Beschlussvorschlag:
1. Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt gegenüber dem vorgelegten Entwurf
nachfolgende Änderungen (siehe Änderungslisten):
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, nach dem Beratungsergebnis die Haushaltssatzung
2011 mit ihren Anlagen, einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und
Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inkl. der Einzahlungen und
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2014 fertig zu stellen und dem Rat
zur Beschlussfassung vorzulegen.
Erläuterungen und Begründungen:
I) Allgemeines
Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen, einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inkl. der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2014, ist im Rat am 15.12.2010 eingebracht und zur Beratung an die Fachausschüsse verwiesen worden.
Die Beratungen in den Fachausschüssen werden vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses abgeschlossen sein.
Da die Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses und des Sozialausschusses erst am 09. und 10. März 2011 stattfinden, werden die nachfolgenden Unterlagen am 11.03.2011 nachgereicht:
● Liste 1
Auflistung der erledigten oder zurückgezogenen Anträge.
Hinweis: Über die Liste 1 könnte ein globaler Beschluss gefasst werden.
● Liste 2
Ansatzkorrekturen mit Verwaltungsvorschlägen.
Hinweis: Über die Liste 2 könnte ein globaler Beschluss gefasst werden.
● Liste 3
Anträge der Fraktionen und sonstige Anträge über die noch – im Einzelfall –
abgestimmt werden muss.
II) Sonstiges
Um die
Änderungsliste nicht zu „überfrachten“, wurden Positionen zu nachfolgenden
Bereichen nicht mit aufgenommen, weil sie sich zwangläufig aus den Ergebnissen
der Beratungen ergeben und Zahlen dementsprechend nicht genannt werden können.
Im Einzelnen sind es:
- Durch die Verschiebung von Investitionen, durch zusätzliche oder geänderte Volumen bei Investitionen, ändern sich natürlich auch Abschreibungsbeträge und zu aktivierende Eigenleistungen.
- Der gleiche Sachverhalt ergibt sich bei Änderungen von Zuweisungen und Zuschüssen, die als Sonderposten eingegeben und positiv abgeschrieben werden.
- Ebenfalls ergeben sich die neuen Höhen der Kreditaufnahme und der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage erst nach Eingabe aller Veränderungen.
Horst Thiele
Bürgermeister