Betreff
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für den Zeitraum 2005 bis 2007
Vorlage
WP 04-09 SV 51/003 a
Aktenzeichen
III/51-Verw.-Abt.-Schg
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.           „Der Jugendhilfeausschuss nimmt den vorliegenden Bericht zur Kindergartenbedarfsplanung 2005 - 2007 zur Kenntnis.

 

2.     Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung eine Maßnahmenplanung zu entwickeln und hierfür die notwendigen Gespräche mit den Trägervertretern der Kindertageseinrichtungen zu führen.“

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

1.                 Rechtliche Grundlagen der Planung

Gemäß §§ 79 und 80 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes NW (KJHG NW) iVm § 10 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder NW (GTK NW) haben die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe einschließlich der Planungsverantwortung. Die Planung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe ist im Benehmen mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe durchzuführen.

Zweck der Planung ist sowohl die Erarbeitung von Informationsgrundlagen und Zahlenmaterial als auch die Erarbeitung einer Entscheidungsgrundlage für den Fortbestand, die Schaffung, sowie Veränderungen von Einrichtungen und Diensten.

Der Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen ist im Zwei-Jahres-Rhythmus zu erstellen und fortzuschreiben. Der Planungsauftrag gemäß § 10 GTK bezieht sich auf Tageseinrichtungen und umfasst gemäß Begriffsbestimmung nach § 1 GTK Kindergärten, Horte und andere Einrichtungen.

 

 

2.        Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz

Der in § 24 KJHG verankerte Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz mit Vollendung des 3. Lebensjahres ist seit dem 1.1.1999 uneingeschränkt zu gewährleisten. Der Anspruch auf einen Kindergartenplatz umfasst nicht den Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Einrichtung.

Die Mehrzahl der Eltern hat einen „Wunschkindergarten“ für ihr Kind, der in der Regel im direkten Wohnungsumfeld liegt. Aber auch die Gestaltung der Öffnungszeiten und ein eventuelles Ganztagsangebot beeinflussen die Entscheidung der Eltern. Nahezu alle Kindertageseinrichtungen in freier oder städtischer Trägerschaft versuchen daher, so flexibel wie möglich auf die Bedarfslage der Eltern einzugehen. Das Jugendamt hat die zentrale Anlaufstelle für Kindergartenangelegenheiten (ZAK) im Jahre 1997 eingeführt, die Eltern zur Vermittlung von Kinderbetreuungsplätzen in Anspruch nehmen können.

 

Zum 01.01.2005 tritt das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) in Kraft. Es sieht einen deutlichen Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige bis zum Jahr 2010 vor. Künftig soll jedes fünfte Kind unter 3 Jahren außer Haus betreut werden können. Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren soll zu 70 % von Tageseinrichtungen für Kinder und zu 30 % von Tagesmüttern gedeckt werden.

 

Die Stadt Hilden hat durch ein konstruktives Zusammenwirken mit den freien Trägern ein flächendeckendes Versorgungsnetz an Bildungs- und Betreuungsplätzen geschaffen und ist bestrebt, dies entsprechend der Bedarfssituation anzupassen und dem Erfordernis des § 5 Abs. 1 GTK NRW iVm dem Tagesbetreuungsausbaugesetz Rechnung zu tragen.

 

In der vorgelegten Kindergartenbedarfsplanung finden neben den Kindern im Kindergartenalter auch die Kinder unter 3 Jahren und Schulkinder, die nach der Schule zu betreuen sind, Berücksichtigung.

 

 

3.        Bestandsermittlung

In Hilden stehen für die Altersgruppe der Kinder 0 bis unter 3 Jahren im Kindergartenjahr 2004 / 2005 derzeit lediglich

Ø                                                  7         Kindergartenplätze in einer kleinen altersgemischten Gruppe

Ø                                                19          Tagespflegeplätze

            zur Verfügung.

    

Im Kindergartenjahr 2004 / 2005 sind insgesamt 1.625 Kindergartenplätze für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren vorhanden. Hierbei ist nochmals zu unterscheiden nach

Ø                                           1.070          Kindergartenplätzen und

Ø                                              555          Tagesplätzen.

 

Dieses Betreuungsangebot wird ergänzt durch Bildungs- und Betreuungsangebote für Schulkinder im Alter von 6 bis 14 Jahren:

                              175         Plätze Offene Ganztagsgrundschule

Ø                                                   360         Betreuungsplätze Verlässliche Grundschule

Ø                                                     60         Betreuungsplätze Dreizehn Plus

Ø                                                   220         Hortplätze

 

 

 

4.                 Bedarfsanalyse

 

4.1      Versorgung von Kindern im Alter von 4 Monaten bis unter 3 Jahren

Das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) sieht bis zum Jahr 2010 einen deutlichen Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige vor. Ziel ist es, das Betreuungsangebot überall dem örtlichen Bedarf anzupassen. Künftig soll für jedes fünfte Kind unter 3 Jahren ein Betreuungsplatz zur Verfügung. Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren soll zu 70 % von Tageseinrichtungen für Kinder und zu 30 % von Tagesmüttern gedeckt werden.

In Nordrhein-Westfalen liegt die Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren im Landesdurchschnitt derzeit bei 2,7 % - diese Quote gilt auch für die Stadt Hilden. Das Tagesbetreuungsausbaugesetz legt eine Versorgungsquote von 20 % und sog. „Bedarfskriterien“ fest. Danach sind die Kommunen verpflichtet bis zum Jahr 2010 Plätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege für die Kleinstkinder zu schaffen, deren Eltern entweder beide berufstätig, allein erziehend oder besonders beansprucht sind. Gleiches gilt für Kinder, deren Erziehung in der Familie nicht gewährleistet ist.

Zurzeit besteht noch keine Festlegung seitens der Landesregierung, wie das Gesetz in NRW umgesetzt werden soll.

 

Auch in Hilden sind bisher nur wenige Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren vorhanden. Hierbei handelt es sich um 7 Plätze in einer kleinen altersgemischten Gruppe (Karnaper Regenbogen), im Einzelfall Plätze im Rahmen des § 9 GTK NRW  und 19 Tagespflegeplätze. Dass ein Bedarf nach solchen Angeboten besteht, zeigen die Ergebnisse der Bedarfsumfrage durch die Firma GEBIT im Auftrag der Stadt Hilden. Unter Berücksichtigung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes sollen die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren schrittweise ausgebaut werden. Bis zum Jahre 2010 sollen gem. Tagesbetreuungsausbaugesetz für 20 % der unter 3-Jährigen Betreuungsplätze zur Verfügung stehen.

 

Mit Sitzungsvorlage Nr. 51/04 „Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren“ wird die aktuelle Bedarfssituation ausführlich erläutert und ein umfassendes Konzept zum Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren vorgestellt. Mit den dargestellten einzelnen Bausteinen des Betreuungskonzeptes könnte das jetzige Angebot von 7 Plätzen in einer vorhandenen kleinen altersgemischten Gruppe und den aktuellen 19 Tagespflegeplätzen um 55 Plätze auf insgesamt 81 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren gesteigert werden. Dies würde einer Versorgungsquote von 6 % entsprechen. Ohne eine entsprechende Landesförderung dürfte jedoch eine Versorgungsquote von 20 – 25 % kaum erreichbar sein. Sicherlich werden Deckungsbeiträge durch die Auflösung von Kindergartengruppen entstehen; sie werden aber nicht ausreichend sein, wenn es nicht gelingt, eine Beteiligung des Landes an der Finanzierung der zusätzlichen Betreuungsangebote zu erreichen. Die Umfrage in Hilden zeigt, dass es eine große Erwartungshaltung bei den Betroffenen Eltern gibt. Mit den erarbeiteten Vorschlägen ließe sich das jetzige Angebot verdreifachen.

 

Verwaltungsseitig wird die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in einer kleinen altersgemischten Gruppe und in Betreuungsnestern in Kindertageseinrichtungen favorisiert. Mit der Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine kleine altersgemischte Gruppe würden zusätzliche Plätze auch für Kinder unter 3 Jahren geschaffen, während die Betreuungsnester nach Auffassung der Fachberaterin des Landesjugendamtes Kindern der Altersgruppe 2 bis 3 Jahre vorbehalten sein sollten.

 

Was letztlich tatsächlich finanzierbar ist, muss im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden werden.

 

 

4.2      Versorgung von Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren

Zweck der Planung ist sowohl die Erarbeitung von Informationsgrundlagen und Zahlenmaterial als auch die Erarbeitung einer Entscheidungsgrundlage für den Fortbestand sowie die Veränderung von Kindertageseinrichtungen und deren Angebote. Bei der sich anschießenden Maßnahmenplanung sind die Veränderungen in der Angebotsstruktur der jeweiligen Kindertageseinrichtung unter Berücksichtigung der Entwicklung der Kindergartenbedarfszahlen und dem Nachfrageverhalten mit den Trägervertretern und den Leiterinnen und Leitern der Kindertageseinrichtungen eingehend zu erörtern.

 

4.2.1   Grundlagendaten

Der vorliegenden Kindergartenbedarfsplanung 2005 – 2007 beruht zum einen auf den Einwohnermeldedaten (bereits geborene Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahre) und zum anderen auf der Fortschreibung der Bevölkerungsprognose für die Stadt Hilden bis zum Jahre 2020. Für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung hat die Planersocietät Frehn, Stuhm und Partner vorab einen Auszug aus dem Bericht für die Fortschreibung der Bevölkerungsprognose der Stadt Hilden (2004 bis 2020) zur Verfügung gestellt. Der Bericht ist als Anlage 2 dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Bei dem Vergleich der verschiedenen Grundlagendaten ist zu berücksichtigen, dass in die Bevölkerungsprognose zu erwartende, festgelegte positive Wanderungssalden eingerechnet wurden, folglich geht die Bevölkerungsprognose von einer höheren Geburtenrate aus. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Geburtenrate in den kommenden Jahren kontinuierlich sinken wird. Die Herausforderung für die kommenden Jahre wird sein, das Betreuungsangebot diesen veränderten Bedarfen anzupassen.

 

Bis zum Jahre 2020 ist mit einem Rückgang der Geburtenquote von annähernd 13 Prozent zu rechnen – hierbei ist festzustellen, dass der im Jahre 2000 prognostizierte Rückgang der Geburtenrate bis zum Jahre 2015 um 18 % unterschritten wird. Die sinkende Geburtenrate läst einen kontinuierlichen schrittweise und einrichtungsverträglichen Abbau von Kindergartenplätzen in Form von Gruppenumwandlungen (Kindergartengruppen in kleine altersgemischte Gruppen) oder Gruppenabbau zu.

Bei den Zahlen der Bevölkerungsprognose ist ferner zu beachten, dass sich die Zahl der Geburtenjahrgänge immer auf das Kalenderjahr beziehen, während die Einwohnermeldedaten den Zeitraum 1.7. bis 30.6. des Folgejahres umfassen. Dies führt insbesondere im Jahr 2005 bei der Bevölkerungsprognose zu einer höheren Kinderzahl, da sich der erhöhte Rückgang der Geburtenrate erst im Jahre 2006 auswirkt. Bei der Prognose auf der Basis der Einwohnermeldedaten wirkt sich dieser starke Geburtenrückgang (von 1545 auf 1480) jedoch bereits im Kindergartenjahr 2005 / 2006 aus.

Dies hat zur Folge, dass die geplante Schließung einer (ausschließlich aus städtischen Mitteln finanzierte befristete) Kindergartengruppe Mäusenest zum 31.07.2005 (s. hierzu SV 51/04) gerechtfertigt ist. In diesem Kontext ist auch die Entscheidung über die ebenfalls befristete Städt. Kindertageseinrichtung Rehkids (eine Gruppe wird ausschließlich durch städt. Mittel finanziert) zu sehen (s. SV 51/18).

 

4.2.2   Belegungssituation unter Berücksichtigung des hineinwachsenden Jahrgangs

Bei der Berechnung des Bedarfs an Versorgungsplätzen für Kinder im Kindergartenalter (3 - 6 Jahre) sind zunächst 3 Jahrgänge zu 100 % zugrunde gelegt worden. Wenngleich der Hauptaufnahmezeitpunkt für Kindergartenkinder auch weiterhin der 01. August eines Jahres analog dem Schuljahresbeginn ist, müssen aufgrund des im GTK verankerten Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz mit Vollendung des 3. Lebensjahres auch Plätze für den sog. hineinwachsenden Jahrgang berücksichtigt werden, für den Fall, dass die Eltern von ihrem Rechtsanspruch Gebrauch machen wollen. Die bisherigen Erfahrungen haben ergeben, dass von dem anspruchsberechtigten hineinwachsenden Jahrgang vorwiegend Erziehungsberechtigte, deren Erziehungsurlaub mit Vollendung des 3. Lebensjahres endet und die ihre Berufstätigkeit wiederaufnehmen wollen, ihren Rechtsanspruch geltend machen.

 

Festzustellen ist, dass sich das Nachfrageverhalten der Eltern, deren Kinder zum sog. hinein­wachsenden Jahrgang gehören, nicht verlässlich einzuschätzen ist. Die Entscheidung der Eltern, zu welchem Zeitpunkte sie ihr Kind für den Kindergarten anmelden, ist von vielen persönlichen Faktoren (u.a. Berufstätigkeit, Geschwisterkinder, wirtschaftliche Situation) abhängig. Bei der Kindergartenbedarfsplanung wurde der hineinwachsende Jahrgang mit 25 % berücksichtigt. Diese Quote lag bereits der vorausgegangenen Planung zugrunde und wurde durch die tatsächlichen Anmeldezahlen bestätigt. Zu beachten ist, dass Gesetzgeber und Landesjugendamt im Zusammenhang mit dem hineinwachsenden Jahrgang davon ausgehen, dass zu Beginn des Kindergartenjahres mit einer Unterbelegung gestartet wird, sodass Mitte des Kindergartenjahres „Vollbelegung“ erreicht wird und zum Ende des Kindergartenjahres eine Überbelegung zu verzeichnen ist. Im Jahresdurchschnitt wird so die Vollbelegung erreicht.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass sich die Versorgungssituation im Kindergartenbereich entspannt hat, da die Mehrzahl der Kindertageseinrichtungen erst zum Jahreswechsel durch die Aufnahme des hineinwachsenden Jahrgangs voll belegt sein wird. Im zweiten Halbjahr des Kindergartenjahres werden dann Überbelegungen notwendig werden, um den hineinwachsenden Jahrgang zu versorgen. Die Verwaltung geht davon aus, dass zum Ende des Kindergartenjahres 2004 / 2005 schätzungsweise 40 – 45 Plätze überbelegt sein werden. In diesem Zusammenhang sei daraufhin gewiesen, dass die Ev. Kirchengemeinde einen jährlichen städtischen Zuschuss zur Mitfinanzierung des Trägeranteils für die beiden Ev. Kindertageseinrichtungen an der Friedenskirche und an der Erlöserkirche erhalten und die Elterninitiative Kindergarten Im Park e.V. einen städtischen Zuschuss zur Finanzierung einer Baumaßnahme erhalten hat, und sich im Gegenzug bereiterklärt haben, zusätzliche Kindergartenplätze bereitzustellen.

 

 

4.2.3   Bedarfsentwicklung

Festzustellen ist, dass der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in Hilden erfüllt wird. Wenngleich auf der Basis der Einwohnermeldedaten im laufenden Kindergartenjahr 2004 / 2005 noch ca. 40 Überbelegungen zur Versorgung des hineinwachsenden Jahrgangs erforderlich sind, weist die Kindergartenbedarfsplanung für das kommende Kindergartenjahr bereits eine Überhang von 35 Kindergartenplätzen aus. Damit bestätigt sich die prognostizierte Entwicklung bei den Kindergartenbedarfszahlen und die Entscheidung, den vorübergehenden Bedarf an zusätzlichen Kindergartenplätze für die Altersgruppe der 3 bis 6 Jährigen durch drei befristet eingerichtete Kindergartengruppen (1 Gruppe Städt. Kindertageseinrichtung Mäusenest und 2 Gruppen Städt. Kindertageseinrichtung Rehkids) und Überbelegungen in Einzelfällen abzudecken. Die zweite Kindergartengruppe bei der Städt. Kindertageseinrichtung Mäusenest wurde  befristet bis zum 31.7.2005 eingerichtet. Eine Fortführung der Gruppe ist aufgrund der Kindergartenbedarfsplanung nicht erforderlich. Die ab 01.08.2005 freiwerdenden städtischen Mittel können zur Finanzierung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren eingesetzt werden (s. hierzu SV 51/04) - Gruppenumwandlungen in kleine altersgemischte Gruppe, Betreuungsnester, Tagespflege).

Die Entwicklung der Geburtenzahlen setzt sich nach 2005 kontinuierlich fort und weist für das Kindergartenjahr 2006 / 2007 insgesamt 58 freie Kindergartenplätze aus. Abzüglich der 25 Plätze in der Einrichtung Mäusenest, die bereits zum 31.7.2005 abgebaut werden können, verbleibt ein Überhang von 33 Plätzen, die im Rahmen von Gruppenumwandlungen oder Schließung einer Gruppe abgebaut werden. Damit würden Mitte 2006 auch die städtischen Mittel für die zweite selbstfinanzierte Gruppe (ohne Landesmittel) frei.

 

Die Zahlen der Kindergartenbedarfsplanung bezogen auf das gesamte Stadtgebiet und auf die 5 Stadtbezirke (Nordstadt, Oststadt und Stadtwald, Südstadt, Weststadt, Innenstadt) sind als Anlage 1 beigefügt.

 

Nachfolgend ist die Entwicklung der Kindergartenbedarfszahlen und der vorhandenen Kindergartenplätze für die Altersgruppe der 3 bis 6jährigen Kinder für den Zeitraum 2005 bis 2015 dargestellt.

 

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.2.4    Kindertageseinrichtungen in Kirchlicher Trägerschaft

In einigen Regionen des Landes Nordrhein-Westfalen ziehen sich die Kirchen aus der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen zurück. Dies geschieht vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und knapper werdender finanzieller Mittel. Lt. Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen vom 22.12.2004 zeichnet sich derzeit ein gravierender Abbau von Kindergartengruppen durch die kirchlichen Träger ab: Im Bereich der (Erz-)Bistümer Köln, Paderborn, Aachen, Essen und Münster stehen bis zum Jahre 2007 insgesamt 2.500 Kindergartengruppen zur Disposition. Für den Bereich der evangelischen Kirchen in Rheinland, Westfalen und Lippe droht ein Rückbau in einer Größenordnung von 10 bis 20 %. Um diese Entwicklung auf Landesebene zu steuern, fand bereits ein erstes Spitzengespräch unter Leitung durch das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder NRW statt mit dem Ergebnis, dass eine Gemeinsame Erklärung von den Vertretern der betroffenen (Erz-)Bistümer, der Ev. Kirchen, der Kommunalen Spitzenverbände NRW und des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder NRW zu den Perspektiven der Kindertageseinrichtungen vor dem Hindergrund des demographischen Wandels und knapper werdender finanzieller Mittel auf allen Verantwortungs- und Beteiligungsebenen unterzeichnet wurde. Die Gemeinsame Erklärung ist als Anlage 3 dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Welche Auswirkungen damit für die Stadt Hilden verbunden sein werden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.

 

Von den insgesamt 83 Kindergartengruppen in Hilden (davon 10 Hortgruppen) sind 32 Gruppen (einschl. 2 Hortgruppen) in kirchlicher Trägerschaft. Der Trägeranteil der Kirchen beträgt 20 % der erkennungsfähigen  Betriebskosten, dies sind auf ein Haushaltsjahr bezogen ca. 580.000 Euro.

 

Die Evangelische Kirchengemeinde Hilden war bereits Ende 2001 aufgrund der drohenden Verschlechterung der Einnahmen-Situation und der daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Fortsetzung der Kindergartenarbeit auf die Stadt Hilden zugekommen mit dem Ziel, einen städtischen Zuschuss zu den Betriebskosten der beiden Kindertageseinrichtungen in Ev. Trägerschaft (Ev. Kindertageseinrichtung an der Friedenskirche – 5 Gruppen - und Ev. Kindertageseinrichtung an der Erlöserkirche – 5 Gruppen – mit insgesamt 210 Plätzen, davon 20 Hortplätze) zu erhalten. Auf der Basis der Vereinbarung zwischen der Stadt Hilden und der Ev. Kirchengemeinde Hilden aus dem Jahre 2002 wird bei Nachweis des Einnahmerückgangs ein zusätzlichen Zuschuss zu den gemäß GTK NRW in Verbindung mit der Betriebskostenverordnung ein Zuschuss zu den anerkennungsfähigen Betriebskosten gewährt. Dieser Zuschuss teilt sich in einen verlorenen und einen zinslosen rückzahlbaren städt. Zuschuss. In den Jahren 2003 und 2004 wurde jeweils ein Zuschuss iHv ca. 120.000 Euro gewährt.

 

Die Kath. Kirchengemeinden St. Jakobus, St. Johannes, St. Konrad und St. Marien betreiben insgesamt 7 Kath. Kindertageseinrichtungen mit 22 Gruppen. Dabei handelt es sich um 15 Kindergartengruppen, 6 Tagesstättengruppen und 1 Hortgruppe (St. Konrad) mit insgesamt 510 Plätzen (einschl. 20 Hortplätze). Derzeit prüft die Kath. Kirche, ob in den einzelnen Gemeinden unter Berücksichtigung der kath. Religionszugehörigkeit ein Rückzug aus der Trägerschaft von Kindergartengruppen notwendig wird. Spätestens bis 01.08.2005 sollen die Kath. Kirchengemeinden ein entsprechendes Konzept erarbeiten, da bis zum 31.07.2008 die Kindergartenplanung der Kath. Kirchengemeinden realisiert sein sollen. Zu dieser Thematik findet am 10.01.2005 ein Gespräch zwischen Vertretern der Kath. Kirchengemeinden Hilden und der Stadt Hilden statt.

 

 

4.2.5   Versorgung behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen

Im Bereich der Stadt Hilden ist die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V. Träger von 2 integrativen Kindertageseinrichtungen

 

Ø  1 integrative Gruppe in der Kindertageseinrichtung Karnaper Regenbogen

Ø  3 integrative Gruppen in der Kindertageseinrichtung Ellen Wiederhold.

 

In einer integrativen Gruppe werden 5 behinderte mit 10 nicht behinderte Kindern betreut. Die insgesamt 20 Plätze für behinderte Kinder sind immer belegt. Ein darüber hinaus gehender Bedarf wurde seitens der Eltern und der Einrichtungen gegenüber dem Jugendamt nicht zum Ausdruck gebracht und auch die Bedarfszahlen des Kreises Mettmann bestätigen das derzeitige Angebot.

 

 

4.3      Versorgung von Schulkindern im Alter von 6 - 14 Jahren

Die Stadt Hilden hat ein bedarfsorientiertes umfassendes Angebot für Schüler sowohl der Grundschule als auch der Sekundarstufe I eingerichtet, dass sowohl die Verlässliche Grundschule mit derzeit 360 Plätzen und die Offene Ganztagsgrundschule mit 175 Plätzen zzgl. geplanten 150 Plätzen für den Primarbereich als auch das Dreizehn Plus Programm für die Sekundarstufe I mit 60 Plätzen umfasst. Hinzu kommen 200 Hortplätze und 20 Plätze in großen altersgemischten Gruppen – wobei davon auszugehen ist, dass die Hortfinanzierung zum Jahre 2007 ausläuft und die Landesmittel nur noch zur Förderung der Offenen Ganztagsgrundschule bereitgestellt werden.

 

 

4.3.1   Offene Ganztagsgrundschule

Das Bildungs- und Betreuungsangebot Offene Ganztagsgrundschule wird in der Sitzungsvorlage SV 51/10 „Sachstandsbericht Offene Ganztagsgrundschule und Erweiterung des Angebotes“ ausführlich dargestellt und erläutert.

 

 

4.3.2   Betreuungsmaßnahme “Verlässliche Grundschule von 8 bis 13 Uhr“

Das Betreuungsangebot “Verlässliche Grundschule“ richtet sich an die Altersgruppe der 6 - 10-jährigen Grundschüler und gewährleistet eine verlässliche Betreuung an Unterrichtstagen bis 13.00 Uhr - in Einzelfällen auch bis 14.00 Uhr - in der Grundschule. Dieses Betreuungsangebot basiert auf einer engen Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Jugendamt.

Die Konzeption für die Betreuungsmaßnahmen im Bereich der verlässlichen Grundschule hat sich in den vergangenen Jahren bestens bewährt. Nachdem schon frühzeitig ein flächendeckendes Angebot (mindestens eine Gruppe je Schule) von allen Grundschulen sichergestellt war, sind nach derzeitigem Stand an einigen Standorten bereits Zweitgruppen eingerichtet worden. Insgesamt bestehen derzeit 18 Gruppen, in denen ca. 360 Kinder betreut werden - dies entspricht ca. 18 % aller Grundschulkinder.

Das Betreuungsangebot entspricht zur Zeit der Nachfrage. Sollte die Nachfrage künftig weiter steigen, so ist im Zusammenwirken mit den betroffenen Grundschulen zu prüfen, ob eine Möglichkeit zur Einrichtung weiterer Betreuungsgruppen der Verlässlichen Grundschule gegeben ist.

Der Elternbeitrag je Betreuungsplatz in der Verlässlichen Grundschule beträgt einheitlich 23 Euro - bei längerer Betreuungszeit und bei zusätzlichen Leistungen der Schule (Imbiss, Getränke, Bastelmaterial u.a.) wird in Einzelfällen ein darüber hinausgehender Zusatzbetrag von 3 – 10 Euro erhoben.

Die Betreuung der Schulkinder durch die Verlässliche Grundschule wird von den jeweiligen Grundschulen organisiert und liegt in deren Verantwortungsbereich. Lediglich die Verwaltungs­tätigaufgaben liegen im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes.

Der Landeszuschuss und Elternbeiträge decken nahezu die Aufwendungen, sodass die finanzielle Belastung für diese Betreuungsform seitens der Stadt Hilden sehr gering ist (ca. 500 Euro je Gruppe / je Schuljahr).

 

 

4.3.3   Programm „Dreizehn Plus“ - Verlässliche Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I -

Zum Schuljahr 2004/ 2005 bestehen 3 Gruppen mit 60 Plätzen im Rahmen des Dreizehn Plus Programms zur Verfügung, die durch Landesmittel, städtische Mittel und Elternbeiträge finanziert werden. Träger der Maßnahmen sind die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V., Kath. Kirchengemeinde St. Konrad und der Förderverein des Städt. Helmholtz-Gymnasiums. Hinsichtlich der Ausgestaltung dieses Angebotes wird auf die Sitzungsvorlage SV 51/17 verwiesen.

 

 

 

5.        Fazit

Abschließend ist festzustellen, dass

 

a)             Die Stadt Hilden den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren derzeit nicht decken kann – mit dem in SV 51/04 vorlegten umfassenden Betreuungskonzept könnte das jetzige Angebot jedoch von 7 Plätzen in einer vorhandenen kleinen altersgemischten Gruppe und den aktuellen 19 Tagespflegeplätzen um 55 Plätze auf insgesamt 81 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren gesteigert werden.  Dies  würde  einer  Versorgungsquote  von 6 % entsprechen. Ohne eine entsprechende Landesförderung dürfte jedoch die vom Tagesbetreuungsausbaugesetz vorgegebene Versorgungsquote von 20 % kaum erreichbar sein.

 

b)             Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder der Altersstufe 3 bis 6 Jahren wird in Hilden füllt. Aufgrund der rückläufigen Geburtenrate können ab dem Kindergartenjahr 2005 / 2006 Kindergartenplätze in Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahre umgewandelt oder geschlossen werden.

 

c)             Im Bereich der Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe  I wird eine nahezu 100 %-ige Bedarfsdeckung erreicht und mit den Angeboten für Kinder der Altersgruppe 6 bis 14 Jahre dürfte die Stadt Hilden die höchste Betreuungs­dichte im Kreisgebiet aufweisen.

 

Aufgrund der gesicherten Erkenntnisse dieser Fortschreibungsplanung ist es nunmehr erforderlich, mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen eine konkrete Maßnahmenplanung zu entwickeln, die einerseits die rückläufige Geburtenrate berücksichtigt, andererseits aber auch zukünftig ein ausreichendes und wohnortnahes Platzangebot sicherstellt.

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

 



 

Personelle Auswirkungen

Ja