Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden
1. beschließt die als Anlage beigefügt
Haushaltssatzung für das Jahr 2011
und
2. nimmt die mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung bis 2014 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Der auf- und festgestellte Entwurf der
Haushaltssatzung 2011 mit ihren Anlagen wurde in der Ratsitzung am 15.12.2010
eingebracht. Im Anschluss hieran erfolgte auf der Basis der eingegangenen
Änderungen der Fraktionen sowie der Korrekturen der Verwaltung eine Beratung in
den Fachausschüssen und am 16.03.2011 im Haupt- und Finanzausschuss. Die
Verwaltung wurde in dieser Sitzung beauftragt, die Ergebnisse in den
Haushaltsplan einzuarbeiten und die Haushaltssatzung zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2011 liegt seit
dem 31.01.2011 öffentlich aus. Einwendungen wurden bisher nicht erhoben.
Die Gemeinden haben nach § 84 GO ihrer
Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu
legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Durch die jahrgangsbezogene
Darstellung in den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen wird diese Vorgabe erfüllt.
Die Verwaltung hat auf der Basis der bisher gefassten Beschlüsse in den
Fachausschüssen und letztendlich im Haupt- und Finanzausschuss am 16.03.2011
die bisherige Ergebnis- und Finanzplanung fortgeschrieben.
Bereits aus dem Entwurf des Haushaltsplanes 2011
wurde deutlich, dass ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes nur durch eine
Entnahme aus der Ausgleichsrücklage möglich ist. Durch die beschlossenen
Änderungen, insbesondere durch die Minderaufwendungen bei der Kreisumlage gibt
es insgesamt eine Verbesserung bei der Inanspruchnahme Ausgleichsrücklage.
Allerdings ist das Thema Winterdienst bei dieser Betrachtung außen vor geblieben. Ursprünglich war vorgesehen, dass in der kommenden Ratssitzung am 6. April auch das Gutachten zum Thema „Winterdienst“ aufbereitet und zur Entscheidung vorgelegt wird. Leider ist es erst am 28. März 2011 der Verwaltung zugestellt worden, so dass keine ausreichende Zeit zur Aufarbeitung verblieb. Es ist nun vorgesehen, diesen Punkt in der Sitzung des Rates im Mai zu behandeln.
Zur Vermeidung eines
Nachtrages wird deshalb vorgeschlagen, den Haushalt um eine neue
Sammelinvestition „Maßnahmen Winterdienst“ zu erweitern. Die nachfolgenden
Zahlen wurden dabei überschlägig - auf der Basis der Empfehlungen des
Gutachters - ermittelt. Für das Salzsilo, die Kraftfahrzeuge etc. wurde ein
Betrag von 900.000,- € bei der Investitionsnummer I681100161 „Maßnahmen
Winterdienst“ aufgenommen.
Darüber hinaus fallen
im Ergebnishaushalt Aufwendungen für Fremdunternehmer, Anmietung von Flächen,
Führerscheine, etc. von rd. 100.000,- € an. Die Investition und die Aufwendungen
werden gesperrt und stehen nur nach Freigabe durch den Rat zur Verfügung.
Je nach Entscheidung im Rat werden die Investition und der Aufwand dann auf verschiedene Investitionsnummern und Kostenträger im Ergebnishaushalt aufgeteilt.
Durch diese Vorgehensweise ist sichergestellt, dass die
notwendigen Beschlüsse aus dem Gutachten auch sofort umgesetzt werden können.
Danach
wird sich die Ausgleichsrücklage durch Abschreibungen und Zinsen allerdings anders
entwickeln:
|
Anfangsbestand |
Inanspruchnahme |
Endbestand |
|
01.01…. |
|
31.12…. |
2007*) |
26.962 TEUR |
0 TEUR |
26.962
TEUR |
2008*) |
26.962
TEUR |
0 TEUR |
26.962
TEUR |
2009 |
26.962 TEUR |
-1.488 TEUR |
25.474 TEUR |
2010 |
25.474 TEUR |
-8.497 TEUR |
16.977 TEUR |
2011 |
16.977 TEUR |
-5.630 TEUR |
11.347 TEUR |
2012 |
11.347 TEUR |
-6.469 TEUR |
4.878 TEUR |
2013 |
4.878 TEUR |
-3.020 TEUR |
1.858 TEUR |
2014 |
1.858 TEUR |
-546 TEUR |
1.312 TEUR |
*) Eine
Inanspruchnahme in 2007 und 2008 war nicht erforderlich.
An dieser Stelle sei noch der Hinweis gestattet,
dass gem. § 75 Gemeindeordnung ein Haushalt als ausgeglichen gilt, wenn der
Fehlbetrag im Ergebnisplan durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
gedeckt werden kann (fiktiver Ausgleich)
und dieses in der Haushaltssatzung festgeschrieben wird.
Kredite für Investitionen sind im
Haushaltsjahr 2011 durch die „Maßnahmen Winterdienst“ mit 870.000,- € veranschlagt.
Für das Jahr 2012 ist eine Kreditaufnahme in Höhe
des Saldos aus Investitionstätigkeit veranschlagt (rd. 1.092.900 €).
Im Hinblick auf die zu erwartende Senkung der
Kreisumlage ab 2012 und unter der Voraussetzung einer gleichbleibenden bzw.
ansteigenden Konjunktur ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass die
Kreditermächtigung benötigt wird.
Auf der Basis der
Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschuss und der Einrechnung der Investition
„Maßnahmen Winterdienst“ wurde die beigefügte Haushaltssatzung erstellt.
Horst Thiele
Bürgermeister