Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 236A
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen
Fassung.
Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nähe
zur Innenstadt und beinhaltet die Fläche des Weiterbildungszentrums (Gerresheimer
Str. 20, 20a und 20b) sowie die Flurstücke 1121, 1117 und 1142 alle in Flur 50
der Gemarkung Hilden.
Planungsziel ist es, neben der planungsrechtlichen Festschreibung des Weiterbildungszentrums das rückwärtige städtische Grundstück als begehbare Grünfläche inkl. weiterer Stellplätze zur Erweiterung der vorhandenen Stellplatzanlage zu nutzen. Außerdem sollen die vorhandenen Bäume dauerhaft zum Erhalt festgeschrieben werden.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Rates der Stadt Hilden am 28.01.2009 wurde nach eingehender Beratung des gemeinsamen Antrages der CDU-, BA- und Bündnis´90/Die Grünen-Fraktionen der Beschluss gefasst, den unwirksam gewordenen Bebauungsplan Nr. 236 in veränderter Form wieder neu aufzustellen.
Entsprechend dem Beratungsergebnis ist es nunmehr städtebauliches Ziel, auf dem lange zur Diskussion stehenden städtischen Hintergelände des Alten Helmholtz-Weiterbildungszentrums auf eine zusätzliche Wohnbebauung zu verzichten. Stattdessen soll eine öffentlich begehbare Grünanlage sowie zusätzliche Parkplätze für das Weiterbildungszentrum erstellt werden. Des Weiteren soll der Baumbestand durch Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert werden. Außerdem ist beabsichtigt, eine Fußwegeverbindung zur Gerresheimer Straße /Hoffeldstraße zu schaffen.
Die durch die
Erstellung einer neuen begehbaren – also jederzeit öffentlich nutzbaren –
Grünfläche und die Erweiterung der vorhandenen Stellplatzanlage für den
Gebäudekomplex Gerresheimer Straße 20, 20a und 20b mit seinen öffentlichen
Nutzungen entstehenden Konflikte erfordern die Erstellung eines Lärmgutachtens und können aus Sicht des Planungs- und
Vermessungsamts nur im Rahmen einer städtebaulichen Diskussion öffentlich
abgewogen werden. Außerdem können die vorhandenen Bäume nur in einem
Bebauungsplan dauerhaft zum Erhalt festgeschrieben werden, da es eine
eigenständige Baumschutz-Satzung in Hilden nicht gibt. Daraus ergibt sich die
Notwendigkeit zur Neuaufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 236A.
Als ersten Schritt
hierzu muss der Stadtentwicklungsausschuss den formalen Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan fassen, der mit dieser Sitzungsvorlage zur Beratung
vorgelegt wird.
Neben der Aufstellung des Bebauungsplans ist auch eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich, um die in einem früheren Verfahren beschlossene und auch genehmigte Darstellung als Wohnbaufläche wieder in „Fläche für Gemeinbedarf“ zurückzuführen.
In einem
Bebauungsplan könnte zwar die gewünschte Fußwegeverbindung festgesetzt werden,
aber man kann den Grundstückseigentümer nicht zwingen, die heute bereits
vorhandene Möglichkeit der Anbindung tatsächlich umzusetzen. Ob die vorhandene
Türanlage auch künftig geschlossen bleibt und der „versperrte“ Weg zu dieser
Tür durch eine Änderung der angelegten Grünfläche auch angelegt wird,
entscheidet der Grundstückseigentümer.
Auf Grund des Ratsbeschlusses vom 28.01.2009 wurden die durch das Amt für Gebäudewirtschaft
kalkulierten
Kosten für den Abriss des Gebäudes mit 225.000,- € sowie die Kosten für die
Sonderabschreibung wieder für den Haushalt 2009 im Rahmen der Änderungsliste vorgeschlagen.
Zur Beurteilung
der Lärmemissionen der beantragten Nutzungen ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
eine schalltechnische Untersuchung notwendig. Hierfür sind aus heutiger Sicht
Kosten in Höhe von ca. 5.000,- € zu erwarten.
Günter Scheib
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer |
011301 |
Bezeichnung |
Gebäudeunterhaltung |
Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
nein |
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Haushaltsjahr: |
Auszahlung |
Einzahlung |
Beschreibung |
2009 |
225.000,- |
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Abriss des Gebäudes |
2009 |
157.925,- |
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Sonderabschreibung |
2009 |
5.000,- |
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Lärmgutachten |
Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Vermerk Kämmerer: Die Aufwendungen wurden in die Änderungsliste zum Haushalt 2009
aufgenommen (Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 11. März 2009). Gesehen Klausgrete |