Bericht über die Bürgerinformationsveranstaltung am 18.11.2010
Beschluss über das Plangebiet
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:
1. Das Protokoll der
Bürgerdiskussion vom 18.11.2010 wird zur Kenntnis genommen und die von den
Bürgerinnen und Bürgern geäußerten Zielvorstellungen werden im weiteren Verfahren
auf Umsetzbarkeit geprüft.
2a. Das Plangebiet ‚Bereich
Albert-Schweitzer-Schule/ Am Lindengarten’ umfasst das Gelände der Albert-Schweitzer-Schule,
der Grünanlage „Am Lindengarten“ und angrenzende Grundstücke.
Es wird begrenzt
durch: Nordgrenze
der Flurstücke 922 und 921, Ostgrenze von Flurstück 922, Ostgrenze von
Flurstück 940 und 1050, Südgrenze der Flurstücke 1050, 1049 und 940, Ostgrenze
von Flurstück 1188, Südgrenze der Flurstücke 1188, 398 und 229, Westgrenze der Flurstücke 229, 398, 226,
755, 940, Westgrenze des heutigen Schulgrundstücks (Westgrenze von Flurstück 922
und im weiteren Verlauf im Bereich des fußläufigen Bereiches der Straße Am
Wiedenhof durch das Flurstück 1114 führend), alle in Flur 62 der Gemarkung
Hilden.
oder
2b. Das Plangebiet ‚Bereich
Albert-Schweitzer-Schule/ Am Lindengarten’ wird auf das Grundstück der
Albert-Schweitzer-Schule begrenzt.
Die Grenze wird gebildet durch: Nordgrenze
der Flurstücke 922 und 921, Ost- und Südgrenze von Flurstück 922, Ostgrenze der
Flurstücke 214 und 218, Südgrenze der Flurstücke 218 und 922, Westgrenze des
heutigen Schulgrundstücks (Westgrenze von Flurstück 922 und im weiteren Verlauf
im Bereich des fußläufigen Bereiches der Straße Am Wiedenhof durch das
Flurstück 1114 führend), alle in Flur 62 der Gemarkung Hilden.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 02.02.2011 wurde
beschlossen, dass alle weiteren Entscheidungen, die die Entwicklung des
Bereiches Albert-Schweitzer-Schule/ Am Lindengarten betreffen, im
Stadtentwicklungsausschuss beraten und im Rat endgültig entschieden werden
sollen.
Die am 16.06.2010 vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossene Bürgerdiskussionsveranstaltung
wurde am 18.11.2010 durchgeführt. Ihr Ablauf und die Ergebnisse werden im
Folgenden dargestellt. Ein wesentlicher Punkt der Diskussion war die Grenze des
Plangebietes für den weiteren Entwurfsprozess. Da die Größe des Plangebiets
entscheidend für die Inhalte der weiten Planung ist, muss über diese Grenze zuerst
entschieden werden; weitere durch das bisherige Verfahren und die
Bürgerdiskussion aufgeworfene Punkte können dann in den folgenden Sitzungen
beraten werden.
Die rege Bürgerdiskussion hat viele Fragen aufgeworfen, die zum einen
sehr grundsätzlicher Natur waren wie die Themen der Berücksichtigung des
Bürgerwillens bei den weiteren Entscheidungen über das Planverfahren, eine
mögliche Veränderung der Größe des Plangebietes, den Erhalt von Gebäuden und Grünflächen.
Zum anderen wurden sehr vielfältige Vorstellungen über die künftige Nutzung des
Geländes geäußert.
Die Veranstaltung war von 69 Bürgerinnen und Bürgern besucht. Im
Protokoll sind das Engagement und die lebhafte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
dargelegt. Hier wird auch erläutert, welche Nutzergruppen derzeit etliche Räume
der Albert-Schweitzer-Schule sowie die Fabriciusturnhalle brauchen (siehe
Anlage Karte der Zwischennutzungen). Die vollständigen Ergebnisse der
Diskussion sind in dem beiliegenden Protokoll dargestellt. In diesem ist eine
vollständige Tabelle der Anregungen (mit Zahl der Nennungen) aus der Diskussion
dargestellt.
Im Folgenden werden die Inhalte der Diskussionsveranstaltung zur
Nachnutzung des Bereiches Albert-Schweitzer-Schule zusammenfassend dargestellt.
Da die Anregungen aufgrund der Größe der Veranstaltung nicht als repräsentativ
angesehen werden können, werden die Anregungen in der folgenden Aufstellung
nicht gewichtet:
Diskussion über
die Grenze des Plangebietes:
Ein Bürger stellte den Antrag, das Planungsgebiet auf das Grundstück der
Albert-Schweitzer-Schule zu begrenzen und sowohl die Grünfläche Am Lindengarten
mit dem Spielplatz als auch die an die Fläche angrenzenden privaten Grundstücke
herauszunehmen. Der Antrag erhielt spontan große Zustimmung in der
Zuhörerschaft. Seitens der Moderation und des Planungs- und Vermessungsamtes
wurde dargestellt, dass bei der städtebaulichen Planung die Einbeziehung des
Umfeldes erforderlich ist.
(Erläuterung:
Im Bereich Albert-Schweitzer-Schule/ Am
Lindengarten ist die Einbeziehung der Grünanlage sinnvoll, da sich durch die
Neuplanung des Schulgrundstücks Veränderungs- und Verbesserungsmöglichkeiten auch
für die Grünanlage ergeben.
Die Einbeziehung einiger privater
Grundstücke ist erforderlich, da sich für einige Grundstücke die
Erschließungssituation ändern könnte. Zudem hat, wie in der Sitzungsvorlage vom
16.06.2010 dargestellt, ein Anlieger einen Antrag auf Einbeziehung seines
Grundstücks gestellt, um das Hintergelände des Grundstücks erschließen zu
können (Hintergelände von ‚Am Wiedenhof 9’) – dies sollte im weiteren
Planungsprozess geprüft werden.
Hieraus ergibt sich der Beschlussvorschlag 2a
der Verwaltung für die Beibehaltung der Plangebietsgrenzen, die auch in der
Anlage Plangebiet (A) dargestellt werden. Der Beschlussvorschlag 2b ergibt sich
aus der Bürgerdiskussion. Beide Varianten sind als Anlagen zur Sitzungsvorlage
zeichnerisch dargestellt).
Diskussion über
formale Voraussetzungen:
Es gab längere Diskussionen zum Einfluss der Bürgerinnen und Bürger auf
das Verfahren. Diese bezweifelten, dass ihre Anregungen tatsächlich Eingang in
die weiteren Planungen finden werden und stellten die Vermutung an, dass
bereits Grundsatzentscheidungen über zu erzielende Verkaufserlöse gefallen
seien.
Diskussion über
die Nachnutzung des Schulgeländes und ggf. Umgestaltung des Umfeldes:
I.
Als zukünftige
Nutzungen wurden vorgeschlagen:
─
reine Freiflächennutzung
─
Mischungen von Wohnungsbau, Gemeinbedarfsnutzungen
und Grünflächen
─
reiner Wohnungsbau
─
Bebauung nur auf bereits versiegelten Flächen
─
Umnutzung der Schulgebäude / der Aula / des
Hauptgebäudes zu Wohnungsbau
─
Umnutzung der Schulgebäude in Eigentumswohnungen
─
Umnutzung der Schulgebäude / der Aula für
Gemeinbedarfsnutzungen
─
Erhalt von Teilen von Gebäuden und Freiflächen für
den Gemeinbedarf, begründet mit der Tatsache, dass sich die Schule in so kurzer
Zeit mit neuen Nutzungen gefüllt hat, und der Nutzung der Freiflächen für
Zeltlager und Kinderveranstaltungen
─
Erhalt der Turnhalle
─
Bau von Mehrgenerationen-Wohnbauten
─
Bau von Seniorenwohnungen/ Pflegewohnungen
─
Bedarf einer Begegnungsstätte / eines Kulturtreffs
/ an Gemeinschaftsräumen
II.
Als Formen des
Wohnungsbaus wurden vorgeschlagen:
─
Mischungen aus Einfamilien- und Doppelhäusern
─
Mischungen aus Einfamilien- Doppel- und
Reihenhäusern und zweigeschossigen Stadthäusern / Mehrfamilienhäusern
─
Mischungen aus Reihenhäusern und dreigeschossigen
Stadthäusern
─
dreigeschossige Bebauung in Hausgruppen
─
freistehende Einfamilienhäuser
─
viergeschossige Mehrfamilienhäuser mit sozialem
Wohnungsbau
III.
Weitere Anregungen
zur Bauweise:
─
barrierefreie Bauweise
─
energieeffizientes Bauen
─
begrünte Dächer
IV.
Als Freiflächennutzung
wurde vorgeschlagen:
─
Erhalt eines großen Teils der Grünfläche
─
Erhalt der Grünfläche
─
Erhalt des Spielplatzes
─
Erhalt des Sportplatzes
─
Erhalt der Bäume
─
Umnutzung der Gesamtfläche zu einer Grünfläche
─
Entsiegelung der Schulhöfe
─
Erweiterung des Spielplatzes
─
Gestaltung eines naturnahen Bachufers
─
Erhalt des Bach-Zugangs vom Spielplatz aus
─
Einrichtung von Bänken und Ruhezonen in der
Grünanlage
─
Gestaltung eines Seniorenspielplatzes
─
Bau eines Bouleplatzes
─
Bau eines Hochseilgartens
─
Bau eines kleinen Multifunktionsplatzes
─
Bau eines Tennisplatzes
─
Bau eines Fußballplatzes
V.
Anregungen zur
Erschließung und zum Ruhenden Verkehr
─
Stellplätze sollten nur in Tiefgaragen entstehen
─
im öffentlichen Raum sollten keine Parkplätze
entstehen
─
es sollte ausreichend Parkraum geschaffen werden
─
es sollten nur PKW- und keine LKW- Parkplätze
geschaffen werden.
─
es wird allgemeine Verkehrsberuhigung gewünscht
─
es soll keine weitere Verkehrsbelastung erzeugt
werden
─
die Verkehrsanbindung sollte über die Lindenstraße
erfolgen
─
die Erschließung sollte nicht durch die
Kunibertstraße erfolgen
─
die Kunibertstraße sollte verkehrsberuhigt werden
─
die Straße Am Wiedenhof sollte keine Durchfahrtstraße
werden
Fazit der
Diskussionsveranstaltung
Die Anregungen
aus der Diskussionsveranstaltung sind sehr vielfältig und schließen sich zu
einem Teil gegenseitig aus. Manche Anregungen werden aus Sicht der Verwaltung
als nicht durchführbar oder als nicht zielführend angesehen (z.B. Bau eines
neuen Fußballplatzes inmitten des Wohngebietes, Begrenzung des Plangebietes auf
den Bereich nördlich der Straße / des Weges Am Lindengarten). Der Ersatz der
Turnhalle durch den Bau einer neuen Mehrfachsporthalle an der Grünstraße ist
bereits begonnen, und der Öffentlichkeit seit längerem bekannt, so dass
anderslautende Vorstellungen nicht damit zu vereinbaren sind.
Die Rahmenbedingungen für einen möglichen Erhalt und die Umnutzung von Teilen der Gebäude und des weiteren Bedarfs an Räumlichkeiten für die derzeit im Plangebiet bestehenden Nutzungen werden seitens der zuständigen Fachämter geprüft. Die Ergebnisse werden in einer der folgenden Sitzungen dargestellt. Auf dieser Grundlage kann dann entschieden werden, ob und wie der Erhalt und die Umnutzung (ggf. von Teilen) des Bestandes in das Städtebauliche Konzept für die neue Nutzung des Geländes Albert-Schweitzer-Schule integriert werden sollen. Bei der Formulierung des Zielkonzeptes werden dann neben den bis dahin getroffenen Entscheidungen des Rates die Inhalte der Bürgerdiskussion herangezogen.
H. Thiele