Beschlussvorschlag:
„Der
Jugendhilfeausschuss genehmigt die vom Ersten Beigeordneten Horst Thiele und
Ratsmitglied Hans-Werner Schneller am 07.10.2008 gefasste Dringliche
Entscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW bzgl. der Ergänzung der
Vorschläge für die Wahl der
Jugendhaupt-schöffinnen / Jugendhauptschöffen und der Jugendhilfsschöffinnen /
Jugendhilfsschöffen für die Wahlperiode 2009 – 2013.“
Erläuterungen und Begründungen:
Aufgrund der
eingegangenen Vorschläge und der freiwilligen Meldungen wurden insgesamt 18
Bürgerinnen und Bürger in die Vorschlagsliste für die Wahl der
Jugendhauptschöffinnen / Jugendhauptschöffen und der Jugendhilfsschöffinnen /
Jugendhilfsschöffen aufgenommen. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung
am 05.06.2008 beschlossen, die in der Vorschlagsliste aufgeführten Personen als
Jugendhauptschöffinnen / Jugendhauptschöffen und der Jugendhilfsschöffinnen /
Jugendhilfsschöffen vorzuschlagen.
Der Präsident des
Landgerichts Düsseldorf teilte mit, dass der Jugendhilfeausschuss 17 Jugendhauptschöffinnen/-schöffen
und 5 Jugendhilfsschöffinnen/-schöffen dem Amtsgericht in Langenfeld
vorzuschlagen hat. Hierbei handelt es sich um die einfache Anzahl der nach Nr.
7.1 des Erlasses vom 27.08.1998 erforderlichen Zahl von
Jugendhauptschöffinnen/-schöffen und Jugendhilfsschöffinnen/-schöffen. In die
Vorschlagsliste soll mindestens die doppelte Zahl der benötigten Jugendhauptschöffinnen/-schöffen
und Jugendhilfsschöffinnen/-schöffen aufgenommen werden, und zwar Männer und
Frauen in gleicher Anzahl.
Da die Stadt
Hilden – wie andere Städte im Kreis Mettmann - zu wenige Kandidaten gemeldet hatte,
bestand der zuständige Richter auf die Nachmeldung
der fehlenden Bürgerinnen und Bürger. Von den gemeldeten Personen haben 2
Bürgerinnen und 2 Bürger bereits zweimal hintereinander das Amt als
Jugendschöffen/ -schöffin inne gehabt. Diese sollten nun durch die Nachnominierung
ersetzt werden.
Die Satzung für
das Jugendamt der Stadt Hilden legt die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses
fest. Hierzu gehört gemäß § 6 Abs. 2 Punkt g) die Aufstellung von
Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen.
Die Entscheidung
über die Benennung der Bürgerinnen und Bürger musste bis Anfang Oktober erfolgen,
da die Wahl für den 15.10.2008 angesetzt war. Der nächste Jugendhilfeausschuss
war auf den 03.12.2008 terminiert und für eine außerordentliche Sitzung war der
Termin zu kurzfristig. Aus diesem Grund war eine Dringliche Entscheidung
notwendig.
Dringliche Entscheidung:
Eine Dringliche Entscheidung kann gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW durch den
Bürgermeister mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss
angehörenden Ratsmitglied beschlossen werden, wenn die Einberufung eine
Ausschusses nicht rechtzeitig möglich ist.
Die dringende Entscheidung über die Ergänzung der Jugendschöffen-Liste
haben der Erste Beigeordnete Horst Thiele, als Vertreter des Bürgermeisters,
und das Ratsmitglied Hans-Werner Schneller
am 07.10.2008 getroffen, da die Terminsetzung für die Nachmeldung durch das
Amtsgericht Langenfeld kurzfristig angesetzt war.
Diese Entscheidung ist nun dem Jugendhilfeausschuss abschließend zur
Genehmigung vorzulegen.
Im Nachgang haben
sich 18 Bürger und 20 Bürgerinnen freiwillig gemeldet.
Somit konnten insgesamt
30 Frauen und 22 Männer für das Amt des Jugendschöffen/ -schöffin an das
Amtsgericht Langenfeld gemeldet werden.