Betreff
Wahlen zur Besetzung sonstiger Gremien und Organisationen
Vorlage
WP 04-09 SV 01/011
Aktenzeichen
01 - rb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

"Der Rat der Stadt wählt in die nachfolgend aufgeführten Ausschüsse, Organisationen pp. folgende Ratsmitglieder und/oder sachkundige Bürger, bzw. schlägt zur Wahl vor (wie beigefügt).

 

 

1.     Umlegungsausschuss

2.     Arbeitskreis “Sicherheit und Ordnungspartnerschaften”

3.     Bergisch Rheinischer Wasserverband

·                            Verbandsversammlung und Vorstand

4.     Städte- und Gemeindebund

5.     Kuratorium des Schullandheimes Bergneustadt

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Nach § 113 Abs. 2 muss in allen Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde vertreten. Sobald weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen. Diese Vertretungsregelung bezieht sich auf alle juristischen Personen oder Personenvereinigungen des öffentlichen und privaten Rechtes, also auch auf kommunale Zweckverbände, Wasser- und Boden­verbände, GmbH´s, rechtsfähige Vereine, Stiftungen usw..

 

Die Zusammensetzung der jeweiligen Organe ergibt sich aus den jeweiligen Satzungen / Gesellschafts­verträgen oder gar gesetzlichen Vorgaben. Die Wahlen erfolgen wie bei der Besetzung gemeindlicher Ausschüsse nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Berücksichtigung der Höchstzahlen nach d´Hondt, sofern nur eine Bestellung oder ein Vorschlag erforderlich ist, erfolgt die Wahl durch Mehrheitsentscheidung.

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 

 

                                                                                                                                    Umlegungsausschuss

                                                                                                                                                                                                                           

 

Nach § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches besteht der Umlegungsausschuss aus fünf Mitgliedern, von denen zwei dem Rat angehören müssen. Darüber hinaus sind für jedes Mitglied ein oder mehrere Stellvertreter zu wählen.

 

Die Sitzverteilung nach d`Hondt sieht wie folgt aus:

CDU     1

SPD     1

 

 

      Mitglieder des Rates der Stadt

 

1. Ord. Mitglied          ______________________

 

    Stellvertreter          ______________________

 

2. Ord. Mitglied          ______________________

 

    Stellvertreter          ______________________

 

 

  

 

 

 

 

 

 

Arbeitskreis „Sicherheit und Ordnungspartnerschaften“

 

 

Bisher wurden nach dem Willen des Rates je ein Vertreter der Fraktionen entsandt

 

 

 

CDU

 

SPD

 

BA

 

GRÜNE

 

FDP

 

dUH

 

ordentl. Mitglieder

 

 

 

 

 

 

 

Stellvertreter

 

 

 

 

 

 

 


 

Bergisch Rheinischer Wasserverband

                                                                                                                   Verbandsversammlung

                                                                                                                                           Vorstand

 

 

Aufgrund der Satzung für den Bergisch-Rheinischen Wasserverband entsendet die Stadt Hilden 4 Vertreter in die Gesellschafterversammlung. Wie in den Erläuterungen und Begründungen zur SV ausgeführt, ist in  diesem Fall der Bürgermeister (oder ein von ihm benannter Beamter oder Angestellter der Gemeinde ) auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen automatisch Mitglied - somit verbleiben noch 3 Sitze zu besetzen.

 

Jedes Verbandsmitglied kann darüber hinaus ein ordentliches und ein stellvertretendes Vorstandsmitglied stellen. Die Benannten können Ratsmitglied, sachkundige Bürger oder Angehörige der Verwaltung sein.

 

Die Sitzverteilung nach d`Hondt sieht wie folgt aus:

CDU     2

SPD     1

 

Verbandsversammlung:            1. Beigeordneter

 

Stellvertreter (vom Bürgermeister zu benennen)

 

2. ___________________________________

 

    ___________________________________ (Stellvertreter)

 

3. ________________________________

 

    ________________________________ (Stellvertreter)

 

4. ________________________________

 

    ________________________________ (Stellvertreter)

 

 

 

Vorstand:                                                                                               ________________________________

 

   ________________________________ (Stellvertreter)

 


Städte- und Gemeindebund

                                                                                                                    Mitgliederversammlung

 

 

 

Aufgrund der Satzung des Städte- und Gemeindebundes kann die Stadt Hilden 8 stimmberechtigte Vertreter in die Mitgliederversammlung entsenden. Wie in den Erläuterungen und Begründungen zur SV ausgeführt, ist in  diesem Fall der Bürgermeister (oder ein von ihm benannter Beamter oder Angestellter der Gemeinde ) auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen automatisch Mitglied. Bisher war es üblich, die Vertreter je zur Hälfte aus dem Kreis der Ratsmitglieder und der Verwaltung zu benennen und auch erst zu benennen, wenn eine Einladung mit Tagesordnung bekannt gemacht wurde.

 

Als stimmberechtigte Mitglieder kommen lt. Satzung nur Ratsmitglieder oder kommunale Wahlbeamte in Betracht.

Ist ein Vertreter verhindert, kann er die Stimmen bündeln. Insofern ist die Bestellung von Stellvertretern nicht vorgesehen.

 

 

Mitgliederversammlung:             1. Bürgermeister (oder ein von ihm Benannter)

 

2. ___________________________________

 

3. ___________________________________

 

4. ___________________________________

 

5. ___________________________________

 

6. ___________________________________

 

7. ___________________________________

 

8. ___________________________________


Kuratorium des Schullandheimes Bergneustadt

 

 

 

In das Kuratorium wird ein Vertreter benannt

 

 

 

________________________________