Betreff
Bericht über die überörtliche Prüfung der Stadt Hilden durch die Gemeindeprüfungsanstalt im Februar und März 2005 vom 29.06.2005
Vorlage
WP 04-09 SV 14/010
Aktenzeichen
I/14-Wit
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

"Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis

 

-    von dem als Anlage 1 beigefügten Bericht über die überörtliche Prüfung der Stadt Hilden durch die Gemeindeprüfungsanstalt im Februar und März 2005 vom 29.06.2005,

 

-    von der als Anlage 2 beigefügten Stellungnahme des Bürgermeisters vom 23.05.2005,

 

-    von dem als Anlage des GPA-Berichts beigefügten Ergebnisprotokolls der Schlussbesprechung."

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt hat in der Zeit vom 18.02.2005 bis zum 24.03.2005 die überörtliche Prüfung gemäß § 105 GO NW als Rechtmäßigkeitsprüfung und als Betrachtung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit kommunalen Handelns auf vergleichender Basis durchgeführt.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist im Bericht vom 29.06.2005 festgehalten. Die von der Gemeindeprüfungsanstalt erbetene Stellungnahme zu den Feststellungen und Empfehlungen wurde durch den Bürgermeister am 23.05.2005 erstellt und der Gemeindeprüfungsanstalt zugeleitet.

 

Es war bisherige Praxis nach Prüfungen des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Mettmann, dass dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat auch die jeweiligen Auswertungen des Landrates zur Kenntnis gegeben wurden. Da die Gemeindeprüfungsanstalt anders verfährt und unmittelbar im Anschluss an die Schlussbesprechung ein Ergebnisprotokoll gefertigt hat, ist nunmehr dieses Ergebnisprotokoll als Anlage zum Prüfungsbericht beigefügt. Dort ist festgestellt, dass das Prüfungsverfahren mit der Übersendung des Schlussberichtes abgeschlossen ist.

 

Gemäß § 105 GO NW unterrichtet der Rechnungsprüfungsausschuss  den Rat der Stadt Hilden über den wesentlichen Inhalt des Gemeindeprüfungsberichtes sowie das Ergebnis seiner Beratungen.