Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden nimmt die vorläufige Eröffnungsbilanz des „Konzern Stadt Hilden“ zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
1. Gesetzlicher Auftrag
Gemäß
§ 2 des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für
Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFEG NRW) haben die Gemeinden
spätestens zum Abschlussstichtag 31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss nach §
116 Gemeindeordnung (GO NRW) aufzustellen.
Nach
den Regelungen des § 49 ff GemHVO besteht der kommunale Gesamtabschluss aus
·
der
Gesamtergebnisrechnung,
·
der
Gesamtbilanz,
·
dem
Gesamtlagebericht und
·
dem
Gesamtanhang.
Dem
Gesamtanhang ist gemäß § 51 Absatz 3 GemHVO eine Kapitalflussrechnung
(Cashflow-Rechnung) beizufügen. Die Kapitalflussrechnung dient der Darstellung von
Mittelherkunft (Finanzierung) und Mittelverwendung (Investition) der liquiden
Mittel. Für diese Darstellung ist die Kenntnis über Anfangsbestände notwendig, um durch
Addition/ Subtraktion von Zu- und Abgänge von z. B. Rückstellungen,
Verbindlichkeiten, Kapitalerhöhungen am Ende des Geschäfts-/ Wirtschaftsjahres
den Finanzmittelbestand ermitteln und benennen zu können. Die Anfangsbestände
werden in einer Eröffnungsbilanz – in diesem Fall “Konzern Stadt Hilden“ –
dargestellt.
2. Konsolidierungskreis
Über
die Festlegung der für den kommunalen Gesamtabschluss und demnach auch für die
Konzerneröffnungsbilanz einzubeziehenden Tochterunternehmen wurde am 15.09.2010
im Haupt- und Finanzausschuss berichtet (WP 09-14 SV 20/022).
Die
Stadt Hilden konsolidiert voll
-
die Stadt Hilden Holding GmbH
- die Gem. Seniorenzentrum Stadt Hilden GmbH
- die Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH
- die GkA Grundstücksgesellschaft Hilden mbH
- die Infrastrukturentwicklungsgesellschaft Hilden mbH
-
den Zweckverband VHS Hilden-Haan
Die
restlichen verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden entsprechend den Ausführungen
der o. g. Sitzungsvorlage bilanziert (Zweckverband Gesamtschule Langenfeld-Hilden
nach Eigenkapitalspiegelbildmethode = “at equity“, Jugendwerkstatt,
Stadtmarketing, Lokalradio und Gem. Bauverein nach fortgeführten
Anschaffungskosten = “at cost“).
3. Verfahrensweise
Nach
den gesetzlichen Vorschriften hat die Bilanzierung und Bewertung des Gesamtabschlusses
nach den Regeln der Kernverwaltung zu erfolgen. Hierfür haben die Tochterunternehmen
und Beteiligungen ihre testierten Bilanzen sowie die Gewinn- und
Verlustrechnungen (GuV) zum Stichtag 31.12.2009 dem Fachamt vorgelegt.
Lediglich die zur Verfügung gestellte Bilanz und GuV des Zwecksverbandes
Volkshochschule Hilden-Haan zum Stichtag 31.12.2009 ist vorläufig und ohne jede
Gewähr. Testiert wurde im 1. Quartal diesen Jahres der Abschluss 2008, eine
Verbandsversammlung findet erst im April diesen Jahres statt. Erst nach
Beschlussfassung über das Ergebnis 2008 kann die VHS mit den Abschlussarbeiten
2009 beginnen
Im 2. Halbjahr 2010 wurde dann in Zusammenarbeit mit den Beteiligten die
Umschlüsselung der Einzelabschlüsse nach den Regeln des NKF vorgenommen. Das
Resultat dieser Umschlüsselung nach NKF sind sogenannte Überleitungstabellen,
die dann jeweils vom Rechnungsprüfungsamt vorgeprüft wurden.
Nachdem die Abschlüsse der Stadt Hilden und ihrer voll zu
konsolidierenden Töchter dem NKF-Positionenplan angepasst wurden, hat das
Fachamt die Einzelabschlüsse zu einer Summenbilanz zusammengefasst (siehe Seite
5). Für einen ersten Vergleich wurde der Einzelabschluss der Stadt Hilden zum
31.12.2009 auf Seite 4 abgebildet.
Neben einer Kontrollmöglichkeit, ob auch alle Bilanzpositionen
berücksichtigt wurden, bot die Summenbilanz auch einen ersten – wenn auch recht
groben – Eindruck über die Gesamtvermögens- und Finanzlage.
Eine Erläuterung einzelner Bilanzpositionen ist als Anhang beigefügt und
beruht auf den Angaben des NKF-Netzwerkes “NKF-Kontierungshandbuch“.
Alle Verfahrensschritte erfolgten in Zusammenarbeit
und einvernehmlicher Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt. Dieses hat den
Weg zur Konzern-Eröffnungsbilanz mit begleitet, einer Prüfung unterliegt die
Eröffnungsbilanz jedoch nicht.
Um
einen realistischen Überblick der wirtschaftlichen Gesamtlage des Konzerns
Stadt Hilden zu erlangen, ist die Summenbilanz zum 31.12.2009 zu bereinigen.
a) Schuldenkonsolidierung
Ein
Teil der Konsolidierung ist die Schuldenkonsolidierung. Hier werden konzerninterne
Forderungen und Verbindlichkeiten gegeneinander aufgerechnet, da der Konzern
“Stadt Hilden“ sich selbst gegenüber keine Forderungen und Verbindlichkeiten
haben kann.
Nachstehende
konzerninterne Beziehungen werden konsolidiert:
- Kreditforderung der Stadt aus liquiden
Mitteln (Tagesgeld) gegen
Kreditverbindlichkeit der Stadtwerke Hilden 6.100.000,00 €
- Kreditforderung der Stadt aus liquiden
Mitteln (Tagesgeld) gegen
Kreditverbindlichkeit der Seniorendienste 855.600,00 €
- Kreditforderung der Stadt aus liquiden
Mitteln (Tagesgeld) gegen
Kreditverbindlichkeit der IGH mbH 2.750.000,00 €
- Gebührenforderung der Stadt gegen Verbindl.
L + L der Stadtwerke 105,60 €
(Müllgebühren)
- privatrechtl. Forderungen der Stadt gegen
Verbindl. L + L der Stadtwerke 6.865,49 €
(Kassenkreditzinsen)
- privatrechtl. Forderungen der Stadt gegen
Verbindl. L + L der VHS 66.430,49 €
(Personalkostenerstattung)
- privatrechtl. Forderungen der Stadt gegen
Verbindl. L + L der WGH 55.405,27 €
(Personalkostenerstattung)
- privatrechtl. Forderungen der Stadt gegen
Verbindl. L + L der IGH 16.201,67 €
(Kassenkreidtzinsen)
- öffentl. rechtl. Forderungen der Stadt gegen
sonst. Verbindl. der Holding GmbH 682,50 €
(Gestellung Brandschutzwache)
- privatrechtl. Forderungen gegen verbundene
Unternehmen der IGH
gegen Verbindl. aus Kreditaufnahmen für I.
bei verb. Untern. der
Seniorendienste 348.367,30 €
- Verbindl. L + L der Stadt an Forderungen L +
L der Holding GmbH 5.842,21 €
(Stadthallenmiete)
- Verbindl. L + L der Stadt an Forderungen L +
L der Stadtwerke 189.796,81 €
(Abschlagszahlungen Strom, Gas, Wasser und
Zinsen an verb. Unternehmen)
- Verbindl. L + L der Stadt an Forderungen L +
L der IGH mbH 46.533,43 €
(Planungskosten Mensa)
- Verbindl. L + L der Stadt an Forderungen L +
L der Seniorendienste 1.200,00 €
(Rechnung Catering Weihnachtsfeier des
Rates)
- privatrechtl. Forderungen der Stadtwerke
gegen Verbindl. L + L der VHS 579,04 €
(Abschlagszahlungen Strom, Gas, Wasser für
Januar 2010)
- privatrechtl. Forderungen der Stadtwerke gg.
Verbindl. L + L der Seniorendienste
59.434,72 €
(Abschlagszahlungen Strom, Gas, Wasser für
Januar 2010)
- privatrechtl. Forderungen der Stadtwerke
gegen Verbindl. L + L der WGH 1.144,81
€
(Abschlagszahlungen Strom, Gas, Wasser für
Januar 2010)
Nicht
konsolidiert werden die Forderungen der VHS gegenüber der Stadt Hilden.
Es
handelt sich hier um einen Betrag in Höhe von 153.775,-- €, die im Rahmen des §
107b BeamtVG anfällt (“Versorgungssplitting“) und um 1.383.079,89 € durch die
Stadt Hilden anteilig zu deckendes negatives Eigenkapital der VHS. Für diese
Sachverhalte konnte die Stadt zum Zeitpunkt der Erstellung ihres Abschlusses
keine Rückstellungen bilden, weil die Daten nicht vorlagen. Eine
Berücksichtigung findet erstmalig im Abschluss 2010 der Stadt Hilden und im Gesamtabschluss
statt.
b) Kapitalkonsolidierung
Ein
weiterer Teil der Konsolidierung ist die Kapitalkonsolidierung.
Da
der Konzern “Stadt Hilden“ nicht an sich selbst beteiligt sein kann, werden die
Beteiligungsanteile gegen das Eigenkapital der Töchter aufgerechnet.
Ist
der städt. Anteil an dem Tochterunternehmen größer als deren Eigenkapital,
sieht der Gesetzgeber einen aktivischen Ausweis des Differenzbetrages bei den
“Immateriellen Vermögensgegenständen“ vor (Bilanzposten “Geschäfts- oder
Firmenwert aus der Vollkonsolidierung“), wodurch sich die “Immateriellen Vermögensgegenstände“
erhöhen. Im Rahmen des kommunalen Gesamtabschlusses wird dann dieser Unterschiedsbetrag
in Anlehnung an § 7 Abs. 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz auf 15 Jahre
abgeschrieben. Hierfür hat der Gesetzgeber ein neues Abschreibungskonto
festgelegt “Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert aus der
Vollkonsolidierung“.
Ist
andererseits der Anteil an dem Tochterunternehmen geringer als deren
ausgewiesenes Eigenkapital, so erfolgt ein passivischer Ausweis des
Unterschiedsbetrags und zwar als solcher aus der Kapitalkonsolidierung. In der
Bilanz hat der Gesetzgeber den Ausweis
des Unterschiedsbetrages beim Eigenkapital als Teil der allgemeinen Rücklage vorgesehen, wodurch sich die
allgemeine Rücklage erhöht.
Bei
den nachstehend aufgeführten Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es
sich um die Anteile der Stadt Hilden an dem verb. Unternehmen Name des Unternehmens.
Die Buchungssätze
für die Kapitalkonsolidierung lauten:
a) für die Stadt Hilden Holding
GmbH
Allgemeine Rücklage 2.000.000,00 €
Kapitalrücklage 16.178.559,05 €
Unterschiedsbetrag aus der
Kapitalkonsolidierung
mit den Stadtwerken in 2008 1.024.020,53 €
Gewinnvortrag/ Verlustvortrag 37.177.063,66 €
Jahresüberschuss/
Jahresfehlbetrag -1.877.888,44 €
an
Anteile an verb. Unternehmen
Stadt Hilden Holding mit 1.887.385,10 €
und Anteile an verb.
Unternehmen Stadtwerke mit 15.476.292,00
€
und Unterschiedsbetrag aus der Konsolidierung mit 37.138.077,70 €
(= Erhöhung der
allgemeinen Rücklage und somit des Eigenkapitals)
b) für die Seniorendienste der Stadt
Hilden GmbH
Allgemeine Rücklage 1.000.000,00 €
Kapitalrücklage 891.884,22 €
Gewinnrücklage
636.730,98 €
Gewinnvortrag/ Verlustvortrag 1.044.904,84 €
Jahresüberschuss/
Jahresfehlbetrag 408.321,50 €
an
Anteile an verb. Unternehmen
Seniorendienste 3.334.749,86 €
und Unterschiedsbetrag aus der Konsolidierung mit 647.091,68 €
(= Erhöhung der allgemeinen Rücklage
und somit des Eigenkapitals)
c) für die Gesellschaft kommunaler
Anlagen GkA
Allgemeine Rücklage 25.564,59 €
Gewinnvortrag/ Verlustvortrag 32.892,17 €
Jahresüberschuss/
Jahresfehlbetrag 560,16 €
an
Anteile an verb. Unternehmen
GkA 26.502,78 €
und Unterschiedsbetrag aus der Konsolidierung mit 32.514,14 €
(= Erhöhung der allgemeinen Rücklage
und somit des Eigenkapitals)
d) für die Infrastrukturgesellschaft
IGH
Allgemeine Rücklage 25.000,00 €
Gewinnvortrag/ Verlustvortrag 35.833,79 €
Jahresüberschuss/
Jahresfehlbetrag 21.154,09 €
an
Anteile an verb. Unternehmen
IGH 9.171,14 €
und Unterschiedsbetrag aus der Konsolidierung mit 72.816,74 €
(= Erhöhung der allgemeinen Rücklage
und somit des Eigenkapitals)
e) für die Wohnungsbaugesellschaft
Hilden WGH
Allgemeine Rücklage 2.663.000,00 €
Gewinnvortrag/ Verlustvortrag -770.444,54 €
Jahresüberschuss/
Jahresfehlbetrag -77.019,19 €
Geschäfts-/ Firmenwert aus der Vollkonsolidierung 77.019,19 €
(= Erhöhung der immateriellen
Vermögensgegen-
stände und somit des Anlagevermögens)
an
Anteile an verb. Unternehmen
WGH 1.892.555,34 €
f) für den Zweckverband
Volkshochschule Hilden – Haan
Jahresüberschuss/
Jahresfehlbetrag anteilig für Hilden
(9.881,48 € Überschuss gesamt
verteilt an 85.733 Ein-
wohner – davon Hilden 55.666
und Haan 30.067 –
= 0,12 € Überschuss pro
Einwohner
= Überschuss für Hilden x
55.666 Einwohner 6.679,92
€
an
Anteile an verb. Unternehmen
VHS
1,00 €
und Unterschiedsbetrag aus der Konsolidierung mit 6.678,92 €
(= Erhöhung der allgemeinen Rücklage
und somit des Eigenkapitals)
Nach
Konsolidierung der unter a) Schulden-
und b) Kapitalkonsolidierung aufgeführten Sachverhalte verändert sich
die Summenbilanz in den Positionen
- Anteile
an verbundenen Unternehmen
- Eigenkapital
(Allgemeine Rücklage einschl. Unterschiedsbetrag aus der
Kapitalkonsolidierung,
Ergebnisvorträge, Jahresüberschuss)
-
Immaterielle
Vermögensgegenstände
-
Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände
-
Liquide
Mittel
-
Verbindlichkeiten
Die
Anteile an verbundenen Unternehmen betrugen vor der Konsolidierung 22.868
TEuro. Rechnet man die Eigenkapitalanteile der voll konsolidierten
Tochterunternehmen dagegen, verbleiben an Anteilen 241 TEuro. Dieser Betrag
spiegelt die Anteile an der Jugendwerkstatt und an der Stadtmarketing GmbH
wieder, die zwar verbundene Unternehmen der Stadt sind, jedoch nicht in den
Gesamtabschluss einbezogen werden (siehe Ausführungen WP 09-14 SV 20/022).
Die
“Allgemeine Rücklage“ betrug vor der Konsolidierung 297.160 TEuro. Nach
Durchführung der Kapitalkonsolidierung befinden sich in der Allgemeinen
Rücklage 272.714 TEuro.
Diesem
Betrag werden die Unterschiedbeträge aus der Kapitalkonsolidierung
hinzugerechnet = 37.898 TEuro, so dass die “Allgemeine Rücklage“ nach der
Konsolidierung insgesamt 310.612 TEuro beträgt.
Die
Ergebnisvorträge betrugen vor der Konsolidierung in Summe 46.221 TEuro. Nach
der Konsolidierung bleibt ein betrag von 8.701 TEuro stehen. Es handelt sich um
den Vortrag des Gewinnanteils der Stadtwerke Düsseldorf an den Stadtwerken
Hilden. Dieser Betrag wurde bereits so im Konzernabschluss der Stadt Hilden
Holding GmbH ausgewiesen und wird nicht im Konzern Stadt Hilden konsolidiert.
Die
Summe der Jahresüberschüsse und –fehlbeträge aller voll konsolidierten
Unternehmen und der Stadt Hilden ergab einen Fehlbetrag in Höhe von 4.642
TEuro. Nach der Konsolidierung bleibt ein Fehlbetrag von 3.124 TEuro. Dieser
verbleibende Fehlbetrag setzt sich zusammen aus dem Fehlbetrag der Stadt Hilden
in Höhe von 3.126 TEuro und dem auf die Stadt Haan entfallenden anteiligen
Jahresüberschuss der VHS in Höhe von ca. 2 TEuro.
Im
Rahmen der Gesamtabschlussarbeiten wird der Fehlbetrag der Stadt Hilden
aufgefangen durch die allgemeine Rücklage und die Ausgleichsrücklage; die
Prüfung und das Testat des Rechnungsprüfungsamtes für diese Verfahrensweise
steht zum heutigen Zeitpunkt noch aus.
Der auf
die Stadt Haan anfallende anteilige Jahresüberschuss des Zweckverbandes
Hilden-Haan wird im Rahmen der Gesamtabschlussarbeiten als Ausgleichsposten für
Anteile anderer Gesellschafter ausgewiesen.
Die
“Immateriellen Vermögensgegenstände“ betrugen vor der Konsolidierung 929 TEuro.
Hinzuzurechnen sind 77 TEuro Geschäfts- oder Firmenwert aus der
Vollkonsolidierung (Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbh), so dass der Konzern
“Stadt Hilden“ einen Betrag von 1.006 TEuro ausweist.
Die
Position der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände und der sonstigen
Verbindlichkeiten wurde um die konzerninternen Beziehungen für Strom-, Gas-,
Wasserlieferungen, Personalkostenerstattungen für abgeordnetes Personal und
buchhalterische Arbeiten für ein Tochterunternehmen reduziert.
Die
liquiden Mittel wurden von 47.487 TEuro um 3.606 TEuro auf 37.781 TEuro
reduziert. Hier wurden die Forderungen aus den Krediten aus Tagesgeldern für
die Tochterunternehmen gegen die entsprechenden Verbindlichkeiten gerechnet.
Die
konsolidierte Summenbilanz stellt gleichzeitig auch die vorläufige
Eröffnungsbilanz für den Konzern “Stadt Hilden“ dar. Die grobe Eröffnungsbilanz
des Konzerns zum Stichtag 01.01.2010 ist auf der nächsten Seite abgebildet.
Grafische Darstellung der Kapital- und Schuldenwerte vor und nach der
Konsolidierung – ohne “Allgemeine Rücklage“
in TEuro
Grafische Darstellung der “Allgemeine
Rücklage“ vor und nach der Konsolidierung in TEuro
4. Wertung
Die
Konsolidierung zur wirtschaftlichen Einheit “Konzern Stadt Hilden“ führt zu
einer Erhöhung der Vermögens- und der Kapitalseite um rd. 24,37% (Stadt Hilden
alleine 504.640 TEuro und Konzern
Stadt Hilden 627.599 TEuro).
Auf
der Aktiv-(Vermögens-)Seite erhöht sich die bei den Sachanlagen das Vermögen an
“Maschinen
und technischen Anlagen, Fahrzeuge“ um rd. 205 %.
Die
“Liquiden Mittel“ steigen um 177% auf rd. 37.781 TEuro.
Auf
der Passiv-(Kapital-)Seite erhöht sich das Eigenkapital um rd. 15,52% auf
346.737 TEuro.
Die
Verbindlichkeiten erhöhen sich um rd. 189% auf 87.958 TEuro.
5. Kennzahlen
Liquidität 2. Grades (gibt Auskunft
über die kurzfristige Liquidität und zeigt auf, in welchem Umfang die kurzfristigen
Verbindlichkeiten durch die vorhandenen liquiden Mittel und die kurzfristigen
Forderungen gedeckt werden können; Formel: Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen
/ kurzfristige Verbindlichkeiten)
Einzelabschluss Stadt Hilden =
204,8 %
Konzern-EÖB Stadt Hilden
= 139,0 %
Anlagendeckungsgrad 1 (gibt Auskunft darüber, inwieweit das
komplette Anlagevermögen über das Eigenkapital finanziert ist; Formel:
Eigenkapital / Summe Anlagevermögen)
Einzelabschluss Stadt Hilden =
68,0 %
Konzern-EÖB Stadt Hilden
= 61,9 %
Anlagendeckungsgrad 2 (gibt Auskunft darüber, inwieweit das
langfristige Sachanlagevermögen durch langfristig vorhandenes Kapital gedeckt
ist; Formel: Eigenkapital + Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge +
langfristiges Fremdkapital / Summe Anlagevermögen)
Einzelabschluss Stadt Hilden =
83,7 %
Konzern-EÖB Stadt Hilden
= 82,0 %
Eigenkapitalquote 1 (zeigt an, in
welchem Umfang das Vermögen durch Eigenkapital finanziert ist. Je höher die
Quote, desto unabhängiger ist man von externen Kapitalgebern; Formel:
Eigenkapital / Bilanzsumme)
Einzelabschluss Stadt Hilden =
59,5 %
Konzern-EÖB Stadt Hilden
= 55,0 %
Infrastrukturquote (verdeutlicht, in
welchem Umfang das Vermögen in der Infrastruktur gebunden ist; Formel:
Infrastrukturvermögen / Bilanzsumme)
Einzelabschluss Stadt Hilden =
35,8 %
Konzern-EÖB Stadt Hilden
= 29,0 %
6. weitere Schritte
Die geprüften Überleitungen der Töchter-Abschlüsse
werden nach Infoma übernommen. Programmunterstützt werden die
Konsolidierungsbuchungen erfolgen, die jetzt noch per Hand ermittelt und verarbeitet
wurden. Aus Infoma heraus soll dann eine Konzern-Eröffnungsbilanz erzeugt
werden, die sich mit der hier vorgelegten deckt.
Nach Vorlage der testierten Jahresabschlüsse per
31.12.2010 erfolgt die Verarbeitung des Zahlenmateriales zum Gesamtabschluss
“Konzern Stadt Hilden“ per 31.12.2010. Es ist geplant, den testierten ersten
kommunalen Gesamtabschluss bis Ende 2011 in den politischen Gremien zur Kenntnisnahme
vorzulegen.
Parallel dazu wird eine Gesamtabschlussrichtlinie
erstellt, die der Kernverwaltung und ihrer Töchter als Rahmenvorgabe und Arbeitshilfe
für die Erstellung des Gesamtabschlusses dienlich sein soll.
In
der Sitzung werden weitere Ausführungen zu diesem Thema vorgestellt.
Horst Thiele
Bürgermeister
Anhang
Immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind in der Regel alle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die dazu bestimmt sind, für mehrere
Jahre der Aufgabenerfüllung der Gemeinde zu dienen und die nicht körperlich
erfasst werden können. Sie sind somit weder beweglich noch unbeweglich.
Hierzu zählen Konzessionen, Lizenzen und EDV-Software.
Als Sachanlagen bezeichnet man dagegen die körperlichen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Man unterscheidet bewegliches und
unbewegliches Sachanlagevermögen.
Hierzu gehören unter anderem unbebaute und bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte, Infrastrukturvermögen, Maschinen und technische
Anlage, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Finanzanlagen
Zum Anlagevermögen gehören auch die Finanzanlagen, sofern ihre
Bestimmung ist, dauernd der Aufgabenerfüllung der Gemeinde zu dienen. Sie
sollen dauerhaften finanziellen Anlagezwecken dienen bzw. Unternehmensverbindungen
erhalten. Somit zählen Anteile an verbundenen Unternehmen, Anteile an
assoziierten Unternehmen, übrige Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapapiere
des Anlagevermögens und Ausleihungen zu den Finanzanlagen.
Anteile an verbundenen Unternehmen sind Anteile an jenen Beteiligungen, die im
Rahmen des Gesamtschlusses voll konsolidiert werden.
Anteile an assoziierten Unternehmen sind Anteile an jenen Beteiligungen, die
nicht voll konsolidiert werden, aber
auf die seitens des “Mutter-Konzerns Stadt Hilden“ ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird.
Zum Sondervermögen gehören nach § 97 Abs. 1 GO NRW
das Gemeindegliedervermögen, das Vermögen der rechtlich unselbständigen
örtlichen Stiftungen, wirtschaftliche Unternehmen (vgl. § 114 GO NRW) und
organisatorisch verselbständigte Einheiten (vgl. § 107 Abs. 2 GO NRW) ohne
eigene Rechtspersönlichkeit sowie rechtlich unselbständige Versorgungs- und
Versicherungseinrichtungen. In der Bilanz sind jedoch nur rechtlich selbständige
Einheiten anzusetzen, die wegen ihrer rechtlichen Selbständigkeit auch über
einen eigenen Rechnungskreis verfügen.
Wertpapiere des Anlagevermögens
Liegt keine Beteiligung vor,
sind die Anteile an Unternehmen oder anderen Einrichtungen je-doch dazu bestimmt
dauernd der Gemeinde zu dienen, handelt es sich um Wertpapiere des Anlagevermögens (Konto 1441).
Als Wertpapiere des
Umlaufvermögens (Konto 1461) sind die jederzeit verfügbaren Wert-papiere
auszuweisen. Sie dürfen nicht dazu bestimmt sein, der eigenen Kommune eine
dauernde Verbindung zu einem anderen Unternehmen zu verschaffen. Zum Umlaufvermögen
gehören Wertpapiere mit einem geplanten Verbleib von weniger als einem Jahr (vgl.
§ 55 Abs. 7 GemHVO NRW).
Ausleihungen zu den Finanzanlagen
Hierunter versteht man ausschließlich Forderungen, welche
gegen Hingabe von Kapital erworben wurden und die dem Geschäftsbetrieb dauernd
dienen sollen. Beispiele hierfür bilden Darlehen, Grund- und Rentenschulden
oder Hypotheken.
Zu den Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens gehören die
Vorräte.
Diese
lassen sich unterteilen in
Rohstoffe sind
alle Grundstoffe, die als wesentlicher Bestandteil oder Hauptbestandteil in das
Erzeugnis eingehen (z.B. Metalle, Holz).
Hilfsstoffe gehen ebenso wie Rohstoffe
unmittelbar in das Produkt ein, stellen indes nur einen untergeordneten
Bestandteil dar (z.B. Schrauben, Leim, Farbe).
Betriebsstoffe gehen
nicht in das Erzeugnis ein, unterstützen aber den Produktionsablauf. Sie werden
im Produktionsprozess verbraucht (z.B. Brenn-, Schmierstoffe).
Waren sind gekaufte
Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens, die ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung
vollständig abgabe- und veräußerungsfähig sind. Beispiele im
Verwal-tungsbetrieb sind Kantinenwaren und Stammbücher.
Fertigerzeugnisse sind
absatzfähige Güter. Unfertige Erzeugnisse befinden sich dagegen noch im Produktionsprozess.
Unfertige Leistungen beschreiben
im Gegensatz zu Erzeugnissen Forderungen. Diese sind vor allem bei
Werkverträgen relevant. Werkverträge stellen unfertige Erzeugnisse des Herstellers
bis zur Abnahme durch den Kunden dar.
Geleistete Anzahlungen auf Vorräte spielen
bei der Bewertung des Umlaufvermögens zum Stichtag eine Rolle. Sie stellen
Vorleistungen eines Vertragspartners dar. Unter dieser Bilanzposition werden
getätigte Zahlungen der Gemeinde an Dritte aufgrund geschlossener Lieferungs-
oder Leistungsverträgen bilanziert, für die Lieferung oder Leistung noch ausstehen.
Öffentliche-Rechtliche Forderungen u. Forderungen aus
Transferleistungen
Öffentlich-rechtliche
Forderungen resultieren aus der Festsetzung von Gebühren (Verwaltungs- und Benutzungsgebühren),
Beiträgen und Steuern (siehe KAG NRW bzw. AO).
Privatrechtliche Forderungen
Eine privatrechtliche Forderung
ist das Recht, von einem anderen auf Grund eines Schuldverhältnisses eine
Leistung zu fordern (vgl. § 241 BGB). Das Schuldverhältnis kann entstanden sein
durch Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer bestimmten Gesetzesvorschrift
oder durch Vertrag.
Sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände
sind Anspräche gegen Dritte, die weder aus Lieferung und Leistung noch aus
Beteiligungen, Ausleihungen oder dergleichen entstanden sind. Dazu gehören z.B.
Kautionsleistungen, Forderungen gegenüber Institutionen, Behörden und Mitarbeitern
sowie Grundstücke, die dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind. Die sonstigen
Vermögensgegenstände stellen mithin einen Sammelposten für die Sachverhalte
dar, die keiner der angeführten Zuordnungsregeln unterliegen.
Sonderposten
Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen entstehen im Zusammenhang mit zweckgebundenen
Zuwendungen für Investitionen und Beiträge (vgl. § 43 Abs. 5 GemHVO NRW).
Zweckgebundene Zuwendungen werden nach dem Bruttoprinzip bilanziert. Die
ertrags-wirksame Auflösung des Sonderpostens ist entsprechend der Nutzungsdauer
des bezuschussten Vermögensgegenstandes vorzunehmen. Die für den
Vermögensgegenstand festgelegte Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode wirken
sich entsprechend auf die Auflösung des Sonderpostens aus. Dies führt
haushaltsmäßig dazu, dass den jährlichen Belastungen aus den bilanziellen Abschreibungen
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber stehen. Für Beiträge gilt
dies analog.
Sonderposten für den
Gebührenausgleich ergeben sich aus § 6 KAG NRW.
Jahresüberschüsse der gebührenrechnenden Einrichtungen werden in diesen
Sonderposten eingestellt. Durch die Auflösung der Sonderposten entstehen
Erträge, die bei den nachfolgenden Gebührenkalkulationen zu berücksichtigen
sind.
Anleihen
Anleihen stellen
eine Finanzierungsform dar, bei der das benötigte Kapital von einer unbestimmten
Zahl von Geldgebern durch den Kauf von Wertpapieren aufgebracht wird. Dabei werden
die ausgegebenen Wertpapiere an der Börse gehandelt und unterliegen damit auch
den üblichen Kursschwankungen.
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind
Verpflichtungen auf Grund von Kauf- und Werkverträgen,
Dienstleistungsverträgen, Miet- und Pachtverträgen und ähnlichen Verträgen, bei
denen die Erbringung der eigenen (Gegen-)Leistung (z. B. die Zahlung für eine
empfangene Leistung) noch aussteht. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind grundsätzlich zum Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Dieser entspricht dem
Betrag, den der Schuldner zur Erfüllung der Verpflichtung aufbringen muss
(Erfüllungsbetrag).
Der Erfüllungsbetrag ist in der
Regel identisch mit dem Rechnungsbetrag. Daher ist auch die Umsatzsteuer in den
Ansatz der Verbindlichkeit einzubeziehen.
Sonstige
Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind ein
Auffangposten für die nicht unter einem vorhergehenden Posten gesondert auszuweisenden
Verbindlichkeiten. Hierunter fallen Verbindlichkeiten, die nicht auf
Warengeschäften oder einem entgeltlichen Leistungsaustausch beruhen. Zu den
sonstigen Verbindlichkeiten gehören insbesondere Steuerverbindlichkeiten,
Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern, Verbindlichkeiten
gegenüber Mitarbeitern, Organ-mitgliedern und Gesellschaftern sowie erhaltene
Anzahlungen. Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern entstehen
beispielsweise im Rahmen der Lohn- und Gehaltsbuchungen durch die Arbeitgeber-/
/Arbeitnehmeranteile an der Sozialversicherung.