Betreff
Richtlinien zur Förderung von Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen
Vorlage
WP 04-09 SV 51/152
Aktenzeichen
III/51 Sa
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Richtlinien zur Förderung von Kinder- und Jugenderholungsmaßnamen in der beigefügten Fassung mit Wirkung vom 01.12.2006.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Richtlinien der Stadt Hilden zur Förderung von Kinder- und Jugenderholungsmaßnamen sind aufgrund verschiedener organisatorischer bzw. rechtlicher Veränderungen zu ergänzen.

 

A)     Ergänzungen aufgrund organisatorischer Änderungen:

·         Das ehemalige Jugendamt sowie das Schulverwaltungs- und Sportamt wurden zum Amt für Jugend, Schule und Sport zusammengelegt. Die Bezeichnung des Amtes wird in den Richtlinien entsprechend aktualisiert.

·         Die Verwaltung erhält unter Pkt. 4 ausdrücklich die Möglichkeit, in Einzelfällen vor Ort die Angaben aus den Verwendungsnachweisen zu überprüfen und den Gesamtsachverhalt zu untersuchen.

·         Zur geschlechtsneutralen Bezeichnung der an der Ferienmaßnahme teilnehmenden Betreuungspersonen wurde eine entsprechende Formulierung unter Pkt. 6 und 8 gewählt.

 

 

 

B)    Ergänzungen aufgrund rechtlicher Veränderungen:

·         Nach verschiedenen rechtlichen Änderungen des SGB wurde der korrekte Bezug auf die aktuell gültigen Grundlagen hergestellt. Insbesondere Leistungen nach SGB II, III und XII waren aufzunehmen.

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib