Beschlussvorschlag:
1.
„Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den vorliegenden Bericht zur Kindergartenbedarfsplanung
2005 - 2007 zur Kenntnis.
2. Der Jugendhilfeausschuss
beauftragt die Verwaltung eine Maßnahmenplanung zu entwickeln und hierfür die
notwendigen Gespräche mit den Trägervertretern der Kindertageseinrichtungen zu
führen.“
Erläuterungen und Begründungen:
1.
Rechtliche Grundlagen der Planung
Gemäß §§ 79 und 80 des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes NW (KJHG NW) iVm § 10 des Gesetzes über Tageseinrichtungen
für Kinder NW (GTK NW) haben die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe
einschließlich der Planungsverantwortung. Die Planung des örtlichen Trägers der
öffentlichen Jugendhilfe ist im Benehmen mit den anerkannten Trägern der freien
Jugendhilfe durchzuführen.
Zweck der Planung ist sowohl die Erarbeitung
von Informationsgrundlagen und Zahlenmaterial
als auch die Erarbeitung einer Entscheidungsgrundlage für den Fortbestand, die
Schaffung, sowie Veränderungen von Einrichtungen und Diensten.
Der Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen
ist im Zwei-Jahres-Rhythmus zu erstellen und fortzuschreiben. Der
Planungsauftrag gemäß § 10 GTK bezieht sich auf Tageseinrichtungen und umfasst
gemäß Begriffsbestimmung nach § 1 GTK Kindergärten, Horte und andere
Einrichtungen.
2. Rechtsanspruch
auf einen Kindergartenplatz
Der in § 24 KJHG verankerte Rechtsanspruch
auf einen Kindergartenplatz mit Vollendung des 3. Lebensjahres ist seit dem
1.1.1999 uneingeschränkt zu gewährleisten. Der Anspruch auf einen
Kindergartenplatz umfasst nicht den Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte
Einrichtung.
Die Mehrzahl der Eltern hat einen
„Wunschkindergarten“ für ihr Kind, der in der Regel im direkten Wohnungsumfeld
liegt. Aber auch die Gestaltung der Öffnungszeiten und ein eventuelles
Ganztagsangebot beeinflussen die Entscheidung der Eltern. Nahezu alle Kindertageseinrichtungen
in freier oder städtischer Trägerschaft versuchen daher, so flexibel wie
möglich auf die Bedarfslage der Eltern einzugehen. Das Jugendamt hat die
zentrale Anlaufstelle für Kindergartenangelegenheiten (ZAK) im Jahre 1997
eingeführt, die Eltern zur Vermittlung von Kinderbetreuungsplätzen in Anspruch
nehmen können.
Zum 01.01.2005 tritt das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung
für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) in Kraft. Es sieht einen deutlichen Ausbau der
Betreuungsangebote für unter Dreijährige bis zum Jahr 2010 vor. Künftig
soll jedes fünfte Kind unter 3 Jahren
außer Haus betreut werden können. Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder
unter 3 Jahren soll zu 70 % von Tageseinrichtungen
für Kinder und zu 30 % von Tagesmüttern gedeckt werden.
Die Stadt Hilden hat durch ein konstruktives
Zusammenwirken mit den freien Trägern ein flächendeckendes
Versorgungsnetz an Bildungs- und Betreuungsplätzen geschaffen und ist
bestrebt, dies entsprechend der Bedarfssituation anzupassen und dem Erfordernis
des § 5 Abs. 1 GTK NRW iVm dem Tagesbetreuungsausbaugesetz Rechnung zu tragen.
In der vorgelegten Kindergartenbedarfsplanung finden neben den Kindern im Kindergartenalter
auch die Kinder unter 3 Jahren und Schulkinder, die nach der Schule zu betreuen
sind, Berücksichtigung.
3. Bestandsermittlung
In Hilden stehen für die Altersgruppe der
Kinder 0 bis unter 3 Jahren im Kindergartenjahr 2004 / 2005 derzeit lediglich
Ø
7 Kindergartenplätze in einer kleinen altersgemischten Gruppe
Ø
19 Tagespflegeplätze
zur
Verfügung.
Im Kindergartenjahr 2004 / 2005 sind
insgesamt 1.625 Kindergartenplätze für Kinder im Alter von 3 bis 6
Jahren vorhanden. Hierbei ist nochmals zu unterscheiden nach
Ø
1.070 Kindergartenplätzen und
Ø
555 Tagesplätzen.
Dieses Betreuungsangebot wird ergänzt durch
Bildungs- und Betreuungsangebote für Schulkinder im Alter von 6 bis 14
Jahren:
175 Plätze
Offene Ganztagsgrundschule
Ø
360 Betreuungsplätze
Verlässliche Grundschule
Ø
60 Betreuungsplätze Dreizehn Plus
Ø
220 Hortplätze
4.
Bedarfsanalyse
4.1 Versorgung
von Kindern im Alter von 4 Monaten bis unter 3 Jahren
Das
Gesetz zum qualitätsorientierten und
bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
(Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) sieht bis zum
Jahr 2010 einen deutlichen Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige
vor. Ziel ist es, das Betreuungsangebot überall dem örtlichen Bedarf
anzupassen. Künftig soll für jedes
fünfte Kind unter 3 Jahren ein Betreuungsplatz zur Verfügung. Der Bedarf an
Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren soll zu 70 % von Tageseinrichtungen für Kinder und zu 30 % von Tagesmüttern
gedeckt werden.
In
Nordrhein-Westfalen liegt die Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren im
Landesdurchschnitt derzeit bei 2,7 % - diese Quote gilt auch für die Stadt
Hilden. Das Tagesbetreuungsausbaugesetz legt eine Versorgungsquote von 20 % und sog. „Bedarfskriterien“ fest. Danach
sind die Kommunen verpflichtet bis zum Jahr 2010 Plätze in Tageseinrichtungen
und in Kindertagespflege für die Kleinstkinder zu schaffen, deren Eltern entweder
beide berufstätig, allein erziehend oder besonders beansprucht sind. Gleiches
gilt für Kinder, deren Erziehung in der Familie nicht gewährleistet ist.
Zurzeit besteht noch keine Festlegung seitens der Landesregierung, wie
das Gesetz in NRW umgesetzt werden soll.
Auch in Hilden sind bisher nur
wenige Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren vorhanden. Hierbei handelt
es sich um 7 Plätze in einer kleinen altersgemischten Gruppe (Karnaper
Regenbogen), im Einzelfall Plätze im Rahmen des § 9 GTK NRW und 19 Tagespflegeplätze. Dass ein Bedarf
nach solchen Angeboten besteht, zeigen die Ergebnisse der Bedarfsumfrage durch
die Firma GEBIT im Auftrag der Stadt Hilden. Unter Berücksichtigung des
Tagesbetreuungsausbaugesetzes sollen die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder
unter 3 Jahren schrittweise ausgebaut werden. Bis zum Jahre 2010 sollen gem. Tagesbetreuungsausbaugesetz für 20 % der unter 3-Jährigen
Betreuungsplätze zur Verfügung stehen.
Mit Sitzungsvorlage Nr. 51/04
„Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren“ wird die aktuelle
Bedarfssituation ausführlich erläutert und ein umfassendes Konzept
zum Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren vorgestellt. Mit
den dargestellten einzelnen Bausteinen des Betreuungskonzeptes könnte das
jetzige Angebot von 7 Plätzen in einer vorhandenen kleinen altersgemischten
Gruppe und den aktuellen 19 Tagespflegeplätzen um 55 Plätze auf insgesamt 81 Betreuungsplätze für Kinder unter 3
Jahren gesteigert werden. Dies würde einer Versorgungsquote von 6 % entsprechen. Ohne eine entsprechende
Landesförderung dürfte jedoch eine Versorgungsquote von 20 – 25 % kaum
erreichbar sein. Sicherlich werden Deckungsbeiträge durch die Auflösung von
Kindergartengruppen entstehen; sie werden aber nicht ausreichend sein, wenn es
nicht gelingt, eine Beteiligung des Landes an der Finanzierung der zusätzlichen
Betreuungsangebote zu erreichen. Die Umfrage in Hilden zeigt, dass es eine
große Erwartungshaltung bei den Betroffenen Eltern gibt. Mit den erarbeiteten
Vorschlägen ließe sich das jetzige Angebot verdreifachen.
Verwaltungsseitig wird
die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in
einer kleinen altersgemischten Gruppe und in Betreuungsnestern in Kindertageseinrichtungen
favorisiert. Mit der Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine kleine
altersgemischte Gruppe würden zusätzliche Plätze auch für Kinder unter 3 Jahren
geschaffen, während die Betreuungsnester nach Auffassung der Fachberaterin des
Landesjugendamtes Kindern der Altersgruppe 2 bis 3 Jahre vorbehalten sein
sollten.
Was letztlich
tatsächlich finanzierbar ist, muss
im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden werden.
4.2 Versorgung
von Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren
Zweck der Planung ist sowohl die Erarbeitung
von Informationsgrundlagen und Zahlenmaterial
als auch die Erarbeitung einer Entscheidungsgrundlage für den Fortbestand sowie
die Veränderung von Kindertageseinrichtungen und deren Angebote. Bei der sich anschießenden Maßnahmenplanung sind die Veränderungen
in der Angebotsstruktur der jeweiligen Kindertageseinrichtung unter
Berücksichtigung der Entwicklung der Kindergartenbedarfszahlen und dem
Nachfrageverhalten mit den Trägervertretern und den Leiterinnen und Leitern der
Kindertageseinrichtungen eingehend zu erörtern.
4.2.1 Grundlagendaten
Der vorliegenden Kindergartenbedarfsplanung 2005
– 2007 beruht zum einen auf den Einwohnermeldedaten
(bereits geborene Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahre) und zum anderen auf der Fortschreibung der Bevölkerungsprognose
für die Stadt Hilden bis zum Jahre 2020. Für die Fortschreibung der
Kindergartenbedarfsplanung hat die Planersocietät Frehn, Stuhm und Partner vorab
einen Auszug aus dem Bericht für die Fortschreibung der Bevölkerungsprognose
der Stadt Hilden (2004 bis 2020) zur Verfügung gestellt. Der Bericht ist als Anlage 2 dieser Sitzungsvorlage
beigefügt. Bei dem Vergleich der verschiedenen Grundlagendaten ist zu
berücksichtigen, dass in die Bevölkerungsprognose zu erwartende, festgelegte positive
Wanderungssalden eingerechnet wurden, folglich geht die Bevölkerungsprognose
von einer höheren Geburtenrate aus. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die
Geburtenrate in den kommenden Jahren kontinuierlich sinken wird. Die Herausforderung
für die kommenden Jahre wird sein, das Betreuungsangebot
diesen veränderten Bedarfen anzupassen.
Bis zum Jahre 2020 ist mit einem Rückgang der Geburtenquote von annähernd
13 Prozent zu rechnen – hierbei ist
festzustellen, dass der im Jahre 2000 prognostizierte Rückgang der Geburtenrate
bis zum Jahre 2015 um 18 % unterschritten wird. Die sinkende Geburtenrate läst
einen kontinuierlichen schrittweise und
einrichtungsverträglichen Abbau von Kindergartenplätzen in Form von
Gruppenumwandlungen (Kindergartengruppen in kleine altersgemischte Gruppen)
oder Gruppenabbau zu.
Bei den Zahlen der Bevölkerungsprognose ist
ferner zu beachten, dass sich die Zahl der Geburtenjahrgänge immer auf das
Kalenderjahr beziehen, während die Einwohnermeldedaten den Zeitraum 1.7. bis
30.6. des Folgejahres umfassen. Dies führt insbesondere im Jahr 2005 bei der
Bevölkerungsprognose zu einer höheren Kinderzahl, da sich der erhöhte Rückgang
der Geburtenrate erst im Jahre 2006 auswirkt. Bei der Prognose auf der Basis
der Einwohnermeldedaten wirkt sich dieser starke Geburtenrückgang (von 1545 auf
1480) jedoch bereits im Kindergartenjahr 2005 / 2006 aus.
Dies hat zur Folge, dass die geplante
Schließung einer (ausschließlich aus städtischen Mitteln finanzierte befristete)
Kindergartengruppe Mäusenest zum 31.07.2005 (s. hierzu SV 51/04) gerechtfertigt
ist. In diesem Kontext ist auch die Entscheidung über die ebenfalls befristete
Städt. Kindertageseinrichtung Rehkids (eine Gruppe wird ausschließlich durch
städt. Mittel finanziert) zu sehen (s. SV 51/18).
4.2.2 Belegungssituation
unter Berücksichtigung des hineinwachsenden Jahrgangs
Bei der Berechnung des Bedarfs an
Versorgungsplätzen für Kinder im Kindergartenalter (3 - 6 Jahre) sind zunächst 3 Jahrgänge zu 100 % zugrunde gelegt
worden. Wenngleich der Hauptaufnahmezeitpunkt für Kindergartenkinder auch
weiterhin der 01. August eines Jahres analog dem Schuljahresbeginn ist, müssen
aufgrund des im GTK verankerten Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz mit
Vollendung des 3. Lebensjahres auch Plätze für den sog. hineinwachsenden Jahrgang berücksichtigt werden, für den Fall, dass
die Eltern von ihrem Rechtsanspruch Gebrauch machen wollen. Die bisherigen
Erfahrungen haben ergeben, dass von dem anspruchsberechtigten hineinwachsenden
Jahrgang vorwiegend Erziehungsberechtigte, deren Erziehungsurlaub mit Vollendung
des 3. Lebensjahres endet und die ihre Berufstätigkeit wiederaufnehmen wollen,
ihren Rechtsanspruch geltend machen.
Festzustellen ist, dass sich das
Nachfrageverhalten der Eltern, deren Kinder zum sog. hineinwachsenden Jahrgang
gehören, nicht verlässlich einzuschätzen
ist. Die Entscheidung der Eltern, zu welchem Zeitpunkte sie ihr Kind für den
Kindergarten anmelden, ist von vielen persönlichen Faktoren (u.a.
Berufstätigkeit, Geschwisterkinder, wirtschaftliche Situation) abhängig. Bei
der Kindergartenbedarfsplanung wurde der hineinwachsende
Jahrgang mit 25 % berücksichtigt. Diese Quote lag bereits der
vorausgegangenen Planung zugrunde und wurde durch die tatsächlichen
Anmeldezahlen bestätigt. Zu beachten ist, dass Gesetzgeber und Landesjugendamt
im Zusammenhang mit dem hineinwachsenden Jahrgang davon ausgehen, dass zu
Beginn des Kindergartenjahres mit einer Unterbelegung gestartet wird, sodass
Mitte des Kindergartenjahres „Vollbelegung“ erreicht wird und zum Ende des
Kindergartenjahres eine Überbelegung zu verzeichnen ist. Im Jahresdurchschnitt
wird so die Vollbelegung erreicht.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass sich
die Versorgungssituation im Kindergartenbereich entspannt hat, da die Mehrzahl der Kindertageseinrichtungen erst
zum Jahreswechsel durch die Aufnahme des hineinwachsenden Jahrgangs voll belegt
sein wird. Im zweiten Halbjahr des Kindergartenjahres werden dann
Überbelegungen notwendig werden, um den hineinwachsenden Jahrgang zu versorgen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass zum Ende des Kindergartenjahres 2004 / 2005
schätzungsweise 40 – 45 Plätze überbelegt sein werden. In diesem Zusammenhang
sei daraufhin gewiesen, dass die Ev. Kirchengemeinde einen jährlichen
städtischen Zuschuss zur Mitfinanzierung des Trägeranteils für die beiden Ev.
Kindertageseinrichtungen an der Friedenskirche und an der Erlöserkirche
erhalten und die Elterninitiative Kindergarten Im Park e.V. einen städtischen
Zuschuss zur Finanzierung einer Baumaßnahme erhalten hat, und sich im Gegenzug
bereiterklärt haben, zusätzliche Kindergartenplätze bereitzustellen.
4.2.3 Bedarfsentwicklung
Festzustellen ist, dass der Rechtsanspruch auf einen
Kindergartenplatz in Hilden erfüllt wird. Wenngleich auf der Basis der
Einwohnermeldedaten im laufenden Kindergartenjahr 2004 / 2005 noch ca. 40 Überbelegungen zur Versorgung des hineinwachsenden Jahrgangs
erforderlich sind, weist die Kindergartenbedarfsplanung für das kommende Kindergartenjahr bereits eine Überhang von 35 Kindergartenplätzen
aus. Damit bestätigt sich die prognostizierte Entwicklung bei den
Kindergartenbedarfszahlen und die Entscheidung, den vorübergehenden Bedarf an
zusätzlichen Kindergartenplätze für die Altersgruppe der 3 bis 6 Jährigen durch
drei befristet eingerichtete
Kindergartengruppen (1 Gruppe Städt. Kindertageseinrichtung Mäusenest und 2
Gruppen Städt. Kindertageseinrichtung Rehkids) und Überbelegungen in Einzelfällen abzudecken. Die zweite Kindergartengruppe
bei der Städt. Kindertageseinrichtung Mäusenest wurde befristet bis zum 31.7.2005 eingerichtet.
Eine Fortführung der Gruppe ist aufgrund der Kindergartenbedarfsplanung nicht erforderlich. Die ab 01.08.2005
freiwerdenden städtischen Mittel können zur Finanzierung von Betreuungsplätzen
für Kinder unter 3 Jahren eingesetzt werden (s. hierzu SV 51/04) -
Gruppenumwandlungen in kleine altersgemischte Gruppe, Betreuungsnester, Tagespflege).
Die Entwicklung
der Geburtenzahlen setzt sich nach 2005 kontinuierlich fort und weist für
das Kindergartenjahr 2006 / 2007 insgesamt 58 freie Kindergartenplätze aus.
Abzüglich der 25 Plätze in der Einrichtung Mäusenest, die bereits zum 31.7.2005
abgebaut werden können, verbleibt ein Überhang von 33 Plätzen, die im Rahmen
von Gruppenumwandlungen oder Schließung einer Gruppe abgebaut werden. Damit
würden Mitte 2006 auch die städtischen Mittel für die zweite selbstfinanzierte
Gruppe (ohne Landesmittel) frei.
Die Zahlen der Kindergartenbedarfsplanung
bezogen auf das gesamte Stadtgebiet und auf die 5 Stadtbezirke (Nordstadt,
Oststadt und Stadtwald, Südstadt, Weststadt, Innenstadt) sind als Anlage 1
beigefügt.
Nachfolgend ist die Entwicklung der Kindergartenbedarfszahlen und der vorhandenen Kindergartenplätze für die Altersgruppe
der 3 bis 6jährigen Kinder für den Zeitraum 2005 bis 2015 dargestellt.
4.2.4 Kindertageseinrichtungen in Kirchlicher
Trägerschaft
In einigen Regionen
des Landes Nordrhein-Westfalen ziehen sich die Kirchen aus der Trägerschaft von
Kindertageseinrichtungen zurück. Dies geschieht vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und knapper
werdender finanzieller Mittel. Lt. Mitteilung des Städte- und
Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen vom 22.12.2004 zeichnet sich derzeit ein
gravierender Abbau von Kindergartengruppen durch die kirchlichen Träger ab: Im
Bereich der (Erz-)Bistümer Köln, Paderborn,
Aachen, Essen und Münster stehen bis zum
Jahre 2007 insgesamt 2.500 Kindergartengruppen zur Disposition. Für den
Bereich der evangelischen Kirchen in
Rheinland, Westfalen und Lippe droht ein Rückbau
in einer Größenordnung von 10 bis 20 %. Um diese Entwicklung auf
Landesebene zu steuern, fand bereits ein erstes Spitzengespräch unter Leitung
durch das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder NRW statt mit dem Ergebnis,
dass eine Gemeinsame Erklärung von den Vertretern der betroffenen
(Erz-)Bistümer, der Ev. Kirchen, der Kommunalen Spitzenverbände NRW und des
Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder NRW zu den Perspektiven der
Kindertageseinrichtungen vor dem Hindergrund des demographischen Wandels und
knapper werdender finanzieller Mittel auf allen Verantwortungs- und Beteiligungsebenen
unterzeichnet wurde. Die Gemeinsame Erklärung ist als Anlage 3 dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Welche Auswirkungen
damit für die Stadt Hilden verbunden sein werden, kann zum gegenwärtigen
Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.
Von den insgesamt 83
Kindergartengruppen in Hilden (davon 10 Hortgruppen) sind 32 Gruppen (einschl.
2 Hortgruppen) in kirchlicher
Trägerschaft. Der Trägeranteil der Kirchen beträgt 20 % der erkennungsfähigen Betriebskosten, dies sind auf ein
Haushaltsjahr bezogen ca. 580.000 Euro.
Die Evangelische Kirchengemeinde Hilden war
bereits Ende 2001 aufgrund der drohenden Verschlechterung der Einnahmen-Situation
und der daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Fortsetzung der
Kindergartenarbeit auf die Stadt Hilden zugekommen mit dem Ziel, einen
städtischen Zuschuss zu den Betriebskosten der beiden Kindertageseinrichtungen
in Ev. Trägerschaft (Ev. Kindertageseinrichtung an der Friedenskirche – 5
Gruppen - und Ev. Kindertageseinrichtung an der Erlöserkirche – 5 Gruppen – mit
insgesamt 210 Plätzen, davon 20 Hortplätze) zu erhalten. Auf der Basis der Vereinbarung zwischen der Stadt Hilden und
der Ev. Kirchengemeinde Hilden aus dem Jahre 2002 wird bei Nachweis des
Einnahmerückgangs ein zusätzlichen Zuschuss zu den gemäß GTK NRW in Verbindung
mit der Betriebskostenverordnung ein Zuschuss zu den anerkennungsfähigen
Betriebskosten gewährt. Dieser Zuschuss teilt sich in einen verlorenen und einen zinslosen
rückzahlbaren städt. Zuschuss. In den Jahren 2003 und 2004 wurde jeweils
ein Zuschuss iHv ca. 120.000 Euro gewährt.
Die Kath. Kirchengemeinden St. Jakobus, St.
Johannes, St. Konrad und St. Marien betreiben insgesamt 7 Kath.
Kindertageseinrichtungen mit 22 Gruppen. Dabei handelt es sich um 15
Kindergartengruppen, 6 Tagesstättengruppen und 1 Hortgruppe (St. Konrad) mit
insgesamt 510 Plätzen (einschl. 20 Hortplätze). Derzeit prüft die Kath. Kirche,
ob in den einzelnen Gemeinden unter Berücksichtigung
der kath. Religionszugehörigkeit ein Rückzug aus der Trägerschaft von
Kindergartengruppen notwendig wird. Spätestens bis 01.08.2005 sollen die Kath.
Kirchengemeinden ein entsprechendes Konzept erarbeiten, da bis zum 31.07.2008
die Kindergartenplanung der Kath. Kirchengemeinden realisiert sein sollen. Zu
dieser Thematik findet am 10.01.2005 ein
Gespräch zwischen Vertretern der Kath. Kirchengemeinden Hilden und der Stadt
Hilden statt.
4.2.5 Versorgung
behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen
Im Bereich der Stadt Hilden ist die
Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V. Träger von 2
integrativen Kindertageseinrichtungen
Ø 1 integrative Gruppe in der
Kindertageseinrichtung Karnaper Regenbogen
Ø 3 integrative Gruppen in der
Kindertageseinrichtung Ellen Wiederhold.
In einer integrativen Gruppe werden 5 behinderte
mit 10 nicht behinderte Kindern betreut. Die insgesamt 20 Plätze für behinderte
Kinder sind immer belegt. Ein darüber hinaus gehender Bedarf wurde seitens der
Eltern und der Einrichtungen gegenüber dem Jugendamt nicht zum Ausdruck gebracht
und auch die Bedarfszahlen des Kreises Mettmann bestätigen das derzeitige Angebot.
4.3 Versorgung
von Schulkindern im Alter von 6 - 14 Jahren
Die Stadt Hilden hat ein bedarfsorientiertes umfassendes Angebot für Schüler sowohl der Grundschule als auch der Sekundarstufe I eingerichtet, dass
sowohl die Verlässliche Grundschule mit derzeit 360 Plätzen und die Offene
Ganztagsgrundschule mit 175 Plätzen zzgl. geplanten 150 Plätzen für den
Primarbereich als auch das Dreizehn Plus Programm für die Sekundarstufe I mit
60 Plätzen umfasst. Hinzu kommen 200 Hortplätze und 20 Plätze in großen
altersgemischten Gruppen – wobei davon auszugehen ist, dass die Hortfinanzierung
zum Jahre 2007 ausläuft und die Landesmittel nur noch zur Förderung der Offenen
Ganztagsgrundschule bereitgestellt werden.
4.3.1 Offene Ganztagsgrundschule
Das Bildungs- und Betreuungsangebot Offene
Ganztagsgrundschule wird in der Sitzungsvorlage SV 51/10 „Sachstandsbericht Offene Ganztagsgrundschule und Erweiterung des
Angebotes“ ausführlich dargestellt und erläutert.
4.3.2 Betreuungsmaßnahme
“Verlässliche Grundschule von 8 bis 13 Uhr“
Das Betreuungsangebot “Verlässliche
Grundschule“ richtet sich an die Altersgruppe der 6 - 10-jährigen Grundschüler
und gewährleistet eine verlässliche
Betreuung an Unterrichtstagen bis 13.00 Uhr - in Einzelfällen auch bis
14.00 Uhr - in der Grundschule. Dieses Betreuungsangebot basiert auf einer
engen Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Jugendamt.
Die Konzeption für die Betreuungsmaßnahmen im
Bereich der verlässlichen Grundschule hat sich in den vergangenen Jahren
bestens bewährt. Nachdem schon frühzeitig ein flächendeckendes Angebot (mindestens
eine Gruppe je Schule) von allen Grundschulen sichergestellt war, sind nach
derzeitigem Stand an einigen Standorten bereits Zweitgruppen eingerichtet
worden. Insgesamt bestehen derzeit 18 Gruppen, in denen ca. 360 Kinder betreut
werden - dies entspricht ca. 18 % aller
Grundschulkinder.
Das Betreuungsangebot entspricht zur Zeit der
Nachfrage. Sollte die Nachfrage künftig weiter steigen, so ist im
Zusammenwirken mit den betroffenen Grundschulen zu prüfen, ob eine Möglichkeit
zur Einrichtung weiterer Betreuungsgruppen der Verlässlichen Grundschule
gegeben ist.
Der Elternbeitrag je Betreuungsplatz in der
Verlässlichen Grundschule beträgt einheitlich 23 Euro - bei längerer
Betreuungszeit und bei zusätzlichen Leistungen der Schule (Imbiss, Getränke,
Bastelmaterial u.a.) wird in Einzelfällen ein darüber hinausgehender
Zusatzbetrag von 3 – 10 Euro erhoben.
Die Betreuung der Schulkinder durch die
Verlässliche Grundschule wird von den jeweiligen Grundschulen organisiert und
liegt in deren Verantwortungsbereich. Lediglich die Verwaltungstätigaufgaben
liegen im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes.
Der Landeszuschuss und Elternbeiträge decken
nahezu die Aufwendungen, sodass die finanzielle Belastung für diese
Betreuungsform seitens der Stadt Hilden sehr gering ist (ca. 500 Euro je Gruppe
/ je Schuljahr).
4.3.3 Programm
„Dreizehn Plus“ - Verlässliche Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I -
Zum Schuljahr 2004/ 2005 bestehen 3 Gruppen mit 60 Plätzen im Rahmen des
Dreizehn Plus Programms zur Verfügung, die durch Landesmittel, städtische
Mittel und Elternbeiträge finanziert werden. Träger der Maßnahmen sind die
Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V., Kath. Kirchengemeinde
St. Konrad und der Förderverein des Städt. Helmholtz-Gymnasiums. Hinsichtlich
der Ausgestaltung dieses Angebotes wird auf die Sitzungsvorlage SV 51/17 verwiesen.
5. Fazit
Abschließend ist festzustellen, dass
a)
Die
Stadt Hilden den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren derzeit
nicht decken kann – mit dem in SV 51/04 vorlegten umfassenden Betreuungskonzept könnte das jetzige Angebot jedoch von
7 Plätzen in einer vorhandenen kleinen altersgemischten Gruppe und den
aktuellen 19 Tagespflegeplätzen um 55
Plätze auf insgesamt 81 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren gesteigert
werden. Dies würde
einer Versorgungsquote von 6 %
entsprechen. Ohne eine entsprechende Landesförderung dürfte jedoch die vom
Tagesbetreuungsausbaugesetz vorgegebene Versorgungsquote von 20 % kaum erreichbar
sein.
b)
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz
für Kinder der Altersstufe 3 bis 6 Jahren wird in Hilden füllt. Aufgrund der rückläufigen Geburtenrate können ab dem
Kindergartenjahr 2005 / 2006 Kindergartenplätze in Betreuungsplätze für Kinder
unter 3 Jahre umgewandelt oder geschlossen werden.
c)
Im
Bereich der Bildungs- und
Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler der Primar- und
Sekundarstufe I wird eine nahezu 100
%-ige Bedarfsdeckung erreicht und mit den Angeboten für Kinder der Altersgruppe
6 bis 14 Jahre dürfte die Stadt Hilden die höchste Betreuungsdichte im
Kreisgebiet aufweisen.
Aufgrund der gesicherten Erkenntnisse dieser
Fortschreibungsplanung ist es nunmehr erforderlich, mit den Trägern der
Kindertageseinrichtungen eine konkrete Maßnahmenplanung zu entwickeln, die
einerseits die rückläufige Geburtenrate berücksichtigt, andererseits aber auch
zukünftig ein ausreichendes und wohnortnahes Platzangebot sicherstellt.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
Personelle
Auswirkungen |
Ja |