TEuro. Hinzuzurechnen sind 77 TEuro Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung (Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbh), so dass der Konzern “Stadt Hilden“ einen Betrag von 1.006 TEuro ausweist.

 

 

Die Position der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände und der sonstigen Verbindlichkeiten wurde um die konzerninternen Beziehungen für Strom-, Gas-, Wasserlieferungen, Personalkostenerstattungen für abgeordnetes Personal und buchhalterische Arbeiten für ein Tochterunternehmen reduziert.

 

 

Die liquiden Mittel wurden von 47.487 TEuro um 3.606 TEuro auf 37.781 TEuro reduziert. Hier wurden die Forderungen aus den Krediten aus Tagesgeldern für die Tochterunternehmen gegen die entsprechenden Verbindlichkeiten gerechnet.

 

 

Die konsolidierte Summenbilanz stellt gleichzeitig auch die vorläufige Eröffnungsbilanz für den Konzern “Stadt Hilden“ dar. Die grobe Eröffnungsbilanz des Konzerns zum Stichtag 01.01.2010 ist auf der nächsten Seite abgebildet.

 


 

Grafische Darstellung der Kapital- und Schuldenwerte vor und nach der Konsolidierung – ohne “Allgemeine Rücklage“ in TEuro


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Grafische Darstellung der “Allgemeine Rücklage“ vor und nach der Konsolidierung in TEuro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



4. Wertung

 

Die Konsolidierung zur wirtschaftlichen Einheit “Konzern Stadt Hilden“ führt zu einer Erhöhung der Vermögens- und der Kapitalseite um rd. 24,37% (Stadt Hilden alleine 504.640 TEuro und         Konzern Stadt Hilden 627.599 TEuro).

 

Auf der Aktiv-(Vermögens-)Seite erhöht sich die bei den Sachanlagen das Vermögen an

“Maschinen und technischen Anlagen, Fahrzeuge“ um rd. 205 %.

 

Die “Liquiden Mittel“ steigen um 177% auf rd. 37.781 TEuro.

 

Auf der Passiv-(Kapital-)Seite erhöht sich das Eigenkapital um rd. 15,52% auf 346.737 TEuro.

 

Die Verbindlichkeiten erhöhen sich um rd. 189% auf 87.958 TEuro.

 

 

5. Kennzahlen

 

Liquidität 2. Grades (gibt Auskunft über die kurzfristige Liquidität und zeigt auf, in welchem Umfang die kurzfristigen Verbindlichkeiten durch die vorhandenen liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen gedeckt werden können; Formel: Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen / kurzfristige Verbindlichkeiten)

 

Einzelabschluss Stadt Hilden =        204,8 %

Konzern-EÖB Stadt Hilden =    139,0 %

 

Anlagendeckungsgrad 1 (gibt Auskunft darüber, inwieweit das komplette Anlagevermögen über das Eigenkapital finanziert ist; Formel: Eigenkapital / Summe Anlagevermögen)

 

Einzelabschluss Stadt Hilden =      68,0 %

Konzern-EÖB Stadt Hilden =  61,9 %

 

Anlagendeckungsgrad 2 (gibt Auskunft darüber, inwieweit das langfristige Sachanlagevermögen durch langfristig vorhandenes Kapital gedeckt ist; Formel: Eigenkapital + Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge + langfristiges Fremdkapital / Summe Anlagevermögen)

 

Einzelabschluss Stadt Hilden =         83,7 %

Konzern-EÖB Stadt Hilden =    82,0 %

 

Eigenkapitalquote 1 (zeigt an, in welchem Umfang das Vermögen durch Eigenkapital finanziert ist. Je höher die Quote, desto unabhängiger ist man von externen Kapitalgebern; Formel: Eigenkapital / Bilanzsumme)

 

Einzelabschluss Stadt Hilden =        59,5 %

Konzern-EÖB Stadt Hilden =    55,0 %

 

Infrastrukturquote (verdeutlicht, in welchem Umfang das Vermögen in der Infrastruktur gebunden ist; Formel: Infrastrukturvermögen / Bilanzsumme)

 

Einzelabschluss Stadt Hilden =        35,8 %

Konzern-EÖB Stadt Hilden =    29,0 %

 

6. weitere Schritte

 

Die geprüften Überleitungen der Töchter-Abschlüsse werden nach Infoma übernommen. Programmunterstützt werden die Konsolidierungsbuchungen erfolgen, die jetzt noch per Hand ermittelt und verarbeitet wurden. Aus Infoma heraus soll dann eine Konzern-Eröffnungsbilanz erzeugt werden, die sich mit der hier vorgelegten deckt.

 

Nach Vorlage der testierten Jahresabschlüsse per 31.12.2010 erfolgt die Verarbeitung des Zahlenmateriales zum Gesamtabschluss “Konzern Stadt Hilden“ per 31.12.2010. Es ist geplant, den testierten ersten kommunalen Gesamtabschluss bis Ende 2011 in den politischen Gremien zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Parallel dazu wird eine Gesamtabschlussrichtlinie erstellt, die der Kernverwaltung und ihrer Töchter als Rahmenvorgabe und Arbeitshilfe für die Erstellung des Gesamtabschlusses dienlich sein soll.

 

In der Sitzung werden weitere Ausführungen zu diesem Thema vorgestellt.

 

 

 

 

Horst Thiele

Bürgermeister


Anhang

 

 

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

 

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind in der Regel alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die dazu bestimmt sind, für mehrere Jahre der Aufgabenerfüllung der Gemeinde zu dienen und die nicht körperlich erfasst werden können. Sie sind somit weder beweglich noch unbeweglich.

Hierzu zählen Konzessionen, Lizenzen und EDV-Software.

 

 

Als Sachanlagen bezeichnet man dagegen die körperlichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Man unterscheidet bewegliches und unbewegliches Sachanlagevermögen.

Hierzu gehören unter anderem unbebaute und bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Infrastrukturvermögen, Maschinen und technische Anlage, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung.

 

 

Finanzanlagen

 

Zum Anlagevermögen gehören auch die Finanzanlagen, sofern ihre Bestimmung ist, dauernd der Aufgabenerfüllung der Gemeinde zu dienen. Sie sollen dauerhaften finanziellen Anlagezwecken dienen bzw. Unternehmensverbindungen erhalten. Somit zählen Anteile an verbundenen Unternehmen, Anteile an assoziierten Unternehmen, übrige Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapapiere des Anlagevermögens und Ausleihungen zu den Finanzanlagen.

 

Anteile an verbundenen Unternehmen sind Anteile an jenen Beteiligungen, die im Rahmen des Gesamtschlusses voll konsolidiert werden.

 

Anteile an assoziierten Unternehmen sind Anteile an jenen Beteiligungen, die nicht voll konsolidiert werden, aber auf die seitens des “Mutter-Konzerns Stadt Hilden“ ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird.

 

Zum Sondervermögen gehören nach § 97 Abs. 1 GO NRW das Gemeindegliedervermögen, das Vermögen der rechtlich unselbständigen örtlichen Stiftungen, wirtschaftliche Unternehmen (vgl. § 114 GO NRW) und organisatorisch verselbständigte Einheiten (vgl. § 107 Abs. 2 GO NRW) ohne eigene Rechtspersönlichkeit sowie rechtlich unselbständige Versorgungs- und Versicherungseinrichtungen. In der Bilanz sind jedoch nur rechtlich selbständige Einheiten anzusetzen, die wegen ihrer rechtlichen Selbständigkeit auch über einen eigenen Rechnungskreis verfügen.

 

Wertpapiere des Anlagevermögens

Liegt keine Beteiligung vor, sind die Anteile an Unternehmen oder anderen Einrichtungen je-doch dazu bestimmt dauernd der Gemeinde zu dienen, handelt es sich um Wertpapiere des Anlagevermögens (Konto 1441).

Als Wertpapiere des Umlaufvermögens (Konto 1461) sind die jederzeit verfügbaren Wert-papiere auszuweisen. Sie dürfen nicht dazu bestimmt sein, der eigenen Kommune eine dauernde Verbindung zu einem anderen Unternehmen zu verschaffen. Zum Umlaufvermögen gehören Wertpapiere mit einem geplanten Verbleib von weniger als einem Jahr (vgl. § 55 Abs. 7 GemHVO NRW).

 

 

Ausleihungen zu den Finanzanlagen

Hierunter versteht man ausschließlich Forderungen, welche gegen Hingabe von Kapital erworben wurden und die dem Geschäftsbetrieb dauernd dienen sollen. Beispiele hierfür bilden Darlehen, Grund- und Rentenschulden oder Hypotheken.

 

 

Zu den Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens gehören die Vorräte.

Diese lassen sich unterteilen in

Rohstoffe sind alle Grundstoffe, die als wesentlicher Bestandteil oder Hauptbestandteil in das Erzeugnis eingehen (z.B. Metalle, Holz).

Hilfsstoffe gehen ebenso wie Rohstoffe unmittelbar in das Produkt ein, stellen indes nur einen untergeordneten Bestandteil dar (z.B. Schrauben, Leim, Farbe).

Betriebsstoffe gehen nicht in das Erzeugnis ein, unterstützen aber den Produktionsablauf. Sie werden im Produktionsprozess verbraucht (z.B. Brenn-, Schmierstoffe).

Waren sind gekaufte Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens, die ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung vollständig abgabe- und veräußerungsfähig sind. Beispiele im Verwal-tungsbetrieb sind Kantinenwaren und Stammbücher.

Fertigerzeugnisse sind absatzfähige Güter. Unfertige Erzeugnisse befinden sich dagegen noch im Produktionsprozess.

Unfertige Leistungen beschreiben im Gegensatz zu Erzeugnissen Forderungen. Diese sind vor allem bei Werkverträgen relevant. Werkverträge stellen unfertige Erzeugnisse des Herstellers bis zur Abnahme durch den Kunden dar.

Geleistete Anzahlungen auf Vorräte spielen bei der Bewertung des Umlaufvermögens zum Stichtag eine Rolle. Sie stellen Vorleistungen eines Vertragspartners dar. Unter dieser Bilanzposition werden getätigte Zahlungen der Gemeinde an Dritte aufgrund geschlossener Lieferungs- oder Leistungsverträgen bilanziert, für die Lieferung oder Leistung noch ausstehen.

 

Öffentliche-Rechtliche Forderungen u. Forderungen aus Transferleistungen

Öffentlich-rechtliche Forderungen resultieren aus der Festsetzung von Gebühren (Verwaltungs- und Benutzungsgebühren), Beiträgen und Steuern (siehe KAG NRW bzw. AO).

 

Privatrechtliche Forderungen

Eine privatrechtliche Forderung ist das Recht, von einem anderen auf Grund eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern (vgl. § 241 BGB). Das Schuldverhältnis kann entstanden sein durch Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer bestimmten Gesetzesvorschrift oder durch Vertrag.

 

Sonstige Vermögensgegenstände

Sonstige Vermögensgegenstände sind Anspräche gegen Dritte, die weder aus Lieferung und Leistung noch aus Beteiligungen, Ausleihungen oder dergleichen entstanden sind. Dazu gehören z.B. Kautionsleistungen, Forderungen gegenüber Institutionen, Behörden und Mitarbeitern sowie Grundstücke, die dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind. Die sonstigen Vermögensgegenstände stellen mithin einen Sammelposten für die Sachverhalte dar, die keiner der angeführten Zuordnungsregeln unterliegen.

 

 

Sonderposten

Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen entstehen im Zusammenhang mit zweckgebundenen Zuwendungen für Investitionen und Beiträge (vgl. § 43 Abs. 5 GemHVO NRW). Zweckgebundene Zuwendungen werden nach dem Bruttoprinzip bilanziert. Die ertrags-wirksame Auflösung des Sonderpostens ist entsprechend der Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes vorzunehmen. Die für den Vermögensgegenstand festgelegte Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode wirken sich entsprechend auf die Auflösung des Sonderpostens aus. Dies führt haushaltsmäßig dazu, dass den jährlichen Belastungen aus den bilanziellen Abschreibungen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber stehen. Für Beiträge gilt dies analog.

Sonderposten für den Gebührenausgleich ergeben sich aus § 6 KAG NRW. Jahresüberschüsse der gebührenrechnenden Einrichtungen werden in diesen Sonderposten eingestellt. Durch die Auflösung der Sonderposten entstehen Erträge, die bei den nachfolgenden Gebührenkalkulationen zu berücksichtigen sind.

 

Anleihen

Anleihen stellen eine Finanzierungsform dar, bei der das benötigte Kapital von einer unbestimmten Zahl von Geldgebern durch den Kauf von Wertpapieren aufgebracht wird. Dabei werden die ausgegebenen Wertpapiere an der Börse gehandelt und unterliegen damit auch den üblichen Kursschwankungen.

 

Verbindlichkeiten aus Lieferungen  und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verpflichtungen auf Grund von Kauf- und Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Miet- und Pachtverträgen und ähnlichen Verträgen, bei denen die Erbringung der eigenen (Gegen-)Leistung (z. B. die Zahlung für eine empfangene Leistung) noch aussteht. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind grundsätzlich zum Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Dieser entspricht dem Betrag, den der Schuldner zur Erfüllung der Verpflichtung aufbringen muss (Erfüllungsbetrag).

Der Erfüllungsbetrag ist in der Regel identisch mit dem Rechnungsbetrag. Daher ist auch die Umsatzsteuer in den Ansatz der Verbindlichkeit einzubeziehen.

 

 

Sonstige Verbindlichkeiten

 

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind ein Auffangposten für die nicht unter einem vorhergehenden Posten gesondert auszuweisenden Verbindlichkeiten. Hierunter fallen Verbindlichkeiten, die nicht auf Warengeschäften oder einem entgeltlichen Leistungsaustausch beruhen. Zu den sonstigen Verbindlichkeiten gehören insbesondere Steuerverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern, Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern, Organ-mitgliedern und Gesellschaftern sowie erhaltene Anzahlungen. Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern entstehen beispielsweise im Rahmen der Lohn- und Gehaltsbuchungen durch die Arbeitgeber-/ /Arbeitnehmeranteile an der Sozialversicherung.