Betreff
Erweiterung des Angebotes der Sozialpädagogischen Familienhilfe - Anfragen der SPD-Fraktion -
Vorlage
WP 04-09 SV 51/345
Aktenzeichen
III/51 Scha
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde der nachfolgende Antrag der SPD-Fraktion beschlossen:

 

Die SPD-Fraktion beantragt, dieses Produkt auf neue Anforderungen und erforderliche Angebotserweiterungen zu untersuchen.

 

Dazu sind folgende Fragen zu beantworten:

  1. Ist die Bereitstellung der Sozialpädagogischen Familienhilfe in ausreichendem Maße gesichert?
  2. Es ist von steigenden Fallzahlen zu hören, muss in dem Zusammenhang über eine Erweiterung dieses Angebots nachgedacht werden?
  3. Die Angebotspalette von Hilfsangeboten für Familien und deren Kinder ist in Hilden groß, es stellt sich aber die Frage, ob schnell genug reagiert werden kann bei steigendem Bedarf.

 

Dazu ist folgendes festzustellen:

 

Abgrenzung der Sozialpädagogischen Familienhilfe zu anderen ambulanten Jugendhilfeleistungen

Im Produkt 060301 sind alle Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII einschließlich der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII zusammengefasst. Die Hilfen lassen sich nach der Form der Leistungserbringung unterscheiden in ambulante (die Familie und/ oder der junge Mensch werden unterstützt, während der junge Mensch weiter in der Familie lebt), teilstationäre (der junge Mensch wird über Tag in einer Einrichtung betreut, schläft und wohnt aber in der Familie) und stationäre Hilfen (der junge Mensch wird über Tag und Nacht in einer Einrichtung betreut).

 

Die Sozialpädagogische Familienhilfe gehört zum ambulanten Leistungsspektrum der Jugendhilfe. Die gesetzliche Grundlage ist §31 SGB VIII. Über die Sozialpädagogische Familienhilfe werden Familien und deren Kinder in erzieherischen, haushaltsorganisatorischen und anderen lebenspraktischen Bereichen unterstützt. Zielsetzung ist, die Kompetenzen der Familien zu stärken und diese zu befähigen, selbstständig  erzieherische und alltagspraktische Herausforderungen meistern zu können. Die Dauer der Betreuung liegt bei ca. 2 Jahren. Neben der Betreuung einzelner Familien bietet die SPFH vielfältige familienübergreifende Angebote an. Eine detaillierte Beschreibung des Leistungsangebotes enthält der aktuelle Jahresbericht 2007 der Sozialpädagogischen Familienhilfe in der SV 51/335.

 

Das Produkt 60301 umfasst neben der Sozialpädagogischen Familienhilfe weitere ambulante Leistungen. Hierzu zählen insbesondere die ambulanten erzieherischen Hilfen nach §27,2 SGB VIII, die auch als flexible Hilfen bezeichnet werden. Diese Hilfen besitzen erhebliche inhaltliche Schnittmengen mit der Sozialpädagogischen Familienhilfe, da auch hier Familien und deren Kinder in erzieherischen, haushaltsorganisatorischen und anderen lebenspraktischen Bereichen unterstützt werden. Die Unterschiede in der Praxis sind fließend. Die Koexistenz dieser Hilfen ist vor allem geschichtlich bedingt.  Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist als ambulante Jugendhilfeleistung im Gesetz mit einer konkreten Aufgabenbeschreibung (intensive Betreuung und Begleitung von Familien, Hilfe zur Selbsthilfe, längere Dauer und Mitarbeit der Familie) verankert.  Im Laufe der Jahre entwickelten sich neue ambulante Hilfeformen für andere Problembereiche wie u.a. kurzfristigere Hilfen, aufsuchende Arbeit, Kontrollaufträge und die direkte Begleitung von jungen Menschen. Diese Hilfen werden im Gesetz nicht ausdrücklich genannt und werden daher als sonstige Hilfen auf der Grundlage von §27,2 SGB VIII geleistet. Inzwischen sind die Leistungsbereiche, auch aufgrund der konzeptionellen Öffnung der Sozialpädagogischen Familienhilfe, nur noch bedingt abzugrenzen.

 

Neben diesen beiden Hauptformen ambulanter Hilfen gibt es auch noch ambulante Hilfe für besondere Persongruppen: Junge Volljährige (§41 SGB VIII) und seelisch behinderte oder von Behinderung bedrohter junger Menschen (§35a SGB VIII).

1. Ist die Bereitstellung der Sozialpädagogischen Familienhilfe in ausreichendem Maße gesichert?

 

Es gab in 2007 und auch in diesem Jahr bislang keine längeren Wartezeiten bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe.

 

2. Es ist von steigenden Fallzahlen zu hören, muss in dem Zusammenhang über eine Erweiterung dieses Angebots nachgedacht werden?

 

Eine Ausweitung des Angebotes der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist im Rahmen der gerade abgeschlossen Kontraktverhandlungen vom Diakonischen Werk nicht thematisiert worden und auch aus dem Jahresbericht ergibt sich kein weiterer Bedarf. Diese Einschätzung wird von der Verwaltung geteilt.

 

3. Die Angebotspalette von Hilfsangeboten für Familien und deren Kinder ist in Hilden groß, es stellt sich aber die Frage, ob schnell genug reagiert werden kann bei steigendem Bedarf.

 

Sollte sich die Nachfrage nach ambulanten Hilfen zur Erziehung weiterhin steigern, muss das Hilfsangebot entsprechend angepasst werden, d.h. es müssen zusätzliche ambulante Leistungen eingekauft werden. Sehr bewährt hat sich die Praxis, mit einem überschaubaren Kreis von örtlichen und regionalen Jugendhilfeanbietern langjährige Kooperationsbeziehungen zu pflegen, da hierdurch die inhaltliche Weiterentwicklung der Arbeit erleichtert und der Steuerungsaufwand reduziert wird. Die Anpassungserfordernisse werden mit den Jugendhilfeanbietern in Rahmen von jährlichen Qualitätsdialogen gemeinsam erörtert und entsprechende Strategien geplant. Darüber hinaus werden neue Entwicklungen und notwendige Veränderungen auch im Arbeitskreis Hilfen zur Erziehung, der zwei Mal jährlich tagt und dem alle eng kooperierenden Jugendhilfeanbieter angehören, besprochen.

 

Neben der quantitativen Anpassung des Angebots an Nachfrageentwicklungen ist es auf jeden Fall erforderlich, auch auf Nachfrageänderungen im qualitativen Bereich zu reagieren. Festzustellen ist, dass es immer wieder Familien gibt, die auch mit einer mehrjährigen Begleitung nicht in die Lage versetzt werden können, ohne Unterstützung eine angemessene Erziehung und Versorgung der Kinder zu gewährleisten. Anvisiert wird für diesen Bedarfsbereich der verstärkte Einsatz von Familienhelferinnen, dies sind Fachkräfte, die für die in erster Linie lebenspraktische Unterstützung von Familien ausgebildet wurden und aufgrund des geringen Ausbildungsniveaus auch weniger kosten. Diese Hilfeform bietet sich insbesondere bei Familien mit sehr langjährigem Unterstützungsbedarf an. Die Hilfe erfolgt in der Regel in Kombination mit einer sozialpädagogischen Fachkraft. Die Einführung dieser Hilfeform wurde bereits mehrfach in den Qualitätsdialogen mit den örtlichen und regionalen Jugendhilfeanbietern thematisiert und in Einzelfällen bereits umgesetzt.

 

 

 

 

Günter Scheib