Beschlussvorschlag für den
Rechnungsprüfungsausschuss:
Der
Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt aus dem Jahr 2010 wurde im
Rechnungsprüfungsausschuss ausführlich beraten. Der Rechnungsprüfungsausschuss
stimmt den Aussagen des Prüfberichts in Gänze / teilweise / gar nicht zu.
(Evtl.: Folgende
Auffassungen der GPA teilt der Rechnungsprüfungsausschuss nicht: )
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat nimmt den
Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt aus dem Jahr 2010 sowie die
Beratungsergebnisse des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis.
Erläuterungen
und Begründungen:
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat in der Zeit
von Februar bis Juli 2010 die überörtliche Prüfung gemäß § 105 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Rechtmäßigkeitsprüfung
und als Betrachtung der Wirtschaftlichkeit, Sachgerechtigkeit und Wirksamkeit
des Verwaltungshandelns - auch auf vergleichender Basis - durchgeführt. Das
Ergebnis der Prüfung ist in sechs Teilberichten vom 02.12.2010 festgehalten.
Zuvor waren am 15.11.2010 die wesentlichen Prüfungsergebnisse durch Mitglieder
des Prüfteams in Anwesenheit des Präsidenten der Gemeindeprüfungsanstalt, Herrn
Haßenkamp, im Rechnungsprüfungsausschuss präsentiert worden.
Gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW „legt der
Bürgermeister den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung
vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über den wesentlichen
Inhalt des Prüfungsberichts sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.“
Neben dem Prüfungsbericht liegen dieser
Sitzungsvorlage zur weiteren Information des Rechnungsprüfungsausschusses und
als Beratungsgrundlagen die Stellungnahmen der von den Aussagen des
Prüfungsberichtes betroffenen Ämter der Verwaltung bei. Die Stellungnahmen
verdeutlichen, dass die Verwaltung nicht in allen Fällen die Auffassungen der
Gemeindeprüfungsanstalt teilt. Inwieweit die Umsetzung der Prüfungsempfehlungen
und Feststellungen durch die Stadt Hilden dennoch obligatorisch ist, ist
gesetzlich nicht festgeschrieben. Allerdings erhält die Kommunalaufsicht immer
ein Exemplar des Berichts. Ob und wie die Kommunalaufsicht aufgrund eines
solchen Berichts tätig wird, unterliegt ihrer eigenen Beurteilung.
Da im Prüfungsbericht keine Frist für eine
Stellungnahme durch die Stadt Hilden an die Gemeindeprüfungsanstalt gemäß § 105
Abs. 6 GO NRW genannt ist, ist keine (weitere) Stellungnahme mehr erforderlich.
Die örtliche Rechnungsprüfung
(Rechnungsprüfungsamt) wird bei ihren eigenen Prüfungen die Prüfungsergebnisse
der GPA berücksichtigen. Eine formelle Überwachungspflicht durch die örtliche
Rechnungsprüfung ist allerdings nicht gegeben.
Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den von der GPA festgestellten Analysen und Handlungsempfehlungen sind nachfolgend abgeduckt.
gez. Thiele
Bürgermeister
Teilbericht Finanzen
Stellungnahme von
II/20 – Amt für
Finanzservice
Obwohl der Bericht zum Thema Finanzen sicherlich gut ist, erscheint es mir doch notwendig, einige Anmerkungen zu machen.
1.
Seite 15 Investitionsquote
Festgestellt wird, dass die Stadt Hilden eine niedrige Investitionsquote hat, die im interkommunalen Vergleich unterhalb des Mittelwertes liegt. Es wird dann die Empfehlung ausgesprochen, diese Quote zu analysieren und Ergebnisse für Steuerungsinformationszwecke zu nutzen.
Hierzu sollte ergänzend noch darauf hingewiesen werden, dass in den letzten Jahren einige Bauvorhaben durch die IGH durchgeführt und finanziert worden sind, so dass sowohl Zugänge als auch Abschreibungen nicht anfallen, sondern die Stadt Hilden im Ergebnishaushalt eine „Refinanzierung“ über Mieten vornimmt. Alleine für die Zukunft wird vor dem Hintergrund des Neubaues der Feuerwache und des Umbaues des Evangelischen Gemeindezentrums Schulstraße das Investitionsvolumen rückläufig sein mit der Folge, dass anstelle von Abschreibungen zusätzliche Mieten anfallen.
2. Seite 23 Infrastrukturvermögen
Dort wird die Feststellung getroffen, dass die Stadt Hilden erst im Zeitraum der langfristigen Finanzplanung einen erhöhten Investitionsbedarf für das Straßenvermögen haben dürfte. Inwieweit diese Aussage in der Zukunft ihre Berechtigung hat, vermag ich im Moment nicht festzustellen. Aktuell dürfte festzustellen sein, dass der Straßenzustand innerhalb des Stadtgebietes ausgesprochen gut ist.
Die harten Winter 2009/2010 sowie 2010/2011 haben gezeigt, dass die „Schlaglöcher“ in der Masse nicht vorhanden sind und daher auch nur geringe zusätzliche Unterhaltungsaufwendungen von Nöten waren. Im Jahre 2010 waren es rd. 70.000 €. Im Umkehrschluss könnte man auch sagen, dass in den zurückliegenden Jahren sehr viel investiert und auch die Straßenunterhaltung nicht vernachlässigt wurde, so dass das Straßenvermögen insgesamt gesehen in einem „guten Zustand“ ist.
Weiterhin werden nach der durchgeführten Erstbewertung des Straßenvermögens auf Grund des gewählten Verfahrens, der gewählten Abschreibungsdauer und der sich hieraus ergebenen Konsequenzen erst auf Dauer belastbare Zahlen vorliegen. Die nächsten Jahre werden zeigen, ob der eingeschlagene Weg zutreffend und die Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen ausreichend sind, um das städtische Straßenvermögen in einem guten Zustand vorzuhalten.
3. Verbindlichkeiten
Gem. den Seiten 34 und 35 betragen die Verbindlichkeiten je Einwohner im Jahre 2008 1.413 €. Ursächlich für diese „relativ hohe Zahl“ sind die Verbindlichkeiten der Mehrheitsbeteiligungen. Betrachtet man die einzelnen Bilanzpositionen, so ist diese Aussage sicherlich zutreffend. Allerdings darf ein wesentlicher Aspekt nicht außen vor bleiben, der sich auf Grund der Teilprivatisierung der Stadtwerke Hilden GmbH ergeben hat. Für den fast hälftigen Anteil hat die Stadt Hilden Holding GmbH einen hohen Betrag bekommen. Unter Berücksichtigung der gezahlten Aufwendungen beträgt die Höhe des sogenannten „Bürgersparbuches“ rd. 44,5 Mio. €. Um die steuerlichen Belastungen auf ein Minimum zu beschränken und um insbesondere keine Grunderwerbsteuer zahlen zu müssen, haben seinerzeit der Rat der Stadt Hilden und die Gesellschafterversammlungen beschlossen, dass das Geld bei der Stadt Hilden Holding GmbH verbleibt.
Es wäre unwirtschaftlich, diesen Betrag zu nehmen und an die Stadt Hilden auszuschütten, weil hierfür rd. 16 % Steuern zu zahlen wären. Mit einem Schlage wäre die Stadt Hilden (Kernhaushalt) dann nicht nur schuldenfrei, sondern hätte einen zusätzlichen Betrag zur Verfügung, um Investitionen tätigen zu können. Die Gesamtverbindlichkeiten sinken dann auf 34,5 Mio. €. Die Verbindlichkeiten je Einwohner betragen dann nur noch rd. 617 € gegenüber den im Bericht genannten 1.413 €.
4. Gesamtabschluss
Hinsichtlich dieses Themas ist die Verwaltung sicherlich auf einem sehr guten Weg. Die ausgesprochene Empfehlung, die einzelnen Schritte zu dokumentieren, wird erfüllt, weil in den zurückliegenden Wochen und Monaten die gesamten einzelnen Arbeitsschritte festgehalten und mit dem Rechnungsprüfungsamt abgesprochen wurden. Ebenfalls ist die Richtlinie für den Gesamtabschluss in Arbeit, so dass in Kürze mit der Eröffnungsbilanz gerechnet werden kann.
Teilbericht Jugend
Stellungnahme von
III/51 – Amt für Jugend, Schule und Sport
Generelle
Stellungnahme
Insgesamt fällt auf, dass negative bzw. zu
verbessernde Aspekte sehr deutlich und dezidiert beschrieben werden. Dies ist
grundsätzlich nicht zu kritisieren. Gleichwohl müssten dann auch positive
Aspekte eindeutig positiv beschrieben werden. Dies ist jedoch durchgängig nicht
der Fall. In der Regel wird, wenn überhaupt, nur der Terminus „gut“ verwandt, z.B.
in Bezug auf die präventive Arbeit (S. 5) oder in Bezug auf den Kinderschutz
(S. 58).
Sowohl die präventive Arbeit/Vernetzung als
auch das Verfahren Kinderschutz sind meines Erachtens als sehr gut zu bewerten
und müssten so auch dargestellt werden. Andernfalls entsteht der Eindruck, die
Aufgabenwahrnehmung sei lediglich durchschnittlich und habe weit überwiegend
Optimierungspotential.
Dieser Aspekt wurde auch mit der GPA
erörtert. Inhaltlich wurde der vorgebrachten Argumentation gefolgt, allerdings
wurde darauf verwiesen, dass die eher defizitorientierte Formulierung generelle
Praxis sei und daher keine Änderungen möglich wären.
Kommentierung
einzelner Prüfbereiche:
Organisation
und Steuerung
Die Empfehlung der GPA zur Weiterentwicklung
des Controllings wurde aufgenommen und soll im Laufe des Jahres 2011 in ein
Steuerungskonzept überführt werden.
Hilfen
zur Erziehung
1. Ergebnisverbesserung / Einsparpotential
Die GPA sieht insbesondere Einsparpotential
bei den Hilfen zur Erziehung durch Maßnahmen einer optimierten Leistungs- und
Zugangssteuerung und einer Qualitätssicherung sowie Qualitätsentwicklung der
Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII mit einer stärkeren Ausprägung prozess-
und ergebnisqualitativer Standards (Fallrevision, Reintegration) vor allem im
stationären Bereich.
Hierzu ist anzumerken, dass die Leistung-
und Zugangssteuerung im Bereich HzE, wie in den Standards definiert, bereits
stark ausgeprägt ist.
Hilfebedarfe sind entsprechend eines vorgegebenen
Rasters umfassend im Vorfeld zu prüfen (Checkliste). Zur Analyse eines
Hilfebedarfs stehen kollegiale Beratung, Supervision und Beratung durch Leitung
Prozess begleitend zur Verfügung. Die Entscheidung über eine Hilfe zur Erziehung
erfolgt, nach Beratung im Fachteam, durch die Sachgebietsleitung. Bei
stationären Hilfen ist zusätzlich die Genehmigung der Amtsleitung erforderlich.
Dieses mehrstufige Entscheidungsverfahren wird ergänzt durch konsequente formale
Kontrollen im Hinblick auf die HzE-Anträge und die örtliche Zuständigkeit.
Auch die von der GPA durchgehend postulierte
These, dass ein Ausbau der ambulanten und präventiven Angebote einen quasi
automatischen Rückgang der stationären Hilfen bewirkt, konnte, so weisen
mehrere Studien nach, so nicht eingelöst werden (vgl. u. a. Bürger, Ulrich
2004)
Die Steuerung im Bereich der stationären
Hilfen umfasst folgende Schritte:
1.
Beratung aller (potentiellen) stationären Fälle im sogenannten
Intensivteam (ASD, PKD, Leitung SD, i. d. R. AL). Hier Prüfung aller
alternativen Hilfeformen.
2.
Genehmigung aller stationären Hilfen durch die AL.
3.
Bei jeder Entscheidung über eine Hilfe zur
Erziehung wird geprüft, inwieweit eine Rückführung perspektivisch möglich
erscheint und diese unterstützt werden kann. Entsprechende Zielsetzungen werden
festgelegt und in der Hilfeplanung fortgeschrieben.
4.
Wenn möglich ortsnahe Unterbringung zum Erhalt der
Eltern-Kind-Beziehung, sofern Rückkehroption besteht.
5.
Erstes HPG nach 3 Monaten (Prüfung ob
Unterbringung, Einrichtung und vereinbarte Ziele passgenau sind).
6.
Genehmigung jedes HPG’s durch den Leiter SD mit
Vorlage der Akte – hier auch immer Prüfung der Reintegrationsoption.
7.
Bei ausreichenden familiären Ressourcen werden
Einrichtungen mit entsprechenden Familien- und Rückführungskonzepten belegt
oder ein auf den Einzelfall abgestimmtes Konzept entwickelt (z.B. Fortführung
der Flex begleitend zur Unterbringung mit dem Ziel der Rückführung).
Auch diese Standards wurden vom JHA am
19.11.2009 verabschiedet.
Die Ausführungen des Berichtes suggerieren,
dass sich Kinder und Jugendliche in Heimeinrichtungen befinden, die keiner
stationären Unterbringung bedürfen. Dies wäre jedoch sowohl fiskalisch als insbesondere
aus pädagogischer Sicht in keiner Weise zu vertreten
Eine in 2009 vorgenommene Fallrevision
ergab, dass nicht ein Kind/Jugendlicher in einer Heimunterbringung war, wo dies
nicht pädagogisch zwingend geboten war.
Das Amt für Jugend, Schule und Sport ist
konsequent um eine pädagogisch wirksame und wirtschaftlich angemessene
Steuerung im Bereich der Hilfen zur Erziehung bemüht. Handlungsansätze werden
kritisch hinterfragt und ggf. modifiziert oder ergänzt. Neue Konzepte, die
aktuelle Entwicklungen aufnehmen, werden entwickelt und implementiert. Prämisse
ist jedoch in jedem Fall, wie auch in den Standards formuliert und
festgeschrieben, Eltern und Kindern die notwendige und geeignete Hilfe zu
kommen zu lassen.
Das von der GPA formulierte Einsparpotential
ist vor dem Hintergrund der bereits praktizierten Maßnahmen als unrealistisch
zu bewerten. Es könnte, nach heutigem Stand, lediglich durch eine äußerst
restriktive Zugangssteuerung (partiell) erreicht werden. Dies würde jedoch eine
deutliche Reduktion der politisch verabschiedeten Standards erfordern und zu
massiven Leistungseinbußen für die Hilfeempfänger führen.
Die von der GPA befürwortete Überprüfung
einer ausreichenden Personalisierung der Aufgaben der Fachkräfte und der
Verfahrensstandards wird befürwortet. Abzuwarten bleibt, ob dies Teil der
verwaltungsweiten Organisationsuntersuchung sein wird. Sofern dies nicht der
Fall ist, sollte in 2012 ein externer Gutachter mit der Überprüfung beauftragt
werden. Bei einer solch fachlich fundierten Untersuchung könnten auch konkrete
Vorgehensschritte zur weiteren Optimierung der Steuerung und Leistung im
Bereich der Hilfen zu Erziehung identifiziert werden.
Für zusätzliche Aufgaben im Bereich der Qualitätsentwicklung
und -sicherung ist zwingend ein weiterer Stellenanteil erforderlich. Die
zuständige Sachgebietsleitung ist an ihrer Auslastungsgrenze. Die von der GPA
benannte (vorübergehende) zusätzliche Personalausstattung im Bereich der
Leitung von 0,759 Stellen wird als absolut notwendig erachtet und sollte
zeitnah eingerichtet werden.
2. Prävention
Familientherapeutische
Angebote werden von der GPA als wirksame präventive Leistung bewertet. Diese
Auffassung teilt das Fachamt. Leider können in der Psychologischen
Beratungsstelle weder für den ASD noch für Beratungssuchende
familientherapeutische Angebote erbracht werden, da für diese längerfristigen
Maßnahmen keine Personalkapazitäten zur Verfügung stehen. Auch die in der
Empfehlung benannten weiteren Angebote im Bereich der Erziehungsberatungsstelle
können bei der derzeitigen Personalausstattung nur bedingt geleistet werden und
würden in jedem Falle zu einer spürbaren Verlängerung der Wartezeit bei den
Ratsuchenden führen.
Personal
Beistandschaften:
Für den Bereich
der Beistandschaften benennt die GPA einen Überhang von 1,19 Stellen bzw. von
1,22 Stellen (in 2009). Der hier zu Grunde liegende Richtwert weist aus, dass 1
Fachkraft 364 Beistandschaften pro Jahr führen sollte.
Der hier
angeführte Richtwert korrespondiert in keiner Weise mit den fachlichen
Richtwerten des zuständigen Landesjugendamtes. Im Leistungsprofil des
Beistandes (01/2009) gibt das Landesjugendamt Rheinland für die Personalbemessung
eine Fallzahl von 100 Beistandschaftsakten für 50 % der Sachbearbeitungstätigkeit
einer Vollzeitstelle an. Die verbleibenden 50 % sind durch ausführliche
Beratungstätigkeit auszufüllen. Darüber hinausgehende Beurkundungen,
Buchhaltungsaufgaben, Führung von Amtsvormundschaften usw. sind in dieser
Bemessung nicht enthalten, müssen jedoch auch wahrgenommen werden. Es bleibt
unklar, auch nach Nachfrage bei der GPA, wie eine qualitativ gute und zeitnahe
Bearbeitung und Beratung bei der Führung von 364 Beistandschaften gelingen
soll.
Auf Nachfrage des
Fachamtes beim Landesjugendamt Rheinland wurde mitgeteilt, dass sich bereits
eine Reihe von Jugendämtern bezüglich der unverständlichen Bemessung der GPA gemeldet
hätte. Das LJA gab an, die GPA diesbezüglich kontaktieren zu wollen, um eine
Anpassung an realistische qualitative Standards zu erreichen.
Kinderschutz
Der Allgemeine Soziale Dienst erfüllt alle
Mindestanforderungen der GPA an den Schutzauftrag nach § 8a bzw. hat in vielen
Bereichen noch deutlich höhere Standards. Als nicht erfüllt wurde von der GPA
die fehlende differenzierte Einschätzung beim Hausbesuch mit Hilfe eines
standardisierten Dokumentes (Checkliste) bewertet.
Bereits im Juli 2005 wurde der Stuttgarter
Kinderschutzbogen im Rahmen des Kinderschutzverfahrens verbindlich eingeführt.
Die Praxiserfahrungen zeigten, dass der Bogen nur bedingt praxistauglich ist,
da er bei hohem Arbeits- und Entscheidungsdruck viel Zeit erfordert und nur in
wenigen Fällen zu zusätzlichem Erkenntnisgewinn führt. Nach 2 ½ Jahren
Praxiserfahrungen wurde das Kinderschutzverfahren dahingehend abgeändert, dass
der Kinderschutzbogen nur selektiv eingesetzt wird. Entwickelt wurde ein neues
multiperspektivisches Verfahren, das standardmäßig einen Hausbesuch am Tag der
Meldung, ein Gespräch mit den Kindern und Rückfragen beim Kinderarzt, Kindertagesstätte,
Ogata und Schule vorsieht. Das Verfahren folgt dem Vier-Augen-Prinzip (Kontrolle
der Meldung durch zwei Fachkräfte) und dem Zwei-Ebenen-Prinzip (Rücksprache und
Fortschreibung des Schutzkonzeptes mit Leitung).
Im Rahmen einer Arbeitsgruppe wird zurzeit
das Formularwesen im Rahmen der Fallanamnese optimiert. In diesem Zusammenhang
wird der Einsatz von Risikobewertungsbögen erneut diskutiert werden.
Dokumentationsstandards
Die GPA bemängelt in mehreren Bereichen die
Qualität der Dokumentation. Die benannten Kritikpunkte treffen nicht alle zu,
sind zum Teil aber berechtigt. In den vergangenen Jahren konnte die Qualität
der Dokumentation nur unzureichend umgesetzt und entwickelt werden.
Ausschlaggebend hierfür war ein starker
Fallanstieg im Bereich Kinderschutz und Hilfen zur Erziehung in Folge des in
2005 eingeführten § 8a SGB VIII und den breit in der Öffentlichkeit diskutierten
Fällen von vernachlässigten und misshandelten Kindern. Die Gesamtfallzahl der
Hilfen zur Erziehung stieg von 186 Fällen in 2003 auf 260 Fälle in 2006 (+
39,78%) und stieg bis 2010 weiter auf 394 Fälle (+111,83%) an.
Im Rahmen der Personalbemessung durch die
ORGA in 2004 wurde noch eine HzE-Falllast von 35 Fällen pro Vollzeitkraft festgestellt.
Zum Ausgleich eines erwarteten, demographisch bedingten Fallanstiegs wurde die
Personalstärke befristet um 0,5 VK erhöht. Ausgehend von der Bemessungsgrundlage
der Orga verschlechterte sich im Laufe der Jahre, trotz zusätzlichem Personal,
die Arbeitssituation im ASD. Die Falllast stieg von 34,96 Fällen in 2004 auf
45,45 Fällen in 2006 und lag in 2010 bei 50,13 Fällen pro Vollzeitkraft.
Dieser Fallanstieg entspricht einer Arbeitsverdichtung seit 2004, trotz
des zusätzlichen Personals, von 43.39% im ASD. Hinzu kommen neue Aufgaben und
gestiegene Verfahrensstandards im Bereich Kinderschutz und Steuerung, so dass
insgesamt eine Arbeitsverdichtung von deutlich über 50 % vorliegt. Zusätzlich
erschwert wurde die Aufrechterhaltung eines geregelten Dienstbetriebes im ASD
durch immer wiederkehrende Personalengpässe.
Durch das Haupt- und Personalamt wurde 2008 eine personelle Unterdeckung von 1,5 VK im ASD bestätigt. Diese Stellen konnten erst im April bzw. Juli 2009 besetzt werden. Zwei Vollzeitkräfte im ASD fielen ab März bzw. April 2009 langfristig aus. Es folgte im Sommer 2009 der Streik. Im Herbst fielen erneut mehrere Mitarbeiter länger wegen Erkrankung aus. Im Januar und Februar 2009 fehlten hierdurch durchgehend 1,5 VK, von März bis Juni 2009 fast durchgehend 2,5 VK im Bereich des ASDs (= 29% der Stellen ASD). In den Monaten des Streiks sank die zur Verfügung stehende Anzahl der Fachkräfte zeitweise auf nur noch 38% des Personalbestandes. Die gravierenden Ausfälle hatten erhebliche Bearbeitungslücken und -rückstände zur Folge. Die volle Personalbesetzung wurde erst mit der Einstellung von Frau Weiduschadt im Februar 2010 erreicht. Erst zum 01.02.2010 konnte über eine Bezirksverkleinerung die 2008 beantragte Entlastung für die Fachkräfte wirksam werden.
Teilbericht Gebäudewirtschaft
Stellungnahme von
I/26 – Amt für Gebäudewirtschaft
Zu den das Amt für Gebäudewirtschaft
betreffenden Bereichen wird wie folgt Stellung genommen:
I. Organisation
und Steuerung:
1. Outsourcing
von Aufgabenbereichen:
Die Gemeindeprüfungsanstalt
stellt in ihrem Bericht fest, dass sich in einigen Aufgabenbereichen wie
beispielweise bei Schreinerarbeiten das Outsourcen der Leistungserbringung
häufig wirtschaftlicher gestaltet.
Durch die Organisationsabteilung fand im
Herbst 2010 eine Wirtschaftlichkeitsprüfung der Schreinerei statt. Als Folge
der Organisationsuntersuchung wurde an einer weiteren Vollzeitstelle der
Schreiner ein kw-Vermerk angebracht. Zur Umsetzung wird angestrebt, nach
Ausscheiden des Hausmeisters im Rathaus einen der Schreiner als Hausmeister
einzusetzen und somit den angebrachten Stellenvermerk zu realisieren. Des
Weiteren werden die verbleibenden Mitarbeiter in der Schreinerei die
Hausmeister im Rathaus und Bürgerhaus in Urlaubs- und Krankheitszeiten vertreten.
Größere Schreinerarbeiten werden sodann verstärkt extern in Auftrag gegeben.
II. Bewirtschaftung:
1. Versorgungsmedien:
Zur Aufarbeitung der Defizite im Bereich der
Versorgungsmedien unter Beachtung der Handlungsempfehlungen der GPA wird eine
teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterin seit Oktober vergangenen Jahres eingesetzt.
Sie untersucht systematisch jedes Gebäude auf Ursachen und Hinweise für hohe
Verbrauchsdaten, auf Einflussgrößen für die hohen Energiekennzahlen und
Optimierungsmöglichkeiten der Kostenverteilung auf die Nutzer. Des Weiteren
baut sie eine verbesserte Energiedatenbank zur Ermittlung und Auswertung der
Verbräuche auf.
Die ersten Ergebnisse werden im Folgenden
dargestellt:
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat die Strom-, Gas- und Wasserverbrauche von städtischen Schul- und Sportgebäuden – beim Wasserverbrauch auch den des Rathauses - für die Jahre 2007, 2008 und 2009 analysiert und bewertet. Dies erfolgte anhand von gebildeten Kennwerten, d. h. der Energieverbrauch wurde zur Bruttogrundfläche des Gebäudes in Relation gesetzt. Außerdem wurde der finanzielle Aufwand untersucht.
Aus den gebildeten Kennwerten für das Jahr 2008 wurde seitens der Prüfbehörde ein Mittelwert gebildet, der mit den entsprechenden Mittelwerten von weiteren 20 (bzw. 16 bei Wärme) untersuchten Kommunen verglichen wurde. Des Weiteren gibt die Gemeindeprüfungsanstalt einen sog. Benchmark an. Dieser wird durch die Prüfbehörde als Wert definiert, der sich im unteren Bereich aller langjährig ermittelten Kennwerte befindet.
Im Prüfbericht wurden diejenigen städtischen Gebäude aufgelistet, die über dem Mittelwert und dem Benchmark liegen. Hier scheint es somit offenkundig Energieeinsparpotentiale zu geben, die es zu prüfen und zu nutzen gilt. Das Amt für Gebäudewirtschaft arbeitet nun systematisch daran, die Energiebedarfssituation zu optimieren.
Dass entsprechender Handlungsbedarf vorhanden ist, wurde auch bereits anhand der CO2-Studie im Auftrag der Stadtwerke Hilden GmbH deutlich. Der Untersuchungsbericht wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz vom 22.02.2010 vorgestellt. Das Amt für Gebäudewirtschaft hat die von der Gemeindeprüfungsanstalt ermittelten Kennwerte zunächst dahingehend überprüft, ob die richtigen Grundlagen zur Kennwertermittlung herangezogen worden sind. Dabei wurde Folgendes festgestellt:
- Der Hauptwasserzähler der Theodor-Heuss-Schule erfasst auch den Wasserverbrauch anderer Objekte, die nicht der Schule zuzuordnen sind. Es wurde jedoch lediglich die Bruttogrundfläche (BGF) der Hauptschule bei der Berechnung des Kennwertes berücksichtigt. Legt man nun die weiteren Flächen zur Kennwertberechnung zugrunde, ergibt sich ein Ergebnis unter dem Mittelwert (144 L/m³) von 119,41 anstatt nach GPA-Angaben von 177 Liter je m³ im Jahr 2008!
- Bei der Sporthalle Weidenweg 21 wurde zwar der Strom- und Wasserverbrauch des gesamten Gebäudes, also inklusive Jugendtreff, berücksichtigt, jedoch nur die Bruttogrundfläche des Sporthallenteils ins Verhältnis gesetzt. Berücksichtigt man die gesamte BGF ergeben sich für den Gasverbrauch Werte nahe an dem Benchmark. Der angegebene Benchmark liegt bei 90,00, der entsprechende Kennwert für das Jahr 2008 bei 86,83 kwh je m² BGF.
Der
Stromverbrauch ist allerdings auch bei dieser Berechnung noch zu hoch. Daher
wurde bereits die Schaltung der
Beleuchtung optimiert. Des Weiteren werden
nun Zeitschaltuhren für verschiedene Ansprüche (z.B. Reinigungsbeleuchtung)
eingebaut. Es wird untersucht, ob der Lampenschirm optimiert werden kann, damit
eine höhere Lichtausbeute erzielt wird. Sofern das Licht durch einen
Bewegungsmelder eingeschaltet ist, bleibt dieses in einigen Teilbereichen jetzt
nicht mehr 30 Minuten an.
- Für
die GGS Schulstraße 40-42 kann noch nicht nachvollzogen werden, wie die
Prüfungsanstalt die Kennwerte ermittelt hat. So gibt die
Gemeindeprüfungsanstalt für 2008 einen errechneten Wert von 140,81kwh je m² BGF
für Wärme und einen Wert von 161 Liter je m³ BGF für den Wasserverbrauch an.
Nach verwaltungsseitiger Prüfung ergibt sich für 2008 ein Kennwert für den
Wasserverbrauch von 116,89 L/m³ BGF und für den Wärmebedarf von 110,08 kwh/ m²
BGF!
Das Rechnungsergebnis von Gas- und Wasserverbrauch im Verhältnis zur BGF liegt beim Gasverbrauch unter dem zugrunde gelegten Mittelwert (144 L) und beim Wasserverbrauch nahe dem sog. Benchmark (108 L).
- Bei der Wilhelm-Busch-Grundschule, Richrather Str. 134, wurde die BGF des neu erstellten Anbaus für die offene Ganztagsschule nicht in die Berechnung einbezogen. Mit der aktualisierten BGF liegt der Kennwert für Wärmeenergie für 2008 bei 113,98; das ist nahe am gebildeten Mittelwert. Beim Stromverbrauch liegt der Kennwert für 2008 sogar bei 15,78; das ist sogar unter dem Mittelwert.
Hier wird deutlich, dass die aufgelisteten Gebäude zumindest teilweise eine durchaus gute Energieeffizienz aufweisen!
Außerdem werden durch das Amt für Gebäudewirtschaft diejenigen Gebäude, die im interkommunalen Vergleich deutlich überdurchschnittliche Kennzahlenergebnisse aufweisen, dahingehend untersucht, ob energetische Sanierungsmaßnahmen geplant werden sollten, sofern diese nicht bereits schon für die kommenden Jahre in der Gebäudeunterhaltungsplanung enthalten sind. Sowohl die technische Ausstattung, wie Heizung, Licht, als auch die Gebäudehülle - Fenster, Dachisolierung etc. - werden hinterfragt. Es wird geprüft, welche Einflussgrößen für die hohen Energiekennzahlen in den einzelnen Objekten vorliegen.
Zu beachten ist allerdings, dass sich die durch die Prüfungsanstalt dargestellte Situation weiter relativiert, wenn man die energetischen Baumaßnahmen an den in Rede stehenden Gebäuden in den Jahren 2009 und 2010 berücksichtigt. Im Folgenden sind diese Maßnahmen aufgeführt:
- GGS Walter Wiederhold:
Teilerneuerung der Beleuchtung; Fenster- und Dachsanierung.
- GGS Wilhelm-Busch, Richrather Straße:
Verstärkung der Dachdämmung; Beleuchtungserneuerung im Anbau.
- Sporthalle GGS Zur Verlach:
Beleuchtungserneuerung in der Halle und den Umkleiden.
- Sporthalle Furtwängler Straße:
Erneuerung der Kesselanlage; Einbau einer Deckenstrahlheizung, Ausbau der verbrauchsintensiven Lüftung. Hier hat die Gemeindeprüfungsanstalt bereits aufgeführt, dass sich der Verbrauch bei der Sporthalle durch den Einbau der neuen Heizungsanlage inzwischen deutlich reduziert hat.
- Gesamtkomplex HGH:
Nachdämmung des Daches im Hauptgebäude; Wärmedämmfassade und Einbau neuer Fenster an der Südseite, der Nordseite und im naturwissenschaftlichen Trakt; Sanierung der Kesselanlage des Hausmeisterhauses.
- Wilhelm-Fabry-Realschule:
Erneuerung der Fenster und Türen im Atrium und im Bereich der Pausenhalle.
Für die Jahre 2012 ff. sind nach derzeitigem Stand folgende Maßnahmen für die untersuchten Gebäude vorgesehen, durch die weitere Energieeinsparung zu erwarten ist:
- GGS Walter Wiederhold:
Erneuerung der Kesselanlage (2013); Beleuchtungserneuerung (2012/2014)
- GGS Wilhelm-Busch Richrather Straße:
Sanierung der Akustikdecken incl. Beleuchtung (2012); Erneuerung der Kesselanlage (2013); Fenstererneuerung im Altbau (2013).
- Fabry-Realschule:
Erneuerung der Kesselanlage in beiden Gebäuden (2012); Installation einer Photovoltaikanlage bei Haus Nr. 20/26 (2014)
- Alte Sporthalle
Am Holterhöfchen (Fabry):
Flachdachsanierung (2012); Fassadensanierung (2014)
- Gesamtkomplex HGH:
III. Bauabschnitt der energetischen Sanierung, d.h. Wärmedämmung, neue Fenster und neue Heizkörper im Bereich des Innenhofes
Leider erforderte die angespannte Haushaltssituation auch hier Sparmaßnahmen, so dass ursprünglich geplante energetische Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen auf Folgejahre verschoben werden mussten. So sind auch die Vorhaben für die Jahre 2012 ff. nur geplant und noch nicht haushaltspolitisch beschlossen. Auch für das Haushaltsjahr 2011 stehen derzeit erforderliche Entscheidungen der Politik noch aus.
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat richtigerweise dargestellt, dass sowohl die vorhandenen Grundlagen für die Verbrauchserfassung der einzelnen Gebäude als auch die Datentransparenz und Auswertung der Energieverbrauche zu verbessern seien. Daher arbeitet das Amt für Gebäudewirtschaft nun systematisch daran, die Zählerstruktur jedes städtischen Objektes bzw. jedes Gebäudekomplexes aufzunehmen. Hierzu wird derzeit eine neue Energiedatenbank aufgebaut, in der man nun auch - entgegen der vorherigen Situation - die Abhängigkeiten der einzelnen Zähler untereinander schnell erkennen kann. Es ist dann für jede Gebäudeadresse ersichtlich, wie viele Zähler - unterteilt in Haupt- und Zwischenzähler - vorhanden sind, an welchem Standort sie sich befinden, welcher Zwischenzähler auf welchen Hauptzähler läuft und vor allem, welches Gebäude/ bzw. Gebäudeteil erfasst wird. Außerdem wird nun auf einen Blick die Verbrauchsabweichung zum vorherigen Quartal und zum Vorjahr erkennbar.
Durch diese Analyse wird dann auch deutlich, für welches Gebäude es sinnvoll und technisch möglich wäre, einen Zwischenzähler einzubauen, um die Daten nutzerspezifisch zu ermitteln. Optimal ist es, wenn die Verbrauchsdaten einem Gebäude und einem Nutzer eindeutig zugeordnet werden können, d.h. für die Schule und die danebenliegende Sporthalle können die Verbrauchsdaten separat ermittelt werden; für zwei Schulen in einem Gebäude kann ermittelt werden, welche der beiden Schulen welchen Verbrauch verursacht. Dies ist leider nicht immer der Fall. Teilweise sieht es leider so aus, dass beispielsweise der Gasverbrauch des Schulgebäudes und der Sporthalle auf einen Zähler laufen. So kann dann gar nicht ausgewertet werden, ob in dem Gebäude der Sportler oder dem der Schüler eine ggf. schlechte Energiebilanz verursacht wird.
Eine besondere Problematik liegt bei den Sporthallen vor. Da die Gebäude sowohl von den Schulen als auch von den Vereinen genutzt werden, ist der Energieverbrauch nicht nutzerspezifisch zuzurechnen. Das Amt für Gebäudewirtschaft wird sich mit dieser Thematik noch auseinandersetzen. Eine Prüfung und Feststellung der Verbrauche der außerschulischen Nutzer ist nur durch Ablesung der Zählerstände vor und nach der Nutzung durch Vereine u. a. über einen bestimmten Zeitraum hinweg möglich. Dies erfordert jedoch einen erheblichen zeitlichen und personellen Aufwand, der auch bei einem Zeitraum von nur 4 Wochen nicht ohne Weiteres mit dem derzeit vorhandenen Personal zu bewerkstelligen ist.
Der Strom-, Wärme- und Wasserverbrauch ist allerdings nicht nur von technischen Maßnahmen oder der Gebäudesubstanz abhängig. Ein entscheidender Faktor ist auch das Verhalten der Gebäudenutzer. Die Gemeindeprüfungsanstalt gibt die Handlungsempfehlung dazu, gezielte Maßnahmen zur Einflussnahme auf das Nutzerverhalten einzusetzen, wie z.B. stärkere Beteiligung der Vereine an den Nebenkosten für die Hallennutzung.
2. Hausmeisterdienste:
Die Gemeindeprüfungsanstalt stellte zu dem
Prüfbereich des Schulhausmeisterdienstes fest, dass ein Stellenüberhang bei den
städtischen Schulhausmeistern nach den von der GPA zu Grunde gelegten Kriterien
vorhanden ist. Die GPA geht von einer zu betreuenden Reinigungsfläche von 7500
m² pro Hausmeister aus. Basis für die Ermittlung der zu betreuenden Fläche ist
ein Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)
aus dem Jahre 1986.
Zwischenzeitlich liegt ein aktueller
KGSt-Bericht aus dem Jahr 2010 vor, der sich mit dem Einsatz von Schulhausmeistern
beschäftigt. Nach diesem Bericht hat ein Schulhausmeister bei einer
39-Stundenwoche 10.000 m² Bruttogrundfläche ohne Berücksichtigung von örtlichen
Gegebenheiten zu betreuen. Örtliche Besonderheiten sind beispielsweise der
schulische Ganztagsbetrieb, offene Schulhöfe, Ausgabe von Schulmilch. Grundlage
für die Ermittlung der zu betreuenden Fläche durch Hausmeister ist nicht mehr
die Reinigungs-, sondern nunmehr die Bruttogrundfläche, die im Durchschnitt um
30 % höher ist als die Reinigungsfläche.
Das Amt für Gebäudewirtschaft hat anlässlich
-
von
ohnehin anstehenden Personalveränderungen im Hausmeisterbereich,
- des Abbaus von Überstunden der Schulhausmeister,
- der erforderlichen Durchführung von Sicherheitskontrollen/ Schließdiensten in den Abendstunden,
- des Ausbaus des Winterdienstes und
- der Einführung eines Schließdienstes auf Schulhöfen und Kleinspielfeldern
ein Hausmeisterkonzept einschließlich eines Aufgabenkataloges unter Berücksichtigung der Maßstäbe des neuen KGSt-Berichtes entwickelt. Dieses Konzept wurde im Zeitraum der Prüfung erst entwickelt und fand daher bei der Prüfungstätigkeit der Gemeindeprüfungsanstalt noch keine Berücksichtigung; es befindet sich derzeit in der verwaltungsinternen Prüfung.
Es ist beabsichtigt, den Personalausschuss im Herbst 2011 über die Auswirkungen der Umsetzung des Konzeptes zu informieren.
Stellungnahme des
Beigeordneten für
Jugend, Schule, Sport, Kultur und Soziales
Flächenmanagement Schulen und Turnhallen, Seite 50 – 69 des
Prüfberichtes
Die Gemeindeprüfungsanstalt bewertet den Flächenverbrauch im
Schulbereich ausschließlich auf der Grundlage einer einzigen Kennzahl. Diese
richtet sich an der Bruttogrundfläche (BGF) in m² pro Schüler aus.
Die in diesem Prüfbereich von der GPA angewandte Methodik ist unzureichend
und nicht aussagekräftig. Es werden unrealistische Erwartungen hinsichtlich der
Umsetzung des aufgezeigten Einsparpotentials erweckt. Der in diesem
Zusammenhang vorgetragenen Kritik der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen
Spitzenverbände ist ausdrücklich zuzustimmen.
Eine Immobilienstrategie im Schulbereich setzt eine fachlich
qualifizierte und sehr differenzierte Betrachtung voraus, die jeden
Schulstandort individuell bewertet und in eine konkrete Schulentwicklungsplanung
integriert. In diesem Bereich eine Bewertung der Wirtschaftlichkeit durch die
Verwendung des Umrechnungsschlüssels „Bruttogrundfläche pro Schüler“ zu betrachten,
geht an der gesetzlichen Aufgabe des Schulträgers, für eine zukunftsorientierte
Weiterentwicklung der Schule Verantwortung zu tragen, völlig vorbei.
Bildungspolitische und schulfachliche Gesichtspunkte, die zur Leistungsqualität
beitragen, können so nicht berücksichtigt werden.
Die von der GPA für jede Schulform entwickelten Benchmarks sind nicht
nachvollziehbar und berücksichtigen in vielen Bereichen nicht die
Raumprogramme, die per Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
vom 19.10.1995 „Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen“ als
Orientierung vorgegeben worden sind. Es ist sogar so, dass mit den von der GPA
festgelegten Benchmarks diese Raumprogramme definitiv nicht erreicht werden
können.
Beispiel:
-
Die Benchmarks der GPA setzen Klassengrößen von 60
m² an. Diese ergeben sich durch eine Orientierung am Klassenfrequenzrichtwert
von 24 Schülern und dem festgelegten Flächenfaktor von 2,5 m². Notwendig ist
es, den Klassenfrequenzhöchstwert (30) anzuwenden, was zu Klassengrößen von 70
m² führen würde.
-
Die Bruttogrundfläche (BGF) wird aus der
Nutzfläche, technischer Funktionsfläche, Verkehrsfläche und Konstruktionsfläche
gebildet. Die GPA setzt einen Umrechnungsfaktor von 0,67 an, der die Flächen
des Raumprogramms auf die Bruttogrundfläche hochrechnen soll. Dieser Umrechnungsfaktor
reicht nicht aus. So umfasst die reine Sportfläche einer Einfach-Turnhalle 405
m². Mit der Anwendung des GPA-Faktors von 0,67 wird eine Bruttogrundfläche von
605 m² erreicht. Einfach-Turnhallen benötigen aber definitiv eine BGF von 700 –
750 m². Zusätzliche Einrichtungen wie Tribünen bleiben dabei ohnehin
unberücksichtigt.
-
Die Benchmarks der GPA enthalten zudem Abschläge
auf die Vorgaben der Raumprogramme bei Sporthallen (0,75), Forum (0,6) und beim
Ganztag (0,8). Dadurch werden die zugrunde gelegten Flächen weiter reduziert
und die Vorgaben des Raumprogramms nicht beachtet.
Mit den von der GPA unterlegten Benchmarks sind gesetzliche
Orientierungswerte nicht einzuhalten. Es entstehen dadurch vermeintliche
Raumüberhänge, die nicht realistisch sind.
Hinzu kommt, dass selbst die aufgezeigten Raumprogramme heute nicht
ausreichen, um die veränderten Rahmenbedingungen für Ganztagsschulen zu
berücksichtigen. Die Raumprogramme stammen aus den Jahren 1983 und 1995 und
sind bis heute unverändert geblieben. Um den heutigen Anforderungen gerecht zu
werden, hat zum Bespiel die Stadt Köln eigene Raumprogramme aufgestellt.
Die Stadt Hilden hat im Grundschulbereich unter Berücksichtigung der
offenen Ganztagsgrundschule und der verlässlichen Grundschule 1.100 Plätze
eingerichtet, was einem Versorgungsgrad von fast 70% entspricht. Im weiterführenden
Schulbereich sind alle städtischen Schulen Ganztagsschulen. Eine solche
Entwicklung verlangt räumliche Ressourcen, die mit einem Raumprogramm aus den
80er und 90er Jahren nicht mehr abgebildet werden können.
Hinzu kommt, dass ein zunehmend zu realisierendes inklusives
Bildungssystem zu berücksichtigen ist, das die Anzahl der behinderten Kinder im
Regelschulsystem ansteigen lassen wird. Auch hier werden zusätzliche und veränderte
Schulräume notwendig werden.
Die jetzt vorgelegten Ermittlungen der GPA und der ausgewiesenen
Raumüberhänge werden der heutigen und zukünftigen Schulentwicklung nicht
gerecht. Der Empfehlung der GPA, mit einer Schulentwicklungsplanung die zukünftige
Schullandschaft zu gestalten, ist die Stadt Hilden bereits vor Beginn der
Prüfung nachgekommen. Aktuell wird ein Grundschulentwicklungsplan erstellt, der
schulorganisatorische Maßnahmen unter Berücksichtigung der demographischen
Entwicklung enthalten wird. Es ist vorgesehen, dass im Frühjahr dazu
entsprechende Beschlüsse des Schulträgers vorliegen.
Stellungnahme von
I/10 – Haupt- und Personalamt
Flächenmanagement Verwaltungsgebäude
Im Rathaus sowie dem durch die GPA ebenfalls betrachteten Gebäude Heiligenstraße 13 werden nach Feststellung der GPA je Verwaltungsmitarbeiter 36,05 qm vorgehalten. Der Benchmark der GPA liegt bei 35,00. Angesichts dieser nur leichten Überschreitung sieht die GPA aktuell keinen Handlungsbedarf (s. Ausführungen auf S. 68).
Diese Auffassung wird durch das Haupt- und Personalamt geteilt. Sollte es zukünftig zu einem sinkenden Personalbestand kommen, so werden Überlegungen zum weiteren Umgang mit den vorhandenen Flächen angestellt und bei Bedarf ein entsprechendes Konzept erarbeitet.
Teilbericht Grünflächen
Stellungnahme von
IV/66 – Tiefbau- und Grünflächenamt
1. Vorbemerkung
Mit Einführung des
NKF wurde den Kommunen in NRW aufgegeben, ihr Rechnungswesen in Anlehnung an
die Regelungen der Privatwirtschaft auf der Basis der Doppik einzurichten. Als
Strukturierung für den Haushalt u. ä. erfolgte dabei eine Vorgabe nur bis zur
Gliederungstiefe der Produktbereiche. Die Gliederungsebene darunter (Produkte)
war den Kommunen in der Struktur freigestellt. Keine Vorgaben gab es in
Richtung der Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung. Die Einführung und
Struktur war und ist den Kommunen freigestellt.
Mit seinem Bericht
postuliert nunmehr die GPA NRW-weit für alle Kommunen die Kosten-/ Leistungsrechnung
im Grünflächenbereich als Sollvorgabe, denn nur so kann der Informationsanspruch
und die Zielerreichungsvorstellung der GPA erfüllt werden. Darüber hinaus wird
praktisch auch noch die Struktur dieses innerbetrieblichen Rechnungswesens
vorgegeben, denn nur so ist der von der GPA durchgeführte interkommunale
Vergleich wohl für die GPA praktikabel.
Wenn wir für
diesen Bereich schon eine Kosten-/Leistungsrechnung gehabt hätten, so wäre die
Wahrscheinlichkeit somit sehr hoch gewesen, dass sie nicht zu den Vorstellungen
der GPA gepasst hätte. Denn wir hätten im Sinne des § 17
Gemeindehaushaltsverordnung ein innerbetriebliches Rechnungswesen aufgebaut,
welches unseren Bedürfnissen entsprochen hätte und nicht denen der GPA für
einen kommunalen Quervergleich.
Als Beispiel seien
dazu Kennzahlen aus einem anderen städtischen Bereich angeführt:
Die GPA hat auf
ihrer Webseite Kennzahlen zur Straßenbeleuchtung veröffentlicht. Angegeben wird
dort u. a. die Kennzahl Stromverbrauch je 1000m² Verkehrsfläche. Die WIBERA hat
eine bundesweite Kennzahlenerhebung (309 teilnehmende Kommunen) zur
Straßenbeleuchtung durchgeführt. Dort wurden stattdessen u. a. die Kennzahlen
Stromverbrauch pro km Straße und Stromverbrauch pro Lichtpunkt erhoben.
Da die Erhebung
von und die Steuerung über Kennzahlen nur Sinn macht, wenn man sie gleichartig
kontinuierlich erhebt und mit Kennzahlen anderer Leistungserbringer (Kommunen
oder Dienstleistern) vergleicht, stellt sich die Frage, ob dazu die
GPA-Kennzahlen geeignet sind, da die GPA die einzelnen Städte nur in einem
Turnus von ca. 5 Jahren überprüft und dann im Regelfall auch jeweils neue
Prüfthemen hat.
Für den Bereich
der Grünanlagen zeigen sich bei Kennzahlenvergleichen z.B. von KGSt, GALK, INFA
regelmäßig Probleme der Vergleichbarkeit der Ergebnisse aufgrund der Verwendung
unterschiedlicher Bezeichnungen bzw. Erfassungen (keine verbindliche interkommunale
Festlegung). Dies schränkt die Aussagekraft solcher interkommunalen Vergleiche
stark ein. Unabhängig davon liefern Kennzahlen, die innerhalb einer Kommune -
bei gleichbleibender Definition der Kennzahlen - über einen langjährigen
Beobachtungszeitraum erhoben werden, Aussagen zur Entwicklung und damit Möglichkeiten
zur Steuerung.
Weiterhin wird
über den GPA-Bericht eine innerbetriebliche Aufgabenzuordnung dergestalt vorgenommen,
dass das Tiefbau- und Grünflächenamt innerbetrieblich der „Auftraggeber“ für
den Zentralen Bauhof sein soll. Dieser soll quasi als „externer Dritter
(Auftragnehmer)“ betrachtet werden. Eine Erläuterung, warum dies gerade in
diesem Bereich so erfolgen soll, wird nicht gegeben. Es stellt sich damit die
Frage, warum man bei der GPA z.B. für das Jugendamt oder das Amt für Gebäudewirtschaft
nicht der Meinung ist, dass auch dort ein solches, dann internes, AG-/
AN-Verhältnis geschaffen werden müsse.
Zuletzt bleibt die
Frage des Aufwandes für dieses Rechnungswesen. Dabei geht es nicht nur um die
Erstellung einer Buchhaltungsstruktur. Vielmehr muss dafür, auch von der GPA
unwidersprochen, ein vollständiges und sehr differenziertes Grünflächenkataster
aufgebaut und gepflegt sowie ein
detailliertes Leistungsverzeichnis aufgebaut und gepflegt werden. Es gilt dann die Kosten zu den
Einzelleistungen zu kalkulieren, Jahresleistungsverzeichnisse zu erstellen,
Kosten innerbetrieblich abzurechnen, Ergebnisdaten auszuwerten, Anpassungen
vorzunehmen und Entscheidungen zu treffen. Dies macht sich nicht von selbst und
gehört großteils bisher nicht zum Leistungsumfang des Tiefbau- und
Grünflächenamtes. Eine Antwort zu dem zu erwartenden personellen und
finanziellen Aufwand ist die GPA trotz diesbezüglicher Nachfrage leider
schuldig geblieben.
Diese Vorbemerkungen sollen nicht den Eindruck
vermitteln, dass die Kosten-/ Leistungsrechnung oder pauschal die Empfehlungen
der GPA ablehnt werden. Es soll aber der Fokus auf einige Punkte des GPA-Berichtes
gelegt werden, um zu sachgerechten Entscheidungen im Sinne der Stadt Hilden zu
kommen.
2. Handlungsempfehlungen
der GPA
Die GPA gibt auf
Seite 4 des Teilberichtes Grünflächen Handlungsempfehlungen zu einzelnen Aspekten
und verweist auf Detaildarstellungen im Bericht. Um hier strukturiert
vorzugehen, wird nachfolgend, soweit erforderlich, dazu Stellung bezogen und
ggfls. ein Verwaltungsvorschlag gemacht. Damit wird vermieden, auf viele
einzelne Punkte des Berichtes einzugehen und damit unübersichtlich zu werden.
2.1 Grünflächenmanagement
und AG-/AN-Verhältnis
Wesentliche Teile
eines Grünflächenmanagements sind bei der Stadt Hilden bereits vorhanden. So
gibt es ein Freiflächenentwicklungskonzept bestehend aus Grünordnungsplan,
Spielplatzentwicklungsplan, Bolzplatzplan, Landschaftsplan,
Modernisierungskonzept Sportplatzanlagen, Forstbetriebswerk,
Flächennutzungsplan, Ausgleichsflächenkataster und Einzelgrünflächenplänen. Diese
Pläne sind untereinander und insbesondere auch mit der Bauleitplanung
abgestimmt. Aus Sicht der Verwaltung ist durch das System von übergeordnetem
Grünordnungsplan sowie Einzelteilplänen eine flexiblere Steuerungsmöglichkeit,
z.B. im Hinblick auf den demografischen Wandel, gegeben im Vergleich zu einem
schwerfälligen Einzelplanwerk.
Beim Zentralen
Bauhof besteht bereits eine differenzierte Kostenrechnung für alle Leistungen,
somit auch die des Grünflächenbereiches. Weiterhin besteht ein umfassendes
EDV-Baumkataster. Im Aufbau befindet sich ein umfassendes
EDV-Grünflächenkataster. Die AG/AN-Beziehung Amt 66/Amt68 besteht bereits im
Bereich Baumpflege sowie bei der Einzelbeauftragung von Grünpflegemaßnahmen.
è Die Verwaltung teilt die Meinung der GPA
nicht, dass es kein Freiflächenentwicklungskonzept gibt. Die oben angegeben Pläne und Konzepte stellen aus
hiesiger Sicht ein Freiflächenentwicklungskonzept dar, wobei wesentlicher Kern
der Grünordnungsplan ist. Dies bestätigt auch eine aktuelle Internetrecherche
und daraus der Vergleich mit aktuellen Freiflächenentwicklungskonzepten anderer
Städte ergeben.
2.2 Grünflächeninformationssystem
Derzeit wird im
Rahmen der verfügbaren Personalkapazitäten das vorh. EDV-Kataster mit Daten
gefüllt. Dies geschieht neben dem laufenden Tagesgeschäft. Da für eine
differenzierte Leistungsbeschreibung und Pflegeleistungen auch eine
entsprechend differenzierte Bestandserhebung nötig ist, wird die
Vervollständigung des Katasters sicher noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Dies könnte nur über eine Fremdvergabe verkürzt werden. Aus bereits bestehenden
Erfahrungen mit den EDV-Katastern in den Bereichen Straßen, Kanal und Baum ist
auch der Personalaufwand für die laufende Pflege (Aktualisierung) des Datenbestandes
erheblich. Insofern gilt hier besonders: nur die Daten erfassen, welche für die
Aufgabenerledigung zwingend erforderlich sind.
è Die
Verwaltung schlägt daher vor, bis Mitte 2011 für abgegrenzte „Probegrünflächen“ (einzelne Nutzungsformen von Grünflächen z.B.
Spielplätze) eine vollständige Datenerhebung durchzuführen, welche dann
Grundlagn für eine Leistungsbeschreibung ist und damit auch Kostenkalkulationsgrundlage.
Bis Ende 2011 sollen damit Erfahrungen gesammelt werden, um in 2012
zielgerichtet das Kataster vervollständigen zu können.
2.3 Entwicklung
Freiflächenentwicklungskonzept
Wie unter 2.1
beschrieben, liegt aus Sicht
der Verwaltung ein solches Konzept mit dem Grünordnungsplan Hilden und den
weiteren Fachplänen vor. Der GOP aus dem Jahr 2001 stellt die Fortschreibung
des alten GOP’s aus dem Jahr 1986 dar und berücksichtigt auch weitere
städtische Planungsvorgaben wie etwa aus der Bauleitplanung oder anderen
Gutachten (z.B. Siedlungsdichtegutachten). Weiterhin stellt er mit seiner Ziel-
und Maßnahmenplanung ein zusammenhängendes Freiflächenentwicklungskonzept dar.
Für einzelne Flächentypen liegen jeweilige Fachkonzepte vor (Spielplätze,
Sportplätze), für räumliche Teilbereiche werden differenzierte aktuelle
Entwicklungspläne erstellt (Bsp. Holterhöfchen). Die Verwaltung kann daher die
Erfüllungsgradbewertung der GPA in diesem Punkt (teilweise erfüllt=2) überhaupt
nicht nachvollziehen.
è Die
Verwaltung schlägt vor, im Laufe des Jahres 2011 einen Umsetzungsbericht zu den
unter 2.1 angegebenen Konzepten vorzulegen.
Ebenfalls nicht
nachvollziehbar ist die Erfüllungsgradbewertung der GPA für den Bereich der
Kennzahlenerhebung (Bericht Seite 5, nicht erfüllt = 0). In Hilden werden für
den Grünflächensektor verschiedene Kennzahlen
erhoben (m² Grünfläche, Forstfläche, Spielplatzfläche sowie Sportplatzfläche
im Verhältnis zur EW-Zahl) und im Haushaltsplan dargestellt. Hierbei handelt es
sich zwar nicht um betriebswirtschaftliche Kennzahlen, die dargestellten Zahlen
geben jedoch Auskunft über die Versorgung
der Bevölkerung mit den jeweiligen Flächen.
Auf das
grundsätzliche Problem, inwieweit die Auswahl der Kennzahlen je nach
Betrachtungswinkel und Fragestellung aussagekräftig ist, wurde bereits in der
Einleitung hingewiesen. Der Begriff der Kennzahl reduziert sich jedoch
grundsätzlich nicht (Zitat GPA-Bericht S. 5 „ u. a. zur Wirtschaftlichkeit“)
wie möglicherweise von der GPA vorausgesetzt) auf eine rein wirtschaftliche Betrachtungsweise.
2.4 Nutzerbefragungen
In 2004 hatte die
GALK (ständige Konferenz der Gartenamtsleiter beim Deutschen Städtetag) bei den
Städten die Durchführung einer Umfrage bei den BürgerInnen zu den kommunalen
Grünflächen angeregt und dazu um Kostenbeteiligungen geworben. Letztlich haben
nur 19 Kommunen aus ganz Deutschland daran teilgenommen. Die Verwaltung hat
sich damals gegen eine Teilnahme entschieden, da befürchtet wurde, nicht
realisierbare Erwartungen zu wecken.
Eine aktuelle
Überprüfung der im Internet veröffentlichten Ergebnisse der o. a. Befragung
(welche als Internetbefragung in 2007 und 2010 wiederholt worden ist) lässt
auch weiterhin nicht erkennen, dass eine Teilnahme Hildens sinnvoll wäre, da
kein zusätzlicher Erkenntnisgewinn zu erwarten ist.
Bei der Planung
konkreter Grünflächenprojekte, seien es Sportplätze, Spielplätze oder Straßenbegleitgrün
(bei Straßenplanungen), erfolgt schon seit langer Zeit eine intensive Nutzerbeteiligung.
Hinzu kommen die Bürgerbeteiligungsverfahren bei Bebauungsplänen. Bei solchen
Beteiligungen sind auch jeweils ganz konkrete Ergebnisse erzielt worden. Hinzu
kommt das zentral bei der Verwaltungsspitze eingerichtete Beschwerdemanagement.
è Die
Verwaltung schlägt vor, auch weiterhin eine Nutzereinbeziehung auf konkrete
Planungen zu beschränken.
2.5 Operative
Zielvorgaben und Kontraktmanagement
Die GPA schlägt die
Einführung eines Kontraktmanagements zwischen Verwaltungsführung und Tiefbau-
und Grünflächenamt vor, in dem strategische Ziele vereinbart werden. Solche
Ziele haben in der Praxis aber immer auch mit personellen und finanziellen
Ressourcen zu tun. In diesem Bereich handelt aber die Verwaltung nicht frei,
sondern der Rat der Stadt Hilden entscheidet über Budget und Personal. Insofern
erscheint der GPA -Vorschlag problematisch. Dabei sei auch zu bedenken, dass
der Fremdvergabeanteil an Pflegedienstleistungen im Grünflächenbereich recht
gering ist. Wenn man mittelfristig die Personalkosten als Fixkosten betrachtet,
so ist zumindest in diesem Bereich der Gestaltungsspielraum begrenzt. Im
Bereich der Instandhaltung von Anlagegütern ist sicher mehr
Gestaltungsspielraum denkbar. Bei einer Reinvestitionsquote, die heute schon
unter 1 liegt, wird aber sehr schnell ein Zielkonflikt zwischen Werterhalt und
Kostensenkung erkennbar.
Grundsätzlich ist
anzumerken, dass bei den Zielen (wie auch bei den Kennzahlen) im GPA-Bericht
ausschließlich betriebswirtschaftliche Größen genannt werden. Bei den im vorigen
Kapitel behandelten Nutzerbefragungen stehen nach Erfahrung der Verwaltung eher
qualitative bzw. quantitative „Ausstattungsmerkmale“ im Focus. Nach Ansicht der
Verwaltung gehört es deshalb auch zu den
Zielvorgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, den in der Kommune gewünschten
individuellen „Standard“ zu definieren.
è Grundsätzlich
ist ein solches Kontraktmanagement machbar. Eigentlich gibt es dies bereits
heute, wenn auch nicht so deutlich und strukturiert, denn über die
Bereitstellung von Finanzmitteln und Personal ist grundsätzlich der
Handlungsrahmen für die Verwaltung vorgegeben. Wenn es zu Kontrakten kommen
sollte, so ist dies aus hiesiger Sicht nur unter Einbeziehung des Rates möglich.
2.6 Kostentransparenz
Beim Zentralen
Bauhof besteht schon seit längerer Zeit eine Kostenrechnung. Wie die GPA selbst
angibt, werden die Kosten bestimmten Tätigkeiten zugeordnet. Insofern gibt es
natürlich auch heute schon eine gewisse Kostentransparenz. Es trifft allerdings
zu, dass diese derzeit noch nicht vollumfänglich sein kann, da Daten zum Pflegeumfang
(je Flächeneinheit) fehlen.
Da sich die GPA
bezüglich der Grünflächenkosten in ihrem Bericht ausschließlich auf die beim
Zentralen Bauhof anfallenden Kosten bezieht, sei darauf hingewiesen, dass damit
nicht die Gesamtkosten der Grünflächen erfasst werden. Beispielsweise fallen
neben den Kosten beim Tiefbau- und Grünflächenamt auch Kosten im Bereich
Sportbüro (z.B. Pauschalerstattungen an Vereine für Pflegedienste auf
Sportplätzen), im Jugendamt (z.B. Betreuung Spielplatzpaten) oder im Amt für
Gebäudewirtschaft (z.B. Reinigung Gebäudeaußenanlagen, Hausmeister, Platzwarte)
an, deren Kostenzuordnung zu klären ist.
Wie schon unter
2.2 ausgeführt ist für die differenzierte Ermittlung von Kostendaten u. a. ein
Grünflächenkataster notwendig. Hinzu kommt eine Leistungsbeschreibung zu den
Pflegedienstleistungen. Welcher Aufwand dies ist, soll einmal an einem kleinen
Beispiel deutlich gemacht werden:
Derzeit wird der
Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz umgestaltet. Dort sind auch Pflegedienstleistungen
für die neuen Grünflächen mit ausgeschrieben. Der Umfang dieser Fläche beträgt
gerade einmal 400m² plus 10 Bäume. Nur zur Beschreibung der Pflegearbeiten sind
alleine schon 10 Leistungspositionen nötig. Bei über 1.700.000m² öffentlicher Grünfläche
(ohne Forst) mag man daraus ersehen, welcher Aufwand mit der Erstellung und
Pflege eines solchen Leistungsverzeichnisses verbunden ist. Wenn man aber eine
aussagekräftige Kostentransparenz als Grundlage für Kosten- und
Leistungssteuerungen will, so ist eine genaue Datengrundlage dafür die
Voraussetzung. Die Kosten für die Erstellung dieses Leistungsverzeichnisses
werden auf der Basis der HOAI auf ca. 10.000 € geschätzt.
Nach Angaben der
GALK (Gartenamtsleiterkonferenz beim deutschen Städtetag) liegen die Erstellungskosten
eines solchen Katasters bei ca. 450 €/ha+ MwSt allein für die Datenerfassung
ohne Software/Schulung/Betrieb etc. Für Hilden würde dies ca. 78.000 €
ausmachen. Bei der vorgesehenen Eigenerstellung sind dies etwa 9 Mannmonate.
Hinzuzurechnen sind Kosten für die Verknüpfung Kataster und Kostenrechnung mit
ca. 250 €/ha entsprechend 43.000 €. Für die laufende Datenpflege wird der
Aufwand auf 5% der Ersterstellung, also 4.000 €/Jahr geschätzt. Die Gesamtkosten
aus Hardware/Software/Personal belaufen sich laut GALK auf 0,015^€/m², was rd.
26.000 €/Jahr entspricht. Nicht
enthalten sind in dieser Darstellung die Kosten für den Forst. Dies konnte
wegen fehlender zugänglicher Kostendaten nicht erfolgen. Zu erfassen und zu
pflegen wären hier 4.300.000 m².
è Die von der
GPA gewünschte Kostentransparenz setzt eine eindeutige Datengrundlage und
Leistungsbeschreibung voraus. Die Erstellung und Pflege ist mit erheblichem
Aufwand verbunden. Für das Tiefbau- und Grünflächenamt würde es sich um eine
zusätzliche Aufgabe handeln. Es wird davon ausgegangen, dass dies mit dem
derzeitigen Personalbestand erledigt werden soll. Der Personalaufwand wurde
anhand externer Daten eingeschätzt, da von der GPA dazu trotz Nachfrage keine
Angaben gemacht wurden. Es ist nicht auszuschließen, dass andere Fachaufgaben
dann fremd vergeben oder entfallen müssen.
2.7 Kosten-/Leistungsrechnung,
Controlling
Grundsätzlich ist
nichts gegen die Einführung der von der GPA beschriebenen betriebswirtschaftlichen
Leistungen zu sagen. Sie macht das Geschehen in diesem Bereich der Verwaltung
noch etwas transparenter und Leistungsfähigkeit und -umfang können klarer
kommuniziert werden.
Soweit dazu betriebswirtschaftliche
Rechnungswesenstrukturen im Grünflächenbereich des Tiefbau- und Grünflächenamtes
zusätzlich implementiert werden müssen, ist allerdings auf die derzeitige
Personalstruktur hinzuweisen. Bis auf die gewerblichen Mitarbeiter des Forstes
und einer Verwaltungshalbtagskraft sind im Amt nur Techniker und Ingenieure
beschäftigt. Im Gegensatz zur Situation bei anderen Ämtern der Stadtverwaltung
besteht damit hier ein fachliches und personelles Defizit, welche beseitigt
werden müsste.
è Für die
Realisierung der GPA-Empfehlungen sind die personellen Voraussetzungen zu schaffen.
2.8 AG-/AN-Verhältnis
Die von der GPA
vorgeschlagene Struktur ist eine Möglichkeit, um die Kosten- und Leistungstransparenz
zu verbessern. Sie ist aber nicht die einzige Möglichkeit und auch nicht
Voraussetzung. Denkbar ist auch, dass der Leistungsumfang auf der Basis des
Grünflächenbestandes vom Zentralen Bauhof selbst bzw. über Kontrakte mit der
Politik / Verwaltungsleitung festgelegt wird. In jedem Fall sollte darauf geachtet
werden, keinen „doppelten Aufwand“ zu erzeugen, denn es sollte nicht aus den
Augen verloren werden, dass es sich auf beiden Seiten um kommunale Mitarbeiter
handelt.
Aus hiesiger Sicht
wäre es auch denkbar, dass auch die Fachämter, wie z.B. das Jugendamt für
Sport- und Spielplätze und das Amt für Gebäudemanagement für
Gebäudeaußenanlagen, als Auftraggeber auftreten. Zum Bereich Forst, welcher zum
Tiefbau- und Grünflächenamt gehört, wird auf die Kosten-/ Leistungsrechnung im
GPA-Bericht nicht eingegangen. Soll hier innerhalb des Amtes auch das
AG-/AN-Verhältnis aufgebaut werden?
Das von der GPA
vorgeschlagene AG-/AN-Verhältnis wäre nach dem Bericht auch auf den Bereich
Friedhöfe (als öffentliche Grünfläche) anzuwenden. Hier ist es allerdings
bisher so, dass der Zentrale Bauhof diesen Bereich als kostenrechnende
Einrichtung völlig autark bearbeitet. Hier würden Aufgaben zurückverlagert,
welche erst vor Jahren mit der Umstrukturierung des Baudezernates neu
zugeordnet worden sind.
è Es sind
verschiedene Wege zur Erreichung der Kosten- und Leistungstransparenz denkbar.
2.9 Leistungsbeschreibung
Um Wiederholungen
zu vermeiden, wird auf die Ausführungen insbesondere in Punkt 2.6 verwiesen.
2.10 Daueraufträge/Einzelaufträge
Die Aufgaben des
Zentralen Bauhofes im Bereich der Grünflächenpflege sowie der Inspektion und
Instandsetzung (bei Spielplätzen) sind regelmäßig wiederkehrende Leistungen in
einem sich nur sehr begrenzt ändernden Anlagenbestand. Diese werden vom
Zentralen Bauhof derzeit in eigener Fachverantwortung als Daueraufgabe
abgewickelt. Hinzu kommen definierte Einzelaufträge im Wesentlichen vom
Tiefbau- und Grünflächenamt (bei den Einzelaufträgen handelt es sich fast ausschließlich
um die Schadensbeseitigung aufgrund von Unfällen bzw. Vandalismus sowie Arbeiten
zur akuten Wiederherstellung der Verkehrssicherheit). Diese machen schon heute
nur weniger als 10% der Gesamtleistungen aus.
è Die
Empfehlung der GPA bezüglich des Anteiles an Einzelaufträgen wird bereits heute
erfüllt.
2.11 Leistungspreise des Zentralen Bauhofes
Eine Stellungnahme
zu diesem Punkt erfolgt in den Ausführungen des Zentralen Bauhofes.
2.12 Abrechnung von Leistungen des Zentralen
Bauhofes
Die GPA hat in
ihrem Bericht selbst die Anforderung gestellt, dass 95% der Leistungen des
Zentralen Bauhofes über Daueraufträge abgewickelt werden sollen. Dies wird von
hier aus so interpretiert, dass damit für 95% der Flächen jahresbezogene
Leistungen definiert werden wie z.B. X m² Rasenflächen am Objekt y z mal mähen.
Mit den festgelegten Leistungspreisen liegt dann aber auch 95% des
Jahresbudgets fest. Insofern erscheinen die Steuerungsmöglichkeiten beschränkt
zu sein und der Bedarf an einer Vielzahl unterjähriger Kostendaten ist näher zu
klären. Bei Einzelaufträgen ist es bereits heute so, dass Kosteninformationen
nach Auftragsabwicklung vom Zentralen Bauhof zur Verfügung stehen.
è Umfang und
Frequenz zukünftiger Abrechnungen aus der Leistungsbeauftragung des Zentralen
Bauhofes sollen aus den Erkenntnissen des Kontraktmanagements festgelegt
werden.
3. Vergleichszahlen
Grünflächen allgemein
Zu einigen Grünflächendaten
liefert die GPA in ihrem Bericht Vergleichszahlen. Hierzu einige Anmerkungen. Eingangs
sei darauf hingewiesen, dass sich die Struktur der Stadt Hilden offensichtlich
erheblich von der der anderen Städte im Teilnehmerfeld unterscheidet. So ist
die Stadt Hilden die Stadt mit dem (nahezu) kleinsten Stadtgebiet, während sie
im Hinblick auf die Bevölkerungsdichte den Maximalwert erreicht. Die sich
daraus ergebenen Sachverhalte für die Struktur der vorhandenen Freiflächen
sowie die Entwicklungsmöglichkeiten für weitere Flächen werden jedoch im
GPA-Bericht nicht weiter thematisiert.
3.1 Strukturen
Wie ja von der GPA
dargestellt, macht der Forst 71% der städtischen Grünflächen aus. Dieser Wert
fällt bei den Vergleichszahlen deutlich „aus dem Rahmen“. Wenn man nun
Vergleiche über Versorgungsstrukturen mit Grünflächen vornimmt, sollten aus
hiesiger Sicht die Forstflächen herausgenommen werden, da diese eine völlig
andere Nutzungsmöglichkeit je Flächen-m² haben als intensiv nutzbare
„herkömmliche“ innerstädtische Grünflächen.
Da es sich ja im
Wesentlichen um eine Stiftungsfläche handelt, ist sie im Gegensatz zu anderen
Grünflächen auch bei sich ändernden Bedarfsverhältnissen kaum an diese anpassbar.
Wir gehen davon aus, dass sich bei der o. a. Berechnungsweise der Anteil der
öffentlichen Grünfläche an der Gesamtfläche im Bereich des Mittelwertes bewegen
wird.
3.2 Spiel-
und Bolzplätze
Grundlage der
Spielplatzentwicklungsplanung ist das vom Rat beschlossene und weiter gültige
Konzept aus 2004. Da die GPA mit Flächen- bzw. Stückkennzahlen im Bericht
operiert, hier ein Zitat aus dem o. a. Fachplan:
Wir halten diese
Vorgehensweise nach wie vor für wesentlich fundierter. Kennzahlen können hier
höchstens einen ersten groben Überblick geben. Sie als Entscheidungsgrundlage
für z.B. Planungen oder als Qualitätskriterium zu benutzen ist problematisch.
Sie sichern allerdings die Fachplanung dahingehend ab, dass auch im interkommunalen
Vergleich mögliche Defizite erkennbar sind.
Aus hiesiger Sicht
ist es nach wie vor richtig, den o. a. Fachplan weiter umzusetzen. Er zeigt detailliert
Handlungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten auf. Es konnten zwar in den letzten
Jahren einige Handlungspunkte abgearbeitet werden, es sind aber noch einige
Punkte unerledigt. Problematisch ist dabei allerdings die Schere zwischen Finanzmitteln
und Finanzbedarf. Insofern erscheint es nicht sinnvoll, neue Spielflächen zu
erstellen oder kostenintensiv vorhandene Flächen zusätzlich auszustatten, wenn
die Instandhaltung wegen fehlender Finanzmittel nicht gewährleistet werden
kann.
Zudem gibt der
GPA-Bericht keine klare Zielrichtung für die weitere Entwicklung der Spiel- und
Bolzplatzflächen vor. So wird einerseits
festgestellt, dass „die Fläche der Spiel- und Bolzplätze (in Hilden)
zehn Prozent unter dem Mittelwert liegt … (und) … die Anzahl der Spiel- und
Bolzplätze je Einwohner hingegen rund 19% unter dem Mittelwert liegt“.
Andererseits wird aber gefordert: „dennoch sollte die Frage der Notwendigkeit
aller Spiel- und Bolzplätze gestellt werden“.
Hier zeigt sich
die grundsätzliche Diskrepanz zwischen einer rein statistischen (quantitativen)
Bewertung und einer (qualitativen) Bewertung, die darüber hinaus weitere
örtliche bzw. sonstige Besonderheiten (z.B. demografischer Wandel)
berücksichtigt.
Stellungnahme von
IV/68 – Zentraler Bauhof
Der Bericht über
die Prüfung gibt nur ungenügend die Aufgabenteilung zwischen dem Tiefbau- und
Grünflächenamt und dem Zentralen Bauhof wieder. Darüber hinaus nimmt die
Prüferin erst im zweiten Teil zur Kenntnis, dass im Gegensatz zum Amt IV/66
beim Amt IV/68 eine differenzierte und flächendeckende KLR besteht. Zu Beginn
des Berichtes werden Feststellungen und Ausführungen getroffen, die im zweiten
Teil des Berichtes anders dargestellt werden.
Zu dem Bericht
möchte ich aus Sicht des Zentralen Bauhofes wie folgt Stellung nehmen:
Seite 2 Feststellung
Die Prüferin
stellt fest, dass aufgrund fehlender differenzierter Daten weitere Betrachtungen
von ihr nicht durchgeführt werden konnten. Wesentliche Ursache sei, dass der
Zentrale Bauhof seinen Ressourcenverbrauch nicht nach Grünflächenarten
differenziert erfasst. Somit seien auch Ermittlungen von Aufwand je m² nicht
möglich.
In Amt 68 ist eine
KLR vollständig implementiert. Um jedoch einen Aufwand nach m² ermitteln zu
können, müssen die grundlegenden Flächendaten vorliegen. Um diesen Flächenbezug
herstellen zu können, müssen die dafür erforderlichen Angaben vorliegen. Bis
heute liegt dem Amt 68 ein Grünflächenkataster, das durch IV/66 erstellt wird,
nicht vor. Die KLR bei IV/68 ist soweit vorbereitet, dass mit Vorlage der Daten
ein Flächenbezug hergestellt werden kann. Im Übrigen wird auf Seite 12 des
Berichtes verwiesen. Dort wird dies durch die Prüferin zutreffend
wiedergegeben.
Seite 3 Managementübersicht
zweite Aufzählung
Auch hier wird auf
die zuvor gemachten Ausführungen verwiesen. Sobald die Angaben nach einzelnen
Grünflächenarten vorliegen, können die Daten differenziert dargestellt werden.
Im Übrigen wird auf Seite 12 des Berichtes verwiesen. Dort wird dies durch die
Prüferin zutreffend wiedergegeben.
Seite 4 Handlungsempfehlung
vorletzte Empfehlung
Die
Arbeitsaufzeichnungen der Mitarbeiter des Zentralen Bauhofes werden seit Jahren
tätigkeitsbezogen geführt. Die „arbeitszeitunabhängigen Bezugsgrößen“ (z.B.
Flächendaten) liegen nicht vor. Im Übrigen wird auf Seite 12 des Berichtes
verwiesen. Dort wird dies durch die Prüferin zutreffend wiedergegeben.
Seite 5 Erfüllungsgrad
„Grünflächenmanagement“
Die Feststellungen
beziehen sich auf das Tiefbau- und Grünflächenamt. Im Zentralen Bauhof ist eine
Kostenrechnung implementiert, so dass – bezogen auf den Zentralen Bauhof – der
Punktwert „0“ unzutreffend ist.
Seite 7 4. Aufzählung
Als Beispiel für die Bestrebungen, den Aufwand für die
Grünflächenunterhaltung gering zu halten, wird auf die Spielplatzpatenschaften
hingewiesen. Die Spielplatzpaten führen keine Unterhaltungsarbeiten aus. Sie
kümmern sich um die Beaufsichtigung und melden entdeckte Mängel. Der Aufwand
zur regelmäßigen Spielplatz- und Spielgerätekontrolle wird dadurch nicht
ersetzt, da dies nur rechtssicher durch eigene Mitarbeiter, die entsprechend
geschult und zertifiziert sind, ausgeübt werden kann.
Seite 8 3. und 4. Aufzählung
Hier steht es! „Nur der Zentrale Bauhof
führt eine Kostenrechnung.“
Es wird ein Auftragsverfahren durchgeführt. Mit den Aufträgen müssen die
auftragerteilenden Ämter deren Kostenstelle und Kostenträger angeben. Damit der
Auftrag in INFOMA richtig verbucht werden kann, wird über diese Angaben die
Zuordnung der ILV bei den auftragerteilenden Ämtern gesteuert.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen |
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Produktnummer |
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Bezeichnung |
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Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
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Haushaltsjahr: |
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Der
Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): Die personellen Auswirkungen,
z.B. im Amt für Jugend, Schule und Sport oder im Amt für Gebäudemanagement
sind im Stellenplan 2011 nicht berücksichtigt. |
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Vermerk Personaldezernent gesehen Danscheidt |