Betreff
Bebauungsplan Nr. 236A für den Bereich des Weiterbildungszentrums "Altes Helmholtz"
Aufstellungsbeschluss
Vorlage
WP 04-09 SV 61/273
Aktenzeichen
IV/61.1_BP_236A_Or
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 236A gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt und beinhaltet die Fläche des Weiterbildungszentrums (Gerresheimer Str. 20, 20a und 20b) sowie die Flurstücke 1121, 1117 und 1142 alle in Flur 50 der Gemarkung Hilden.

 

Planungsziel ist es, neben der planungsrechtlichen Festschreibung des Weiterbildungszentrums das rückwärtige städtische Grundstück als begehbare Grünfläche inkl. weiterer Stellplätze zur Erweiterung der vorhandenen Stellplatzanlage zu nutzen. Außerdem sollen die vorhandenen Bäume dauerhaft zum Erhalt festgeschrieben werden.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Hilden am 28.01.2009 wurde nach eingehender Beratung des gemeinsamen Antrages der CDU-, BA- und Bündnis´90/Die Grünen-Fraktionen der Beschluss gefasst, den unwirksam gewordenen Bebauungsplan Nr. 236 in veränderter Form wieder neu aufzustellen.

 

Entsprechend dem Beratungsergebnis ist es nunmehr städtebauliches Ziel, auf dem lange zur Diskussion stehenden städtischen Hintergelände des Alten Helmholtz-Weiterbildungszentrums auf eine zusätzliche Wohnbebauung zu verzichten. Stattdessen soll eine öffentlich begehbare Grünanlage sowie zusätzliche Parkplätze für das Weiterbildungszentrum erstellt werden. Des Weiteren soll der Baumbestand durch Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert werden. Außerdem ist beabsichtigt, eine Fußwegeverbindung zur Gerresheimer Straße /Hoffeldstraße zu schaffen.

 

Die durch die Erstellung einer neuen begehbaren – also jederzeit öffentlich nutzbaren – Grünfläche und die Erweiterung der vorhandenen Stellplatzanlage für den Gebäudekomplex Gerresheimer Straße 20, 20a und 20b mit seinen öffentlichen Nutzungen entstehenden Konflikte erfordern die Erstellung eines Lärmgutachtens  und können aus Sicht des Planungs- und Vermessungsamts nur im Rahmen einer städtebaulichen Diskussion öffentlich abgewogen werden. Außerdem können die vorhandenen Bäume nur in einem Bebauungsplan dauerhaft zum Erhalt festgeschrieben werden, da es eine eigenständige Baumschutz-Satzung in Hilden nicht gibt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit zur Neuaufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 236A.

 

Als ersten Schritt hierzu muss der Stadtentwicklungsausschuss den formalen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan fassen, der mit dieser Sitzungsvorlage zur Beratung vorgelegt wird.

 

Neben der Aufstellung des Bebauungsplans ist auch eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich, um die in einem früheren Verfahren beschlossene und auch genehmigte Darstellung als Wohnbaufläche wieder in „Fläche für Gemeinbedarf“ zurückzuführen.

 

In einem Bebauungsplan könnte zwar die gewünschte Fußwegeverbindung festgesetzt werden, aber man kann den Grundstückseigentümer nicht zwingen, die heute bereits vorhandene Möglichkeit der Anbindung tatsächlich umzusetzen. Ob die vorhandene Türanlage auch künftig geschlossen bleibt und der „versperrte“ Weg zu dieser Tür durch eine Änderung der angelegten Grünfläche auch angelegt wird, entscheidet der Grundstückseigentümer.

 

Auf Grund des Ratsbeschlusses vom 28.01.2009 wurden die durch das Amt für Gebäudewirtschaft

kalkulierten Kosten für den Abriss des Gebäudes mit 225.000,- € sowie die Kosten für die Sonderabschreibung wieder für den Haushalt 2009 im Rahmen der Änderungsliste vorgeschlagen.

Zur Beurteilung der Lärmemissionen der beantragten Nutzungen ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine schalltechnische Untersuchung notwendig. Hierfür sind aus heutiger Sicht Kosten in Höhe von ca. 5.000,- € zu erwarten.

 

 

Günter Scheib


Finanzielle Auswirkungen  

Produktnummer

011301

090101

Bezeichnung

Gebäudeunterhaltung

Stadtplanung

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

nein

 

 

Haushaltsjahr:

Auszahlung

Einzahlung

Beschreibung

2009

225.000,-

 

Abriss des Gebäudes

2009

157.925,-

 

Sonderabschreibung

2009

5.000,-

 

Lärmgutachten

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

Die Aufwendungen wurden in die Änderungsliste zum Haushalt 2009 aufgenommen

(Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 11. März 2009).

 

Gesehen Klausgrete