Betreff
Haushaltssatzung 2011 und mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2014
Vorlage
WP 09-14 SV 20/043
Aktenzeichen
II/20-En
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden

 

1.         beschließt die als Anlage beigefügt Haushaltssatzung für das Jahr 2011

 

            und

 

2.         nimmt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2014 zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2011 mit ihren Anlagen wurde in der Ratsitzung am 15.12.2010 eingebracht. Im Anschluss hieran erfolgte auf der Basis der eingegangenen Änderungen der Fraktionen sowie der Korrekturen der Verwaltung eine Beratung in den Fachausschüssen und am 16.03.2011 im Haupt- und Finanzausschuss. Die Verwaltung wurde in dieser Sitzung beauftragt, die Ergebnisse in den Haushaltsplan einzuarbeiten und die Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2011 liegt seit dem 31.01.2011 öffentlich aus. Einwendungen wurden bisher nicht erhoben.

 

Die Gemeinden haben nach § 84 GO ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Durch die jahrgangsbezogene Darstellung in den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen wird diese Vorgabe erfüllt. Die Verwaltung hat auf der Basis der bisher gefassten Beschlüsse in den Fachausschüssen und letztendlich im Haupt- und Finanzausschuss am 16.03.2011 die bisherige Ergebnis- und Finanzplanung fortgeschrieben.

 

Bereits aus dem Entwurf des Haushaltsplanes 2011 wurde deutlich, dass ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes nur durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage möglich ist. Durch die beschlossenen Änderungen, insbesondere durch die Minderaufwendungen bei der Kreisumlage gibt es insgesamt eine Verbesserung bei der Inanspruchnahme Ausgleichsrücklage.

 

Allerdings ist das Thema Winterdienst bei dieser Betrachtung außen vor geblieben. Ursprünglich war vorgesehen, dass in der kommenden Ratssitzung am 6. April auch das Gutachten zum Thema „Winterdienst“ aufbereitet und zur Entscheidung vorgelegt wird. Leider ist es erst am 28. März 2011 der Verwaltung zugestellt worden, so dass keine ausreichende Zeit zur Aufarbeitung verblieb. Es ist nun vorgesehen, diesen Punkt in der Sitzung des Rates im Mai zu behandeln.

 

Zur Vermeidung eines Nachtrages wird deshalb vorgeschlagen, den Haushalt um eine neue Sammelinvestition „Maßnahmen Winterdienst“ zu erweitern. Die nachfolgenden Zahlen wurden dabei überschlägig - auf der Basis der Empfehlungen des Gutachters - ermittelt. Für das Salzsilo, die Kraftfahrzeuge etc. wurde ein Betrag von 900.000,- € bei der Investitionsnummer I681100161 „Maßnahmen Winterdienst“ aufgenommen.

 

Darüber hinaus fallen im Ergebnishaushalt Aufwendungen für Fremdunternehmer, Anmietung von Flächen, Führerscheine, etc. von rd. 100.000,- € an. Die Investition und die Aufwendungen werden gesperrt und stehen nur nach Freigabe durch den Rat zur Verfügung.

 

Je nach Entscheidung im Rat werden die Investition und der Aufwand dann auf verschiedene Investitionsnummern und Kostenträger im Ergebnishaushalt aufgeteilt.

 

Durch diese Vorgehensweise ist sichergestellt, dass die notwendigen Beschlüsse aus dem Gutachten auch sofort umgesetzt werden können.

 

Danach wird sich die Ausgleichsrücklage durch Abschreibungen und Zinsen allerdings anders entwickeln:

 

 

Anfangsbestand

Inanspruchnahme

Endbestand

 

01.01….

 

31.12….

  2007*)

26.962 TEUR

0 TEUR

26.962 TEUR

  2008*)

26.962 TEUR

0 TEUR

26.962 TEUR

2009

       26.962 TEUR

-1.488 TEUR

25.474 TEUR

2010

25.474 TEUR

-8.497 TEUR

16.977 TEUR

2011

16.977 TEUR

-5.630 TEUR

11.347 TEUR

2012

11.347 TEUR

-6.469 TEUR

4.878 TEUR

2013

4.878 TEUR

-3.020 TEUR

1.858 TEUR

2014

1.858 TEUR

-546 TEUR

1.312 TEUR

*) Eine Inanspruchnahme in 2007 und 2008 war nicht erforderlich.

 

An dieser Stelle sei noch der Hinweis gestattet, dass gem. § 75 Gemeindeordnung ein Haushalt als ausgeglichen gilt, wenn der Fehlbetrag im Ergebnisplan durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann (fiktiver Ausgleich) und dieses in der Haushaltssatzung festgeschrieben wird.

 

Kredite für Investitionen sind im Haushaltsjahr 2011 durch die „Maßnahmen Winterdienst“ mit 870.000,- € veranschlagt.

 

Für das Jahr 2012 ist eine Kreditaufnahme in Höhe des Saldos aus Investitionstätigkeit veranschlagt (rd. 1.092.900 €).

 

Im Hinblick auf die zu erwartende Senkung der Kreisumlage ab 2012 und unter der Voraussetzung einer gleichbleibenden bzw. ansteigenden Konjunktur ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass die Kreditermächtigung benötigt wird.

 

Auf der Basis der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschuss und der Einrechnung der Investition „Maßnahmen Winterdienst“ wurde die beigefügte Haushaltssatzung erstellt.

 

Horst Thiele

Bürgermeister