Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt vorbehaltlich einer abschließenden Überprüfung durch den externen Gutachter zur Haushalskonsolidierung die Erweiterung und Anpassung des Kontraktes.
Über die Bereitstellung der finanziellen Mittel ist im Rahmen der Änderungsliste zu den Haushaltsplanberatungen im Haupt- und Finanzausschuss zu entscheiden.
Erläuterungen und Begründungen:
1. Historie
Zum 01.01.2001 wurde mit der AG Wohlfahrt (Diakonie, SKFM, SPE Mühle) ein
Kontrakt über die folgenden Leistungen abgeschlossen:
·
Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und
Scheidung
·
Mitwirkung im Verfahren vor den Vormundschafts- und
Familiengerichten
·
Führung von Vormundschaften und Pflegschaften bei
Minderjährigen
·
Fachmediation bei Trennung und Scheidung
·
Begleitender Umgang
Die Entwicklung des Kontraktes gestaltete sich folgendermaßen:
|
Trennungs- und Scheidungsberatung/ Mitwirkung im familien- und
vormundschaftsgerichtlichen Verfahren (Euro) |
Fachmediation |
Begleiteter Umgang |
Gesamtsumme |
2002 |
73.000 € |
10.200 € |
5.000 € |
88.200 € |
2003 |
74.752 € |
10.200 € |
5.000 € |
89.952 € |
2004 |
76.600 € |
10.200 € |
5.000 € |
91.800 € |
2005-2009 |
94.343 € |
10.200 € |
5.000 € |
109.54 € |
seit 2009 |
119.208 € |
11.042 € |
5.000 € |
135.250€ |
neuer Kontrakt ab 2011 |
175.032,50 € |
12.000 € |
7.500 € |
194.533 € |
Der Kontrakt wurde
ab 2005 um 15.000 € wegen gestiegener Fallzahlen erhöht. Zuletzt wurde eine
Anhebung der Kontraktsumme auf der
Grundlage der SV 51/383 im Jugendhilfeausschuss am 12.02.2009 beschlossen.
Neben tariflichen Steigerungen wurde, aufgrund der gestiegenen Fallzahlen im
Bereich der Ergänzungspflegschaften / Vormundschaften, die Personalausstattung
um 0,25 VK erweitert. Für den Bereich Trennungs- und Scheidungsberatung,
Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren und Vormundschaften /
Ergänzungspflegschaften stehen damit bislang 2,25 Vollzeitstellen zur Verfügung. Hinzukommen Honorarmittel für
die Bereiche begleiteter Umgang und Fachmediation in Höhe von 16.042€. Das
Kontraktvolumen beträgt zurzeit insgesamt 135.250€.
2. Aktueller Sachstand
Die AG Wohlfahrt
kündigte bereits mit dem Jahresbericht 2009 (JHA 30.06.2010) zum Kontrakt für
den Bereich Trennungs- und Scheidungsberatung, Mitwirkung im familiengerichtlichen
Verfahren und Vormundschaften / Ergänzungspflegschaften einen erneuten Antrag
auf Anhebung des Kontraktvolumens um 35.000€ (0,5 Vollzeitstelle) an.
Im Rahmen des
jährlichen Qualitätsdialoges am 08.07.2010 führte die AG Wohlfahrt aus, dass
die im Rahmen des Kontraktes (Trennungs- und Scheidungsberatung, Mitwirkung im
familiengerichtlichen Verfahren, Ergänzungspflegschaften/ Vormundschaften,
Fachmediation und begleiteter Umgang) zur Verfügung gestellten Mittel nicht
ausreichen, um die eine ausreichende Qualität der Leitungen sicherzustellen und
die laufenden Kosten zu decken.
Drei Faktoren
seien hierfür maßgeblich:
- Die pro Personalstelle zur Verfügung
stehenden Mittel seien nicht kostendeckend,
- gesetzliche Veränderungen im Bereich
der Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften und im Bereich des FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und
in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) würden höhere
Personalkapazitäten erfordern und
- die Fallzahlen seien weiterhin steigend.
3. Überprüfung des Antrages der AG Wohlfahrt
Mit den Zielsetzungen, den vorgetragenen
höheren Finanzmittelbedarf bis zu den Haushaltsberatungen 2011 zu überprüfen
und möglichst einen gemeinsamen Vorschlag für ein fortschreibungsfähiges
Personalbemessungsinstrument zu entwickeln, wurde ein gemeinsamer Diskussionsprozess
initiiert.
In insgesamt fünf Treffen (10.08., 23.08.,
02.09. ,14.10. und 16.12.2010) wurden die Sachverhalte und unterschiedliche
Lösungsansätze diskutiert. Die gemeinsam erarbeiteten Eckpunke für ein
wirtschaftliches und fortschreibungsfähiges Refinanzierungskonzept für den Leistungsbereich
des Kontraktes wurden von der verwaltungsinternen Organisationsabteilung überprüft.
Im Rahmen der von der Organisationsabteilung definierten Korridore wurde, wie
empfohlen Mitte Februar eine Übereinkunft mit der AG Wohlfahrt zu den
Bearbeitungszeiten und dem Refinanzierungsmodell für die Personalkosten
erzielt.
a) Finanzmittelbedarf pro Vollzeitstelle
Für die 2,25 Vollzeitstellen ergibt sich ein Zuschuss von 119.208 €, das
entspricht 52.981,33 € pro Vollzeitstelle. Die Refinanzierungsquote liegt damit
unter dem Niveau in anderen Kontrakten wie dem Kontrakt über die Durchführung
ambulanter flexibler Erziehungshilfe, des Betreiben eines Jugendclubs etc.
Prüfergebnis:
Die Refinanzierungsquote sollte basierend auf dem KGST-Richtwert für Personalkosten angepasst
werden. Der KGST-Richtwert für die Personalkosten (Sozialarbeiter) beträgt 47.000
€ pro VzK, zuzüglich Sachkostenpauschale von 9.650 € und 20% Gemeinkosten in
Höhe von 9.400 €. Dies ergibt einen Refinanzierungsbedarf von 66.050 €. pro Vollzeitstelle.
b). Gesetzliche
Veränderungen im Bereich der Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften und im
Bereich des FamFG
Vormundschaften / Ergänzungspflegschaften:
Nach dem Referentenentwurf zum Gesetz zur Änderung des
Vormundschaftsrechtes soll zukünftig ein Vormund höchstens 50 Vormundschaften
führen. Dieser Wert soll auch Grundlage der Personalbemessung für diesen Bereich
in Hilden sein.
Prüfergebnis:
Auf Grundlage der Fallzahlen (54) des letzten Berichtszeitraumes (2010)
ergibt sich ein Personalbedarf für diesen Bereich von 1,08 VzK.
Trennungs- und Scheidungsberatung:
Für die Trennungs- und Scheidungsberatung und die Mitwirkung im
familiengerichtlichen Verfahren würden nach Abzug nur noch 1,17 VK verbleiben.
Falllastzahlen sind für diesen Bereich nicht gesetzlich definiert. Verfahrensstandards
wurden für diesen Leitungsbereich des Kontraktes nicht festgelegt.
c) Fallzahlentwicklung/Bearbeitungszeiten
Die AG Wohlfahrt wies im Jahresbericht 2009 aus, dass die Fallzahlen
seit 2008 weiterhin konstant gestiegen sind. Die Fallzahlentwicklung setzte
sich auch 2010 fort:
Die Fallzahlen stiegen wie folgt an:
Trennungs- und Scheidungsberatung stiegen von 77 auf 117 Fälle (+51,9%),
Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren von 82 auf 100 Fälle
(+21,9%)
Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften von 43 auf 54 Fälle
(+25,69%).
Begleiteter Umgang von 8 auf 15 (+47%)
Damit liegt in allen Bereichen eine deutliche, weitere Fallsteigerung
vor.
Prüfergebnis
Zur Bemessung der
erforderlichen Personalressourcen sind definierte Verfahrensstandards unverzichtbar.
Mit der AG Wohlfahrt wurden verschiedene Ansätze zur Entwicklung von Verfahrensstandards
diskutiert. Einvernehmen wurde darüber erzielt, dass die Standards der
Arbeitshilfe des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe (LWL) von 2010 zur
Trennungs- und Scheidungsberatung die Basis für die Personalbemessung bilden sollen.
Dieses entspricht auch dem Prüfergebnis der Organisationsabteilung. Entsprechend der
Empfehlung der Organisationsabteilung
wurden auf der Grundlage der Arbeitshilfe des LWLs mit der AG Wohlfahrt die
Bearbeitungszeiten für die Leitungsbereiche Trennungs- und Scheidungsberatung
(§§17, 18 SGB VIII) und Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren (§50 SGB
VIII) inklusive Vor- und Nachbereitungszeiten festgelegt.
Als
Bearbeitungszeit für den Leistungsprozess Trennungs- und Scheidungsberatung
(§§17, 18 SGB VIII) wurden 6,4 Stunden und für den Leistungsprozess Mitwirkung
im familiengerichtlichen Verfahren §50
SGB VIII 15,15 Stunden definiert. Diese Bearbeitungszeiten korrespondieren mit
den Ergebnissen aktueller, aufwändiger Personalbemessungsverfahren in den
Städten Velbert und Neuss.
Auf der Basis der
Fallzahlen 2010 ergibt sich hieraus ein Stellenbedarf für den Leistungsprozess
Trennungs- und Scheidungsberatung von 0,52 VK und für den Leistungsbereich
Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren von 1,05 VK.
Nach dem Ergebnis der Prüfung des Antrages der AG Wohlfahrt ergibt sich
demnach ein Stellenmehrbedarf (aktuell 2,25 VK) für den Kontraktbereich von
insgesamt 0,4 VK auf 2,65 VK.
4. Finanzielle
Auswirkungen
Durch die Erweiterung des Kontraktes um 0,4 Stellen, der Anpassungen im
Bereich Fachmediation (von 11.042 € auf 12.000 €), der Anpassung des
Begleitenden Umgangs (von 5.000 € auf 7.500 €) und der Anpassung der Personalkostenfinanzierung
ergibt sich ein finanzieller Mehrbedarf.
Für den Bereich der Trennungs- und Scheidungsberatung, Mitwirkung im
familiengerichtlichen Verfahren und Vormundschaften beläuft sich dieser auf insgesamt
175.032,50 €.
Dies ist bedingt durch die Personalkostenrefinanzierung von 60.050 € pro
VzK und die Erweiterung des Kontraktes um 0,4 VzK.
2,25 |
Sozialarbeiter |
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66.050 € |
148.612,50 € |
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0,4 |
Sozialarbeiter
|
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66.050 € |
26.420 € |
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Künftig
zu erstattende PK |
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175.032,50 € |
Hinzukommen 12.000 € für die Fachmediation (IST 11.042€) und 7.500 € für
den Begleiteten Umgang (IST: 5000€). Beide Bereiche sollten aufgrund der
Fallzahlentwicklung und der Komplexität der Fälle ebenfalls angepasst werden.
Die Kontraktsumme für die Leistungen der AG Wohlfahrt in den Bereichen
Trennungs- und Scheidungsberatung, Mitwirkung im familiengerichtlichen
Verfahren, Ergänzungspflegschaften/ Vormundschaften, Fachmediation und
begleiteter Umgang 2011 steigt damit von 135.250 € um 59.283 € auf 194.533 €.
Die genaue Berechnung kann der Anlage entnommen werden.
5. Fazit
Das Prüfergebnis des artikulierten Mehrbedarfs der AG Wohlfahrt kommt zu
folgendem Ergebnis:
-
Die Anpassung der Personalkostenrefinanzierung an
den gültigen KGSt Standard und an die Refinanzierungshöhe in anderen Kontrakten
des Amtes für Jugend, Schule und Sport sollte erfolgen.
-
Eine Stellenbemessung aufgrund der vom
Landesjugendamt Westfalen-Lippe herausgegebenen Arbeitshilfe sollte für die
Personalbemessung herangezogen werden. Diese Grundlage korespondiert in hohem
Maße mit Bemessungszeiten, die in zwei Kommunen im Rahmen einer aufwändigen
Personalbemessung ermittelt wurden.
-
Der gestiegenen Fallzahl sollte entsprechend
Rechnung getragen werden.
Durch das gewählte Vorgehen werden die Standards der Leistungserbringung
klar definiert und ein fortschreibungsfähiges Instrument zur Anpassung des
Kontraktumfangs an die Entwicklung der Leistungsfallzahlen und der fachlichen
Standards geschaffen.
Die beschriebenen Eckpunkte dieses neuen Kontraktmanagements werden
zeitnah nach Beschlussfassung in den Kontrakt mit der AG Wohlfahrt
eingearbeitet.
Ziel ist eine transparente Leistungssteuerung auf der Grundlage von klar
definierten Leistungsstandards.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Finanzielle
Auswirkungen |
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Produktnummer |
060312 |
Bezeichnung |
Kindschaftsrechts- angelegenheiten |
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Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
Nein |
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Haushaltsjahr: |
2011ff |
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Der
Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0603120070 |
Mitwirkung bei Vormundschafts- und Familiengerichten |
533400 |
Leistungen d. JH an natürl. P. außerhalb von E. |
59.283 € |
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Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Finanzierung: Die zusätzlichen Mittel müssen über die Änderungsliste
in den Haushalt aufgenommen werden. |
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Vermerk Kämmerer gesehen Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen
Nein