Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis
Erläuterungen und Begründungen:
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde der nachfolgende Antrag der
SPD-Fraktion beschlossen:
Die SPD-Fraktion
beantragt, dieses Produkt auf neue Anforderungen und erforderliche Angebotserweiterungen
zu untersuchen.
Dazu sind folgende
Fragen zu beantworten:
- Ist die Bereitstellung der Sozialpädagogischen
Familienhilfe in ausreichendem Maße gesichert?
- Es ist von steigenden Fallzahlen zu hören,
muss in dem Zusammenhang über eine Erweiterung dieses Angebots nachgedacht
werden?
- Die Angebotspalette von Hilfsangeboten für
Familien und deren Kinder ist in Hilden groß, es stellt sich aber die
Frage, ob schnell genug reagiert werden kann bei steigendem Bedarf.
Dazu ist folgendes festzustellen:
Abgrenzung der Sozialpädagogischen Familienhilfe zu anderen ambulanten
Jugendhilfeleistungen
Im Produkt 060301 sind alle Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII
einschließlich der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII zusammengefasst. Die
Hilfen lassen sich nach der Form der Leistungserbringung unterscheiden in
ambulante (die Familie und/ oder der junge Mensch werden unterstützt, während
der junge Mensch weiter in der Familie lebt), teilstationäre (der junge Mensch
wird über Tag in einer Einrichtung betreut, schläft und wohnt aber in der
Familie) und stationäre Hilfen (der junge Mensch wird über Tag und Nacht in
einer Einrichtung betreut).
Die Sozialpädagogische Familienhilfe gehört zum ambulanten
Leistungsspektrum der Jugendhilfe. Die gesetzliche Grundlage ist §31 SGB VIII.
Über die Sozialpädagogische Familienhilfe werden Familien und deren Kinder in
erzieherischen, haushaltsorganisatorischen und anderen lebenspraktischen
Bereichen unterstützt. Zielsetzung ist, die Kompetenzen der Familien zu stärken
und diese zu befähigen, selbstständig
erzieherische und alltagspraktische Herausforderungen meistern zu
können. Die Dauer der Betreuung liegt bei ca. 2 Jahren. Neben der Betreuung einzelner
Familien bietet die SPFH vielfältige familienübergreifende Angebote an. Eine
detaillierte Beschreibung des Leistungsangebotes enthält der aktuelle
Jahresbericht 2007 der Sozialpädagogischen Familienhilfe in der SV 51/335.
Das Produkt 60301 umfasst neben der Sozialpädagogischen Familienhilfe
weitere ambulante Leistungen. Hierzu zählen insbesondere die ambulanten
erzieherischen Hilfen nach §27,2 SGB VIII, die auch als flexible Hilfen
bezeichnet werden. Diese Hilfen besitzen erhebliche inhaltliche Schnittmengen
mit der Sozialpädagogischen Familienhilfe, da auch hier Familien und deren Kinder
in erzieherischen, haushaltsorganisatorischen und anderen lebenspraktischen
Bereichen unterstützt werden. Die Unterschiede in der Praxis sind fließend. Die
Koexistenz dieser Hilfen ist vor allem geschichtlich bedingt. Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist als
ambulante Jugendhilfeleistung im Gesetz mit einer konkreten
Aufgabenbeschreibung (intensive Betreuung und Begleitung von Familien, Hilfe
zur Selbsthilfe, längere Dauer und Mitarbeit der Familie) verankert. Im Laufe der Jahre entwickelten sich neue
ambulante Hilfeformen für andere Problembereiche wie u.a. kurzfristigere
Hilfen, aufsuchende Arbeit, Kontrollaufträge und die direkte Begleitung von
jungen Menschen. Diese Hilfen werden im Gesetz nicht ausdrücklich genannt und
werden daher als sonstige Hilfen auf der Grundlage von §27,2 SGB VIII
geleistet. Inzwischen sind die Leistungsbereiche, auch aufgrund der
konzeptionellen Öffnung der Sozialpädagogischen Familienhilfe, nur noch bedingt
abzugrenzen.
Neben diesen beiden Hauptformen ambulanter Hilfen gibt es auch noch
ambulante Hilfe für besondere Persongruppen: Junge Volljährige (§41 SGB VIII)
und seelisch behinderte oder von Behinderung bedrohter junger Menschen (§35a
SGB VIII).
1. Ist die Bereitstellung der Sozialpädagogischen Familienhilfe in
ausreichendem Maße gesichert?
Es gab in 2007 und auch in diesem Jahr bislang keine längeren
Wartezeiten bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe.
2. Es ist von steigenden Fallzahlen zu hören, muss in dem Zusammenhang
über eine Erweiterung dieses Angebots nachgedacht werden?
Eine Ausweitung des Angebotes der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist
im Rahmen der gerade abgeschlossen Kontraktverhandlungen vom Diakonischen Werk
nicht thematisiert worden und auch aus dem Jahresbericht ergibt sich kein
weiterer Bedarf. Diese Einschätzung wird von der Verwaltung geteilt.
3. Die Angebotspalette von Hilfsangeboten für Familien und deren Kinder
ist in Hilden groß, es stellt sich aber die Frage, ob schnell genug reagiert
werden kann bei steigendem Bedarf.
Sollte sich die Nachfrage nach ambulanten Hilfen zur Erziehung weiterhin
steigern, muss das Hilfsangebot entsprechend angepasst werden, d.h. es müssen
zusätzliche ambulante Leistungen eingekauft werden. Sehr bewährt hat sich die
Praxis, mit einem überschaubaren Kreis von örtlichen und regionalen
Jugendhilfeanbietern langjährige Kooperationsbeziehungen zu pflegen, da
hierdurch die inhaltliche Weiterentwicklung der Arbeit erleichtert und der
Steuerungsaufwand reduziert wird. Die Anpassungserfordernisse werden mit den
Jugendhilfeanbietern in Rahmen von jährlichen Qualitätsdialogen gemeinsam
erörtert und entsprechende Strategien geplant. Darüber hinaus werden neue
Entwicklungen und notwendige Veränderungen auch im Arbeitskreis Hilfen zur
Erziehung, der zwei Mal jährlich tagt und dem alle eng kooperierenden Jugendhilfeanbieter
angehören, besprochen.
Neben der quantitativen Anpassung des Angebots an Nachfrageentwicklungen
ist es auf jeden Fall erforderlich, auch auf Nachfrageänderungen im
qualitativen Bereich zu reagieren. Festzustellen ist, dass es immer wieder
Familien gibt, die auch mit einer mehrjährigen Begleitung nicht in die Lage
versetzt werden können, ohne Unterstützung eine angemessene Erziehung und Versorgung
der Kinder zu gewährleisten. Anvisiert wird für diesen Bedarfsbereich der
verstärkte Einsatz von Familienhelferinnen, dies sind Fachkräfte, die für die
in erster Linie lebenspraktische Unterstützung von Familien ausgebildet wurden
und aufgrund des geringen Ausbildungsniveaus auch weniger kosten. Diese
Hilfeform bietet sich insbesondere bei Familien mit sehr langjährigem
Unterstützungsbedarf an. Die Hilfe erfolgt in der Regel in Kombination mit
einer sozialpädagogischen Fachkraft. Die Einführung dieser Hilfeform wurde
bereits mehrfach in den Qualitätsdialogen mit den örtlichen und regionalen
Jugendhilfeanbietern thematisiert und in Einzelfällen bereits umgesetzt.
Günter Scheib