Betreff
49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hilden für den Bereich des Weiterbildungszentrums "Altes Helmholtz"
Aufstellungsbeschluss
Vorlage
WP 04-09 SV 61/272
Aktenzeichen
IV/61.1 49.FNP_Or
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der 49. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Hilden gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) vom 27.12.2006 (BGBL. I S. 3316) in der zurzeit gültigen Fassung.“

 

Das Plangebiet liegt östlich vom Grundstück Gerresheimer Straße 20, 20a und 20b (Weiterbildungszentrum „Altes Helmholtz“) und umfasst die Flurstücke 1121, 1142 und 1143 in Flur 50 der Gemarkung Hilden.

 

Das Planungsziel besteht darin, die planungsrechtliche Grundlage für das städtische Grundstück als begehbare Grünfläche inkl. weiterer öffentlicher Stellplätze zu schaffen.

 

Hierzu soll die derzeitige Ausweisung „W (Wohnbaufläche)“ in „Fläche für Gemeinbedarf“ abgeändert werden.


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Hilden am 28.01.2009 wurde nach eingehender Beratung des gemeinsamen Antrages der CDU-, BA- und Bündnis´90/Die Grünen-Fraktionen der Beschluss gefasst, die Darstellungen im Flächennutzungsplan wieder in „Fläche für den Gemeinbedarf“ zu ändern..

 

Entsprechend dem Beratungsergebnis ist es nunmehr städtebauliches Ziel, auf dem lange zur Diskussion stehenden städtischen Hintergelände des Alten Helmholtz-Weiterbildungszentrums auf eine zusätzliche Wohnbebauung zu verzichten. Stattdessen soll eine öffentliche Grünanlage sowie zusätzliche Parkplätze für das Weiterbildungszentrum erstellt werden.

 

Zu diesem Zweck ist auch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 236A erforderlich (siehe Sitzungsvorlage Nr. 61/273).

 

Für das städtische Grundstück (östlicher Teil des Plangebietes) stellt der Flächennutzungsplan der Stadt Hilden seit dem Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung der 40. Änderung des Flächennutzungsplans am 21.07.2005 Wohnbaufläche dar.


Die durch die Erstellung einer neuen begehbaren – also jederzeit öffentlich nutzbaren – Grünfläche und die Erweiterung der vorhandenen Stellplatzanlage für den Gebäudekomplex Gerresheimer Straße 20, 20a und 20b mit seinen öffentlichen Nutzungen entstehenden Konflikte können aus Sicht des Planungs- und Vermessungsamts nur im Rahmen einer städtebaulichen Diskussion öffentlich miteinander abgewogen werden.

 

Die Aufstellungsverfahren sowohl für die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für den Bebauungsplan Nr. 236A sollen weitgehend parallel betrieben werden.

 

 

 

 

Günter Scheib


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