Betreff
Besetzung der Einigungsstelle nach § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NW)
Vorlage
WP 04-09 SV 11/001
Aktenzeichen
I/11 13 02-dh
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

"Der Rat der Stadt Hilden bestellt den bisherigen Vorsitzenden der Einigungsstelle nach § 67 LPVG NW für die laufende Wahlperiode des Personalrates (bis 30.06.2008)

 

Herrn Arbeitsrichter a.D. Josef Dortschy

Von-Görschen-Straße 20 in 52066 Aachen zum Vorsitzenden und

 

Frau Arbeitsrichterin Sabine Dauch

Grafenberger Allee 348, 40235 Düsseldorf zu seiner Stellvertreterin.

 

 

      Gleichzeitig bestellt der Rat der Stadt folgende Beisitzer und Beisitzerinnen als Vertretungen der obersten Dienst­behörde:

     

      Frau Stadtoberverwaltungsrätin Arnold, Vertreterin Frau Stadtamtfrau Zangl

      Herrn Beigeordneten Danscheidt, Vertreter Herr Beigeordneter Gatzke

      Herrn Stadtamtsrat Doench, Vertreterin Frau Stadtamtfrau Maurer

 

Der Rat der Stadt ermächtigt den Bürgermeister, die für eine Verhandlung der Einigungsstelle von der obersten Dienstbehörde zu bestimmenden Beisitzer jeweils dem Vorsitzenden der Einigungs­stelle benennen können.“

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

    Nein

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

Folgekosten                           

vorgesehen im

Verwaltungshaushalt

 

Haushaltsjahr

2004

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen

Nein

 

 

Sichtvermerk Personaldezernent

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Erläuterungen und Begründung zur Sitzungsvorlage Nr. 11/1

 

Nach Ablauf der letzten Wahlperiode des Personalrates ist gemäß § 67 LPVG NW für die laufende Wahlperiode wiederum durch den Rat der Stadt eine Entscheidung über die Besetzung der Einigungsstelle zu treffen.

 

Die Verwaltung ist mit dem neuen Personalrat übereingekommen, dem Rat den bisherigen Vorsitzenden und die bisherige stellv. Vorsitzende der Einigungsstelle erneut für diese Funktionen vorzuschlagen.

 

Die Mitglieder der Einigungsstelle führen ihr Amt als Ehrenamt aus. Sie erhalten eine Aufwandsent­schädigung. Lediglich der/die Vorsitzende kann eine Entschädigung für den Zeitaufwand erhalten. Eine Entschädigung pro Sitzung von 125,00 € (wie bisher) wird für angemessen gehalten.

 

Nachrichtlich die vom Personalrat bestimmten Mitglieder:

 

Frau Rehag, Vertreter Herr Hutmacher

Frau Weiduschadt,  Vertreter Herr Zeller

Herr Janssen, Vertreter Herr Hummel.

 

 

 

 

 

Günter Scheib