Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Seit
ungefähr vier Jahren werden Kinder in Kindertageseinrichtungen sowie in
Grundschulen, die Probleme in der deutschen Sprache aufweisen, durch das
Förderprogramm geschult. Die Erfahrungen zeigen, dass die Sprachförderung an
großer Bedeutung für die junge Generation gewonnen hat.
Jedes Jahr aufs Neue werden Kinder mit sehr schwachen
Deutschkenntnissen in die städtischen Kindertageseinrichtungen aufgenommen. Für
diese Kinder ist der Förderunterricht besonders wichtig, um ihnen den Anschluss
an die Gruppe zu ermöglichen und den späteren schulischen Werdegang zu
erleichtern.
Die Richtlinien unterscheiden drei
Fördergruppen:
1)
Sprachförderung für Vorschulkinder mit Sprachförderbedarf, die eine
Kindertageseinrichtung besuchen - ergänzende Angebote 1/2 Jahr vor der
Einschulung. Entsprechend der Anträge auf Landesförderung wurden im Jahr 2004
für folgende Maßnahmen Landesmittel bewilligt:
- GGS Wilhelm-Busch / KGS Astrid-Lindgren
- GGS Adolf-Reichwein (2 Fördergruppen)
- GGS Schulstraße / GGS Wilhelm-Hüls
- GGS Kalstert / GGS Walder Straße
- (GGS Elbsee fördert bereits in
Kindertageseinrichtungen - GGS Walter-Wiederhold fördert über den Schulkindergarten)
2) Kinder in Kindertageseinrichtungen mit
Sprachförderbedarf
(Grundsätzlich
Kinder im ersten oder zweiten Kindergartenjahr, da im dritten Kindergartenjahr
1/2 Jahr vor Einschulung die Sprachförderung in der Grundschule erfolgt). Auch
hier wurden antragsgemäß Landesmittel für neun Maßnahmen im Schuljahr 2003/2004
bewilligt, die in folgenden Kindertageseinrichtungen durchgeführt wurden:
Ev.
Kindertageseinrichtung an der Friedenskirche (2 Fördergruppen)
Städt.
Kindertageseinrichtung „Kunterbunt / Traumquelle" (2 Fördergruppen) Ev.
Kindertageseinrichtung an der Erlöserkirche
Kindertageseinrichtung SPE-Mühle Kath.
Kindertageseinrichtung St: Konrad Ev. Kindertageseinrichtung „Die Arche"
Integrative Kindertageseinrichtung Ellen-Wiederhold und Paritätische
Kindertageseinrichtung durch die GGS Am Elbsee
3)
Kinder mit Sprachförderbedarf, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, sind
in der Regel Kinder die neu hinzugezogen sind, eventuell vorher im Ausland
gelebt haben. Dazu gehören auch Aussiedlerkinder und asylsuchende Kinder. Diese
Sprachfördermaßnahmen werden im Übergangsheim Hegelstraße durchgeführt und
ebenfalls antragsgemäß gefördert.
Je nach Art des Angebotes müssen an dem Kurs
mindestens fünf bis zehn Kinder teilnehmen.
Mit
2.045 € werden gezielt Angebote zur Sprachförderung in Tageseinrichtungen für
Kinder, vorrangig mit hohem Anteil an Kindern mit Sprachförderbedarf,
gefördert. Die Richtlinien schreiben hierfür eine Mindeststundenzahl von 200
Unterrichtsstunden vor.
Angebote in Tageseinrichtungen für Kinder oder an
Grundschulen für Kinder, die ein halbes Jahr vor der Einschulung einer
ergänzenden Förderung des Spracherwerbs bedürfen, unabhängig davon, ob sie
eine Tageseinrichtung für Kinder, besuchen, werden mit 1.534 € gefördert. In
den Richtlinien sind für diese Maßnahme mindestens 120 Stunden vorgesehen.
Zudem
werden Angebote zur Sprachförderung für Kinder, die keine Tageseinrichtung für
Kinder besuchen, mit 3.068 € gefördert. Genau wie das Angebot zur
Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder, mit hohem Anteil an Kindern
mit Sprachförderbedarf, ist hier ebenfalls die Stundenzahl bei mindestens 200
anzusetzen.
Diese Zuwendungen sind für Personalausgaben
einzusetzen, die bei der Durchführung der Angebote anfallen. Zuwendungsempfänger
sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe.
Der
Bereich „Kinder in Kindertageseinrichtungen mit Sprachförderbedarf` wird gemäß
Bewilligungsbescheid des Landschaftsverbandes im Schuljahr 2004 / 2005 mit
Landesmitteln in Höhe von 15.338 € gefördert.
Die Landesmittel wurden
für folgende Kindertageseinrichtungen bewilligt:
Ev.
Kindertageseinrichtung Friedenskirche Kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad
Ev. Kindertageseinrichtung „Die Arche"
Ev. Kindertageseinrichtung
an der Erlöserkirche Kindertageseinrichtung Kunterbunt
GGS Elbsee
sowie für das
Übergangsheim Hegelstraße.
Zusätzlich finden in folgenden Einrichtungen
Sprachförderungen statt, die ausschließlich aus städt. Mitteln finanziert wird
(d. h. ohne Landesförderung):
- SPE Mühle
- Ev. Kindertageseinrichtung an der
Erlöserkirche (zusätzliche Fördergruppe)
- Städt. Kindertageseinrichtung Mäusenest
Die
Auszahlung der Landesmittel ist zu 50 % (für das 1. Schulhalbjahr 2004 / 2005)
bereits erfolgt, die zweite Hälfte der Landesmittel bezogen auf das zweite
Schulhalbjahr erfolgt Anfang 2005.
Die
Landesmittel für Maßnahmen „Sprachförderung für Vorschulkinder mit
Sprachförderbedarf` für 2005 müssen bis zum 15.12.2004
beantragt werden. Es ist davon auszugehen, dass für das Schuljahr 2005/2006
Fördermaßnahmen in ähnlichem Umfang beantragt und bewilligt werden.
In
den letzten Jahren hat die Sprachförderung von Kindern im Elementarbereich an
Aktualität gewonnen. Anhand der Erfahrungsberichte der Einrichtungen mit
Sprachförderung konnte eine
deutliche Verbesserung der Deutschkenntnisse bei den Kindern
festgestellt werden. Nach Beendigung der Förderkurse gibt es kein Kind ohne
Deutschkenntnisse mehr, der Anteil der Kinder mit nur bruchstückhaften Deutschkenntnissen
ist erheblich gesunken.
Der Erfolg jeder Sprachförderung steht und fällt
jedoch mit dem Engagement der Eltern, was nicht immer im erforderlichen Ausmaß
gegeben ist.
Einerseits gibt es Eltern, die ihre Kinder gerne zur
Sprachförderung bringen, andererseits sind Elternpaare vorhanden, die nur
schwer von der Notwendigkeit der Behebung der Sprachdefizite zu überzeugen
sind. Die eingesetzten Fachkräfte haben hier immer wieder auch entsprechende
Motivationsarbeit zu leisten. Alle Sprachfördermaßnahmen finden in deutscher
Sprache statt. Einige Schulen bieten zusätzlich eine muttersprachliche
Förderung an. Die bestehenden Sprachkurse für Eltern werden fortgesetzt.
Um
die Sprachfördermaßnahmen in Zukunft noch effektiver gestalten zu können, wird
ab dem Kindergartenjahr 2005 / 2006 ein neues Berichtswesen eingeführt. Bisher
erstellte jede Einrichtung nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht, der allgemeine
Aussagen über den Ablauf und die Erfolge, teilweise auch Verbesserungsvorschläge
enthielt. Ein Bericht in dieser Form bleibt weiterhin bestehen, jedoch kommt
eine weitere Form der Berichterstattung hinzu.
Der
neue Bericht soll Aufschluss über eventuelle Schwierigkeiten bei der
Vermittlung der deutschen Sprache an einzelne Kinder geben. Im Gegensatz zum
allgemeinen Bericht, zielt dieser auf einzelne Kinder ab. Es besteht die
Möglichkeit, anhand der detaillierteren Berichterstattung, Ursachen für
außergewöhnliche Sprachprobleme festzustellen. Zudem wäre eine genauere Erfolgskontrolle
möglich. Der Berichtsbogen ist als Anlage beigefügt.
Erstmalig
hat im letzten Jahr eine besondere Art der Sprachförderung in Hilden stattgefunden.
Durchführungsort war die Einrichtung der SPE Mühle e. V:, die auch unter der
Leitung von Herrn Bandosz die Maßnahme organisiert hat. Das Besondere an dieser
Sprachfördermaßnahme ist, dass es sich hierbei nicht um eine Maßnahme für
Kinder handelt, sondern für deren Erzieher in den Kindertageseinrichtungen. Das
Ziel dieser Maßnahme ist es, Erzieherinnen und Erziehern den Umgang mit Kindern
mit Sprachproblemen näher zu bringen und gezielt darin zu schulen. Dadurch
soll ermöglicht werden, dass die Kinder nicht nur ausschließlich während den
Sprachfördermaßnahmen, sondern auch während des ganz normalen Tagesablaufs
ihre Deutschkenntnisse gezielt verbessern können.
Diese Sprachförderschulung fand großen Anklang bei den
Erzieherinnen und Erziehern und soll somit auch im kommenden Jahr erneut
durchgeführt und evtl. auf mehrere Einrichtungen ausgedehnt werden.
Weitere Einzelheiten
dieser Maßnahme sind der als Anlage beigefügten Beschreibung zu entnehmen.
Über die weitere Entwicklung in diesem Bereich wird kontinuierlich berichtet.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen |
ja |
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Haushaltstelle: |
4640.6000 |
Bezeichnung: |
Sprachförderung im Elementarbereich |
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Kosten |
28.700,00 € |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
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Haushaltsjahr: |
2005 |
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Der
Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer |
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