Betreff
Städtebaulicher Wettbewerb für das Planungsgebiet "Albert-Schweitzer-Schule":
Bericht über die Bürgerinformationsveranstaltung am 18.11.2010
Beschluss über das Plangebiet
Vorlage
WP 09-14 SV 61/084
Aktenzeichen
IV/61_254 - Bp
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

 

1.         Das Protokoll der Bürgerdiskussion vom 18.11.2010 wird zur Kenntnis genommen und die von den Bürgerinnen und Bürgern geäußerten Zielvorstellungen werden im weiteren Verfahren auf Umsetzbarkeit geprüft.

 

2a.       Das Plangebiet ‚Bereich Albert-Schweitzer-Schule/ Am Lindengarten’ umfasst das Gelände der Albert-Schweitzer-Schule, der Grünanlage „Am Lindengarten“ und angrenzende Grundstücke.

Es wird begrenzt durch: Nordgrenze der Flurstücke 922 und 921, Ostgrenze von Flurstück 922, Ostgrenze von Flurstück 940 und 1050, Südgrenze der Flurstücke 1050, 1049 und 940, Ostgrenze von Flurstück 1188, Südgrenze der Flurstücke 1188, 398 und 229, Westgrenze der Flurstücke 229, 398, 226, 755, 940, Westgrenze des heutigen Schulgrundstücks (Westgrenze von Flurstück 922 und im weiteren Verlauf im Bereich des fußläufigen Bereiches der Straße Am Wiedenhof durch das Flurstück 1114 führend), alle in Flur 62 der Gemarkung Hilden.

 

oder

 

2b.       Das Plangebiet ‚Bereich Albert-Schweitzer-Schule/ Am Lindengarten’ wird auf das Grundstück der Albert-Schweitzer-Schule begrenzt.

Die Grenze wird gebildet durch: Nordgrenze der Flurstücke 922 und 921, Ost- und Südgrenze von Flurstück 922, Ostgrenze der Flurstücke 214 und 218, Südgrenze der Flurstücke 218 und 922, Westgrenze des heutigen Schulgrundstücks (Westgrenze von Flurstück 922 und im weiteren Verlauf im Bereich des fußläufigen Bereiches der Straße Am Wiedenhof durch das Flurstück 1114 führend), alle in Flur 62 der Gemarkung Hilden.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 02.02.2011 wurde beschlossen, dass alle weiteren Entscheidungen, die die Entwicklung des Bereiches Albert-Schweitzer-Schule/ Am Lindengarten betreffen, im Stadtentwicklungsausschuss beraten und im Rat endgültig entschieden werden sollen.

 

Die am 16.06.2010 vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossene Bürgerdiskussionsveranstaltung wurde am 18.11.2010 durchgeführt. Ihr Ablauf und die Ergebnisse werden im Folgenden dargestellt. Ein wesentlicher Punkt der Diskussion war die Grenze des Plangebietes für den weiteren Entwurfsprozess. Da die Größe des Plangebiets entscheidend für die Inhalte der weiten Planung ist, muss über diese Grenze zuerst entschieden werden; weitere durch das bisherige Verfahren und die Bürgerdiskussion aufgeworfene Punkte können dann in den folgenden Sitzungen beraten werden.

 

Die rege Bürgerdiskussion hat viele Fragen aufgeworfen, die zum einen sehr grundsätzlicher Natur waren wie die Themen der Berücksichtigung des Bürgerwillens bei den weiteren Entscheidungen über das Planverfahren, eine mögliche Veränderung der Größe des Plangebietes, den Erhalt von Gebäuden und Grünflächen. Zum anderen wurden sehr vielfältige Vorstellungen über die künftige Nutzung des Geländes geäußert.

 

Die Veranstaltung war von 69 Bürgerinnen und Bürgern besucht. Im Protokoll sind das Engagement und die lebhafte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger dargelegt. Hier wird auch erläutert, welche Nutzergruppen derzeit etliche Räume der Albert-Schweitzer-Schule sowie die Fabricius­turnhalle brauchen (siehe Anlage Karte der Zwischennutzungen). Die vollständigen Ergebnisse der Diskussion sind in dem beiliegenden Protokoll dargestellt. In diesem ist eine vollständige Tabelle der Anregungen (mit Zahl der Nennungen) aus der Diskussion dargestellt.

 

Im Folgenden werden die Inhalte der Diskussionsveranstaltung zur Nachnutzung des Bereiches Albert-Schweitzer-Schule zusammenfassend dargestellt. Da die Anregungen aufgrund der Größe der Veranstaltung nicht als repräsentativ angesehen werden können, werden die Anregungen in der folgenden Aufstellung nicht gewichtet:

 

Diskussion über die Grenze des Plangebietes:

Ein Bürger stellte den Antrag, das Planungsgebiet auf das Grundstück der Albert-Schweitzer-Schule zu begrenzen und sowohl die Grünfläche Am Lindengarten mit dem Spielplatz als auch die an die Fläche angrenzenden privaten Grundstücke herauszunehmen. Der Antrag erhielt spontan große Zustimmung in der Zuhörerschaft. Seitens der Moderation und des Planungs- und Vermessungsamtes wurde dargestellt, dass bei der städtebaulichen Planung die Einbeziehung des Umfeldes erforderlich ist.

 

(Erläuterung:

Im Bereich Albert-Schweitzer-Schule/ Am Lindengarten ist die Einbeziehung der Grünanlage sinnvoll, da sich durch die Neuplanung des Schulgrundstücks Veränderungs- und Verbesserungsmöglichkeiten auch für die Grünanlage ergeben.

Die Einbeziehung einiger privater Grundstücke ist erforderlich, da sich für einige Grundstücke die Erschließungssituation ändern könnte. Zudem hat, wie in der Sitzungsvorlage vom 16.06.2010 dargestellt, ein Anlieger einen Antrag auf Einbeziehung seines Grundstücks gestellt, um das Hintergelände des Grundstücks erschließen zu können (Hintergelände von ‚Am Wiedenhof 9’) – dies sollte im weiteren Planungsprozess geprüft werden.

Hieraus ergibt sich der Beschlussvorschlag 2a der Verwaltung für die Beibehaltung der Plangebietsgrenzen, die auch in der Anlage Plangebiet (A) dargestellt werden. Der Beschlussvorschlag 2b ergibt sich aus der Bürgerdiskussion. Beide Varianten sind als Anlagen zur Sitzungsvorlage zeichnerisch dargestellt).

 

Diskussion über formale Voraussetzungen:

Es gab längere Diskussionen zum Einfluss der Bürgerinnen und Bürger auf das Verfahren. Diese bezweifelten, dass ihre Anregungen tatsächlich Eingang in die weiteren Planungen finden werden und stellten die Vermutung an, dass bereits Grundsatzentscheidungen über zu erzielende Verkaufserlöse gefallen seien.

 

Diskussion über die Nachnutzung des Schulgeländes und ggf. Umgestaltung des Umfeldes:

 

I.         Als zukünftige Nutzungen wurden vorgeschlagen:

 

       reine Freiflächennutzung

       Mischungen von Wohnungsbau, Gemeinbedarfsnutzungen und Grünflächen

       reiner Wohnungsbau

       Bebauung nur auf bereits versiegelten Flächen

 

       Umnutzung der Schulgebäude / der Aula / des Hauptgebäudes zu Wohnungsbau

       Umnutzung der Schulgebäude in Eigentumswohnungen

       Umnutzung der Schulgebäude / der Aula für Gemeinbedarfsnutzungen

       Erhalt von Teilen von Gebäuden und Freiflächen für den Gemeinbedarf, begründet mit der Tatsache, dass sich die Schule in so kurzer Zeit mit neuen Nutzungen gefüllt hat, und der Nutzung der Freiflächen für Zeltlager und Kinderveranstaltungen

       Erhalt der Turnhalle

 

       Bau von Mehrgenerationen-Wohnbauten

       Bau von Seniorenwohnungen/ Pflegewohnungen

       Bedarf einer Begegnungsstätte / eines Kulturtreffs / an Gemeinschaftsräumen

 

II.       Als Formen des Wohnungsbaus wurden vorgeschlagen:

 

       Mischungen aus Einfamilien- und Doppelhäusern

       Mischungen aus Einfamilien- Doppel- und Reihenhäusern und zweigeschossigen Stadthäusern / Mehrfamilienhäusern

       Mischungen aus Reihenhäusern und dreigeschossigen Stadthäusern

       dreigeschossige Bebauung in Hausgruppen

       freistehende Einfamilienhäuser

       viergeschossige Mehrfamilienhäuser mit sozialem Wohnungsbau

 

III.      Weitere Anregungen zur Bauweise:

 

       barrierefreie Bauweise

       energieeffizientes Bauen

       begrünte Dächer

 

IV.    Als Freiflächennutzung wurde vorgeschlagen:

 

       Erhalt eines großen Teils der Grünfläche

       Erhalt der Grünfläche

       Erhalt des Spielplatzes

       Erhalt des Sportplatzes

       Erhalt der Bäume

 

       Umnutzung der Gesamtfläche zu einer Grünfläche

       Entsiegelung der Schulhöfe

       Erweiterung des Spielplatzes

 

       Gestaltung eines naturnahen Bachufers

       Erhalt des Bach-Zugangs vom Spielplatz aus

       Einrichtung von Bänken und Ruhezonen in der Grünanlage

       Gestaltung eines Seniorenspielplatzes

 

       Bau eines Bouleplatzes

       Bau eines Hochseilgartens

       Bau eines kleinen Multifunktionsplatzes

       Bau eines Tennisplatzes

       Bau eines Fußballplatzes

 

V.      Anregungen zur Erschließung und zum Ruhenden Verkehr

 

       Stellplätze sollten nur in Tiefgaragen entstehen

       im öffentlichen Raum sollten keine Parkplätze entstehen

       es sollte ausreichend Parkraum geschaffen werden

       es sollten nur PKW- und keine LKW- Parkplätze geschaffen werden.

 

       es wird allgemeine Verkehrsberuhigung gewünscht

       es soll keine weitere Verkehrsbelastung erzeugt werden

 

       die Verkehrsanbindung sollte über die Lindenstraße erfolgen

       die Erschließung sollte nicht durch die Kunibertstraße erfolgen

       die Kunibertstraße sollte verkehrsberuhigt werden

       die Straße Am Wiedenhof sollte keine Durchfahrtstraße werden

 

Fazit der Diskussionsveranstaltung

 

Die Anregungen aus der Diskussionsveranstaltung sind sehr vielfältig und schließen sich zu einem Teil gegenseitig aus. Manche Anregungen werden aus Sicht der Verwaltung als nicht durchführbar oder als nicht zielführend angesehen (z.B. Bau eines neuen Fußballplatzes inmitten des Wohngebietes, Begrenzung des Plangebietes auf den Bereich nördlich der Straße / des Weges Am Lindengarten). Der Ersatz der Turnhalle durch den Bau einer neuen Mehrfachsporthalle an der Grünstraße ist bereits begonnen, und der Öffentlichkeit seit längerem bekannt, so dass anderslautende Vorstellungen nicht damit zu vereinbaren sind.

 

Die Rahmenbedingungen für einen möglichen Erhalt und die Umnutzung von Teilen der Gebäude und des weiteren Bedarfs an Räumlichkeiten für die derzeit im Plangebiet bestehenden Nutzungen werden seitens der zuständigen Fachämter geprüft. Die Ergebnisse werden in einer der folgenden Sitzungen dargestellt. Auf dieser Grundlage kann dann entschieden werden, ob und wie der Erhalt und die Umnutzung (ggf. von Teilen) des Bestandes in das Städtebauliche Konzept für die neue Nutzung des Geländes Albert-Schweitzer-Schule integriert werden sollen. Bei der Formulierung des Zielkonzeptes werden dann neben den bis dahin getroffenen Entscheidungen des Rates die Inhalte der Bürgerdiskussion herangezogen.

 

 

 

 

H. Thiele