Beschlussvorschlag:
„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die
Tätigkeiten der
Zentralen Vergabestelle zur Kenntnis.“
Erläuterungen
und Begründungen:
1. Historie
und Aufgabenfelder der Zentralen Vergabestelle
Seit
dem 01.10.1999 wickelt die Zentrale Vergabestelle alle öffentlichen und
beschränkten Ausschreibungen der Stadtverwaltung Hilden ab.
Hierüber
wurde in 2002 und ab 2005 im jährlichen Rhythmus per Mitteilungsvorlage
berichtet.
Die
Hauptaufgabenfelder der Zentralen Vergabestelle sind:
-
Die ordentliche und rechtmäßige
Durchführung von öffentlichen und beschränkten Vergaben
-
Die Pflege und Nachbearbeitung aller
zentral erfassten, freihändigen Vergaben inkl. Berichtswesen
-
Die Pflege und Fortschreibung der
Dienstanweisung für das Vergabewesen mit den dazugehörigen Vergabevermerken
-
Die Erstellung und Aktualisierung des
Vergabehandbuches
-
Die Information und Beratung der
Fachämter zu allen vergaberechtlichen Themen
-
Berichtswesen im Bereich der
öffentlichen, beschränkten und freihändigen Vergaben nach VOL, VOB und VOF
-
Abfragen und Meldungen nach
Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW im Rahmen der Korruptionsprävention innerhalb
des Vergabeverfahren
2. Neuerungen
und grundlegende Änderungen im Vergaberecht
Im
Jahr 2010 waren keine wichtigen, gesetzlichen Änderungen zu verzeichnen. Lediglich
die laufende Rechtsprechung hat zu Veränderungen in der Vergabepraxis geführt
oder auslegungsbedürftige Bestimmungen konkretisiert.
A.
Einstufung des Vergaberechts im bestehendem Rechtssystem
Das über
mehrere Monate verlaufende Gerichtsverfahren über die Vergabe von Dienstleistungen
des ÖPNV vom VRR an die Deutsche Bahn vor dem Bundesgerichtshof (Beschluss vom
8.2.2011, X ZB 4/10), hat eine deutliche Signalwirkung.
In dem
Urteil stellen die Richter fest, dass das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) über andere nationale Gesetze (hier: Allgemeines
Eisenbahngesetz) gestellt werden muss. Einzelregelungen in Gesetzen, die gegen
die Bestimmungen des Wettbewerbsrechts verstoßen, sind in der Folge nichtig.
Hierdurch
wird deutlich gemacht, dass die europäische und deutsche Rechtsprechung den
freien Wettbewerb unter besonderen Schutz stellt.
B.
Regelungen im Rahmen des Konjunkturpakets
Am 02.
Dezember 2010 hat das Innenministerium NRW einen Runderlass veröffentlicht, der
die bisherigen Regelungen im Rahmen des Konjunkturpakets II bis zum 31.12.2011
verlängert. Hier ist die Beibehaltung der höheren Wertgrenzen in den einzelnen
Vergabeverfahren von Bedeutung. Dies soll eine zügige und fristgerechte
Abwicklung der laufenden Maßnahmen ermöglichen.
Mit
Sitzungsvorlage WP 04-09 SV 20/161 wurde dem Haupt- und Finanzausschuss am
11.03.2009 ein Beschlussvorschlag zur Anpassung der Wertgrenzen vorgelegt.
Dieser wurde einstimmig beschlossen mit der Folge, dass die Wertgrenzen in
Hilden angehoben wurden.
Folgende
Auflistung zeigt die wesentlichen Änderungen:
Vergabeart |
Alte Wertgrenze |
Neue Wertgrenze |
Nachrichtlich Land |
VOL
freihändig |
12.500
€ inkl. MwSt. |
25.000 € ohne MwSt. |
100.000,00
€ |
VOB
freihändig |
12.500
€ inkl. MwSt. |
50.000 € ohne MwSt. |
100.000,00
€ |
VOB
beschränkt |
Nur
in begründeten Ausnahmefällen, weil der Grundsatz der öffentlichen
Ausschreibung besteht. |
1.000.000,00
€ |
Bis zu
den oben genannten Wertgrenzen dürfen die Fachämter eine Vergabe freihändig
nach den Vorschriften der Dienstanweisung „Vergabewesen“ durchführen.
C.
Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen
Wie in
den letzten Tagen der Presse zu entnehmen war, wurden durch vier Hersteller von
feuerwehrtechnischen Fahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen illegale
Preisabsprachen vorgenommen, die jetzt durch das Bundeskartellamt durch hohe
Bußgelder abgemahnt wurden. Von diesen Preisabsprachen ist unter Umständen auch
die Stadt Hilden betroffen. Aktuell wird durch den Zentralen Bauhof der
Sachverhalt geprüft. Auf interkommunaler Ebene sind unter Leitung des Städte-
und Gemeindebundes NRW bereits Planungen ins Leben gerufen worden, um diesen
Sachverhalt gemeinschaftlich schneller zu klären.
3. Freihändige
Vergaben
Wie
beschlossen, werden die freihändigen Vergaben über 1.000,- € regelmäßig im Rechnungs-prüfungsauschuss bekanntgegeben..
4. Statistische
Angaben
Die in
der Anlage beigefügten Statistiken geben einen Überblick über die Vergaben seit
der
Einführung
der Zentralen Vergabestelle.
5. Ausblick
Aktuell
bleibt abzuwarten, was die Fachleute der zuständigen Kommissionen und
Ausschüsse auf Bundesebene erarbeiten, um das Vergaberecht praxistauglicher zu
gestalten. Aus Fachkreisen ist immer wieder zu hören, dass hieran gearbeitet
wird. Allerdings sind diese Aussagen in den vergangenen Jahren immer wieder zu
hören gewesen, ohne dass Taten folgten.
(Horst Thiele)
Bürgermeister