Beschlussvorschlag:
"Der
Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis
-   von dem als Anlage 1 beigefügten Bericht über
die überörtliche Prüfung der Stadt Hilden durch die Gemeindeprüfungsanstalt im
Februar und März 2005 vom 29.06.2005,
-   von der als Anlage 2 beigefügten
Stellungnahme des Bürgermeisters vom 23.05.2005,
-   von dem als Anlage des GPA-Berichts beigefügten
Ergebnisprotokolls der Schlussbesprechung."
Erläuterungen und Begründungen:
Die
Gemeindeprüfungsanstalt hat in der Zeit vom 18.02.2005 bis zum 24.03.2005 die
überörtliche Prüfung gemäß § 105 GO NW als Rechtmäßigkeitsprüfung und als
Betrachtung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit kommunalen Handelns auf
vergleichender Basis durchgeführt.
Das Ergebnis der
Prüfung ist im Bericht vom 29.06.2005 festgehalten. Die von der Gemeindeprüfungsanstalt
erbetene Stellungnahme zu den Feststellungen und Empfehlungen wurde durch den
Bürgermeister am 23.05.2005 erstellt und der Gemeindeprüfungsanstalt
zugeleitet.
Es war bisherige
Praxis nach Prüfungen des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Mettmann, dass dem
Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat auch die jeweiligen Auswertungen des
Landrates zur Kenntnis gegeben wurden. Da die Gemeindeprüfungsanstalt anders
verfährt und unmittelbar im Anschluss an die Schlussbesprechung ein
Ergebnisprotokoll gefertigt hat, ist nunmehr dieses Ergebnisprotokoll als
Anlage zum Prüfungsbericht beigefügt. Dort ist festgestellt, dass das
Prüfungsverfahren mit der Übersendung des Schlussberichtes abgeschlossen ist.
Gemäß § 105 GO NW unterrichtet
der Rechnungsprüfungsausschuss  den Rat
der Stadt Hilden über den wesentlichen Inhalt des Gemeindeprüfungsberichtes
sowie das Ergebnis seiner Beratungen.