Betreff
Sachstandsbericht 2010 - Zentrale Vergabestelle
Vorlage
WP 09-14 SV 20/039
Aktenzeichen
II/20-ZVS-KR
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die Tätigkeiten der

Zentralen Vergabestelle zur Kenntnis.“

 

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

1.         Historie und Aufgabenfelder der Zentralen Vergabestelle

 

Seit dem 01.10.1999 wickelt die Zentrale Vergabestelle alle öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen der Stadtverwaltung Hilden ab.

Hierüber wurde in 2002 und ab 2005 im jährlichen Rhythmus per Mitteilungsvorlage berichtet.

 

Die Hauptaufgabenfelder der Zentralen Vergabestelle sind:

 

-                     Die ordentliche und rechtmäßige Durchführung von öffentlichen und beschränkten Vergaben

-                     Die Pflege und Nachbearbeitung aller zentral erfassten, freihändigen Vergaben inkl. Berichtswesen

-                     Die Pflege und Fortschreibung der Dienstanweisung für das Vergabewesen mit den dazugehörigen Vergabevermerken

-                     Die Erstellung und Aktualisierung des Vergabehandbuches

-                     Die Information und Beratung der Fachämter zu allen vergaberechtlichen Themen

-                     Berichtswesen im Bereich der öffentlichen, beschränkten und freihändigen Vergaben nach VOL, VOB und VOF

-                     Abfragen und Meldungen nach Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW im Rahmen der Korruptionsprävention innerhalb des Vergabeverfahren

 

 

2.         Neuerungen und grundlegende Änderungen im Vergaberecht

 

Im Jahr 2010 waren keine wichtigen, gesetzlichen Änderungen zu verzeichnen. Lediglich die laufende Rechtsprechung hat zu Veränderungen in der Vergabepraxis geführt oder auslegungsbedürftige Bestimmungen konkretisiert.

 

 

A. Einstufung des Vergaberechts im bestehendem Rechtssystem

 

Das über mehrere Monate verlaufende Gerichtsverfahren über die Vergabe von Dienstleistungen des ÖPNV vom VRR an die Deutsche Bahn vor dem Bundesgerichtshof (Beschluss vom 8.2.2011, X ZB 4/10), hat eine deutliche Signalwirkung.

In dem Urteil stellen die Richter fest, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) über andere nationale Gesetze (hier: Allgemeines Eisenbahngesetz) gestellt werden muss. Einzelregelungen in Gesetzen, die gegen die Bestimmungen des Wettbewerbsrechts verstoßen, sind in der Folge nichtig.

 

Hierdurch wird deutlich gemacht, dass die europäische und deutsche Rechtsprechung den freien Wettbewerb unter besonderen Schutz stellt.

 

 

B. Regelungen im Rahmen des Konjunkturpakets

 

Am 02. Dezember 2010 hat das Innenministerium NRW einen Runderlass veröffentlicht, der die bisherigen Regelungen im Rahmen des Konjunkturpakets II bis zum 31.12.2011 verlängert. Hier ist die Beibehaltung der höheren Wertgrenzen in den einzelnen Vergabeverfahren von Bedeutung. Dies soll eine zügige und fristgerechte Abwicklung der laufenden Maßnahmen ermöglichen.

 

Mit Sitzungsvorlage WP 04-09 SV 20/161 wurde dem Haupt- und Finanzausschuss am 11.03.2009 ein Beschlussvorschlag zur Anpassung der Wertgrenzen vorgelegt. Dieser wurde einstimmig beschlossen mit der Folge, dass die Wertgrenzen in Hilden angehoben wurden.

 

Folgende Auflistung zeigt die wesentlichen Änderungen:

 

Vergabeart

Alte Wertgrenze

Neue Wertgrenze

Nachrichtlich Land

VOL freihändig

12.500 € inkl. MwSt.

25.000 € ohne MwSt.

100.000,00 €

VOB freihändig

12.500 € inkl. MwSt.

50.000 € ohne MwSt.

100.000,00 €

VOB beschränkt

Nur in begründeten Ausnahmefällen, weil der Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung besteht.

1.000.000,00 €

 

Bis zu den oben genannten Wertgrenzen dürfen die Fachämter eine Vergabe freihändig nach den Vorschriften der Dienstanweisung „Vergabewesen“ durchführen.

 

 

C. Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen

 

Wie in den letzten Tagen der Presse zu entnehmen war, wurden durch vier Hersteller von feuerwehrtechnischen Fahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen illegale Preisabsprachen vorgenommen, die jetzt durch das Bundeskartellamt durch hohe Bußgelder abgemahnt wurden. Von diesen Preisabsprachen ist unter Umständen auch die Stadt Hilden betroffen. Aktuell wird durch den Zentralen Bauhof der Sachverhalt geprüft. Auf interkommunaler Ebene sind unter Leitung des Städte- und Gemeindebundes NRW bereits Planungen ins Leben gerufen worden, um diesen Sachverhalt gemeinschaftlich schneller zu klären.

 

 

3.         Freihändige Vergaben

 

Wie beschlossen, werden die freihändigen Vergaben über 1.000,- €  regelmäßig im Rechnungs-prüfungsauschuss bekanntgegeben..

 

 

4.         Statistische Angaben

 

Die in der Anlage beigefügten Statistiken geben einen Überblick über die Vergaben seit der

Einführung der Zentralen Vergabestelle.

 

 

5.         Ausblick

 

Aktuell bleibt abzuwarten, was die Fachleute der zuständigen Kommissionen und Ausschüsse auf Bundesebene erarbeiten, um das Vergaberecht praxistauglicher zu gestalten. Aus Fachkreisen ist immer wieder zu hören, dass hieran gearbeitet wird. Allerdings sind diese Aussagen in den vergangenen Jahren immer wieder zu hören gewesen, ohne dass Taten folgten.

 

 

 

 

(Horst Thiele)

Bürgermeister