Betreff
Bestellung eines Schriftführers und Stellvertreters
Vorlage
WP 09-14 SV 51/105
Aktenzeichen
III/51
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss bestellt Frau Kirsten
Max zur Schriftführerin gemäß § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Als ihre Stellvertreterin wird
Frau Stefanie Walder benannt.
Erläuterungen und Begründungen:
Gem. § 58 Abs.7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) ist über die
Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift
aufzunehmen. Diese ist dem Bürgermeister und
den Ausschussmitgliedern zuzuleiten. Für diese Aufgabe ist ein Schriftführer, eine Schriftführerin zu bestimmen.
Finanzielle Auswirkungen
Nein
Personelle Auswirkungen
Nein