Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Dieser Bericht wird
erstellt, um den ungewöhnlich hohen Anstieg der Kosten des Produktes
„Bereitstellung von Hilfen innerhalb u. außerhalb von Familien“ (060301)
transparenter zu machen.
Landesweit steigen die
Fallzahlen im Bereich Hilfen zur Erziehung. Der HzE-Bericht 2007 des
Landesjugendamtes Rheinland vom Juli 2007 mit Datenbasis 2005 kommt zu der
Einschätzung: „Für das Jahr 2005 hat sich der Ausgabenanstieg für Leistungen
der Hilfen zur Erziehung in Nordrhein-Westfalen – wie auch für Westdeutschland
insgesamt – weiter fortgesetzt. Die finanziellen Aufwendungen belaufen sich
demnach zuletzt auf nicht ganz 1,30 Mrd.
EUR .. . Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies nominal einer Zunahme um 3,1%
und gegenüber dem Ergebnis des Jahres 2000 um immerhin 27,4%.“ (Köln 2007, S. 66). Dieser Trend setzte sich auch in
2006 fort.
Im Informationsdienst der
Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik wird festgestellt:
„Für das Jahr 2006 weist die amtliche Statistik 96.555 begonne Leistungen der
Hilfen zur Erziehung gem. § 27 SGB VIII in Verbindung mit §§ 29 -35 SGB VIII
aus. Damit haben sich die jahresbezogenen Neuhilfen zwischen 2002 und 2006 um
knapp 6.000 erhöht (+ 7%).“ (Heft Nr.
02/07, S. 1). Ein besonders starker Anstieg wird bei den ambulanten Hilfen
festgestellt (Quote der ambulanten Leistungen an allen HzE-Leistungen erhöhte
sich von 57% auf 64%).
Diese Entwicklung wird auch
auf die verstärkten gesetzlichen Vorgaben im Bereich des Kindesschutzes (§8a
SGB VIII) zurückgeführt: „Die Konkretisierung des Schutzauftrages von
Jugendämtern ist nicht nur in der Praxis präsent, sondern hat offensichtlich
konkrete Auswirkungen auf die Arbeit der Sozialen Dienste.“ Weiter wird
ausgeführt: „Es spricht einiges dafür, dass diese Entwicklung in den kommenden
Jahren noch weiter an Dynamik gewinnen wird. So bleibt abzuwarten, welche
Auswirkungen etwa der >Fall Kevin< .. auf weitere Entwicklungen für die
Hilfen zur Erziehung und Inobhutnahmen nehmen wird.“ (Heft Nr. 02/07, S. 2).
Die hierin angedeutete
weitere Steigerung der Fallzahlen und damit auch der Aufwendungen bestätigte
sich in 2007. Wesentliche Faktoren dieser Entwicklung sind die verstärkten
Kindesschutzmaßnahmen und eine für diese Thematik aufmerksamere Öffentlichkeit.
Hierdurch werden mehr Hilfen früher installiert und mehr Maßnahmen zum Schutz
vor Kindeswohlgefährdungen eingeleitet.
Aufgrund dieser
Entwicklungen mussten auch in der hiesigen Region eine Vielzahl von Städten
Nachträge zum Haushalt 2007 stellen (z.B. Heiligenhaus (ca. 80.000€), Monheim (ca. 200.000€), Mettmann (ca.
400.000€), Langenfeld (ca. 700.000€), Ratingen (1,7 Millionen€)). In Hilden
konnte das Budget trotz eines starken Fallanstiegs gehalten werden.
Für die Finanzplanung 2008
musste allerdings der Ansatz der Aufwendungen im Bereich der Hilfen zur
Erziehung um 450.000 € über dem Vorjahr angehoben werden.
Die Steigerung der
Aufwendungen begründet sich vor allem aus dem erheblichen Anstieg in zwei
Leistungsbereichen: Stationäre Jugendhilfe nach §34 SGB VIII (plus 467.000 €)
und Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII (plus 141.000 €).
Nach der letzten Prognose
werden im Januar 2008 45 junge Menschen Hilfen nach §34 SGB VIII erhalten.
Gleichzeitig steigt die Zahl der Hilfen für junge Volljährige in 2008 stark an,
da mehrere Jugendliche im Laufe des Jahres 2008 volljährig werden. Insgesamt
ist ein starker Anstieg der stationären Hilfen zu verzeichnen. Hierbei lassen
sich zwei Entwicklungslinien differenzieren:
1. Die Einführung des §8a
SGB VIII zur Überprüfung von Kindeswohlgefährdungen, die hiermit verbundene
öffentliche Diskussion und die fachliche Weiterentwicklung vor Ort haben zu
einer höheren Vernetzung und früheren Förderung beigetragen. In der letzten
Monaten mussten alleine 8 Kinder längerfristig zum Schutz des Kindeswohls
stationär in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht werden. Hinzu kommen bis
November 2007 20 Inobhutnahmen.
2. Daneben ist eine starke
Zunahme von stationären Jugendhilfemaßnahmen für junge Menschen im Jugendalter
(ab 13 Jahren) zu verzeichnen. In Hilden mussten 2007 6 junge Menschen wegen
erheblicher psychischer Auffälligkeiten, 2 junge Menschen wegen chronischer
Schulverweigerung, 1 Jugendliche wegen erheblicher Probleme im Umgang mit einer
chronischen Krankheit und 1 schwanger gewordene Jugendliche stationär untergebracht
werden. Vorangegangene ambulante Hilfen waren nicht mehr ausreichend um das
Wohl der jungen Menschen zu sichern.
Anstieg für Hilfen für junge Volljährige nach §41 SGB VIII
Der Ansatz für Hilfen für
junge Volljährige steigt gegenüber dem Vorjahr um 204.000 €. Gleichzeitig
reduziert sich der Ansatz für Hilfen für junge Volljährige außerhalb von Einrichtungen
um 63.000 €. In der Summe bleibt ein Anstieg um 141.000 € im Bereich der Hilfen
für junge Volljährige. Hintergrund des Anstiegs ist eine deutliche Steigerung
der Fallzahlen aufgrund der Altersentwicklung in den bereits laufenden Hilfen.
In 2007 waren 3 Fälle für junge Volljährige eingeplant. Aufgrund der
Altersentwicklung der derzeitigen Fälle wird sich die Fallzahl von 4 Fällen im
Januar 2008 auf voraussichtlich 13 Fälle im Dezember 2008 steigern.
Neue Kostenerstattungsfälle und Fallübernahmen
Neue Kostenerstattungsfälle
und Fallübernahmen verursachen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 269.700€.
Begrenzung des Anstiegs der Aufwendungen/ Budgetrisiken
Die Aufwendungserhöhungen
schlagen nicht in vollem Umfang auf das Gesamtergebnis durch, da die
Aufwendungshöhe von zwei Kostenträgern reduziert wurde. Die finanziellen
Aufwendungen für die Tagespflege wechseln ab 2008 auf den Kostenträger
0601010010 (minus 100.000 €) und der Ansatz für die Eingliederungshilfe nach
§35a SGB VIII wurde um 58.000€ reduziert, da die Mittel in der Vergangenheit
nicht vollständig verbraucht wurden. Bei den anderen Kostenträger wurden die
Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr nicht oder nur in geringem Maße erhöht.
Den Prognosen und der
Haushaltsplanung liegen konkrete Fälle zugrunde. Dennoch bestehen aufgrund der
vielfältigen Einflußgrößen auf den Bedarf von Hilfen zur Erziehung (u.a.
dynamische Entwicklung von Hilfebedarfen und Zuzüge und Wegzüge von Personensorgeberechtigten)
Prognoseunsicherheiten nach oben und unten.
Über die laufende
Entwicklung wird das Fachamt wie vereinbart im Jugendhilfeausschuss berichten.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
060301 |
Bezeichnung: |
Bereitstellung
von Hilfen innerhalb u. außerhalb von Familien |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
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€ |
ja/nein |
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2008 |
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Sichtvermerk Kämmerer |