Beschlussvorschlag:
„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Rates am 28.09.2005 wurde
auf Antrag der CDU-Fraktion folgender Beschluss gefasst:
„In Ergänzung des Beschlusses des
Jugendhilfeausschusses vom 23.06.2005 zur SV 51/45 wird die Verwaltung
beauftragt, in enger Abstimmung mit der Freizeitgemeinschaft zu prüfen, wie
sich die Situation darstellt, wenn die Stadt den Abenteuerspielplatz übernimmt.
Hier sind vor allen Dingen finanzielle – aber auch personelle – Konsequenzen
interessant, welche Synergieeffekte lassen sich erzielen.“
Bereits mit der Sitzungsvorlage 51/45 hatte
die Verwaltung dargestellt, dass die jetzige Personalausstattung der
Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte im Vergleich mit den Abenteuerspielplätzen
in der näheren und weiteren Umgebung sehr gut ist. In der Regel verfügen die
anderen Abenteuerspielplätze lediglich bis zu zwei Vollzeitstellen, während in
Hilden drei Vollzeitstellen zuzüglich Verwaltungsstundenanteile vorhanden sind.
Auch die Spielplatz- und Geländeausstattung stellt sich nach der Sanierung als
sehr gut dar. Bekanntermaßen verfügt der Abenteuerspielplatz in Hilden mit dem
großzügigen Spielehaus zudem über Möglichkeiten, die anderenorts in dieser
Gesamtheit nicht vorhanden sind. Mit dieser Ausstattung ist es möglich, ein
sehr attraktives Angebot in Hilden zu gewährleisten. Selbstverständlich ist
dieses Angebot auch ein Ergebnis der guten Arbeit der dort beschäftigten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Bei einer eventuellen Übernahme des
Abenteuerspielplatzes in eine städtische Trägerschaft soll diese bekannte
Qualität der pädagogischen Arbeit beibehalten werden. Unter Beachtung dieses
Zieles sind aus Sicht des Fachamtes bei einer städtischen Trägerschaft folgende
Änderungen denkbar:
- Personal- und Organisationsstruktur
Mit der Übernahme durch die Stadt würde eine Integration des Abenteuerspielplatzes in die Abteilung Jugendförderung des Amtes für Jugend, Schule und Sport erfolgen. Eine separate Leitungskraft mit entsprechenden Zeitanteilen wäre im Bereich des Abenteuerspielplatzes dadurch entbehrlich. Die Leitungsanteile würden durch die vorhandene Teamleitung im Kinderbereich übernommen werden. Das Leitungsspektrum für die Abteilungsleitung als auch für die Amtsleitung würden sich entsprechend erweitern. Verwaltungsanteile für Beschaffung, Buchhaltung etc. wären nicht erforderlich sondern würden durch die dort vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fach-amtes übernommen werden. Die jetzt im Bereich des Abenteuerspielplatzes durch die Freizeitgemeinschaft eingesetzten Verwaltungsstunden könnten entfallen. Krankheitszeiten könnten leichter als bisher im Rahmen des Mitarbeiterteams der Jugendförderung aufgefangen werden.
Bei einer Übernahme würde des Fachamt Personalfluktuationen dazu nutzen, prinzipiell Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse einzurichten. Dies würde den Personaleinsatz und die Personalplanung insgesamt erheblich flexibilisieren. Grundsätzlich scheint es dann möglich zu sein, die Personalausstattung von derzeit 3,0 Fachkräften (2 Vollzeitkräfte, 2 Teilzeitkräfte) auf 2,5 Fachkräfte (5 Teilzeitkräfte) zurückzuführen, ohne dass es Qualitätsabstriche geben müsste. Für die Tierverpflegung könnten mittelfristig geringfügig Beschäftigte eingesetzt werden, damit das Personal ausschließlich für die Kinderbetreuung zur Verfügung steht. Letztlich könnte eine Personalkosteneinsparung in Höhe von ca. 25.000 € erzielt werden.
- Sachkosten
Durch die Verwaltung der Versicherungs- und Reinigungsleistungen durch das Amt für Gebäudewirtschaft könnten bei Übernahme der von der Stadt durch Ausschreibungen ermittelten Auftragnehmer weitere Einsparungen erzielt werden, die an dieser Stelle nachvollziehbar nicht quantifiziert werden können.
- Konzeptionelle Entwicklung
Durch eine städtische Trägerschaft könnte eine intensivere Vernetzung mit den anderen städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen erzielt werden, die auch durchaus Synergieeffekte auslösen könnten. Denkbar wäre auch eine Erweiterung der Zielgruppe auf bis zu 15 Jahren, um einen direkten Anschluss an die Altersgruppe zu erreichen, die die benachbarte städtische Jugendeinrichtung Area 51 besuchen. Das Fachamt würde Öffnungszeiten von Montag bis Samstag gewährleisten. Feste Besuchstage für Schulen und Kindergärten würden eingerichtet werden. Im Rahmen der Vernetzung mit anderen städtischen Einrichtungen könnten zusätzliche Angebote im Winterhalbjahr im Spielehaus angeboten werden. Besonderer Wert würde auf eine Arbeit mit behinderten Kindern gelegt werden. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Integrationskonzeptes würden zusätzliche Angebote entwickelt werden. Im Rahmen der Stadtteilarbeit könnte der Abenteuerspielplatz auch in ein konkretes Präventionsangebot der Hilfen zur Erziehung eingebunden werden.
Insgesamt wäre eine Kostenreduzierung in Höhe
von ca. 30.000 € vorstellbar, ohne dass Abstriche an dem bisherigen
pädagogischen Angebot gemacht werden müssten. Bei einer angestrebten Übernahme
des jetzigen Personals würde sich ein solches Ergebnis allerdings erst mittel-,
eher langfristig einstellen, da neu zu besetzende Stellen konsequent in
Teilzeitarbeitsverhältnisse umgewandelt werden müssten. Nur mit dieser Variante
lässt sich ein Großteil der prognostizierten Einsparungen erzielen. Prinzipiell
wäre natürlich dies auch im Rahmen der jetzigen Trägerschaft möglich, wenn die
Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte ähnlich verfahren und
künftig nur Teilzeitkräfte einstellen würde.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: 4609.000.7182 |
Bezeichnung: |
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vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel sind in der Haushaltsplanung 2006 enthalten |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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Personelle
Auswirkungen |
Ja |
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Sichtvermerk
Personaldezernent |
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