Betreff
Kindergartenbedarfsplanung 2008 - 2013
Vorlage
WP 04-09 SV 51/390
Aktenzeichen
III/51.1-Schg
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„1.        Der Jugendhilfehilfeausschuss nimmt den Bericht zur  Versorgungssituation und zum bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Kindergartenbedarfsplanung 2009 – 2013 in der vorliegenden Fassung.

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Kindergartenbedarfsplanung vorzubereiten.“

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

I.               Ausgangssituation

Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) wurde eine erste Grundlage für den bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Ausbau der Kindertagesbetreuung geschaffen. Das nunmehr beschlossene  Kinderförderungsgesetz  (Kifög) soll eine frühe Förderung von Kindern und eine bessere Vereinbarkeit von Familienleben und Erwerbstätigkeit sicherstellen und greift den steigenden gesellschaftlichen Bedarf nach Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren auf. Das Kifög sieht in einem 2-Stufen-Plan den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren vor:

-        in einer ersten Stufe (2008 – 2013) ist eine an erweiterte Kriterien geknüpfte Verpflichtung zur Vorhaltung von Plätzen in Tageseinrichtungen und Tagespflege vorgesehen

-        in einer zweiten Stufe (ab Kindergartenjahr 2013/2014) ist der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, zu gewährleisten.

Das Kinderförderungsgesetz soll in erster Linie den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes in Deutschland beschleunigen und den Eltern echte Wahlmöglichkeiten eröffnen. Für die Ausbauphase bis zum 31. Juli 2013 werden im Vergleich zum TAG erweiterte, objektiv rechtliche Verpflichtungen für die Bereitstellung von Plätzen eingeführt. Ziel der Förderung ist es, die Kinder in ihrer persönlichen Entwicklung zu stärken und damit die Rahmenbedingungen für echte Chancengleichheit zu schaffen. Außerdem sollen nicht nur berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz für ihr Kind bekommen, sondern auch schon diejenigen die eine Arbeit suchen. Ab dem 1. August 2013, nach Abschluss der Ausbauphase, soll der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eingeführt werden. Die Profilierung der Kindertagespflege ist ein weiteres Ziel des Gesetzes, 30 Prozent der neuen Plätze sollen in diesem Bereich geschaffen werden.
Das Gesetz stellt sicher, dass alle Träger von Einrichtungen die die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen, bei der Finanzierung gleichbehandelt werden. So kann auch das Engagement von Unternehmen, die Betriebskindergärten einrichten, und andere private Anbieter in den Ausbau einbezogen werden. Ziel ist es, ein Angebot in großer Vielfalt zu schaffen, das Eltern echte Auswahlmöglichkeiten bietet.

Mit einem bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Ausbau des Betreuungsangebots insbesondere für Kinder unter drei Jahren sollen die Eltern bei der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder unterstützt werden und die Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben verbessert werden. Schwerpunkte dabei sind familiennahe Angebote und eine vielfältige Betreuungslandschaft.

 

Bund und Länder haben den Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren vereinbart und  am 18.10.2007 die Verwaltungsvereinbarung „Investitionsprogramm zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ unterzeichnet. Grundlage dieser Vereinbarung ist die Verständigung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege), ausgerichtet an einem bundesweit durchschnittlichen Bedarf schrittweise für 35 % der Kinder unter drei Jahren bis 2013 auszubauen. 

 

 

II.             Finanzierung

 

Sowohl der Bund als auch das Land NRW wollen sich zum einen an den laufenden Betriebskosten dieser Betreuungsplätze und zum anderen an den Ausbaukosten beteiligen.


 

Mit dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) hat die Landesregierung NRW die Voraussetzungen für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Grundlage für die Investitionsförderung sind die nunmehr vorliegenden „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren“.

 

Das Land NRW fördert nach Maßgabe der Investitionsrichtlinie vom 09.05.2008 den Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren durch die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen oder in der Tagespflege, die im Zeitraum zwischen dem 18. Oktober 2007 und dem 31. Dezember 2013 durchgeführt und abgeschlossen werden und die der Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Nordrhein-Westfalen dienen. Im Einzelnen wird auf die Ausführungen zur SV 51/364 verwiesen.

Der Antrag auf Landesförderung ist durch das örtliche Jugendamt zu stellen und war für die Jahre 2008 und 2009 bis 29. August 2008 dem Landesjugendamt vorzulegen. Für die Jahre 2010 bis 2013 sind die Anträge jeweils bis 30. Juni des vorhergehenden Kalenderjahres (z.B. für das Jahr 2010 bis 30. Juni 2009) einzureichen.

 

Zu den Antragsunterlagen gehören u.a.:

-        Beschreibung und Konzeption des Vorhabens

              -        Planungsunterlagen, Grundrisspläne, Grundbuchauszug

                        -        Kosten- und Finanzierungsplan

                        -        Organisatorische Konzeption der Einrichtung bei Kindertagespflege

                        -        Bedarfsanerkennung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe

                        -        Übersicht über die Zahl der geplanten Plätze im Sinne der Nr. 2

                        -        Erlaubnis gemäß § 45 oder § 43 SGB VIII


Die Antragsunterlagen wurden soweit möglich von den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Hilden zusammengestellt, vom örtlichen Jugendamt geprüft und bis 29.08.2009 an das Landesjugendamt weitergeleitet. Im Einzelnen wurden für folgende Kindertageseinrichtungen Anträge auf Gewährung von Investitionsmitteln gestellt:

 

-                Kindergarten Im Park

-        AWO Kindergarten Zur Verlach

-                AWO Kindergarten Kolpingstraße

-                Kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad

-                Kindertageseinrichtung der Johanniter Unfallhilfe

-                Kindertageseinrichtung der SPE-Mühle e.V.

-                Qiga-Nest (Qiagen) der SPE-Mühle e.V.

-                Paritätischer Kindergarten Elbsee

-                Kindertageseinrichtung Die Kleinen Strolche

-                Ev. Kindertageseinrichtung Erlöserkirche

-                Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche

-                Ausbau der (dann städt.) Kindertageseinrichtung Die Arche um 3 weitere Gruppen

-                Ev. Kindertageseinrichtung Sonnenschein

-                Städt. Familienzentrum Kunterbunt / Traumquelle

-                Städt. Kindertageseinrichtung Rappelkiste

-                Städt. Kindertageseinrichtung Rehkids

-                Städt. Kindertageseinrichtung Holterhöfchen

-                Städt. Kindertageseinrichtung Mäusenest

-                Kindertagespflege.


 

Da der Zeitraum zwischen in Kraft treten der Förderrichtlinien und dem Termin für die Antragstellung kurz bemessen war, andererseits aber der Antragstermin eingehalten werden sollte, da mit einer „Flut“ von Anträgen zu rechnen war und bei späterer Antragstellung eine Ablehnung mangels Fördermittel  nicht auszuschließen ist, sind die Antragsunterlagen in den meisten Fällen noch zu ergänzen bzw. wurden in einigen Fällen vorsorglich Förderanträge stellt, da die Machbarkeitsprüfungen noch nicht abgeschlossen sind.

 

 

III.      Versorgungssituation

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2007 die mit SV 51/223 vorgelegte Kindergartenbedarfsplanung 2008 - 2010 zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, eine Maßnahmenplanung zur Schaffung eines bedarfsorientierten Betreuungsangebotes zu entwickeln. Dem hat sich der Rat gemäß Beschluss vom 12.12.2007 angeschlossen und sich für die Einrichtung zusätzlicher Plätze für Kinder unter 3 Jahren ausgesprochen.

 

Die Kindergartenbedarfsplanung geht von der Zielvorgabe aus

Ø            eine Betreuungsquote von 35 % zum Kindergartenjahr 2013 / 2014 zu realisieren und

Ø            einen bedarfsorientierten und kontinuierlichen Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 zu prognostizieren.

 

Gemäß § 21 Abs. 6 KiBiz orientiert sich die Gestaltung der Gruppenformen und die finanzielle Förderung an den festgelegten Betreuungszeiten und an den Ergebnissen der örtlichen Jugendhilfeplanung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit. Für jede Einrichtung wurde aufgrund der Bedarfsermittlung festgelegt, welche Plätze und Gruppenformen sowie Betreuungszeiten in den Einrichtungen im kommenden Kindergartenjahr angeboten werden sollen. Bei der Zuordnung der Kinder zu den Gruppenformen und der Berechnung der Pauschalen ist für das gesamte Kindergartenjahr das Alter zugrunde zu legen, welches die Kinder bis zum 01.11. des begonnen Kindergartenjahres erreicht haben werden.

Im Rahmen der Bedarfsplanung sind die von jeder Einrichtung vorzuhaltenden Betreuungsangebote (Plätze, Gruppenformen und Öffnungszeiten) festzulegen. Die ermittelten Kindpauschalen waren dem Land bis zum 15.03.2008 als Grundlage für seine Mittelzuweisungen vorzulegen und wurden antragsgemäß bewilligt.

 

Die Versorgung von Kindern im Alter zwischen 4 Monaten bis unter 3 Jahre in Hilden wurde zum Kindergartenjahr 2008/09 weiter verbessert – aktuell stehen 234 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung. Davon entfallen 174 auf Kindertageseinrichtungen und 60 auf Tagespflege. In Hilden liegt die Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren mit Beginn des Kindergartenjahres 2008 / 2009 bei 24 % (s. Anlage 1). Damit hat die Stadt Hilden bereits in diesem Jahr die durch das TAG für 2010 vorgegebene Versorgungsquote für Kinder unter drei deutlich überschritten.

 

Die hervorragende Zusammenarbeit zwischen der Stadt Hilden und den freien Trägern haben es ermöglicht, bereits frühzeitig das Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren mit einem hohen Qualitätsstandard  auszubauen mit  dem Ergebnis,  dass  die  Stadt Hilden heute mit 24 % eine weit über dem Landesdurchschnitt liegende Versorgungsquote für Kinder unter 3 aufzuweisen hat. 


 

In Hilden stehen für die Altersgruppe der Kinder 0 bis unter 3 Jahren im Kindergartenjahr 2008/09 insgesamt 234 Betreuungsplätze zur Verfügung, davon sind

 

              Ø  174    Plätze in Kindertageseinrichtungen

            Ø    60    Tagespflegeplätze.

 

 

Im Kindergartenjahr 2008/09 sind insgesamt 1.341 Kindergartenplätze für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren vorhanden.

 

 

Von den insgesamt 1.515 Plätzen entfallen

 

              Ø  454    Plätze auf den Gruppentyp I (2 – 6jährige)

              Ø    62    Plätze auf den Gruppentyp II (0 – 3jährige)

              Ø  999    Plätze auf den Gruppentyp III (3 – 6jährige).

 

 

Das Betreuungsangebot in den Kindertageseinrichtungen verteilt sich wie folgt auf die Stadtteile:

 

 

 

bis 2 Jahre

ab 2 Jahre

ab 3 Jahre

Nordstadt

0

  30

   463

Stadtwald / Oststadt

16

  41

   226

Südstadt

  4

  26

   307

Weststadt

  0

    0

     47

Innenstadt

14

  43

   298

Summe

34

140

1.341

 

 

 

Die Stundenkontingente verteilen sich wie folgt:

 

                        I.          Kinder unter 3 Jahre

                                   25 Stunden                               5,6 %

                                   35 Stunden                             33,7 %

                                   45 Stunden                             60,7 %

 

II.                  Kinder über 3 Jahre

25 Stunden                            15 %

35 Stunden                            44 %

45 Stunden                            41 %.

 

 

Trotz dieser weit überdurchschnittlichen Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren ist die Nachfrage insbesondere für die Kinder ab 2 Jahren erheblich höher als das derzeitige Betreuungsangebot. Festzustellen ist, dass mit Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren die Nachfrage für diese Altersgruppe erheblich zugenommen hat. Die Nachfrage richtet sich schwerpunktmäßig an institutionelle Betreuung, während Tagespflege schwerpunktmäßig für Randzeitenbetreuung bzw. für Betreuungen außerhalb der Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen (z.B. über Nacht oder am Wochenende) nachgefragt wird.


 

Im Verhältnis von Tageseinrichtung und Tagespflege wird deutlich, dass Eltern die Tagespflege insbesondere bei den jüngeren Kindern als Betreuungsmöglichkeit wählen. Auf Bundesebene werden „bei den unter einjährigen Kindern 33,5% aller Betreuungen in Tagespflege realisiert, bei den Zweijährigen sind es hingegen nur noch 7 Prozent“ (Lange/Schilling 2007).

 

Mit der Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2008 erhöhte sich die Zahl der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen auf 174 Plätze, hinzu kommen Betreuungsplätze im Rahmen der Tagespflege (aktuell stehen ca. 60 Plätze zur Verfügung). Damit einher ging ein Abbau an Betreuungsplätzen für Kinder über drei.

 

Im Kindergartenjahr 2008/09 stehen für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren 1341 Plätze zur Verfügung – dem stehen 1417 Kinder der anspruchsberechtigten 3 Kernjahrgänge gegenüber. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 94,6 %. Gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 KiBiz ist eine Überschreitung von 2 Plätzen pro Gruppe möglich. Alternativ besteht die Möglichkeit, durch Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe für Kinder von 3 bis 6 Jahren (Gruppentyp III) zusätzliche Betreuungsplätze für diese Altersgruppe anzubieten. Die als Anlage 2 beigefügte Kindergartenbedarfsplanung für die Altersgruppe der 3 bis 6jährigen macht deutlich, dass es sich um einen temporären Bedarf handelt. Zur Deckung des Bedarfs könnten vorhandene Räume aktiviert werden (u.a. bei freien Trägern oder im städt. Gebäude Schulstraße). Dem Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder ab 3 Jahre kann so entsprochen werden.

Unter der Voraussetzung, dass zum kommenden Kindergartenjahr keine Gruppenumwandlungen (z.B. von Gruppentyp III – 3 – 6jährige Kinder – in Gruppentyp I 2 – 6jährige Kinder) und damit Umwandlung von Plätzen für Kinder über 3 in Plätze für Kinder unter 3 erfolgen,  kann zum Kindergartenjahr 2009/2010 von einer möglichen Versorgungsquote von 100 % für die drei Kernjahrgänge (einschl. der Kinder die bis zum 01.11. ihr drittes Lebensjahr vollenden) ausgegangen werden.

 

 

IV.     Anpassung der Betreuungsangebote

 

Wie bereits ausgeführt haben sich der Bund und das Land NRW den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren zum Ziel gesetzt. Durch das Kinderförderungsgesetz werden die Grundlagen geschaffen, dass bis zum Jahr 2013 für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz geschaffen wird. Nach Abschluss der Ausbauphase soll ab dem 01.08.2013 der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum dritten Lebensjahr eingeführt werden.

 

Um einen bedarfsorientierten Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren und eine Realisierung der für 2013 beabsichtigten Versorgungsquote von 35 % sicherzustellen, erfolgt die Fortschreibung der  Kindergartenbedarfsplanung bereits zum jetzigen Zeitpunkt.

 

Bei der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ist zu berücksichtigen, dass sich der Rückgang der Geburtenquote auch in den nächsten Jahren kontinuierlich fortsetzt – verstärkt wird diese Entwicklung durch die Änderung des Schulgesetzes NRW, wonach der Stichtag für die Einschulung bis zum Jahre 2013 um letztlich 5 Monate vorgezogen wird. Damit reduziert sich der Jahrgang im letzten Kindergartenjahr um ca. 40 %. Rückläufige Geburtenrate und Vorziehen des Stichtags für die Einschulung haben zur Folge, dass in den nächsten Jahren vermehrt Betreuungsplätze für Kinder über 3 in Betreuungsplätze für Kinder unter 3 umgewandelt werden können.

                    

          Anlage 1 bildet den Kindergartenbedarfsplan für Kinder im Alter von 4 Monaten bis unter 3 Jahren ab.

 

          Anlage 2 hat den Kindergartenbedarfsplan für die Kinder der Altersgruppe 3 bis 6 Jahre zum Inhalt.           

          Die Geburtenzahlen für den 3. Jahrgang  berücksichtigen, dass der Stichtag für die Einschulung stufenweise bis zum Schuljahr 2014 / 2015 um insgesamt 5 Monate hinausgeschoben wird. Der 1. Jahrgang berücksichtigt bereits die Kinder, die bis zum 01.11. das 3. Lebensjahr vollenden, da sie nach KiBiz als 3-jährige gelten. Der hineinwachsende Jahrgang wird zum überwiegenden Teil bereits durch die Gruppenformen I (2-6jährige) und II (0-3jährige) aufgefangen, so dass er auf Grund der Gruppenstrukturen gemäß KiBiz weniger zum Tragen kommen und folgerichtig nicht gesondert berücksichtigt wird. 

 

Unter Berücksichtigung der im Landesvergleich sehr guten Versorgungssituation in Hilden müssen noch weitere zusätzliche Plätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden, um die durch das Kinderförderungsgesetz vorgegebene Versorgungsquote von 35 % bis 2013 zu gewährleisten. Die Frage, wie viele weitere Plätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden müssen und in wie weit dies durch Umwandlung von Plätzen für Kinder über 3 möglich ist, kann nur auf der Grundlage der fortgeschriebenen Kindergartenbedarfsplanung beantwortet werden.

In Hilden sind seit 2004 die Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren erheblich ausgebaut worden – allerdings ausschließlich mit kommunalen Mitteln. Dies bezieht sich sowohl auf die Investitions-  als auch auf die Betriebskosten. Erst mit in Kraft treten des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2008 werden die Betriebskosten für die seit 2004 geschaffenen Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren auch anteilig durch Landesmittel finanziert. Mit der vorliegenden Investitionsrichtlinie können nun auch investive Kosten, die nach dem 18.10.2007 bis 31.12.2013 entstanden sind, durch Landesmittel refinanziert werden.

 

Mit dem Erwerb des Ev. Gemeindehauses Schulstraße und dem vom Rat der Stadt beschlossenen Ausbau des Gebäudes für drei Kindergartengruppen, die der bestehenden 5-gruppigen Kindertageseinrichtung Die Arche angegliedert werden, ergeben sich um Kindergartenjahr 2009/10 50 weitere Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren. Davon entfallen 24 Plätze auf Kinder unter 3 Jahren und 26 Plätze auf Kinder von 3 bis 6 Jahre. Damit erhöht sich die Zahl der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 auf 258 und für Kinder über 3 auf 1369 Plätze. Damit ist unter der Voraussetzung, dass 2009 keine Gruppenumwandlungen erfolgen würden, der Rechtsanspruch für Kinder ab 3 Jahren wieder zu 100 % gewährleistet. Für Kinder unter 3 erhöht sich die Versorgungsquote auf 26 %.

 

Allerdings planen u.a. die Träger der Kindertageseinrichtungen

-          AWO Kolpingstraße

-          Im Park e.V.

-          Karnaper Regenbogen

für das Kindergartenjahr 2009/10 bzw. 2010/11 die Einrichtung einer weiteren Gruppe (AWO) bzw. die Umwandlung von Gruppen, letzteres gilt auch für die beiden städt. Kindertageseinrichtungen Kunterbunt/Traumquelle und Rappelkiste. Entsprechende Investitionsmittel wurden bereits beantragt bzw. die Anträge befinden derzeit in Bearbeitung.

Für die Kinderbetreuung bei der Firma Qiagen ist ebenfalls seitens des Trägers SPE-Mühle e.V. ein Ausbau geplant.

Diese Planungen basieren auf der Zielsetzung, ein bedarfs- und zukunftorientiertes Angebot in den Kindertageseinrichtungen zu schaffen. Gleichzeitig führen sie zu einem Abbau der Betreuungsplätze für Kinder über 3, der allerdings durch die Einrichtung der drei neuen Gruppen in der Arche zum Teil kompensiert wird. Im Bereich der unter 3jährigen würde sich die Zahl der Betreuungsplätze auf ca. 225 (bisher 174) zzgl. 60 Tagespflegeplätze auf insgesamt 285 erhöhen. Damit würde eine Versorgungsquote für unter 3jährige von fast 29 % erreicht (Kindergartenjahr 2009/10). Allerdings könnte der Rechtsanspruch der über 3jährigen nur durch einzelne Überbelegungen (Versorgungsquote 98,5 %) gewährleistet werden.

Um ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu schaffen, sind über die o.g. Gruppenumwandlungen hinausgehende Betreuungsstrukturen wünschenswert. Allerdings muss hierbei der Rechtsanspruch der über 3jährigen und deren Realisierung beachtet werden.

Für die folgenden Jahre lässt sich feststellen, dass es nach jetziger Einschätzung möglich sein dürfte, bereits zum Kindergartenjahr 2012/13  die durch das Kinderförderungsgesetz für das Kindergartenjahr 2013/14 vorgesehene Versorgungsquote von 35 % für Kinder unter 3 Jahren in Hilden zu erreichen.

Da die Betreuung von unter 3jährigen das Vorhandensein eines zusätzlichen Schlafraumes (ggfs. 1 Raum für 2 Gruppen bei Gruppentyp I) erforderlich macht, ist bei jeder Kindertageseinrichtung zu prüfen, ob dies bei dem vorhandenen Raumangebot möglich ist. In einigen Fällen dürfte dies nur durch An- / Ausbau möglich sein. Alternativ ist eine Gruppenreduzierung zu prüfen. Die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung zeigt, dass rein rechnerisch die durch das Kinderförderungsgesetz vorgegebene Versorgungsquote von 35 % für Kinder unter 3 Jahren durch Umwandlung von Betreuungsplätzen erreicht werden kann. Allerdings ist es der konkreten Umsetzung vor Ort vorbehalten zu prüfen, ob dies bei dem vorhandenen Raumangebot möglich ist.

Die Verwaltung wird gemeinsam mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen die Raumsituation im Einzelfall prüfen und den Ausschuss über die erforderlichen Maßnahmen informieren.

Die geplanten Gruppenumwandlungen bzw. Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe bei der AWO Kolpingstraße werden verwaltungsseitig befürwortet, da zum jetzigen Zeitpunkt noch eine Chance gesehen wird, dass diese Maßnahmen durch Landes- (Bundes-)mittel gefördert werden. Hierdurch können kommunale Mittel eingespart werden.

 

Abschließend ist festzustellen, dass durch die Einrichtung von drei zusätzlichen Kindergartengruppen im ehemaligen Ev. Gemeindehaus Schulstraße das Betreuungsangebot für Kinder von 0 bis 6 Jahren bedarfsgerecht ausgebaut wird. Für die bestehenden Kindertageseinrichtungen bietet sich damit die Möglichkeit, ihre Gruppenstruktur bereits frühzeitig dem geänderten Betreuungsbedarf anzupassen und die Maßnahmen durch Bundes-/Landesmittel zu finanzieren. Bereits zum Kindergartenjahr 2009/10 erscheint eine Versorgungsquote von 29 % für Kinder unter 3 Jahren und die Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für Kinder über drei realistisch.  Die durch das Kinderförderungsgesetz für 2013 vorgegebene Versorgungsquote von 35 % für die Altersgruppe der 0 bis 3jährigen ist nach jetziger Einschätzung bereits zum Kindergartenjahr 2012/13 ohne Schaffung weiterer Kindergartengruppen möglich.

 

 

 

V.      Fazit

 

Kinderförderungsgesetz und Kinderbildungsgesetz haben das Ziel, die Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kindern und die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben zu verbessern. Jedes Kind soll von Geburt an die realistische Chance auf eine optimale Förderung seiner individuellen und sozialen Entwicklung haben. Eltern sollen die Möglichkeit erhalten, ihr berufliches Engagement mit den familiären Aufgaben zu verbinden. Eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben soll dem Wohle der Kinder dienen. Aufgabe der Kommunen ist es, diesem Anliegen gerecht zu werden durch Einrichtung von Betreuungsplätzen in guter Qualität, um damit die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

 

Die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung zeigt, dass das Ziel von Bund, Land und Kommunen, das Betreuungsangebot für Kinder unter drei bis 2013 schrittweise auf 35 % auszubauen und die Einführung eines Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in der Tagespflege für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, zu gewährleisten, beherrschbar ist. In Abstimmung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen ist ein weiterer bedarfsorientierter Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei bei gleichzeitiger Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für Kinder, die ihr dritter Lebensjahr vollendet haben, realisierbar.


 

Festzustellen ist, dass in Hilden

 

·         der Rechtsanspruch auf einen  Kindergartenplatz  für  Kinder  der  Altersstufe 3 bis 6 Jahre grundsätzlich erfüllt wird

 

·         aufgrund der rückläufigen Geburtenrate in Verbindung mit dem vorgezogenen Stichtag für die Einschulung bereits im Kindergartenjahr 2008/09 174 Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen betreut werden können – hinzu kommen 60 Tagespflegeplätze. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 24 %. Mit der Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes werden verstärkt Gruppen für Kinder von 2 – 6 Jahren eingerichtet, was zu einer Reduzierung der bisherigen Plätze für Kinder von 3 bis 6 Jahren führt, sodass langfristig keine Kindergartengruppen geschlossen werden müssen.

 

·         zum Kindergartenjahr 2008/09 die Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren 24 % beträgt. Durch die Einrichtung von 3 zusätzlichen Kindergartengruppen im ehem. Ev. Gemeindehaus Schulstraße (künftige städt. Kindertageseinrichtung Die Arche) erhöht sich die Versorgungsquote zum Kindergartenjahr 2009/10 auf 26 % - bei Realisierung der geplanten Gruppenumwandlungen kann die Versorgungsquote sogar auf 29 % gesteigert werden.

 

·         um eine Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren von 35 % zum Kindergartenjahr 2012 / 2013 zu erreichen und den Rechtsanspruch ab dem vollendeten 1. Lebensjahr zu gewährleisten, verstärkt Betreuungsplätze für Kinder über 3 in Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren umgewandelt werden müssen. Die bisherige Entwicklung zeigt, dass dies in Abstimmung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen realisierbar ist.

         

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 



 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Produktnummer:

060101

Bezeichnung: 

Förderung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren

Mittel stehen zur Verfügung:

ja/nein

 

Investitions-Nr.:

 

 

Haushaltsjahr

Auszahlung

Einzahlung

Investitions-haushalt

Beschreibung 

ja/nein

 

 

 

 

Zur Erreichung der Versorgungsquote von 35 % für Kinder unter 3 Jahren sind weitere Gruppen erforderlich. Dies führt in der Folge zu weiteren Investitions- und  Betriebskosten und hat einen weiteren Stellenbedarf zur Folge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk Kämmerer

 

 



 

Personelle Auswirkungen

Ja

 

Im Stellenplan enthalten:

Nein

 

Planstelle(n):  

Sichtvermerk Personaldezernent