Betreff
Sprachförderung im Elementarbereich
Vorlage
WP 04-09 51/012
Aktenzeichen
III/51-Verw.-Abt.-Sd
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.“


Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit ungefähr vier Jahren werden Kinder in Kindertageseinrichtungen sowie in Grundschulen, die Probleme in der deutschen Sprache aufweisen, durch das Förderprogramm geschult. Die Erfah­rungen zeigen, dass die Sprachförderung an großer Bedeutung für die junge Generation gewonnen hat.

Jedes Jahr aufs Neue werden Kinder mit sehr schwachen Deutschkenntnissen in die städtischen Kindertageseinrichtungen aufgenommen. Für diese Kinder ist der Förderunterricht besonders wichtig, um ihnen den Anschluss an die Gruppe zu ermöglichen und den späteren schulischen Werdegang zu erleichtern.

Die Richtlinien unterscheiden drei Fördergruppen:

1) Sprachförderung für Vorschulkinder mit Sprachförderbedarf, die eine Kindertageseinrichtung besuchen - ergänzende Angebote 1/2 Jahr vor der Einschulung. Entsprechend der Anträge auf Landesförderung wurden im Jahr 2004 für folgende Maßnahmen Landesmittel bewilligt:

-   GGS Wilhelm-Busch / KGS Astrid-Lindgren

-   GGS Adolf-Reichwein (2 Fördergruppen)

-   GGS Schulstraße / GGS Wilhelm-Hüls

-   GGS Kalstert / GGS Walder Straße

-   (GGS Elbsee fördert bereits in Kindertageseinrichtungen - GGS Walter-Wiederhold för­dert über den Schulkindergarten)

2) Kinder in Kindertageseinrichtungen mit Sprachförderbedarf

(Grundsätzlich Kinder im ersten oder zweiten Kindergartenjahr, da im dritten Kindergarten­jahr 1/2 Jahr vor Einschulung die Sprachförderung in der Grundschule erfolgt). Auch hier wurden antragsgemäß Landesmittel für neun Maßnahmen im Schuljahr 2003/2004 bewilligt, die in folgenden Kindertageseinrichtungen durchgeführt wurden:

Ev. Kindertageseinrichtung an der Friedenskirche (2 Fördergruppen)

Städt. Kindertageseinrichtung „Kunterbunt / Traumquelle" (2 Fördergruppen) Ev. Kindertageseinrichtung an der Erlöserkirche

Kindertageseinrichtung SPE-Mühle Kath. Kindertageseinrichtung St: Konrad Ev. Kindertageseinrichtung „Die Arche" Integrative Kindertageseinrichtung Ellen-Wiederhold und Paritätische Kindertageseinrich­tung durch die GGS Am Elbsee

3) Kinder mit Sprachförderbedarf, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, sind in der Regel Kinder die neu hinzugezogen sind, eventuell vorher im Ausland gelebt haben. Dazu gehören auch Aussiedlerkinder und asylsuchende Kinder. Diese Sprachfördermaßnahmen werden im Übergangsheim Hegelstraße durchgeführt und ebenfalls antragsgemäß gefördert.

 

Je nach Art des Angebotes müssen an dem Kurs mindestens fünf bis zehn Kinder teilnehmen.

Mit 2.045 € werden gezielt Angebote zur Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder, vor­rangig mit hohem Anteil an Kindern mit Sprachförderbedarf, gefördert. Die Richtlinien schreiben hierfür eine Mindeststundenzahl von 200 Unterrichtsstunden vor.

Angebote in Tageseinrichtungen für Kinder oder an Grundschulen für Kinder, die ein halbes Jahr vor der Einschulung einer ergänzenden Förderung des Spracherwerbs bedürfen, unabhängig da­von, ob sie eine Tageseinrichtung für Kinder, besuchen, werden mit 1.534 € gefördert. In den Richtlinien sind für diese Maßnahme mindestens 120 Stunden vorgesehen.

Zudem werden Angebote zur Sprachförderung für Kinder, die keine Tageseinrichtung für Kinder besuchen, mit 3.068 € gefördert. Genau wie das Angebot zur Sprachförderung in Tageseinrich­tungen für Kinder, mit hohem Anteil an Kindern mit Sprachförderbedarf, ist hier ebenfalls die Stundenzahl bei mindestens 200 anzusetzen.

Diese Zuwendungen sind für Personalausgaben einzusetzen, die bei der Durchführung der Ange­bote anfallen. Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe.

Der Bereich „Kinder in Kindertageseinrichtungen mit Sprachförderbedarf` wird gemäß Bewilli­gungsbescheid des Landschaftsverbandes im Schuljahr 2004 / 2005 mit Landesmitteln in Höhe von 15.338 € gefördert.

Die Landesmittel wurden für folgende Kindertageseinrichtungen bewilligt:

Ev. Kindertageseinrichtung Friedenskirche Kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad Ev. Kindertageseinrichtung „Die Arche"

Ev. Kindertageseinrichtung an der Erlöserkirche Kindertageseinrichtung Kunterbunt

GGS Elbsee

sowie für das Übergangsheim Hegelstraße.

Zusätzlich finden in folgenden Einrichtungen Sprachförderungen statt, die ausschließlich aus städt. Mitteln finanziert wird (d. h. ohne Landesförderung):

-   SPE Mühle

-   Ev. Kindertageseinrichtung an der Erlöserkirche (zusätzliche Fördergruppe)

-   Städt. Kindertageseinrichtung Mäusenest

Die Auszahlung der Landesmittel ist zu 50 % (für das 1. Schulhalbjahr 2004 / 2005) bereits er­folgt, die zweite Hälfte der Landesmittel bezogen auf das zweite Schulhalbjahr erfolgt Anfang 2005.

Die Landesmittel für Maßnahmen „Sprachförderung für Vorschulkinder mit Sprachförderbedarf` für 2005 müssen bis zum 15.12.2004 beantragt werden. Es ist davon auszugehen, dass für das Schuljahr 2005/2006 Fördermaßnahmen in ähnlichem Umfang beantragt und bewilligt werden.

In den letzten Jahren hat die Sprachförderung von Kindern im Elementarbereich an Aktualität gewonnen. Anhand der Erfahrungsberichte der Einrichtungen mit Sprachförderung konnte eine

deutliche Verbesserung der Deutschkenntnisse bei den Kindern festgestellt werden. Nach Beendi­gung der Förderkurse gibt es kein Kind ohne Deutschkenntnisse mehr, der Anteil der Kinder mit nur bruchstückhaften Deutschkenntnissen ist erheblich gesunken.

Der Erfolg jeder Sprachförderung steht und fällt jedoch mit dem Engagement der Eltern, was nicht immer im erforderlichen Ausmaß gegeben ist.

Einerseits gibt es Eltern, die ihre Kinder gerne zur Sprachförderung bringen, andererseits sind Elternpaare vorhanden, die nur schwer von der Notwendigkeit der Behebung der Sprachdefizite zu überzeugen sind. Die eingesetzten Fachkräfte haben hier immer wieder auch entsprechende Motivationsarbeit zu leisten. Alle Sprachfördermaßnahmen finden in deutscher Sprache statt. Ei­nige Schulen bieten zusätzlich eine muttersprachliche Förderung an. Die bestehenden Sprachkurse für Eltern werden fortgesetzt.

Um die Sprachfördermaßnahmen in Zukunft noch effektiver gestalten zu können, wird ab dem Kindergartenjahr 2005 / 2006 ein neues Berichtswesen eingeführt. Bisher erstellte jede Einrich­tung nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht, der allgemeine Aussagen über den Ablauf und die Erfolge, teilweise auch Verbesserungsvorschläge enthielt. Ein Bericht in dieser Form bleibt weiterhin bestehen, jedoch kommt eine weitere Form der Berichterstattung hinzu.

Der neue Bericht soll Aufschluss über eventuelle Schwierigkeiten bei der Vermittlung der deut­schen Sprache an einzelne Kinder geben. Im Gegensatz zum allgemeinen Bericht, zielt dieser auf einzelne Kinder ab. Es besteht die Möglichkeit, anhand der detaillierteren Berichterstattung, Ursa­chen für außergewöhnliche Sprachprobleme festzustellen. Zudem wäre eine genauere Erfolgskon­trolle möglich. Der Berichtsbogen ist als Anlage beigefügt.

Erstmalig hat im letzten Jahr eine besondere Art der Sprachförderung in Hilden stattgefunden. Durchführungsort war die Einrichtung der SPE Mühle e. V:, die auch unter der Leitung von Herrn Bandosz die Maßnahme organisiert hat. Das Besondere an dieser Sprachfördermaßnahme ist, dass es sich hierbei nicht um eine Maßnahme für Kinder handelt, sondern für deren Erzieher in den Kindertageseinrichtungen. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, Erzieherinnen und Erziehern den Umgang mit Kindern mit Sprachproblemen näher zu bringen und gezielt darin zu schulen. Da­durch soll ermöglicht werden, dass die Kinder nicht nur ausschließlich während den Sprachför­dermaßnahmen, sondern auch während des ganz normalen Tagesablaufs ihre Deutschkenntnisse gezielt verbessern können.

Diese Sprachförderschulung fand großen Anklang bei den Erzieherinnen und Erziehern und soll somit auch im kommenden Jahr erneut durchgeführt und evtl. auf mehrere Einrichtungen ausge­dehnt werden.

Weitere Einzelheiten dieser Maßnahme sind der als Anlage beigefügten Beschreibung zu entneh­men.

Über die weitere Entwicklung in diesem Bereich wird kontinuierlich berichtet.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen

ja

 

 

Haushaltstelle:

4640.6000

Bezeichnung:

Sprachförderung im Elementarbereich

Kosten

28.700,00 €

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 

 

 

Haushaltsjahr:

2005

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer