Betreff
Bestellung eines Schriftführers und Stellvertreters
Vorlage
WP 09-14 SV 51/105
Aktenzeichen
III/51
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss bestellt Frau Kirsten Max zur Schriftführerin gemäß § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Als ihre Stellvertreterin wird Frau Stefanie Walder benannt.

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

Gem. § 58 Abs.7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) ist über die

Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist dem Bürgermeister und

den Ausschussmitgliedern zuzuleiten. Für diese Aufgabe ist ein Schriftführer, eine Schriftführerin zu bestimmen.



Finanzielle Auswirkungen  

Nein


Personelle Auswirkungen

Nein