Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
"Der Rat der Stadt wählt in die
nachfolgend aufgeführten Gremien der Unternehmen und Einrichtungen, an denen
die Stadt beteiligt ist, oder schlägt zur Wahl vor (wie beigefügt).
1.
Aufsichtsrat Seniorenzentrum „Stadt Hilden“ GmbH
2.
Gesellschafterversammlung
und Aufsichtsrat Gemeinnützige
Jugendwerkstatt Hilden GmbH
3.
Aufsichtsrat Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Hilden GmbH
4.
Aufsichtsrat Stadtwerke Hilden GmbH
5.
Infrastrukturkommission der Infrastrukturentwicklungsgesellschaft mbH
6.
Aufsichtsrat Verkehrsgesellschaft mbH
Erläuterungen und Begründungen:
Nach § 113 Abs. 2 muss in allen Beiräten, Ausschüssen,
Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder
Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, ein vom Rat
bestellter Vertreter die Gemeinde vertreten. Sobald weitere Vertreter zu
benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter
der Gemeinde dazuzählen. Diese
Vertretungsregelung bezieht sich auf alle juristischen Personen oder Personenvereinigungen
des öffentlichen und privaten
Rechtes.
Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass der Bürgermeister sowohl Mitglied der Gesellschafterversammlung, als auch
Mitglied des Verwaltungsrates ist.
Die Zusammensetzung der
jeweiligen Organe ergibt sich aus den jeweiligen Gesellschaftsverträgen. Die Wahlen erfolgen wie bei der Besetzung gemeindlicher Ausschüsse nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Berücksichtigung der Höchstzahlen nach d´Hondt, sofern nur eine Bestellung oder ein Vorschlag erforderlich ist,
erfolgt die Wahl durch Mehrheitsentscheidung.
Sofern in den Gesellschaftsverträgen geregelt ist, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates durch die Gesellschafterversammlung
gewählt werden, kann ein
Bindungsbeschluss des Rates erfolgen, d.h., dass die Gesellschafterversammlung
bei der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder an den Beschluss(vorschlag) des
Rates gebunden ist.
Günter Scheib
Seniorenzentrum „Stadt
Hilden“ GmbH
Aufsichtsrat
Nach
§ 10 des Gesellschaftervertrages bilden die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschuss
die Gesellschafterversammlung.
Gemäß
§ 7 des Gesellschaftervertrages besteht der Aufsichtsrat aus 10 Mitgliedern,
wovon 9 vom Rat der Stadt gewählt werden. (Wie in den Erläuterungen und
Begründungen zur SV ausgeführt, ist in
diesem Fall der Bürgermeister (oder ein von ihm benannter Beamter oder
Angestellter der Gemeinde ) auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen automatisch
Mitglied). Weiter kann der Rat auch 9 Stellvertreter
wählen
Die
Sitzverteilung nach d`Hondt sieht wie folgt aus:
CDU 4
SPD 4
BA 1
Aufsichtsrat
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ordentliche Mitglieder |
stellvertretende Mitglieder |
1.
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Sozialdezernent |
1. Beigeordneter |
2.
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3.
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4.
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5.
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6.
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7.
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8.
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9.
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Gemeinnützige
Jugendwerkstatt Hilden GmbH
Aufsichtsrat
Gemäß
§ 12 des Gesellschaftervertrages besteht der Aufsichtsrat aus 10 Mitgliedern,
davon 9 ordentlichen und 9 stellvertretende Mitglieder, die von der
Gesellschafterversammlung gewählt werden. (Wie in den Erläuterungen und Begründungen
zur SV ausgeführt, ist in diesem Fall
der Bürgermeister (oder ein von ihm benannter Beamter oder Angestellter der Gemeinde
) auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen automatisch Mitglied).
Hier
ist ein Bindungsbeschluss möglich
Aufsichtsrat
Die
Sitzverteilung nach d`Hondt sieht wie folgt aus:
CDU 4
SPD 4
BA 1
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ordentliche Mitglieder |
stellvertretende Mitglieder |
1.
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Jugenddezernent |
Dezernent Allg. Verwaltungsangelegenheiten |
2.
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3.
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4.
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5.
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6.
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7.
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8.
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9.
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Gemeinnützige
Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH
Aufsichtsrat
Nach
§ 6 des Gesellschaftervertrages bilden die Mitglieder des Haupt- und
Finanzausschusses die Gesellschafterversammlung. Vorsitzender der
Gesellschafterversammlung ist der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses,
also der Bürgermeister.
Gemäß
§ 8 des Gesellschaftervertrages besteht der Aufsichtsrat aus vier Mitgliedern,
einer davon ist der Bürgermeister (s. Erläuterungen und Begründungen zur SV)
Die
Mitglieder werden vom Rat gewählt
Die
Sitzverteilung nach d`Hondt sieht wie folgt aus:
CDU 2
SPD 1
Aufsichtrat
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ordentliche Mitglieder |
stellvertretende Mitglieder |
1. |
Bürgermeister |
Zust. Beig. Für Wohnungswesen |
2. |
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3. |
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Stadtwerke Hilden GmbH
Aufsichtsrat
Nach
§ 5 Abs.1 des Gesellschaftsvertrages bilden die Mitglieder des Rates die
Gesellschafterversammlung.
Gemäß
§§ 7,8 des Gesellschaftervertrages
besteht der Aufsichtsrat aus dem
Bürgermeister und 11 ordentlichen und 11 stellvertretenden Mitgliedern, die
von der Gesellschafterversammlung gewählt werden.
Auch
hier ist ein Bindungsbeschluss möglich
Die Sitzverteilung nach d`Hondt sieht wie folgt aus:
CDU 5
SPD 5
BA 1
Aufsichtsrat
|
ordentliche Mitglieder |
stellvertretende Mitglieder |
1. |
Bürgermeister |
1. Beigeordneter |
2. |
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3. |
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4. |
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5. |
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6. |
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7. |
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8. |
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9. |
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10. |
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11. |
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12. |
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Infrastrukturentwicklungsgesellschaft
mbH
Infrastrukturkommission
Gemäß
§ 12 Gesellschaftervertrages besteht die
Infrastrukturkommission aus 12 Mitgliedern, davon 11 Mitglieder des Rates
Die
Kommission ist kein Organ im Sinne des § 113 Abs. 2 GO, insofern entfällt auch
die Verpflichtung, dass der Bürgermeister (oder ein von ihm benannter Beamter
oder Angestellter der Gemeinde ) automatisch Mitglied ist.
Betreut
wird die Kommission durch den 1. Beigeordneten.
Die Sitzverteilung nach d`Hondt sieht wie folgt aus:
CDU 5
SPD 5
BA 1
Verwaltungsrat
|
ordentliche Mitglieder |
stellvertretende Mitglieder |
1. |
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2. |
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3. |
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4. |
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5. |
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6. |
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7. |
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8. |
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9. |
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10. |
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11. |
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Verkehrsgesellschaft
Hilden GmbH
Aufsichtsrat
Nach
§ 11 Abs.1 des Gesellschaftsvertrages bildet der Aufsichtsrat der Stadtwerke
Hilden GmbH die Gesellschafterversammlung.
Gemäß
§ 8 des Gesellschaftervertrages besteht
der Aufsichtsrat aus 8 ordentlichen Mitgliedern, die durch den Rat gewählt
werden. Wie in den Erläuterungen und Begründungen zur SV ausgeführt, ist
in diesem Fall der Bürgermeister (oder
ein von ihm benannter Beamter oder Angestellter der Gemeinde ) auf Grund der
gesetzlichen Bestimmungen automatisch Mitglied - somit verbleiben noch 7 Sitze zu
besetzen.
Auch
hier ist ein Bindungsbeschluss möglich
Die
Sitzverteilung nach d`Hondt sieht wie folgt aus:
CDU 4
SPD 3
Aufsichtsrat
|
ordentliche Mitglieder |
stellvertretende Mitglieder |
1. |
Bürgermeister |
Techn. Beigeordneter |
2. |
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3. |
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4. |
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5. |
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6. |
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7. |
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8. |
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