Betreff
Prüfungsbericht und Testat zum Jahresabschluss 2009
Vorlage
WP 09-14 SV 14/023
Aktenzeichen
I/14-Wit
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis vom Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 vom 14.03.2011. Er macht sich den Prüfungsbe­richt zu eigen und erklärt den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes zu seinem eige­nen Bestätigungsvermerk.

 

Der Bestätigungsvermerk lautet:

 

 

"Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung:

 

Die Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht - der Stadt für das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.

 

Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW und in Anlehnung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt.

 

Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

 

Hilden, den 14. März 2011

 

Rechnungsprüfung

 

 

 

gez.                                                                       gez.

Michael Witek                                                       Torsten Schlüter

Leiter des Rechnungs-                                         Rechnungsprüfer

prüfungsamtes                                                     der Stadt Hilden“

der Stadt Hilden

 

 

Der vorstehende Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (vgl. IDW PS 450) erstattet.

 

 

Hilden, den 11. April 2011

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

 

 

Hartmut Toska

Vorsitzender

 

(Der Bestätigungsvermerk im Prüfbericht ist während der Sitzung von dem Vorsitzenden zu unterzeichnen.)

 

 

 

 

 

II.     Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:

 

"1.    Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer auf- und vom Bürgermeister dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss nebst Lage- und Rechenschaftsbericht vom 03.12.2010 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 14.03.2011 und im Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.

 

Der Jahresabschluss 2009 vom 03. Dezember 2010 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.

 

2.     Der Jahresfehlbetrag von 3.126.952,82 € verringert die Ausgleichsrücklage mit dem Teilbetrag von 1.487.439,97 €“. Der weitere Betrag von 1.639,512,85 € basiert auf der Inanspruchnahme von übertragenen Aufwandsermächtigungen und geht daher zu Lasten der Davon-Position der allgemeinen Rücklage: „Zusätzliche zweckgebundene Deckungsrücklage“.


III.    Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt ohne den Bürgermeister:

 

„1.    Der Bürgermeister wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2009 entlastet.

 

2.     Der Bürgermeister wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Jah­resabschluss 2009 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresab­schlus­ses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Gemäß § 59 Abs. 3 und § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss dahingehend, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt erwecken.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss erstellt über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis einen Prüfungsbericht. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen.

 

Vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat ist dem Bürgermeister Gelegenheit zur Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu geben.

 

Das Prüfungsergebnis ist im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses laut § 101 Abs. 3 GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen und dient dem Rat als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Entscheidung über die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW.

 

Zur Durchführung der Prüfung bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW des Rechnungsprüfungsamtes, welches abschließend ebenfalls einen Bestätigungsvermerk abzugeben hat.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss berät sodann den nach der Prüfung vom Rechnungsprüfungsamt erstellten, als Anlage beigefügten Prüfungsbericht sowie den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes und entscheidet darüber, ob er sich den Prüfungsbericht zu eigen macht und somit zu seinem eigenen Prüfungsbericht erklärt und er dem Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes durch Beschluss und die Unterzeichnung des Bestätigungsvermerks durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses „beitritt“.

 

Selbstverständlich ist der Rechnungsprüfungsausschuss jedoch in seiner Entscheidung frei und könnte auch eine anders lautende Entscheidung treffen. Insbesondere könnte er das Rechnungsprüfungsamt zu weiteren Prüfungen auffordern oder sogar das Prüfungsergebnis des Rechnungsprüfungsamtes anders beurteilen und dies in einem anders lautenden Bestätigungsvermerk dokumentieren.

 

In dem diesjährigen Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes sind keine grünen Seiten eingefügt, die nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes der vertraulichen Behandlung bedürfen. Insofern ist es nicht erforderlich, dem Rechnungsprüfungsausschuss einen gesonderten Berichtsband vorzuschlagen, der abweichend vom Grundsatz der Öffentlichkeit nicht öffentlich bleiben sollte.

 

Auch hier ist der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Beurteilung und in seiner Entscheidung unabhängig und könnte selbstverständlich eigene Kriterien entwickeln, die z.B. für die Zuordnung einzelner Berichtsteile zum gesonderten - d.h. nichtöffentlichen - Berichtsband maßgebend sind. Aus diesem Grunde wird der vorliegende Bericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beschlussfassung anheim gestellt.

 

Abschließend danken die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes den Mitgliedern der Verwaltungsführung, insbesondere aber dem Team des Amtes für Finanzservice und dem Stadtkämmerer für die stets konstruktive Zusammenarbeit während der Prüfung des Jahresabschlusses.

 

An dieser Stelle sei noch der folgende Hinweis gestattet:

 

Das inklusive der Anlagen mehrere hundert Seiten starke Druckexemplar des Jahresabschlusses 2009 wurde den Mitgliedern des Rates der Stadt Hilden ja bereits in der letzten Ratssitzung des Jahres 2010 ausgehändigt. Aus diesem Grunde wurde darauf verzichtet, dieses Druckwerk, welches die Anlage zum Prüfungsbericht und Testat des Jahresabschlusses 2009 darstellt, dieser Sitzungsvorlage bzw. dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes erneut beizufügen. Bitte nehmen Sie Kontakt zum Rechnungsprüfungsamt (Durchwahlen 170, 173 oder 175) oder natürlich zum Amt für Finanzservice (Durchwahlen 202, 203 oder 204) auf, falls Sie ein weiteres Exemplar des ausgedruckten Jahresabschlusses 2009 inkl. des Lage- und Rechenschaftsberichtes benötigen.

 

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister