Betreff
Entwurf der Haushaltssatzung 2011
Vorlage
WP 09-14 SV 20/037
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

1.  Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gegenüber dem vorgelegten Entwurf nachfolgende Änderungen (siehe Änderungslisten):

 

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, nach dem Beratungsergebnis die Haushaltssatzung 2011 mit ihren Anlagen, einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inkl. der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2014 fertig zu stellen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

I) Allgemeines

Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen, einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inkl. der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2014, ist im Rat am 15.12.2010 eingebracht und zur Beratung an die Fachausschüsse verwiesen worden.

Die Beratungen in den Fachausschüssen werden vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses abgeschlossen sein.

 

Da die Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses und des Sozialausschusses erst am 09. und 10. März 2011 stattfinden, werden die nachfolgenden Unterlagen am 11.03.2011 nachgereicht:

 

                      Liste 1

                        Auflistung der erledigten oder zurückgezogenen Anträge.

 

                        Hinweis: Über die Liste 1 könnte ein globaler Beschluss gefasst werden.

 

                      Liste 2

                        Ansatzkorrekturen mit Verwaltungsvorschlägen.

 

                        Hinweis: Über die Liste 2 könnte ein globaler Beschluss gefasst werden.

 

                      Liste 3

                        Anträge der Fraktionen und sonstige Anträge über die noch – im Einzelfall

                        abgestimmt werden muss.

 

 

II) Sonstiges

Um die Änderungsliste nicht zu „überfrachten“, wurden Positionen zu nachfolgenden Bereichen nicht mit aufgenommen, weil sie sich zwangläufig aus den Ergebnissen der Beratungen ergeben und Zahlen dementsprechend nicht genannt werden können. Im Einzelnen sind es:

 

  • Durch die Verschiebung von Investitionen, durch zusätzliche oder geänderte Volumen bei Investitionen, ändern sich natürlich auch Abschreibungsbeträge und zu aktivierende Eigenleistungen.

 

  • Der gleiche Sachverhalt ergibt sich bei Änderungen von Zuweisungen und Zuschüssen, die als Sonderposten eingegeben und positiv abgeschrieben werden.

 

  • Ebenfalls ergeben sich die neuen Höhen der Kreditaufnahme und der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage erst nach Eingabe aller Veränderungen.

 

 

 

 

 

Horst Thiele

Bürgermeister