Betreff
Wahl von Mitgliedern des Umlegungsausschusses:
Sachverständiger für Bewertung
stellvertr. Sachverständiger für Bewertung
stellvertr. Sachverständiger für Vermessung
Vorlage
WP 09-14 SV 61/090
Aktenzeichen
IV/61.2 U/P2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt gemäß §§ 3 bis 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 7.7.1987 in der zurzeit gültigen Fassung die Wahl bzw. Wiederwahl der folgenden Mitglieder des Umlegungsausschusses:

 

a)         als Sachverständigen für Bewertungsfragen:

            Herrn Stadtvermessungsdirektor a. D. Arthur Unger,

 

b)        als stellvertretenden Sachverständigen für Bewertungsfragen:

            Herrn Ltd. Stadtvermessungsdirektor a. D. Rudolf Kaiser,

 

c)         als stellvertretenden Sachverständigen für Vermessungs- und Katasterfragen:

            Herrn Kreisobervermessungsrat Axel Willinghöfer.

 

Die Amtsdauer der Sachverständigenmitglieder des Umlegungsausschusses beträgt nach der vorgenannten Durchführungsverordnung fünf Jahre.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die fünfjährige Amtszeit der drei sachverständigen Mitglieder des Umlegungsausschusses - Herr Krumme, Herr Unger und Herr Kaiser - ist abgelaufen.

Herr Krumme, der seit 46 Jahren dem Umlegungsausschuss als stellvertretender Sachverständiger für Vermessungsfragen angehörte, hat erklärt, dass er mit Ablauf seiner Amtszeit aus dem Umlegungsausschuss altersbedingt ausscheiden möchte. Daher muss seine Stelle im Umlegungsausschuss jetzt auf jeden Fall neu besetzt werden.

 

Der Umlegungsausschuss der Stadt Hilden ist gemäß Baugesetzbuch zuständig für die Neuordnung von Grundstücken und Rechten, wenn es zur Realisierung der städtebaulichen Planung eines Bebauungsplans erforderlich ist. Seine Zusammensetzung, die Amtszeit der Mitglieder sowie die Grundsätze der Tätigkeit sind in der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches NRW geregelt. Der Ausschuss besteht aus 5 Mitgliedern (1 Jurist als Vorsitzender, 1 Sachverständiger für Bewertung, 1 Sachverständiger für Vermessung und 2 Ratsmitglieder). Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind eine oder mehrere Personen als Vertretung zu bestellen, die dieselben Voraussetzungen wie das vertretene Mitglied erfüllen müssen.

Der Umlegungsausschuss ist insbesondere von der Stadt unabhängig und trifft alle Entscheidungen selbständig. Die Unabhängigkeit wird auch dadurch deutlich, dass der Vorsitzende sowie die Sachverständigen nicht Mitglied des Rates der Stadt Hilden oder in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Stadt stehen dürfen.

 

Herr Unger ist 64 Jahre alt und war bis zu seinem Eintritt in die Ruhephase seines Altersteilzeitmodells Ende April 2007 Leiter des Fachbereichs 4 (Planen und Bauen) der Stadtverwaltung Meerbusch und zusätzlich langjähriger Geschäftsführer des dortigen Umlegungsausschusses. Im Umlegungsausschuss der Stadt Hilden ist Herr Unger seit 1996 zunächst als stellvertretender Sachverständiger, seit 2000 als Sachverständiger für Bewertungsfragen aktiv.

 

Herr Kaiser ist 67 Jahre alt und war bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2008 Leiter der eigenbetriebähnlichen Einrichtung Liegenschaften und Vermessung Neuss der Stadt Neuss, der auch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für die Stadt Neuss zugeordnet ist. Gleichzeitig war Herr Kaiser bis zu seiner Pensionierung Geschäftsführer des Umlegungsausschusses der Stadt Neuss. Im Umlegungsausschuss der Stadt Hilden ist Herr Kaiser seit 2000 als stellvertretender Sachverständiger für Bewertungsfragen aktiv.

 

Beide Herren haben bisher durch ihr Fachwissen die Arbeit des Umlegungsausschusses positiv beeinflusst und sind mit den anstehenden Aufgaben bestens vertraut.

 

Sie haben sich bereiterklärt, auch für die nächste fünfjährige Amtsdauer im Hildener Umlegungsausschuss mitzuwirken. Gemäß § 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 7.7.1987 ist eine Wiederwahl zulässig.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, diese Mitglieder für die Zeit bis zum 8. April 2016 wiederzuwählen.

 

Herr Willinghöfer bewirbt sich um die Nachfolge von Herrn Krumme. Er ist 45 Jahre alt und arbeitet als Abteilungsleiter "Erhebung von Geoinformationen" und stellvertretender Amtsleiter beim Vermessungs- und Katasteramt des Kreises Mettmann.

Herr Willinghöfer erfüllt die formalen Voraussetzungen des § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches und ist als Mitglied in mehreren Umlegungsausschüssen mit den Aufgaben der Bodenordnung vertraut. Für nähere Details zu Herrn Willinghöfer ist sein Lebenslauf dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Herr Willinghöfer hat sich bereiterklärt, sich zur Wahl zu stellen und im Umlegungsausschuss der Stadt Hilden mitzuwirken.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, als Nachfolger von Herrn Krumme Herrn Willinghöfer als neues stellvertretendes Mitglied des Umlegungsausschusses für den Bereich: Vermessung für die Zeit bis zum 8. April 2016 zu wählen.

 

 

gez. H. Thiele