Betreff
Wahlen zur Besetzung von Gremien der Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts, an denen die Stadt beteiligt ist
Vorlage
WP 04-09 SV 01/010
Aktenzeichen
01 - rb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussvorschlag:

 

"Der Rat der Stadt wählt in die nachfolgend aufgeführten Gremien der Unternehmen und Einrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist, oder schlägt zur Wahl vor (wie beigefügt).

 

 

1.       Aufsichtsrat Seniorenzentrum „Stadt Hilden“ GmbH

2.       Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat Gemeinnützige Jugendwerkstatt Hilden GmbH

3.       Aufsichtsrat Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Hilden GmbH

4.       Aufsichtsrat Stadtwerke Hilden GmbH

5.       Infrastrukturkommission der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft mbH

6.       Aufsichtsrat Verkehrsgesellschaft mbH

 

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Nach § 113 Abs. 2 muss in allen Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde vertreten. Sobald weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen. Diese Vertretungsregelung bezieht sich auf alle juristischen Personen oder Personenvereinigungen des öffentlichen und privaten Rechtes.

 

Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass der Bürgermeister sowohl Mitglied der Gesellschafterver­sammlung, als auch Mitglied des Verwaltungsrates ist.

Die Zusammensetzung der jeweiligen Organe ergibt sich aus den jeweiligen Gesellschafts­verträgen. Die Wahlen erfolgen wie bei der Besetzung gemeindlicher Ausschüsse nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Berücksichtigung der Höchstzahlen nach d´Hondt, sofern nur eine Bestellung oder ein Vorschlag erforderlich ist, erfolgt die Wahl durch Mehrheitsentscheidung.

 

Sofern in den Gesellschaftsverträgen geregelt ist, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates durch die Gesellschafterversammlung gewählt werden, kann ein Bindungsbeschluss des Rates erfolgen, d.h., dass die Gesellschafterversammlung bei der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder an den Beschluss(vorschlag) des Rates gebunden ist.

 

 

 

 

 

Günter Scheib


 

Seniorenzentrum „Stadt Hilden“ GmbH

                                                                                                                                     Aufsichtsrat

 

 

Nach § 10 des Gesellschaftervertrages bilden die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschuss die Gesellschafterversammlung.

 

Gemäß § 7 des Gesellschaftervertrages besteht der Aufsichtsrat aus 10 Mitgliedern, wovon  9 vom Rat der Stadt  gewählt werden. (Wie in den Erläuterungen und Begrün­dungen zur SV ausgeführt, ist in  diesem Fall der Bürgermeister (oder ein von ihm benannter Beamter oder Angestellter der Gemeinde ) auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen automatisch Mitglied). Weiter kann der Rat auch 9 Stellvertreter wählen

 

 

 

Die Sitzverteilung nach d`Hondt sieht wie folgt aus:

CDU     4

SPD     4

BA        1

 

Aufsichtsrat

 

 

 

 

 

ordentliche Mitglieder

 

stellvertretende Mitglieder

1.       

 

Sozialdezernent

 

1. Beigeordneter

2.       

 

 

 

 

3.       

 

 

 

 

4.       

 

 

 

 

5.       

 

 

 

 

6.       

 

 

 

 

7.       

 

 

 

 

8.       

 

 

 

 

9.       

 

 

 

 

  1.  

 

 


 

Gemeinnützige Jugendwerkstatt Hilden GmbH

                                                                                                                                     Aufsichtsrat

 

 

 

 

 

Gemäß § 12 des Gesellschaftervertrages besteht der Aufsichtsrat aus 10 Mitgliedern, davon 9 ordentlichen und 9 stellvertretende Mitglieder, die von der Gesellschafterversammlung gewählt werden. (Wie in den Erläuterungen und Begrün­dungen zur SV ausgeführt, ist in  diesem Fall der Bürgermeister (oder ein von ihm benannter Beamter oder Angestellter der Gemeinde ) auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen automatisch Mitglied).

 

Hier ist ein Bindungsbeschluss möglich

 

 

 

Aufsichtsrat

 

Die Sitzverteilung nach d`Hondt sieht wie folgt aus:

CDU     4

SPD     4

BA        1

 

 

 

 

ordentliche Mitglieder

 

stellvertretende Mitglieder

1.       

Jugenddezernent

Dezernent Allg. Verwaltungsangelegenheiten

2.       

 

 

 

 

3.       

 

 

 

 

4.       

 

 

 

 

5.       

 

 

 

 

6.       

 

 

 

 

7.       

 

 

 

 

8.       

 

 

 

 

9.       

 

 

 

 

  1.  

 

 


 

Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH

                                                                                                                                      Aufsichtsrat

 

 

 

Nach § 6 des Gesellschaftervertrages bilden die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses die Gesell­schafterversammlung. Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, also der Bürgermeister.

 

Gemäß § 8 des Gesellschaftervertrages besteht der Aufsichtsrat aus vier Mitgliedern, einer davon ist der Bürgermeister (s. Erläuterungen und Begrün­dungen zur SV)

Die Mitglieder werden vom Rat gewählt

 

 

Die Sitzverteilung nach d`Hondt sieht wie folgt aus:

CDU     2

SPD     1

 

Aufsichtrat

 

 

 

 

ordentliche Mitglieder

 

stellvertretende Mitglieder

 

1.

 

Bürgermeister

 

Zust. Beig. Für Wohnungswesen

 

2.

 

 

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stadtwerke Hilden GmbH

                                                                                                                                     Aufsichtsrat

 

 

 

 

Nach § 5 Abs.1 des Gesellschaftsvertrages bilden die Mitglieder des Rates die Gesellschafterversammlung.

 

Gemäß §§ 7,8  des Gesellschaftervertrages besteht der Aufsichtsrat aus dem Bürgermeister und 11 ordentlichen und 11 stellvertretenden Mitgliedern, die von der Gesellschafterversammlung gewählt werden.

Auch hier ist ein Bindungsbeschluss möglich

 

Die Sitzverteilung nach d`Hondt sieht wie folgt aus:

CDU     5

SPD     5

BA        1

 

 

 

Aufsichtsrat

 

 

 

 

 

ordentliche Mitglieder

 

stellvertretende Mitglieder

 

1.

 

Bürgermeister

 

1. Beigeordneter

 

2.

 

 

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

4.

 

 

 

 

 

5.

 

 

 

 

 

6.

 

 

 

 

 

7.

 

 

 

 

 

8.

 

 

 

 

 

9.

 

 

 

 

10.

 

 

11.

 

 

 

12.

 

 


 

Infrastrukturentwicklungsgesellschaft mbH

                                                                                                                 Infrastrukturkommission

 

Gemäß § 12  Gesellschaftervertrages besteht die Infrastrukturkommission aus 12 Mitgliedern, davon 11  Mitglieder des Rates

 

Die Kommission ist kein Organ im Sinne des § 113 Abs. 2 GO, insofern entfällt auch die Verpflichtung, dass der Bürgermeister (oder ein von ihm benannter Beamter oder Angestellter der Gemeinde ) automatisch Mitglied ist.

Betreut wird die Kommission durch den 1. Beigeordneten.

 

Die Sitzverteilung nach d`Hondt sieht wie folgt aus:

CDU     5

SPD     5

BA        1

 

 

 

Verwaltungsrat

 

 

 

 

 

ordentliche Mitglieder

 

stellvertretende Mitglieder

 

1.

 

 

 

2.

 

 

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

4.

 

 

 

 

 

5.

 

 

 

 

 

6.

 

 

 

 

 

7.

 

 

 

 

 

8.

 

 

 

 

 

9.

 

 

 

 

10.

 

 

11.

 

 


 

Verkehrsgesellschaft Hilden GmbH

                                                                                                                                     Aufsichtsrat

 

 

 

 

Nach § 11 Abs.1 des Gesellschaftsvertrages bildet der Aufsichtsrat der Stadtwerke Hilden GmbH die Gesellschafterversammlung.

 

Gemäß § 8  des Gesellschaftervertrages besteht der Aufsichtsrat aus 8 ordentlichen Mitgliedern, die durch den Rat gewählt werden. Wie in den Erläuterungen und Begrün­dungen zur SV ausgeführt, ist in  diesem Fall der Bürgermeister (oder ein von ihm benannter Beamter oder Angestellter der Gemeinde ) auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen automatisch Mitglied - somit verbleiben noch 7 Sitze zu besetzen.

 

Auch hier ist ein Bindungsbeschluss möglich

 

 

Die Sitzverteilung nach d`Hondt sieht wie folgt aus:

CDU     4

SPD     3

 

 

Aufsichtsrat

 

 

 

 

 

ordentliche Mitglieder

 

stellvertretende Mitglieder

 

1.

 

Bürgermeister

 

Techn. Beigeordneter

 

2.

 

 

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

4.

 

 

 

 

 

5.

 

 

 

 

 

6.

 

 

 

 

 

7.

 

 

 

 

 

8.