Beschlussvorschlag:
„1. Der Jugendhilfehilfeausschuss nimmt den
Bericht zur Versorgungssituation und zum
bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 0 bis 6
Jahren zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Kindergartenbedarfsplanung
2009 – 2013 in der vorliegenden Fassung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die
erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Kindergartenbedarfsplanung
vorzubereiten.“
Erläuterungen und Begründungen:
I.
Ausgangssituation
Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) wurde eine erste Grundlage für
den bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Ausbau der Kindertagesbetreuung
geschaffen. Das nunmehr beschlossene Kinderförderungsgesetz (Kifög) soll eine frühe Förderung von
Kindern und eine bessere Vereinbarkeit von Familienleben und Erwerbstätigkeit
sicherstellen und greift den steigenden gesellschaftlichen Bedarf nach
Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren auf. Das Kifög sieht in einem
2-Stufen-Plan den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren
vor:
- in einer ersten Stufe (2008 – 2013) ist
eine an erweiterte Kriterien geknüpfte Verpflichtung zur Vorhaltung von Plätzen
in Tageseinrichtungen und Tagespflege vorgesehen
- in einer zweiten Stufe (ab
Kindergartenjahr 2013/2014) ist der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung
in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege für Kinder, die das erste
Lebensjahr vollendet haben, zu gewährleisten.
Das Kinderförderungsgesetz soll in erster Linie den Ausbau eines
qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes in Deutschland beschleunigen und
den Eltern echte Wahlmöglichkeiten eröffnen. Für die Ausbauphase bis zum 31.
Juli 2013 werden im Vergleich zum TAG erweiterte, objektiv rechtliche
Verpflichtungen für die Bereitstellung von Plätzen eingeführt. Ziel der
Förderung ist es, die Kinder in ihrer persönlichen Entwicklung zu stärken und
damit die Rahmenbedingungen für echte Chancengleichheit zu schaffen. Außerdem
sollen nicht nur berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz für ihr
Kind bekommen, sondern auch schon diejenigen die eine Arbeit suchen. Ab dem 1.
August 2013, nach Abschluss der Ausbauphase, soll der Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten
dritten Lebensjahr eingeführt werden. Die Profilierung der Kindertagespflege
ist ein weiteres Ziel des Gesetzes, 30 Prozent der neuen Plätze sollen in
diesem Bereich geschaffen werden.
Das Gesetz stellt sicher, dass alle Träger von Einrichtungen die die fachlichen
und rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen, bei
der Finanzierung gleichbehandelt werden. So kann auch das Engagement von
Unternehmen, die Betriebskindergärten einrichten, und andere private Anbieter
in den Ausbau einbezogen werden. Ziel ist es, ein Angebot in großer Vielfalt zu
schaffen, das Eltern echte Auswahlmöglichkeiten bietet.
Mit einem bedarfsgerechten und qualitätsorientierten
Ausbau des Betreuungsangebots insbesondere für Kinder unter drei Jahren
sollen die Eltern bei der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder
unterstützt werden und die Vereinbarkeit von Familie und Berufsleben verbessert
werden. Schwerpunkte dabei sind familiennahe Angebote und eine vielfältige
Betreuungslandschaft.
Bund und Länder haben den Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder
unter drei Jahren vereinbart und am
18.10.2007 die Verwaltungsvereinbarung „Investitionsprogramm zur Kinderbetreuungsfinanzierung
2008 – 2013“ unterzeichnet. Grundlage dieser Vereinbarung ist die Verständigung
zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die Kindertagesbetreuung
(Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege), ausgerichtet an einem
bundesweit durchschnittlichen Bedarf schrittweise
für 35 % der Kinder unter drei Jahren bis 2013 auszubauen.
II.
Finanzierung
Sowohl der Bund als auch das Land NRW wollen sich
zum einen an den laufenden Betriebskosten
dieser Betreuungsplätze und zum anderen an den Ausbaukosten beteiligen.
Mit dem
Kinderbildungsgesetz (KiBiz) hat die Landesregierung NRW die Voraussetzungen
für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren geschaffen.
Grundlage für die Investitionsförderung sind die nunmehr vorliegenden
„Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und
Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von
Plätzen für Kinder unter 3 Jahren“.
Das Land NRW fördert nach Maßgabe der
Investitionsrichtlinie vom 09.05.2008
den Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren durch die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und
Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Gefördert
werden Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen oder in der
Tagespflege, die im Zeitraum zwischen dem 18. Oktober 2007 und dem 31. Dezember
2013 durchgeführt und abgeschlossen werden und die der Schaffung neuer
Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Nordrhein-Westfalen dienen. Im
Einzelnen wird auf die Ausführungen zur SV 51/364 verwiesen.
Der Antrag auf Landesförderung ist durch das örtliche Jugendamt zu
stellen und war für die Jahre 2008 und 2009 bis 29. August 2008 dem
Landesjugendamt vorzulegen. Für die Jahre 2010 bis 2013 sind die Anträge
jeweils bis 30. Juni des vorhergehenden Kalenderjahres (z.B. für das Jahr 2010
bis 30. Juni 2009) einzureichen.
Zu den Antragsunterlagen gehören u.a.:
- Beschreibung und Konzeption des Vorhabens
- Planungsunterlagen,
Grundrisspläne, Grundbuchauszug
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Organisatorische
Konzeption der Einrichtung bei Kindertagespflege
- Bedarfsanerkennung des örtlichen Trägers der
öffentlichen Jugendhilfe
- Übersicht über die Zahl der geplanten Plätze
im Sinne der Nr. 2
- Erlaubnis gemäß § 45 oder § 43 SGB VIII
Die Antragsunterlagen wurden soweit möglich
von den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Hilden zusammengestellt, vom örtlichen
Jugendamt geprüft und bis 29.08.2009 an das Landesjugendamt weitergeleitet. Im
Einzelnen wurden für folgende Kindertageseinrichtungen Anträge auf Gewährung
von Investitionsmitteln gestellt:
-
Kindergarten Im Park
- AWO Kindergarten Zur Verlach
-
AWO Kindergarten Kolpingstraße
-
Kath. Kindertageseinrichtung
St. Konrad
-
Kindertageseinrichtung der
Johanniter Unfallhilfe
-
Kindertageseinrichtung der
SPE-Mühle e.V.
-
Qiga-Nest (Qiagen) der
SPE-Mühle e.V.
-
Paritätischer Kindergarten
Elbsee
-
Kindertageseinrichtung Die
Kleinen Strolche
-
Ev. Kindertageseinrichtung
Erlöserkirche
-
Ev. Kindertageseinrichtung Die
Arche
-
Ausbau der (dann städt.)
Kindertageseinrichtung Die Arche um 3 weitere Gruppen
-
Ev. Kindertageseinrichtung
Sonnenschein
-
Städt. Familienzentrum
Kunterbunt / Traumquelle
-
Städt. Kindertageseinrichtung
Rappelkiste
-
Städt. Kindertageseinrichtung
Rehkids
-
Städt. Kindertageseinrichtung
Holterhöfchen
-
Städt. Kindertageseinrichtung
Mäusenest
-
Kindertagespflege.
Da der Zeitraum zwischen in Kraft treten der
Förderrichtlinien und dem Termin für die Antragstellung kurz bemessen war,
andererseits aber der Antragstermin eingehalten werden sollte, da mit einer
„Flut“ von Anträgen zu rechnen war und bei späterer Antragstellung eine Ablehnung
mangels Fördermittel nicht
auszuschließen ist, sind die Antragsunterlagen in den meisten Fällen noch zu
ergänzen bzw. wurden in einigen Fällen vorsorglich Förderanträge stellt, da die
Machbarkeitsprüfungen noch nicht abgeschlossen sind.
III. Versorgungssituation
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2007 die mit SV
51/223 vorgelegte Kindergartenbedarfsplanung 2008 - 2010 zustimmend zur
Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, eine Maßnahmenplanung zur Schaffung eines bedarfsorientierten Betreuungsangebotes
zu entwickeln. Dem hat sich der Rat gemäß Beschluss vom 12.12.2007 angeschlossen
und sich für die Einrichtung zusätzlicher Plätze für Kinder unter 3 Jahren
ausgesprochen.
Die
Kindergartenbedarfsplanung geht von der Zielvorgabe aus
Ø
eine Betreuungsquote von 35 % zum Kindergartenjahr 2013 / 2014 zu realisieren und
Ø
einen bedarfsorientierten
und kontinuierlichen Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 zu
prognostizieren.
Gemäß § 21 Abs. 6 KiBiz orientiert sich die Gestaltung der Gruppenformen
und die finanzielle Förderung an den festgelegten Betreuungszeiten und an den
Ergebnissen der örtlichen Jugendhilfeplanung unter Berücksichtigung der
Grundsätze der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit. Für jede
Einrichtung wurde aufgrund der Bedarfsermittlung festgelegt, welche Plätze und
Gruppenformen sowie Betreuungszeiten in den Einrichtungen im kommenden
Kindergartenjahr angeboten werden sollen. Bei der Zuordnung der Kinder zu den
Gruppenformen und der Berechnung der Pauschalen ist für das gesamte
Kindergartenjahr das Alter zugrunde zu legen, welches die Kinder bis zum 01.11.
des begonnen Kindergartenjahres erreicht haben werden.
Im Rahmen der Bedarfsplanung sind die von jeder Einrichtung vorzuhaltenden
Betreuungsangebote (Plätze, Gruppenformen und Öffnungszeiten) festzulegen. Die
ermittelten Kindpauschalen waren dem Land bis zum 15.03.2008 als Grundlage für
seine Mittelzuweisungen vorzulegen
und wurden antragsgemäß bewilligt.
Die Versorgung von Kindern im Alter zwischen 4 Monaten bis unter 3 Jahre
in Hilden wurde zum Kindergartenjahr 2008/09 weiter verbessert – aktuell stehen
234 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung. Davon entfallen
174 auf Kindertageseinrichtungen und 60 auf Tagespflege. In Hilden liegt die Versorgungsquote
für Kinder unter 3 Jahren mit Beginn des Kindergartenjahres 2008 / 2009 bei 24
% (s. Anlage 1). Damit hat die Stadt Hilden bereits in diesem Jahr die
durch das TAG für 2010 vorgegebene Versorgungsquote für Kinder unter drei
deutlich überschritten.
Die hervorragende Zusammenarbeit zwischen der Stadt Hilden
und den freien Trägern haben es
ermöglicht, bereits frühzeitig das Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren
mit einem hohen Qualitätsstandard auszubauen mit dem Ergebnis,
dass die Stadt Hilden heute mit 24 % eine weit über dem Landesdurchschnitt liegende Versorgungsquote
für Kinder unter 3 aufzuweisen hat.
In Hilden stehen
für die Altersgruppe der Kinder 0 bis
unter 3 Jahren im Kindergartenjahr 2008/09 insgesamt 234 Betreuungsplätze zur Verfügung, davon sind
Ø 174 Plätze in Kindertageseinrichtungen
Ø
60 Tagespflegeplätze.
Im
Kindergartenjahr 2008/09 sind insgesamt 1.341 Kindergartenplätze für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren
vorhanden.
Von den insgesamt 1.515 Plätzen entfallen
Ø 454
Plätze auf den Gruppentyp I (2 – 6jährige)
Ø
62 Plätze auf den Gruppentyp II
(0 – 3jährige)
Ø 999
Plätze auf den Gruppentyp III (3 – 6jährige).
Das Betreuungsangebot in den Kindertageseinrichtungen verteilt sich wie
folgt auf die Stadtteile:
|
bis 2 Jahre |
ab 2 Jahre |
ab 3 Jahre |
Nordstadt |
0 |
30 |
463 |
Stadtwald / Oststadt |
16 |
41 |
226 |
Südstadt |
4 |
26 |
307 |
Weststadt |
0 |
0 |
47 |
Innenstadt |
14 |
43 |
298 |
Summe |
34 |
140 |
1.341 |
Die Stundenkontingente verteilen sich wie folgt:
I. Kinder unter 3 Jahre
25 Stunden 5,6 %
35 Stunden 33,7 %
45 Stunden 60,7 %
II.
Kinder über 3
Jahre
25 Stunden 15
%
35 Stunden 44
%
45 Stunden 41
%.
Trotz
dieser weit überdurchschnittlichen
Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren ist die Nachfrage insbesondere
für die Kinder ab 2 Jahren erheblich höher als das derzeitige
Betreuungsangebot. Festzustellen ist, dass mit Ausbau des Betreuungsangebotes
für Kinder unter 3 Jahren die Nachfrage für diese Altersgruppe erheblich
zugenommen hat. Die Nachfrage richtet sich schwerpunktmäßig an institutionelle
Betreuung, während Tagespflege schwerpunktmäßig für Randzeitenbetreuung bzw.
für Betreuungen außerhalb der Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen (z.B.
über Nacht oder am Wochenende) nachgefragt wird.
Im Verhältnis von Tageseinrichtung und Tagespflege wird
deutlich, dass Eltern die Tagespflege insbesondere bei den jüngeren Kindern als
Betreuungsmöglichkeit wählen. Auf Bundesebene werden „bei den unter einjährigen
Kindern 33,5% aller Betreuungen in Tagespflege realisiert, bei den Zweijährigen
sind es hingegen nur noch 7 Prozent“ (Lange/Schilling 2007).
Mit der Umsetzung
des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2008 erhöhte sich die Zahl der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren
in Kindertageseinrichtungen auf 174
Plätze, hinzu kommen Betreuungsplätze im Rahmen der Tagespflege (aktuell
stehen ca. 60 Plätze zur Verfügung). Damit einher ging ein Abbau an
Betreuungsplätzen für Kinder über drei.
Im Kindergartenjahr 2008/09 stehen für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren 1341 Plätze zur Verfügung – dem
stehen 1417 Kinder der anspruchsberechtigten 3 Kernjahrgänge gegenüber. Dies
entspricht einer Versorgungsquote von 94,6 %. Gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 KiBiz
ist eine Überschreitung von 2 Plätzen pro Gruppe möglich. Alternativ besteht
die Möglichkeit, durch Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe für Kinder von 3
bis 6 Jahren (Gruppentyp III) zusätzliche Betreuungsplätze für diese
Altersgruppe anzubieten. Die als Anlage
2 beigefügte Kindergartenbedarfsplanung für die Altersgruppe der 3 bis
6jährigen macht deutlich, dass es sich um einen temporären Bedarf handelt. Zur
Deckung des Bedarfs könnten vorhandene Räume aktiviert werden (u.a. bei freien
Trägern oder im städt. Gebäude Schulstraße). Dem Bedarf an Betreuungsplätzen
für Kinder ab 3 Jahre kann so entsprochen werden.
Unter der Voraussetzung, dass zum kommenden Kindergartenjahr keine
Gruppenumwandlungen (z.B. von Gruppentyp III – 3 – 6jährige Kinder – in
Gruppentyp I 2 – 6jährige Kinder) und damit Umwandlung von Plätzen für Kinder
über 3 in Plätze für Kinder unter 3 erfolgen, kann zum Kindergartenjahr 2009/2010 von einer
möglichen Versorgungsquote von 100 % für die drei Kernjahrgänge (einschl. der
Kinder die bis zum 01.11. ihr drittes Lebensjahr vollenden) ausgegangen werden.
IV. Anpassung der
Betreuungsangebote
Wie bereits ausgeführt haben sich der Bund und das Land NRW den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder
unter 3 Jahren zum Ziel gesetzt. Durch das Kinderförderungsgesetz werden
die Grundlagen geschaffen, dass bis zum Jahr 2013 für jedes dritte Kind unter
drei Jahren einen Betreuungsplatz geschaffen wird. Nach Abschluss der
Ausbauphase soll ab dem 01.08.2013 der
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten
bis zum dritten Lebensjahr eingeführt werden.
Um einen bedarfsorientierten Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder
unter 3 Jahren und eine Realisierung der für 2013 beabsichtigten
Versorgungsquote von 35 % sicherzustellen, erfolgt die Fortschreibung der
Kindergartenbedarfsplanung bereits zum jetzigen Zeitpunkt.
Bei der Fortschreibung
der Kindergartenbedarfsplanung ist zu berücksichtigen, dass sich der Rückgang der Geburtenquote auch in den
nächsten Jahren kontinuierlich fortsetzt – verstärkt wird diese Entwicklung
durch die Änderung des Schulgesetzes NRW, wonach der Stichtag für die Einschulung bis zum Jahre 2013 um letztlich 5
Monate vorgezogen wird. Damit
reduziert sich der Jahrgang im letzten Kindergartenjahr um ca. 40 %.
Rückläufige Geburtenrate und Vorziehen des Stichtags für die Einschulung haben
zur Folge, dass in den nächsten Jahren vermehrt Betreuungsplätze für Kinder
über 3 in Betreuungsplätze für Kinder unter 3 umgewandelt werden können.
Anlage
1 bildet den Kindergartenbedarfsplan
für Kinder im Alter von 4 Monaten bis unter 3 Jahren ab.
Anlage
2 hat
den Kindergartenbedarfsplan für die
Kinder der Altersgruppe 3 bis 6 Jahre zum Inhalt.
Die Geburtenzahlen
für den 3. Jahrgang berücksichtigen,
dass der Stichtag für die Einschulung stufenweise bis zum Schuljahr 2014 / 2015
um insgesamt 5 Monate hinausgeschoben wird.
Der 1. Jahrgang berücksichtigt bereits die Kinder, die bis zum 01.11. das
3. Lebensjahr vollenden, da sie nach KiBiz als 3-jährige gelten. Der
hineinwachsende Jahrgang wird zum überwiegenden Teil bereits durch die
Gruppenformen I (2-6jährige) und II (0-3jährige) aufgefangen, so dass er auf
Grund der Gruppenstrukturen gemäß KiBiz weniger zum Tragen kommen und
folgerichtig nicht gesondert berücksichtigt wird.
Unter
Berücksichtigung der im Landesvergleich sehr guten Versorgungssituation in
Hilden müssen noch weitere zusätzliche Plätze für Kinder unter 3 Jahren
geschaffen werden, um die durch das Kinderförderungsgesetz
vorgegebene Versorgungsquote von 35 % bis 2013 zu gewährleisten. Die Frage,
wie viele weitere Plätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden müssen und
in wie weit dies durch Umwandlung von Plätzen für Kinder über 3 möglich ist,
kann nur auf der Grundlage der fortgeschriebenen Kindergartenbedarfsplanung
beantwortet werden.
In
Hilden sind seit 2004 die Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren
erheblich ausgebaut worden – allerdings ausschließlich mit kommunalen Mitteln.
Dies bezieht sich sowohl auf die Investitions-
als auch auf die Betriebskosten. Erst mit in Kraft treten des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum
01.08.2008 werden die Betriebskosten
für die seit 2004 geschaffenen Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren auch
anteilig durch Landesmittel finanziert. Mit der vorliegenden Investitionsrichtlinie können nun auch investive Kosten, die nach dem
18.10.2007 bis 31.12.2013 entstanden sind, durch Landesmittel refinanziert
werden.
Mit dem
Erwerb des Ev. Gemeindehauses Schulstraße und dem vom Rat der Stadt beschlossenen
Ausbau des Gebäudes für drei Kindergartengruppen, die der bestehenden
5-gruppigen Kindertageseinrichtung Die Arche angegliedert werden, ergeben sich
um Kindergartenjahr 2009/10 50 weitere
Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren. Davon entfallen 24 Plätze auf Kinder unter 3 Jahren und 26
Plätze auf Kinder von 3 bis 6 Jahre. Damit erhöht sich die Zahl der
Betreuungsplätze für Kinder unter 3 auf 258 und für Kinder über 3 auf 1369
Plätze. Damit ist unter der Voraussetzung, dass 2009 keine Gruppenumwandlungen
erfolgen würden, der Rechtsanspruch für Kinder ab 3 Jahren wieder zu 100 %
gewährleistet. Für Kinder unter 3 erhöht sich die Versorgungsquote auf 26 %.
Allerdings
planen u.a. die Träger der Kindertageseinrichtungen
-
AWO
Kolpingstraße
-
Im
Park e.V.
-
Karnaper
Regenbogen
für das
Kindergartenjahr 2009/10 bzw. 2010/11 die Einrichtung einer weiteren Gruppe
(AWO) bzw. die Umwandlung von Gruppen, letzteres gilt auch für die beiden
städt. Kindertageseinrichtungen Kunterbunt/Traumquelle und Rappelkiste.
Entsprechende Investitionsmittel wurden bereits beantragt bzw. die Anträge befinden
derzeit in Bearbeitung.
Für die
Kinderbetreuung bei der Firma Qiagen ist ebenfalls seitens des Trägers
SPE-Mühle e.V. ein Ausbau geplant.
Diese
Planungen basieren auf der Zielsetzung, ein bedarfs- und zukunftorientiertes
Angebot in den Kindertageseinrichtungen zu schaffen. Gleichzeitig führen sie zu
einem Abbau der Betreuungsplätze für Kinder über 3, der allerdings durch die
Einrichtung der drei neuen Gruppen in der Arche zum Teil kompensiert wird. Im
Bereich der unter 3jährigen würde sich die Zahl der Betreuungsplätze auf ca.
225 (bisher 174) zzgl. 60 Tagespflegeplätze auf insgesamt 285 erhöhen. Damit
würde eine Versorgungsquote für unter 3jährige von fast 29 % erreicht (Kindergartenjahr
2009/10). Allerdings könnte der Rechtsanspruch der über 3jährigen nur durch
einzelne Überbelegungen (Versorgungsquote 98,5 %) gewährleistet werden.
Um ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu schaffen,
sind über die o.g. Gruppenumwandlungen hinausgehende Betreuungsstrukturen wünschenswert.
Allerdings muss hierbei der Rechtsanspruch der über 3jährigen und deren Realisierung
beachtet werden.
Für die
folgenden Jahre lässt sich feststellen, dass es nach jetziger Einschätzung
möglich sein dürfte, bereits zum
Kindergartenjahr 2012/13 die durch
das Kinderförderungsgesetz für das Kindergartenjahr 2013/14 vorgesehene Versorgungsquote von 35 % für Kinder unter
3 Jahren in Hilden zu erreichen.
Da die
Betreuung von unter 3jährigen das Vorhandensein eines zusätzlichen Schlafraumes
(ggfs. 1 Raum für 2 Gruppen bei Gruppentyp I) erforderlich macht, ist bei jeder
Kindertageseinrichtung zu prüfen, ob dies bei dem vorhandenen Raumangebot
möglich ist. In einigen Fällen dürfte dies nur durch An- / Ausbau möglich sein.
Alternativ ist eine Gruppenreduzierung zu prüfen. Die Fortschreibung der
Kindergartenbedarfsplanung zeigt, dass rein rechnerisch die durch das
Kinderförderungsgesetz vorgegebene Versorgungsquote von 35 % für Kinder unter 3
Jahren durch Umwandlung von Betreuungsplätzen erreicht werden kann. Allerdings ist
es der konkreten Umsetzung vor Ort vorbehalten zu prüfen, ob dies bei dem vorhandenen
Raumangebot möglich ist.
Die
Verwaltung wird gemeinsam mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen die
Raumsituation im Einzelfall prüfen und den Ausschuss über die erforderlichen Maßnahmen
informieren.
Die geplanten
Gruppenumwandlungen bzw. Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe bei der AWO
Kolpingstraße werden verwaltungsseitig befürwortet, da zum jetzigen Zeitpunkt
noch eine Chance gesehen wird, dass diese Maßnahmen durch Landes-
(Bundes-)mittel gefördert werden. Hierdurch können kommunale Mittel eingespart
werden.
Abschließend
ist festzustellen, dass durch die Einrichtung von drei zusätzlichen Kindergartengruppen
im ehemaligen Ev. Gemeindehaus Schulstraße das Betreuungsangebot für Kinder von 0 bis 6 Jahren bedarfsgerecht
ausgebaut wird. Für die bestehenden Kindertageseinrichtungen bietet sich
damit die Möglichkeit, ihre Gruppenstruktur bereits frühzeitig dem geänderten
Betreuungsbedarf anzupassen und die Maßnahmen durch Bundes-/Landesmittel zu
finanzieren. Bereits zum Kindergartenjahr 2009/10 erscheint eine Versorgungsquote
von 29 % für Kinder unter 3 Jahren und die Gewährleistung des Rechtsanspruchs
auf einen Kindergartenplatz für Kinder über drei realistisch. Die durch das Kinderförderungsgesetz für 2013
vorgegebene Versorgungsquote von 35 %
für die Altersgruppe der 0 bis 3jährigen ist nach jetziger Einschätzung
bereits zum Kindergartenjahr 2012/13
ohne Schaffung weiterer Kindergartengruppen möglich.
V. Fazit
Kinderförderungsgesetz und Kinderbildungsgesetz haben das Ziel,
die Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kindern und die Vereinbarkeit von
Familie und Erwerbsleben zu verbessern. Jedes Kind soll von Geburt an die
realistische Chance auf eine optimale
Förderung seiner individuellen und sozialen Entwicklung haben. Eltern
sollen die Möglichkeit erhalten, ihr berufliches Engagement mit den familiären
Aufgaben zu verbinden. Eine verbesserte
Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben soll dem Wohle der Kinder dienen. Aufgabe der Kommunen ist es, diesem
Anliegen gerecht zu werden durch Einrichtung von Betreuungsplätzen in guter
Qualität, um damit die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
Die Fortschreibung
der Kindergartenbedarfsplanung zeigt, dass das Ziel von Bund, Land und
Kommunen, das Betreuungsangebot für
Kinder unter drei bis 2013 schrittweise auf 35 % auszubauen und die Einführung eines Rechtsanspruchs auf
frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in der Tagespflege
für Kinder, die das erste Lebensjahr
vollendet haben, zu gewährleisten, beherrschbar ist. In Abstimmung mit den
Trägern der Kindertageseinrichtungen ist ein weiterer bedarfsorientierter Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei
bei gleichzeitiger Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen
Kindergartenplatz für Kinder, die ihr dritter Lebensjahr vollendet haben,
realisierbar.
Festzustellen ist,
dass in Hilden
·
der Rechtsanspruch
auf einen Kindergartenplatz für Kinder
der
Altersstufe 3 bis 6 Jahre grundsätzlich erfüllt wird
·
aufgrund der rückläufigen
Geburtenrate in Verbindung mit dem vorgezogenen
Stichtag für die Einschulung bereits im Kindergartenjahr 2008/09 174 Kinder unter 3 Jahren in
Kindertageseinrichtungen betreut werden können – hinzu kommen 60
Tagespflegeplätze. Dies entspricht einer Versorgungsquote
von 24 %. Mit der Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes werden verstärkt
Gruppen für Kinder von 2 – 6 Jahren eingerichtet, was zu einer Reduzierung der
bisherigen Plätze für Kinder von 3 bis 6 Jahren führt, sodass langfristig keine
Kindergartengruppen geschlossen werden müssen.
·
zum Kindergartenjahr
2008/09 die Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren 24 % beträgt. Durch
die Einrichtung von 3 zusätzlichen Kindergartengruppen im ehem. Ev.
Gemeindehaus Schulstraße (künftige städt. Kindertageseinrichtung Die Arche) erhöht sich die
Versorgungsquote zum Kindergartenjahr
2009/10 auf 26 % - bei Realisierung der geplanten Gruppenumwandlungen kann
die Versorgungsquote sogar auf 29 % gesteigert werden.
·
um eine Versorgungsquote
für Kinder unter 3 Jahren von 35 % zum Kindergartenjahr 2012 / 2013 zu
erreichen und den Rechtsanspruch ab dem
vollendeten 1. Lebensjahr zu gewährleisten, verstärkt Betreuungsplätze für
Kinder über 3 in Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren umgewandelt werden
müssen. Die bisherige Entwicklung zeigt, dass dies in Abstimmung mit den
Trägern der Kindertageseinrichtungen realisierbar ist.
Günter Scheib
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
060101 |
Bezeichnung: |
Förderung von
Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
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Zur Erreichung der Versorgungsquote von 35 % für Kinder unter 3 Jahren
sind weitere Gruppen erforderlich. Dies führt in der Folge zu weiteren
Investitions- und Betriebskosten und
hat einen weiteren Stellenbedarf zur Folge. |
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Sichtvermerk Kämmerer |