Betreff
Haushalt 2011,
Antrag der FDP-Fraktion,
gemeinsamer Antrag der Fraktionen BA/CDf, dUH und FL
Vorlage
WP 09-14 SV 20/038/1
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Beschlussfassung wird anheim gestellt“.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die FDP-Fraktion hat den als Anlage beigefügten Antrag für den Haushalt 2011 gestellt und darum gebeten, diesen auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 16. März 2011 zu setzen.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.03.2011 ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen BA/CDF, dUH und FL gestellt. Der Antrag trug den Titel

                                   „Leitlinien zur Haushaltskonsolidierung der Stadt Hilden“

Es wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses entschieden, dass der Antrag gemeinschaftlich mit der SV 20/038 beraten werden sollte.

Die im Antrag dargestellten 10 Leitlinien wurden mit zusätzlichen Erläuterungen versehen und in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses als Tischvorlage nachgereicht. Sie lauteten:

1.                  Senken der Ausgaben und Eigenerwirtschaftung haben oberste Priorität;

Erläuterung:

Die Verwaltung hat z. B. für den letzten und den diesjährigen Haushalt eine Vielzahl von Einsparungen gerade im Bereich der Sach- und Dienstleistungen vorgenommen und Projekte geschoben. Letztendlich waren die fremdbestimmten Faktoren wie Kreisumlage, Wegfall der Erstattungen „Solidarbeitrag“, Weltwirtschaftskrise etc. in erster Linie die Ursache für das Haushaltsdefizit.

 

Dass weiterhin die Senkung der Ausgaben oberste Priorität hat, bzw. ein Ziel ist, beweisen die Personalaufwendungen, weil der diesjährige Stellenplan eine Reduzierung um 6,228 Vollzeitstellen vorsieht. Dass der Stellenplan insgesamt aber eine Steigerung erfährt, hängt ursächlich mit den Mehrstellen im Bereich der Kita Arche, Ogata-Gruppen, Erzieherinnen etc. zusammen.

2.                  die Stadt Hilden löst ihre finanziellen Probleme eigenständig, ohne Forderungen an Land und Bund zu stellen;

Erläuterung:

Vom Grundsatz her hat die Stadt Hilden in den zurückliegenden Jahren bzw. Jahrzehnten im Rahmen des gemeindlichen Finanzausgleichs keine Schlüsselzuweisungen erhalten.

Im städtischen Haushalt sind lediglich die allgemeinen Zuweisungen im Bereich der Investitions-, Feuerschutz-, Sport- und Schulpauschale enthalten. Sie sind wichtiger finanzieller Bestandteil.

 

Weiterhin muss bedacht werden, dass immer dann, wenn Bundes- oder Landesaufgaben auf den Kreis bzw. auf die Stadt zukommen, natürlich dafür Sorge getragen werden muss, dass auch ein entsprechender finanzieller Ausgleich hierfür vorgesehen werden muss (Konnexitätsprinzip). Von daher ist diese Selbstverpflichtung in der Leitlinie irreführend und sollte ersatzlos gestrichen werden.

Weiterhin würde sich auch noch die Frage stellen, ob im Zusammenhang mit dem „Solidarbeitrag“ der Rat der Stadt Hilden beschließen müsste, die Klage wieder zurück zu ziehen, obwohl alle eigentlich davon ausgehen, dass das Land den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Millionenbeträge vorenthält und im Gesamtzusammenhang des Fonds Deutscher Einheit zuviel von den Städten im Land Nordrhein-Westfalen fordert. Hier war die Verwaltung bisher erfolgreich. Dieser Weg muss fortgesetzt werden.

Dieser Punkt steht weiterhin auch im Gegensatz zum  FDP-Antrag – siehe TOP 5.7 der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Dort soll nämlich vordringlich geprüft werden, ob Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung stehen.

Insgesamt ist es ein Gebot der Wirtschaftlichkeit und eine Pflicht, auf derartige Mittel zurückzugreifen.

3.                  bis 2012 werden mindestens € 8,5 Millionen eingespart;

Erläuterung:

Eine Kernaussage, dass bis 2012 mindestens 8,5 Mio. Euro eingespart werden sollen, ist nur dann realistisch möglich, wenn klar definiert wird, um welche Leistungen es sich handelt, die in der Zukunft ganz oder teilweise nicht mehr durchgeführt werden sollen. Eine Selbstverpflichtung, 8,5 Mio. Euro bei gleichen Rahmenbedingungen bis Ende 2012 einzusparen, ist unrealistisch. Darüber hinaus soll gerade die externe Organisationsuntersuchung aufzeigen, in welchen Bereichen welche Einsparungen möglich sind. Damit kann erst mit dem Gutachten eine politische Entscheidung über Art, Höhe und Zeitpunkt von Einsparungen getroffen werden.

4.                  die Stadt verpflichtet sich, keine neuen Schulden entstehen zu lassen; die Kassenkredite werden auf max. € 20 Mio. begrenzt;

Erläuterung :

Das Thema Neuverschuldung war stets Gegenstand jeder Haushaltsplanberatung und verwaltungsseitig wurde immer Wert darauf gelegt, dass Schulden nur dann aufgenommen werden mussten, wenn dieses unabdingbar notwendig war, weil der Rat der Stadt Hilden im Gegenzuge die damaligen § 10 bzw. heutigen § 14-Unterlagen beschlossen und hohe Investitionen getätigt wurden. Wenn der Rat der Stadt Hilden sich selbst verpflichtet, keine neuen Schulden entstehen zu lassen, dann muss dieses bei jeder neuen Investition berücksichtigt werden. So sind auch im Haushaltsplanentwurf 2011 kreditfinanzierte Investitionen enthalten, weitere Maßnahmen werden zurzeit kontrovers diskutiert.

 


An dieser Stelle sei abschließend der allgemeine Hinweis angebracht, dass das Thema „Neue Kreditaufnahmen“ in den letzten Jahren kein Thema war, sondern es jährlich möglich war, konsequent die Schulden über die ordentliche Tilgung zurück zu führen. Auch war es so, dass Kassenkredite in den zurückliegenden Jahren so gut wie nie aufgenommen werden mussten. Nach der aktuellen Finanzplanung wird dieser Zustand voraussichtlich 2013 wieder erreicht werden.

5.                  jede Mehreinnahme im Ergebnishaushalt wird zur Tilgung der Schulden verwendet;

Erläuterung :

Auch Sondertilgungen waren in den zurückliegenden Jahren immer ein Thema. Entweder wurde je nach Entwicklung auf dem Kreditmarkt Umschuldungen oder Sondertilgungen vorgenommen. Letztes Beispiel: Rückführung eines Darlehens durch den Zweckverband über rd. 356.000,- € gemäß Ratsbeschluss vom 29. Sept. 2010.

Zu allen Krediten gibt es Verträge. Von daher muss in jedem Einzelfall untersucht werden, in welcher Höhe Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen. In Kenntnis der aktuellen immer noch sehr niedrigen Zinssituation dürfen aber fast immer Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen. Dieses ist dann unwirtschaftlich.

 

6.                  bei sich abzeichnendem Neudefizit bzw. neuen Ausgaben (unvorhersehbar) sind umgehend Vorschläge zur Gegenfinanzierung zu formulieren;

Erläuterung :

Neben dem jeweiligen Hauhaltsplan hat es immer wieder Informationen, Sitzungsvorlagen und mindestens einen Finanzstatus gegeben. Sollten Finanzmittel benötigt werden, so gab es immer einen Finanzierungsvorschlag. Dieses sieht das Haushaltsrecht auch so vor.

 

7.                  Aussetzen aller strategischen Konzepte und anschließende Weiterführung auf der Grundlage des Konsolidierungskonzepts;

Erläuterung :

Mit großem Aufwand sind in den Fachausschüssen und durch die Bereitstellung von Finanzen „strategischen Ziele und Entwicklungen“ beschlossen worden. Die sich dabei ergebenen Ziele oder Vorgehensweisen waren meistens aber nicht so allgemein, sondern orientierten sich am „Einzelfall“; z. B.

 

·         Familienfreundliche Stadt/Familienbericht

·         Weiterentwicklung der Seniorenarbeit

·         Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung

·         Jugendhilfe

·         Integration

·         Ausbau der U3-Betreuung  

 

Bedeutet dieser Punkt der Leitlinie dann auch, dass z.B. der Masterplan für das Holterhöfchen für längere Zeit auf „Eis“ gelegt werden soll?

 

Was geschieht mit den Maßnahmen

·         „Strategisches Stadtentwicklungskonzept für die Stadt Hilden – Beschluss zur Wohnbaulandentwicklung“ oder

·         „Städtebaulicher Wettbewerb – Albert-Schweizer-Schule“?

Beide Themen sind strategisch für die Stadt Hilden von großer Bedeutung. Diese Bereiche können doch damit nicht gemeint gewesen sein – oder?

Von daher hilft ein Aussetzen aller strategischen Punkte nicht weiter – das Gegenteil wäre der Fall, weil dadurch die Entwicklung der Stadt Hilden gebremst würde.

Es gilt zu Bedenken, dass die Städte in der heutigen Zeit in Konkurrenz zueinander stehen und um jeden Einwohner „gekämpft wird“. Auch darf die demografische Entwicklung nicht unberücksichtigt bleiben.  Ein weiter wie bisher kann es bei sich verändernden Bedingungen doch nicht geben.

 

8.                  bei allen Vorlagen in der Stadtverwaltung und für den Rat besteht die Pflicht zur Risikobetrachtung (rechtlich, finanziell, zeitlich politisch usw.) einschließlich einer realistischen Kalkulation der Folgekosten;

Erläuterung :

Auch dieser Punkt ist „gelebte Praxis“, denn zur jeweiligen Beschlussvorlage werden insbesondere die rechtlichen, finanziellen und zeitlichen Punkte dargestellt. Aktuelles Beispiel dürfte der Beschluss des Rates bzw. der Gremien zur Übertragung der Parkeinrichtungen in die Verkehrsgesellschaft Hilden mbH gewesen sein.

Eine politische Risikobetrachtung ist nicht Aufgabe der Verwaltung sondern des Rates. So gesehen wird auch dieser Punkt beachtet.

 

9.                  alle aktuellen Vorlagen und Beschlüsse werden daraufhin geprüft, ob eine Aussetzung möglich ist; eine „Aussetzungsliste“ wird erstellt;

Erläuterung :

Diese Leitlinie ist ohne nähere Definition nicht machbar.

 was bedeutet „aktuelle Vorlagen und Beschlüsse“?

·         Gehören Beschlüsse aus den Haushaltsplanberatungen auch dazu?

·         Wie lange soll ausgesetzt werden?

·         Bedeutet „aussetzen“, dass bei einer späteren Mittelfreigabe die Zuschüsse z.B. nachgezahlt werden? Beispiel: SV 41/047 „Antrag gemäß § 24 GO der Kultur pflegenden Vereine und Organisationen – Zuschuss 4.000,- € - TOP 3.1 der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 16. März 2011

 

10.              bis zur Verlage des Gutachtens werden keine neuen ausgabewirksamen Beschlüsse gefasst.“

Erläuterung :

Dieser sehr allgemein gehaltene Punkt kann so nicht beschlossen werden, weil je nach Sachverhalt z. B. „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ Mittel bereitgestellt werden müssen. Es stellt sich weiterhin die Frage, ob damit auch Beschlüsse der Ausschüsse oder nur Ratsbeschlüsse gemeint sind.

 

Zusammenfassend sollte aus Sicht der Verwaltung die Leitlinie aus folgenden Gründen so nicht beschlossen werden:

  1. Der Gutachter wird jetzt beauftragt werden, wenn der Haupt- und Finanzausschuss zusätzliche Mittel bereitstellt.
  2. Die Verwaltung hat den Auftrag bis nach den Sommerferien die Übersicht der „Freiwilligen Leistungen“ zu erstellen.
  3. Mit Antrag Nr. 32 hat die dUH den Antrag gestellt, dass der Rat beschließen möge, alle Ratsbeschlüsse über die Gewährung freiwilliger Leistungen zusammen zu stellen, aus deren Umsetzung sich die Überlassung von Räumen oder die Gestellung von Personal an Dritte ergeben.
  4. Je nach Beschlusslage wird auch der FDP-Antrag – siehe TOP 5.7 der Sitzung Haupt- und Finanzausschuss – weiteren Erkenntnisgewinn und Veränderungen bewirken. Auch hier soll die Verwaltung u.a. alle bereits bestehenden freiwilligen Leistungen, die unbefristet wiederkehrende Leistungen über einen längeren Zeitraum vorsehen, auflisten, damit sie nachträglich befristet werden können (siehe Ziffer 3 des FDP-Antrages).
  5. Es bleibt dem Rat zu jeder Zeit unbenommen, im Einzelfall Entscheidungen zu treffen bzw. Änderungen vorzunehmen. So gesehen passiert dann auch „nichts“.
  6. In der Änderungsliste zur SV 20/037 wird zur Kreisumlage ausgeführt, dass aktuell noch einiges in der Bearbeitung ist und es vom Grundsatz her eigentlich besser werden muss.
  7. Weiterhin muss aus dem Ergebnis der „Klage – Solidarbeitrag“ eigentlich für die Stadt  Hilden ein positives Ergebnis herauskommen.

Von daher sollte die externe Untersuchung des Haushaltes und die Aufträge, die die Verwaltung bekommen hat, abgewartet werden. Danach bleibt immer noch ausreichend Zeit gegenzusteuern, wenn sich Parameter verändern. Zuviel Aktionismus hilft im Moment nicht.

Soweit zu den zusätzlichen Erläuterungen für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 16. März 2011.

 

Nach Kenntnisnahme der zusätzlichen Erläuterungen wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss ein modifizierter Antrag eingereicht, der folgenden Wortlaut hat:

Leitlinien zur Haushaltspolitik:

1.      Der Rat bekräftigt das haushaltspolitische Ziel, zu einem tatsächlich (und nicht nur fiktiv) ausgeglichenen Ergebnishaushalt zu kommen. Er erlegt sich daher die Verpflichtung auf, nach Vorlage des Haushaltskonsolidierungsgutachtens die dort vorgeschlagenen Maßnahmen im Beschlusswege umzusetzen, dass ab 2012 jährlich Einsparungen im  Volumen von 8,5 Mio. € erzielt werden. Die früher beschlossenen freiwilligen Leistungen, über die die Verwaltung bis zum Sommer eine Liste vorlegen wird, sind hierbei zu berücksichtigen. Sind die hiernach insgesamt möglichen Einsparungen geringer, sind alle Maßnahmen umzusetzen; sind sie höher, ist vom Rat eine Auswahl vorzunehmen. Auch werden die im Rahmen der diesjährigen Haushaltsplanberatungen gefassten Beschlüsse, die Ausgaben nach sich ziehen, zunächst nicht vollzogen, es sei denn, die Handlungsfähigkeit der Stadt wäre gefährdet (vorläufige Haushaltssperre). Bis zur Vorlage des Gutachtens werden keine ausgabewirksamen Beschlüsse gefasst.

 

2.      Eine Kreditaufnahme zur Deckung eines Fehlbetrages im Ergebnishaushalt findet nicht statt.

 

Im Hinblick auf die finanziellen Ausführungen vom Kämmerer zum Haushalt 2011 und zum Jahre 2010 wurde die Beschlussfassung über die Anträge einstimmig bis zur nächsten Sitzung des Rates verschoben.

 

Folgende Punkte sollten bei der Entscheidung über den modifizierten Antrag berücksichtigt werden:

  1. Es stellt sich die Frage, warum der Rat sich heute schon verpflichten soll, nach Vorlage des Gutachtens die dort vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen? Keiner weiß heute, welche Vorschläge der Gutachter zu Papier bringen wird. Bedarf es daher nicht einer einzelnen Betrachtung und Beschlussfassung?

Heute sich verpflichten, ohne zu wissen wie es ausgeht bzw. was vorgeschlagen wird, ist unrealistisch und nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der Stadt Hilden. Vielmehr verbleibt doch noch genug Zeit, um die Themen nach Vorlage des Gutachtens sachlich zu diskutieren und darüber zu entscheiden.

  1. Wie dargestellt, wird die Verwaltung bis nach den Sommerferien die Liste der beschlossenen freiwilligen Leistungen zur Verfügung stellen. Weiterhin wurde im letzten Haupt- und Finanzausschuss der Beschluss gefasst, dass diese Liste um die Bereitstellung von Räumen und Personal zu erweitern ist. Auch diese Liste kann doch nur eine Grundlage für künftige Entscheidungen sein. Es kann doch mit den Ausführungen:

Die früher beschlossenen freiwilligen Leistungen, über die die Verwaltung bis zum Sommer eine Liste vorlegen wird, sind hierbei zu berücksichtigen. Sind die hiernach insgesamt möglichen Einsparungen geringer, sind alle Maßnahmen umzusetzen; sind sie höher, ist vom Rat eine Auswahl vorzunehmen.“

nicht gemeint sein, dass alle freiwilligen Leistungen gestrichen werden. Es bedarf doch immer einer Einzelfallprüfung.

Hier geht es um ein großes Stück „Hilden“, um ehrenamtliches Engagement, um Strukturen, um Erfolge in Vereinen, Verbänden etc., worauf wir in Hilden stolz sind und die unsere Stadt ausmachen. Veränderungen müssen wohl überlegt und sollten nicht einfach per „Federstrich“ gelöscht werden. Das soll nicht bedeuten, dass über freiwillige Leistungen oder über die Höhe nicht nachgedacht und Anpassungen vorgenommen werden können.  Pauschale Kürzungen oder ein generelles „streichen“ zerstört mehr, als es im Moment „finanziell hilft“.  Auch hier gilt der Einzelfall.

  1. Die Aussage in der neuen Leitlinie

„…die im Rahmen der diesjährigen Haushaltsplanberatungen gefassten Beschlüsse, die Ausgaben nach sich ziehen, werden zunächst nicht vollzogen, es sei denn, die Handlungsfähigkeit der Stadt wäre gefährdet (vorläufige Haushaltssperre). Bis zur Vorlage des Gutachtens werden keine ausgabewirksamen Beschlüsse gefasst.

Im Sinne der Handlungsfähigkeit der Stadt kann dieses doch nur für die Zukunft gelten. Gerade wurde eine vorzeitige Mittelfreigabe und Veränderungen im Haushalt beschlossen. Bedeutet diese Passage, dass der gesamte Haushalt auch nach der Kenntnisnahme durch die Kommunalaufsicht weiterhin „vorläufig“ sein soll?

Können freiwillige Zahlungen an Vereine, Verbände etc. getätigt werden?

Dürfen Investitionen ausgeschrieben und beauftragt werden?  

  1. Hinsichtlich des zweiten Punktes der Leitlinie sei der Hinweis angebracht, dass Kredite nur für Investitionen aufgenommen werden dürfen und nicht zur Deckung eines Fehlbetrages im Ergebnishaushalt.

Die Verwaltung empfiehlt daher dringend, die Untersuchung abzuwarten und die zusätzlichen Unterlagen, die nach den Sommerferien vorliegen, mit auszuwerten. Damit sind dann gute Grundlagen vorhanden, die eine sachgerechte Entscheidung möglich machen.

Außerdem gibt es bis dann auch neuere Erkenntnisse, wie sich die Finanzen in der Stadt entwickeln, welche Auswirkungen positiver Art bei der Kreisumlage 2012 zu erwarten sind, wie der Abschluss 2010 aussieht und vielleicht auch schon, wie sich das Klageverfahren „Solidarbeitrag“ entwickelt.

 

Horst Thiele
Bürgermeister