Beschlussvorschlag:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis vom
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009
vom 14.03.2011. Er macht sich den Prüfungsbericht zu eigen und erklärt den
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes zu seinem eigenen Bestätigungsvermerk.
Der Bestätigungsvermerk
lautet:
"Bestätigungsvermerk
der Rechnungsprüfung:
Die
Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung,
Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht - der Stadt für
das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. In die Prüfung
wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht der
örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die
Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den
gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in
der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt. Die Aufgabe der
Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der
Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der
Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Die
Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW und in Anlehnung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche
Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht
über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände,
Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters
der Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Die
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften, den
sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
der Stadt.
Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hilden,
den 14. März 2011
Rechnungsprüfung
gez. gez.
Michael Witek Torsten
Schlüter
Leiter des Rechnungs- Rechnungsprüfer
prüfungsamtes der
Stadt Hilden“
der Stadt Hilden
Der vorstehende
Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und
in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen
(vgl. IDW PS 450) erstattet.
Hilden, den 11. April 2011
Rechnungsprüfungsausschuss
Hartmut Toska
Vorsitzender
(Der
Bestätigungsvermerk im Prüfbericht ist während der Sitzung von dem Vorsitzenden
zu unterzeichnen.)
II. Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:
"1. Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer
auf- und vom Bürgermeister dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss
nebst Lage- und Rechenschaftsbericht vom 03.12.2010 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss
nach § 101 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht
vom 14.03.2011 und im Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage (siehe oben)
festgehalten worden.
Der Jahresabschluss 2009 vom
03. Dezember 2010 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag von 3.126.952,82
€ verringert die Ausgleichsrücklage mit dem
Teilbetrag von 1.487.439,97 €“. Der
weitere Betrag von 1.639,512,85 € basiert auf der Inanspruchnahme von
übertragenen Aufwandsermächtigungen und geht daher zu Lasten der Davon-Position
der allgemeinen Rücklage: „Zusätzliche zweckgebundene Deckungsrücklage“.
III. Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt ohne den Bürgermeister:
„1. Der Bürgermeister wird nach § 96 Abs. 1 GO
NRW für das Haushaltsjahr 2009 entlastet.
2. Der Bürgermeister wird gebeten, den Prüfbericht
nebst Bestätigungsvermerk sowie den Jahresabschluss 2009 und Lage- und
Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen und
danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme
verfügbar zu halten.“
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß § 59 Abs. 3 und § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der
Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss dahingehend, ob er ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt
sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen
und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung
sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die
örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der
Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang
steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt erwecken.
Der Rechnungsprüfungsausschuss erstellt über Art und
Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis einen Prüfungsbericht. Der
Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den
Prüfungsbericht aufzunehmen.
Vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch den
Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat ist dem Bürgermeister Gelegenheit zur
Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu geben.
Das Prüfungsergebnis ist im Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsausschusses laut § 101 Abs. 3 GO NRW in einem
Bestätigungsvermerk zusammenzufassen und dient dem Rat als Grundlage zur
Feststellung des Jahresabschlusses und zur Entscheidung über die Entlastung des
Bürgermeisters gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW.
Zur Durchführung der Prüfung bedient sich der
Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW des Rechnungsprüfungsamtes,
welches abschließend ebenfalls einen Bestätigungsvermerk abzugeben hat.
Der Rechnungsprüfungsausschuss berät sodann den nach
der Prüfung vom Rechnungsprüfungsamt erstellten, als Anlage beigefügten
Prüfungsbericht sowie den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes und
entscheidet darüber, ob er sich den Prüfungsbericht zu eigen macht und somit zu
seinem eigenen Prüfungsbericht erklärt und er dem Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes
durch Beschluss und die Unterzeichnung des Bestätigungsvermerks durch die
Vorsitzende / den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses „beitritt“.
Selbstverständlich ist der Rechnungsprüfungsausschuss
jedoch in seiner Entscheidung frei und könnte auch eine anders lautende
Entscheidung treffen. Insbesondere könnte er das Rechnungsprüfungsamt zu
weiteren Prüfungen auffordern oder sogar das Prüfungsergebnis des Rechnungsprüfungsamtes
anders beurteilen und dies in einem anders lautenden Bestätigungsvermerk dokumentieren.
In dem diesjährigen Prüfungsbericht des
Rechnungsprüfungsamtes sind keine grünen Seiten eingefügt, die nach Auffassung
des Rechnungsprüfungsamtes der vertraulichen Behandlung bedürfen. Insofern ist
es nicht erforderlich, dem Rechnungsprüfungsausschuss einen gesonderten Berichtsband
vorzuschlagen, der abweichend vom Grundsatz der Öffentlichkeit nicht öffentlich
bleiben sollte.
Auch hier ist der Rechnungsprüfungsausschuss in
seiner Beurteilung und in seiner Entscheidung unabhängig und könnte
selbstverständlich eigene Kriterien entwickeln, die z.B. für die Zuordnung
einzelner Berichtsteile zum gesonderten - d.h. nichtöffentlichen - Berichtsband
maßgebend sind. Aus diesem Grunde wird der vorliegende Bericht dem
Rechnungsprüfungsausschuss zur Beschlussfassung anheim gestellt.
Abschließend danken die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes den Mitgliedern der Verwaltungsführung,
insbesondere aber dem Team des Amtes für Finanzservice und dem Stadtkämmerer
für die stets konstruktive Zusammenarbeit während der Prüfung des Jahresabschlusses.
An dieser Stelle sei noch der folgende Hinweis
gestattet:
Das inklusive der Anlagen mehrere hundert Seiten
starke Druckexemplar des Jahresabschlusses 2009 wurde den Mitgliedern des Rates
der Stadt Hilden ja bereits in der letzten Ratssitzung des Jahres 2010 ausgehändigt.
Aus diesem Grunde wurde darauf verzichtet, dieses Druckwerk, welches die Anlage
zum Prüfungsbericht und Testat des Jahresabschlusses 2009 darstellt, dieser
Sitzungsvorlage bzw. dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes erneut
beizufügen. Bitte nehmen Sie Kontakt zum Rechnungsprüfungsamt (Durchwahlen 170,
173 oder 175) oder natürlich zum Amt für Finanzservice (Durchwahlen 202, 203
oder 204) auf, falls Sie ein weiteres Exemplar des ausgedruckten Jahresabschlusses
2009 inkl. des Lage- und Rechenschaftsberichtes benötigen.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister