Beschlussvorschlag:
„1. Der
Rat der Stadt nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis
von dem als Anlage beigefügten Beteiligungsbericht. Der Rat beschließt über den
Bericht als Anlage zum Haushaltsplan 2011, im Sinne von § 108 Abs. 2 GO NW in Verbindung
mit § 1 Abs. 2 GemHVO.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die
öffentliche Bekanntgabe des Beteiligungsberichtes zu veranlassen (s. § 117 Abs.
2 GO NW). Die Aufsichtsbehörde ist vorab hierüber in Kenntnis zu setzen im
Sinne von § 80 Abs. 5 GO NW. Als Anlage zur Haushaltssatzung ist der Beteiligungsbericht
nach § 80 Abs. 6 GO NW bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses 2010
zur Einsichtnahme bereit zu halten.“
Erläuterungen und Begründungen:
§ 117 GO NW sieht vor, dass die
Gemeinde einen jährlichen Beteiligungsbericht aufzustellen hat. Der Bericht
muss dem Rat und den Einwohnern zur Kenntnis gebracht werden und ist aus diesem
Grund von der Gemeinde zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Auf die
Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.
Der Beteiligungsbericht 2011 stellt eine
inhaltliche Fortschreibung des Vorjahresberichtes dar mit dem Zweck einer
einheitlichen und transparenten Darstellung der unterschiedlich strukturierten
Gesellschaften und ihre Verzahnung mit dem städtischen Haushalt. Seit 2003
werden neben den Angaben zu den Unternehmen auch informative Daten zu den
Zweckverbänden mit aufgeführt.
Der Bericht beinhaltet die wesentlichen Daten
der Jahresabschlüsse 2009 sowie die vergleichbaren Werte aus den Vorjahren 2007
und 2008. Des Weiteren enthält der Bericht für Beteiligungen über 50 % die
Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, sowie den Bericht über die
Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung, Ausblicke und die Finanzplanung für
die Jahre 2010 bis 2014.
Damit erfüllt dieser Bericht zugleich die
Anforderungen zur Veröffentlichung von Beteiligungsdaten im Rahmen des
Haushaltsplanes im Sinne von § 108 Abs. 2 GO NW in Verbindung mit § 1 Abs. 2
GemHVO.
Auf eine gesonderte Darstellung der
wirtschaftlichen Betätigungen im Anlagenteil des Haushaltsplanes 2011 wird
deshalb verzichtet.
Horst Thiele