Betreff
"Trennungs- und Scheidungsberatung" Kontraktanpassung
Vorlage
WP 09-14 SV 51/111
Aktenzeichen
III/51/Scha/Au
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt vorbehaltlich einer abschließenden Überprüfung durch den externen Gutachter zur Haushalskonsolidierung die Erweiterung und Anpassung des Kontraktes.

 

Über die Bereitstellung der finanziellen Mittel ist im Rahmen der Änderungsliste zu den Haushaltsplanberatungen im Haupt- und Finanzausschuss zu entscheiden. 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Historie

Zum 01.01.2001 wurde mit der AG Wohlfahrt (Diakonie, SKFM, SPE Mühle) ein Kontrakt über die folgenden Leistungen abgeschlossen:

·                 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung

·                 Mitwirkung im Verfahren vor den Vormundschafts- und Familiengerichten

·                 Führung von Vormundschaften und Pflegschaften bei Minderjährigen

·                 Fachmediation bei Trennung und Scheidung

·                 Begleitender Umgang

 

Die Entwicklung des Kontraktes gestaltete sich folgendermaßen:

 

 

Trennungs- und Scheidungsberatung/ Mitwirkung im familien- und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren

(Euro)

 

Fachmediation

Begleiteter Umgang

Gesamtsumme

2002

73.000 €

10.200 €

5.000 €

88.200 €

2003

74.752 €

10.200 €

5.000 €

89.952 €

2004

76.600 €

10.200 €

5.000 €

91.800 €

2005-2009

94.343 €

10.200 €

5.000 €

109.54 €

seit 2009

119.208 €

11.042 €

5.000 €

135.250€

neuer Kontrakt ab 2011

175.032,50 €

 

12.000 €

7.500 €

194.533 €

 

 

Der Kontrakt wurde ab 2005 um 15.000 € wegen gestiegener Fallzahlen erhöht. Zuletzt wurde eine Anhebung der Kontraktsumme  auf der Grundlage der SV 51/383 im Jugendhilfeausschuss am 12.02.2009 beschlossen. Neben tariflichen Steigerungen wurde, aufgrund der gestiegenen Fallzahlen im Bereich der Ergänzungspflegschaften / Vormundschaften, die Personalausstattung um 0,25 VK erweitert. Für den Bereich Trennungs- und Scheidungsberatung, Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren und Vormundschaften / Ergänzungspflegschaften stehen damit bislang 2,25 Vollzeitstellen zur Verfügung. Hinzukommen Honorarmittel für die Bereiche begleiteter Umgang und Fachmediation in Höhe von 16.042€. Das Kontraktvolumen beträgt zurzeit insgesamt 135.250€.

 

2. Aktueller Sachstand

Die AG Wohlfahrt kündigte bereits mit dem Jahresbericht 2009 (JHA 30.06.2010) zum Kontrakt für den Bereich Trennungs- und Scheidungsberatung, Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren und Vormundschaften / Ergänzungspflegschaften einen erneuten Antrag auf Anhebung des Kontraktvolumens um 35.000€ (0,5 Vollzeitstelle) an.

Im Rahmen des jährlichen Qualitätsdialoges am 08.07.2010 führte die AG Wohlfahrt aus, dass die im Rahmen des Kontraktes (Trennungs- und Scheidungsberatung, Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren, Ergänzungspflegschaften/ Vormundschaften, Fachmediation und begleiteter Umgang) zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen, um die eine ausreichende Qualität der Leitungen sicherzustellen und die laufenden Kosten zu decken.

Drei Faktoren seien hierfür maßgeblich:

  1. Die pro Personalstelle zur Verfügung stehenden Mittel seien nicht kostendeckend,
  2. gesetzliche Veränderungen im Bereich der Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften und im Bereich des FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) würden höhere Personalkapazitäten erfordern und
  3. die Fallzahlen seien weiterhin steigend.

 

3. Überprüfung des Antrages der AG Wohlfahrt

Mit den Zielsetzungen, den vorgetragenen höheren Finanzmittelbedarf bis zu den Haushaltsberatungen 2011 zu überprüfen und möglichst einen gemeinsamen Vorschlag für ein fortschreibungsfähiges Personalbemessungsinstrument zu entwickeln, wurde ein gemeinsamer Diskussionsprozess initiiert.

In insgesamt fünf Treffen (10.08., 23.08., 02.09. ,14.10. und 16.12.2010) wurden die Sachverhalte und unterschiedliche Lösungsansätze diskutiert. Die gemeinsam erarbeiteten Eckpunke für ein wirtschaftliches und fortschreibungsfähiges Refinanzierungskonzept für den Leistungsbereich des Kontraktes wurden von der verwaltungsinternen Organisationsabteilung überprüft. Im Rahmen der von der Organisationsabteilung definierten Korridore wurde, wie empfohlen Mitte Februar eine Übereinkunft mit der AG Wohlfahrt zu den Bearbeitungszeiten und dem Refinanzierungsmodell für die Personalkosten erzielt.

 

a) Finanzmittelbedarf pro Vollzeitstelle

Für die 2,25 Vollzeitstellen ergibt sich ein Zuschuss von 119.208 €, das entspricht 52.981,33 € pro Vollzeitstelle. Die Refinanzierungsquote liegt damit unter dem Niveau in anderen Kontrakten wie dem Kontrakt über die Durchführung ambulanter flexibler Erziehungshilfe, des Betreiben eines Jugendclubs etc. 

 

Prüfergebnis:

Die Refinanzierungsquote sollte basierend auf dem  KGST-Richtwert für Personalkosten angepasst werden. Der KGST-Richtwert für die Personalkosten (Sozialarbeiter) beträgt 47.000 € pro VzK, zuzüglich Sachkostenpauschale von 9.650 € und 20% Gemeinkosten in Höhe von 9.400 €. Dies ergibt einen Refinanzierungsbedarf von 66.050 €. pro Vollzeitstelle.

 

b). Gesetzliche Veränderungen im Bereich der Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften und im Bereich des FamFG

 

Vormundschaften / Ergänzungspflegschaften:

Nach dem Referentenentwurf zum Gesetz zur Änderung des Vormundschaftsrechtes soll zukünftig ein Vormund höchstens 50 Vormundschaften führen. Dieser Wert soll auch Grundlage der Personalbemessung für diesen Bereich in Hilden sein.

 

Prüfergebnis:

Auf Grundlage der Fallzahlen (54) des letzten Berichtszeitraumes (2010) ergibt sich ein Personalbedarf für diesen Bereich von 1,08 VzK.

 

Trennungs- und Scheidungsberatung:

Für die Trennungs- und Scheidungsberatung und die Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren würden nach Abzug nur noch 1,17 VK verbleiben. Falllastzahlen sind für diesen Bereich nicht gesetzlich definiert. Verfahrensstandards wurden für diesen Leitungsbereich des Kontraktes nicht festgelegt.

 

c) Fallzahlentwicklung/Bearbeitungszeiten

Die AG Wohlfahrt wies im Jahresbericht 2009 aus, dass die Fallzahlen seit 2008 weiterhin konstant gestiegen sind. Die Fallzahlentwicklung setzte sich auch 2010 fort:

Die Fallzahlen stiegen wie folgt an:

Trennungs- und Scheidungsberatung stiegen von 77 auf 117 Fälle (+51,9%),

Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren von 82 auf 100 Fälle (+21,9%)

Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften von 43 auf 54 Fälle (+25,69%).

Begleiteter Umgang von 8 auf 15 (+47%)

 

Damit liegt in allen Bereichen eine deutliche, weitere Fallsteigerung vor.

 

Prüfergebnis

Zur Bemessung der erforderlichen Personalressourcen sind definierte Verfahrensstandards unverzichtbar. Mit der AG Wohlfahrt wurden verschiedene Ansätze zur Entwicklung von Verfahrensstandards diskutiert. Einvernehmen wurde darüber erzielt, dass die Standards der Arbeitshilfe des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe (LWL) von 2010 zur Trennungs- und Scheidungsberatung die Basis für die Personalbemessung bilden sollen. Dieses entspricht auch dem Prüfergebnis der Organisationsabteilung. Entsprechend der Empfehlung der Organisationsabteilung wurden auf der Grundlage der Arbeitshilfe des LWLs mit der AG Wohlfahrt die Bearbeitungszeiten für die Leitungsbereiche Trennungs- und Scheidungsberatung (§§17, 18 SGB VIII) und Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren (§50 SGB VIII) inklusive Vor- und Nachbereitungszeiten festgelegt.

Als Bearbeitungszeit für den Leistungsprozess Trennungs- und Scheidungsberatung (§§17, 18 SGB VIII) wurden 6,4 Stunden und für den Leistungsprozess Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren  §50 SGB VIII 15,15 Stunden definiert. Diese Bearbeitungszeiten korrespondieren mit den Ergebnissen aktueller, aufwändiger Personalbemessungsverfahren in den Städten Velbert und Neuss.

 

Auf der Basis der Fallzahlen 2010 ergibt sich hieraus ein Stellenbedarf für den Leistungsprozess Trennungs- und Scheidungsberatung von 0,52 VK und für den Leistungsbereich Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren von 1,05 VK.

 

Nach dem Ergebnis der Prüfung des Antrages der AG Wohlfahrt ergibt sich demnach ein Stellenmehrbedarf (aktuell 2,25 VK) für den Kontraktbereich von insgesamt 0,4 VK auf 2,65 VK.

 

 

4. Finanzielle Auswirkungen

 

Durch die Erweiterung des Kontraktes um 0,4 Stellen, der Anpassungen im Bereich Fachmediation (von 11.042 € auf 12.000 €), der Anpassung des Begleitenden Umgangs (von 5.000 € auf 7.500 €) und der Anpassung der Personalkostenfinanzierung ergibt sich ein finanzieller Mehrbedarf. 

 

Für den Bereich der Trennungs- und Scheidungsberatung, Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren und Vormundschaften beläuft sich dieser auf insgesamt 175.032,50 €.

 

Dies ist bedingt durch die Personalkostenrefinanzierung von 60.050 € pro VzK und die Erweiterung des Kontraktes um 0,4 VzK.

 

2,25

Sozialarbeiter

 

   66.050 €

148.612,50 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,4

Sozialarbeiter

 

   66.050 €

26.420 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Künftig zu erstattende PK

 

 

175.032,50 €

 

Hinzukommen 12.000 € für die Fachmediation (IST 11.042€) und 7.500 € für den Begleiteten Umgang (IST: 5000€). Beide Bereiche sollten aufgrund der Fallzahlentwicklung und der Komplexität der Fälle ebenfalls angepasst werden.

 

Die Kontraktsumme für die Leistungen der AG Wohlfahrt in den Bereichen Trennungs- und Scheidungsberatung, Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren, Ergänzungspflegschaften/ Vormundschaften, Fachmediation und begleiteter Umgang 2011 steigt damit von 135.250 € um 59.283 € auf 194.533 €.

 

Die genaue Berechnung kann der Anlage entnommen werden.

 

5. Fazit

 

Das Prüfergebnis des artikulierten Mehrbedarfs der AG Wohlfahrt kommt zu folgendem Ergebnis:

 

-          Die Anpassung der Personalkostenrefinanzierung an den gültigen KGSt Standard und an die Refinanzierungshöhe in anderen Kontrakten des Amtes für Jugend, Schule und Sport sollte erfolgen.

-          Eine Stellenbemessung aufgrund der vom Landesjugendamt Westfalen-Lippe herausgegebenen Arbeitshilfe sollte für die Personalbemessung herangezogen werden. Diese Grundlage korespondiert in hohem Maße mit Bemessungszeiten, die in zwei Kommunen im Rahmen einer aufwändigen Personalbemessung ermittelt wurden.

-          Der gestiegenen Fallzahl sollte entsprechend Rechnung getragen werden.

 

 

Durch das gewählte Vorgehen werden die Standards der Leistungserbringung klar definiert und ein fortschreibungsfähiges Instrument zur Anpassung des Kontraktumfangs an die Entwicklung der Leistungsfallzahlen und der fachlichen Standards geschaffen.

 

Die beschriebenen Eckpunkte dieses neuen Kontraktmanagements werden zeitnah nach Beschlussfassung in den Kontrakt mit der AG Wohlfahrt eingearbeitet.

Ziel ist eine transparente Leistungssteuerung auf der Grundlage von klar definierten Leistungsstandards.

 

 

Horst Thiele

 

 

 



Finanzielle Auswirkungen  

Ja

Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

Produktnummer

060312

Bezeichnung

Kindschaftsrechts-

angelegenheiten

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

Nein

 

 

Haushaltsjahr:

2011ff

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0603120070

Mitwirkung bei Vormundschafts- und Familiengerichten

533400

Leistungen d. JH an natürl. P. außerhalb von E.

59.283 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

Die zusätzlichen Mittel müssen über die Änderungsliste in den Haushalt aufgenommen werden.

 

 

Vermerk Kämmerer

 

gesehen Klausgrete

 

 


Personelle Auswirkungen

Nein