Beschlussvorschlag:
„Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Richtlinien zur
Förderung von Kinder- und Jugenderholungsmaßnamen in der beigefügten Fassung
mit Wirkung vom 01.12.2006.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die Richtlinien der Stadt Hilden zur Förderung von Kinder- und Jugenderholungsmaßnamen
sind aufgrund verschiedener organisatorischer bzw. rechtlicher Veränderungen zu
ergänzen.
A) Ergänzungen aufgrund organisatorischer Änderungen:
·
Das ehemalige Jugendamt sowie das Schulverwaltungs-
und Sportamt wurden zum Amt für Jugend, Schule und Sport zusammengelegt. Die
Bezeichnung des Amtes wird in den Richtlinien entsprechend aktualisiert.
·
Die Verwaltung erhält unter Pkt. 4 ausdrücklich die
Möglichkeit, in Einzelfällen vor Ort die Angaben aus den Verwendungsnachweisen
zu überprüfen und den Gesamtsachverhalt zu untersuchen.
·
Zur geschlechtsneutralen Bezeichnung der an der
Ferienmaßnahme teilnehmenden Betreuungspersonen wurde eine entsprechende
Formulierung unter Pkt. 6 und 8 gewählt.
B) Ergänzungen aufgrund rechtlicher Veränderungen:
·
Nach verschiedenen rechtlichen Änderungen des SGB
wurde der korrekte Bezug auf die aktuell gültigen Grundlagen hergestellt.
Insbesondere Leistungen nach SGB II, III und XII waren aufzunehmen.
Günter Scheib