Betreff
Maßnahmen der Kindergartenbedarfsplanung
Vorlage
WP 04-09 SV 51/062
Aktenzeichen
III/51.1-Schg
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nehmen den vorliegenden Bericht zur Maßnahmenplanung zustimmend zur Kenntnis.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 13.01.2005 den Bericht zur Kindergartenbedarfs-planung 2005 - 2007 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, hierauf aufbauend eine Maßnahmenplanung zu entwickeln.  

 

 

1.         Kindern unter drei Jahren

Die Notwendigkeit zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren wurde mit Sitzungsvorlage Nr. 51/03 dem Jugendhilfeausschuss dargelegt, darauf aufbauend hat die Verwaltung mit Sitzungsvorlage Nr. 51/47 die notwendigen Maßnahmen zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren vorgestellt, deren Umsetzung der Rat der Stadt in seiner Sitzung vom 29.06.2005 beschlossen hat. Ausgehend von der Bedarfsanalyse, die von der Gesellschaft zur Beratung sozialer Innovation und Informationstechnologie (GEBIT) in Münster erstellt worden war, wurde von der Verwaltung in enger Abstimmung mit dem Landschaftsverband Rheinland und den einzelnen Trägern sowie Leitungen von Kindertageseinrichtungen ein Konzept erarbeitet, mit dem schon in diesem Jahr 100 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Hilden geschaffen wurden. Die Versorgungsquote erhöht sich damit von ehemals 2,7 % (entsprechend dem Landesdurchschnitt) auf fast 8%. Möglich wurde dies durch einen „Mix“ von klassischen Betreuungsformen und neuen innovativen Projekten. So wurden zusätzliche kleine altersgemischte Gruppen eingerichtet und die Anzahl der Tagespflegeplätze vergrößert. Freiwerdende Kindergartenplätze werden entsprechend genutzt.

Neu dagegen ist die in Hilden gemeinsam mit dem Landschaftsverband entwickelte und bislang noch nicht praktizierte Betreuungsform „Betreuungsnest in einer Kindertageseinrichtung“. Bei dieser Betreuungsform handelt es sich um eine nach § 45 KJHG erlaubnispflichtige Einrichtung, die im GTK NRW noch nicht vorgesehen ist und damit auch nicht unter die Betriebskostenförderung fällt. Die Stadt Hilden hat für das „Betreuungsnest“ folgende Standards definiert:

 

-                     Das Betreuungsnest wird einer Kindertageseinrichtung angegliedert und untersteht der Leiterin der Kindertageseinrichtung.

 

-                     Das Betreuungsnest wird in die Konzeption der Einrichtung eingebunden.

-                     Der Träger beschäftigt als Betreuungsperson eine ausgebildete Erzieherin, Ausfallzeiten werden über die Kindertageseinrichtung abgedeckt.

-                     Der Kindertageseinrichtung steht ein separater Betreuungsraum für das Betreuungsnest zur Verfügung.

 

-                     Der Betreuungsrahmen umfasst mindestens sieben Stunden pro Tag, mindestens 35 Wochenstunden.

 

-                     Es werden sechs Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren betreut; wenn die Kinder drei Jahre alt werden, wechseln sie in die Kindergartengruppe.

 

Die fünf Betreuungsnester haben zum 01.09.2005 ihren Betrieb aufgenommen und werden ausschließlich durch städtischen Mittel und Elternbeiträgen analog GTK finanziert. Inwieweit die Landesregierung sich künftig an der Finanzierung von Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren beteiligt, ist derzeit nicht bekannt. Neben Übernahme der Personalkosten wird eine Sachkostenpauschale und ein einmaliger Einrichtungszuschuss seitens der Stadt Hilden gewährt, die Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt ca. 43.000,-- € pro Gruppe. Als ein ganz besonderes Modell ist die Einrichtung eines Betreuungsnestes in der Firma Qiagen in Hilden zu sehen, die sich an den Personalkosten beteiligt und die die Betreuungsräume in ihrer Firma bereitstellt und entsprechend hergerichtet hat. Die Kosten für die Unterhaltung der Betreuungsräume werden ebenfalls von dem Unternehmen finanziert. Träger dieses Betreuungsnestes ist die Sozialpädagogische Einrichtung Mühle e.V.. Weiterhin eröffneten zum 01.09.2005 folgende Kindertageseinrichtungen ebenfalls ein Betreuungsnest

 

·         Städt. Kindertageseinrichtung Kunterbunt, Lortzingstraße

·         Städt. Kindertageseinrichtung Rappelkiste, Augustastraße

·         Kindertageseinrichtung der SPE-Mühle

·         Ev. Kindertageseinrichtung Sonnenschein, Kalstert

 

Damit ist auch für den Bereich der Betreuungsangebote für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren sowohl die in Hilden praktizierte Trägervielfalt gewährleistet als auch eine wohnortnahe Versorgung sichergestellt.

 

Ergänzt wird dieses Angebot durch einen Ausbau der Tagespflege: im zweiten Halbjahr 2005 wurden sechs zusätzliche Tagespflegestellen  eingerichtet und Qualifizierungsmaßnahmen gefördert. Damit hat sich die Zahl der Tagespflegestellen von ehemals 19 auf 25 Plätze erhöht.

 

Wenngleich in Nordrhein-Westfalen nach wie vor eine Kontingentierung für die Umwandlung von Kindergartengruppen besteht, waren die Anträge auf Umwandlung von Kindergartengruppen in Kleine Altersgemischte Gruppen erfolgreich: Der Landschaftsverband Rheinland hat zugestimmt, dass in der Kindertageseinrichtung der AWO Kolpingstraße und der Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche, Schulstraße, zum 01.09.2005 jeweils eine Kindergartengruppe in eine Kleine altersgemischte Gruppe umgewandelt wird.  Die Kleine altersgemischte Gruppe bietet 15 Plätze für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Beginn der Schulpflicht.

Das aus verschiedenen Bausteinen bestehende Betreuungskonzept für Kinder unter 3 Jahren wird noch ergänzt durch die Umwandlung einer Hortgruppe in eine Kleine altersgemischte Gruppe (Kinder ab 4 Monate bis 6 Jahre) bei der Kindertageseinrichtung der  Sozialpädagogischen Einrichtung Mühle e.V.. Im Kindergartenjahr 2005 / 2006 verfügt die Stadt Hilden somit über insgesamt 4 Kleine altersgemischte Gruppen, in denen Kinder zwischen 4 Monaten und 6 Jahren gemeinsam betreut werden.

Die Plätze in den Betreuungsnestern und in den kleinen altersgemischten Gruppen sind nahezu alle belegt. Da die Kinder der Betreuungsnester mit Vollendung des 3. Lebensjahres in die Kindergartengruppe wechseln, kann der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren auch noch im laufenden Kindergartenjahr gedeckt werden. Bereits jetzt werden Wartelisten in den Kindertageseinrichtungen geführt, was neben der positiven Resonanz ebenfalls für die Einrichtung dieser Betreuungsform spricht.

Eine Bedarfsdeckung von 10 % würde eine Erhöhung der Betreuungsplätze um ca. 25 neue Plätze bzw. 4 Betreuungsnestern mit je 6 Kindern bedingen.

Aufgrund der bekannten Räumlichkeiten würden sich hierfür folgende Kindertageseinrichtungen eignen:

  • Kindertageseinrichtung der Johanniter Unfallhilfe
  • Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche
  • Kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad
  • Zweite Gruppe in den Räumen von Qiagen, Träger SPE-Mühle e.V., im Verbund mit anderen Firmen.

Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Festlegungen der neuen Landesregierung vorliegen, wie die Angebotsstruktur in den Kindertageseinrichtungen künftig gestaltet werden soll, sollten vor einer weitergehenden Planung die Ergebnisse der Gespräche zwischen Landesjugendamt und Ministerium abgewartet werden, zumal gegenwärtig noch nicht einmal klar ist, ob der Erlass der alten Landesregierung zur Förderung der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren Gültigkeit hat oder nicht.

Im Frühsommer des kommenden Jahres ist zu prüfen, ob ein weiterer Ausbau der Betreuungsnester erforderlich und umsetzbar ist. Gleiches gilt auch für die Kleinen altersgemischten Gruppen. Sollten Kindergartengruppen in mehrgruppigen Kindertageseinrichtungen mit einem entsprechenden Raumangebot zum kommenden Jahr Belegungsschwierigkeiten haben, bleibt zu prüfen, ob seitens des Landschaftsverbandes weitere Umwandlungen möglich sind unter Berücksichtigung einer möglichen Landesfinanzierung.

Im Zusammenhang mit einem weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen seitens der Landesregierung künftig favorisiert und finanziert werden.

 

2.         Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren

Die Kindergartenbedarfsplanung (Fortschreibung Stadt Hilden) prognostiziert für das Kindergartenjahr 2005 / 2006 einen Bedarf von 1.569 Plätzen.

Infolge des Gruppenabbaus bei der Städt. Kindertageseinrichtung Mäusenest zum 31.07.2005 und den genehmigten Umwandlungen von Kindergartengruppen / Kindertagesstättengruppen bzw. einer Hortgruppe in Kleine altersgemischte Gruppen wurden die Kindergartenplätze für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren von ehem. 1625 Plätzen auf 1.564 Plätzen reduziert.

Damit entsprechen im kommenden Kindergartenjahr die genehmigten Kindergartenplätze für Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren der nahezu der voraussichtlichen Nachfrage. Ein Gruppenabbau in 2006 (wie ursprünglich angedacht) ist aufgrund der fortgeschriebenen Angebotszahlen (Kindergartenplätze) somit nicht möglich. Dies schließt auch die Kindertageseinrichtung Rehkids mit ein. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, die städt. Kindertageseinrichtung Rehkids, Lievenstraße, zunächst unbefristet weiterzuführen und wird deshalb im Rahmen des Stellenplans 2006 beantragen, die bisherige Befristung der Stellen der Erzieherinnen zu verlängern bzw. aufzuheben. Bei einer sinkenden Nachfrage ist auch bei der Kindertageseinrichtung – wie bei allen Einrichtungen – zu prüfen, ob die Mindestbelegung für die Betriebskostenförderung noch gegeben ist. Wenn sich abzeichnet, dass die notwendige Belegung nicht mehr erreicht wird, ist ein entsprechender Gruppenabbau vorzunehmen.

 

Gruppenumwandlungen von Kindergartengruppen / Kindertagesstättengruppen in Kleine altersgemischte Gruppen sind aufgrund der sich abzeichnenden Bedarfssituation eher unwahrscheinlich. Entsprechende Anträge liegen derzeit auch nicht vor. Durch die Umwandlungen in kleine altersgemischte Gruppen im laufenden Kindergartenjahr beziehen planerisch bereits in mehreren Fällen die Räume der zum 31.07.2006 schließenden Hortgruppen mit ein, sodass das vorhandene Raumangebot weitere Gruppenumwandlungen zur Zeit ebenfalls nicht ermöglichen.

Gemäß Kindergartenbedarfsplanung reduziert sich die prognostizierte Nachfrage der 3 – 6-jährigen Kindern zum Kindergartenjahr 2007 / 2008 von 1.569 auf 1.510 Plätze. Ausgehend von den vorhandenen 1.564 Plätzen im laufenden Kindergartenjahr sowie dem Kindergartenjahr 2006 / 2007 bedeutet dies einen Abbau von 63 Plätzen. Dies entspricht ca. 2 – 3 Gruppen.

Die Kath. Kirchengemeinde St. Konrad wird zum 31.07.2008 eine Kindergartengruppe schließen – eine Rückmeldung der Ev. Kirchengemeinde zu deren künftiger Kindergartenplanung steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch aus. Eine Aussage, welche Gruppen in 2007 abgebaut werden sollten, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen. Grundsätzlich trifft aber die Aussage von Anfang 2005 weiterhin zu, dass insbesondere eingruppige Kindertageseinrichtungen infolge rückläufiger Nachfragezahlen künftig in ihrem Bestand gefährdet sind.

Konkrete Planungen für das Kindergartenjahr 2007 / 2008 verbunden mit Trägergesprächen sind zurückzustellen, bis die Entwicklung der Nachfragezahlen für das künftige Kindergartenjahr vorliegen.

 

Zum Kindergartenjahr 2005 / 2006 sind fast alle Kindergartenplätze belegt. Geringfügige Unterbelegungen zu Beginn des Kindergartenjahres werden durch Überbelegungen zum Ende des Kindergartenjahres auszugleichen sein, sodass im Jahresdurchschnitt von Vollbelegung auszugehen ist.

 

 

 

3.                  Ganztagsangebote für Schulkindern im Alter von 6 - 14 Jahren

 

Die Stadt Hilden hat ein bedarfsorientiertes umfassendes Angebot für Schüler sowohl der Grundschule als auch der Sekundarstufe I eingerichtet, dass sowohl die Verlässliche Grundschule mit derzeit 360 Plätzen und die Offene Ganztagsgrundschule mit 325 Plätzen zzgl. geplanten 200 Plätzen für den Primarbereich als auch das Dreizehn Plus Programm für die Sekundarstufe I mit 80 Plätzen umfasst. Hinzu kommen aktuell 160 Hortplätze (ehem. 200) und 20 Plätze in großen altersgemischten Gruppen.

 

 

Betreuungsmaßnahme “Verlässliche Grundschule von 8 bis 13 Uhr“

Das Betreuungsangebot “Verlässliche Grundschule“ richtet sich an die Altersgruppe der 6 - 10-jährigen Grundschüler und gewährleistet eine verlässliche Betreuung an Unterrichtstagen bis ca. 13.00 Uhr. Dieses Betreuungsangebot basiert auf einer engen Zusammenarbeit zwischen Grundschule und dem Amt für Jugend, Schule und Sport.

Die Konzeption für die Betreuungsmaßnahmen im Bereich der verlässlichen Grundschule hat sich in den vergangenen Jahren gut bewährt. Nachdem schon frühzeitig ein flächendeckendes Angebot (mindestens eine Gruppe je Schule) von allen Grundschulen sichergestellt war, wurde das Angebot in den Folgejahren weiter ausgebaut (bis zu 560 Plätze in 28 Gruppen). Mit dem Ausbau der Offenen Ganztagsgrundschule ging die Nachfrage jedoch zurück, sodass derzeit noch 18 Gruppen bestehen, in denen ca. 360 Kinder betreut werden - dies entspricht ca. 18 % aller Grundschulkinder.

Es wird davon ausgegangen, dass sich der Bedarf für eine verlässliche Betreuung bis ca. 13.00 Uhr auf dem jetzigen Stand halten wird. Ein Anstieg über die 18 Gruppen hinaus scheint unwahrscheinlich.

 

 

Programm „Dreizehn Plus“ - Verlässliche Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I –

Zum Schuljahr 2005/ 2006 bestehen 4 Gruppen mit 80 Plätzen im Rahmen des Dreizehn Plus Programms zur Verfügung, die durch Landesmittel, städtische Mittel und Elternbeiträge finanziert werden. Träger der Maßnahmen sind die Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V., Kath. Kirchengemeinde St. Konrad und der Förderverein des Städt. Helmholtz-Gymnasiums. Der Finanzanteil der Stadt Hilden an dieser Betreuungsform beträgt ca. 20.000 je Gruppe. Aufgrund der hohen Nachfrage beim städt. Helmholtz-Gymnasium nach Plätzen im Almöhi-Projekt wurde zum Schuljahr 2005 / 2006 eine weitere Gruppe eingerichtet. Die Betriebskosten für diese Gruppe werden in 2005 durch das Budget Kinderbetreuung und Verwaltung finanziert. 

Durch die Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur von derzeit 13 auf künftig 12 Schuljahre wird künftig der Unterricht auch auf den Nachmittag ausgedehnt werden müssen, sodass ein weiterer Anstieg der Nachfrage an Almöhi-Plätze für das Helmholtz-Gymnasium nicht erwartet wird.

 

 

Offene Ganztagsgrundschule und Ganztag an Haupt- und Förderschulen

Der Ausbau eines Systems ganztägiger Bildung und Betreuung im Schulbereich hat Auswirkungen auf die bestehenden Hortangebote. Ein Nebeneinander des derzeitigen Hortsystems neben einem voll ausgebauten Ganztagsschulsystem ist weder sinnvoll noch finanzierbar. Die Schülertreffs (Sit) wurden bereits zum Schuljahr 2004 / 2005 geschlossen, die Hortgruppen werden schrittweise abgebaut, sodass zum Schuljahr 2007 / 2008 nur noch 20 Hortplätze in großen altersgemischten Gruppen und Bildungs- und Betreuungsangebote in den Grundschulen angeboten werden (Verlässliche Grundschule und Offene Ganztagsgrundschule).

Im nächsten Schritt beabsichtigt die Landesregierung NRW die Einführung des Ganztags an Haupt- und Förderschulen mit Beginn des 2. Schulhalbjahres 2005 / 2006. Damit wird dann die bisherige Entwicklung, Bildungs- und Betreuungsangebote auf Schule zu konzentrieren, konsequent fortgesetzt.

 

Hinsichtlich der Ausgestaltung dieser schulischen Angebote bei gleichzeitigem Abbau der Hortgruppen wird auf die Sitzungsvorlagen Nr. 51/67 Offene Ganztagsgrundschule – Sachstandsbericht und Erweiterung des Angebotes – und Nr. 51/83 Ganztag an Hauptschulen verwiesen.

 

 

4.             Abbau von Hortgruppen

 

4.1         Schuljahr 2005 / 2006

Von den ehemals 10 Hortgruppen wurden zum Schuljahr 2005 / 2006 zwei Hortgruppen geschlossen, hierbei handelt es sich um folgende Einrichtungen:

 

 

  • SPE-Mühle e.V.

            1 Hortgruppe wurde in eine Tagesgruppe nach KJHG umgewandet.

 

  • Städt. Hort Max und Moritz

            1 Hortgruppe wurde in die Offene Ganztagsgrundschule GS Wilhelm-Busch, Richrather Straße, überführt.

 

Aufgrund der bisherigen Gespräche mit Trägervertretern und Leitungen von Kindertageseinrichtungen sowie den bereits vorgenommen Umwandlungen von Kindergartengruppen bzw. einer Hortgruppe in Kleine altersgemischte Gruppen im Vorgriff auf die mit Hortschließung zur Verfügung stehenden Räume werden zum 31.07.2006 folgende Hortgruppen geschlossen:

 

  • SPE-Mühle e.V.

            Die Umwandlung der zweiten Hortgruppe in eine kleine altersgemischte Gruppe wurde bereits durch den Landschaftsverband Rheinland für 2005 genehmigt. In Absprache mit Träger, Fachberater und LJA erfolgt die Umwandlung zum 15.12.2005 – die noch in die Einrichtung besuchenden Hortkinder werden bis zum 31.07.2006 in den Räumen des Jugendclubs SPE-Mühle betreut.

Die Horträume werden bis Ende 2005 für den Betrieb der Kleinen altersgemischten Gruppe umgebaut und ein weiterer Raum wird noch angebaut.

 

  • St. Konrad

Im Rahmen der Gespräche mit Vertretern der Kath. Kirche im Dekanat Hilden zur Kath. Kindergartenplanung teilte Herr Pfarrer Theis mit, dass die Hortgruppe in der Kath. Kindertageseinrichtung St. Konrad zum 31.07.2006 geschlossen werde. Die Räume werden für die Kindertageseinrichtung genutzt, zumal in einer Kindergartengruppe anstatt 25 derzeit nur 20 Kinder betreut werden aufgrund der beengten Raumsituation.

 

  • Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche

Nach Aussage von Herrn Pfarrer Hergarten als Trägervertreter und Frau Schulze, Leiterin der Einrichtung, wird eine Hortgruppe zum 31.07.2006 und die zweite Hortgruppe zum 31.07.2007 geschlossen.

Die Räume der ersten Hortgruppe werden 2006 für eine Kindergartengruppe genutzt, sodass die dann freiwerdenden Räume im Erdgeschoss der Kleinen altersgemischten Gruppe gewiesen werden können. Im laufenden Kindergartenjahr hat die Kleine altersgemischte Gruppe noch nicht die erforderliche Mindestausstattung an Räumen – Betriebserlaubnis seitens des LJA wurde erteilt unter dem Vorbehalt, dass zum 01.08.2006 ein zusätzlicher Raum durch Schließung der Hortgruppe zur Verfügung steht.

Bei Schließung der zweiten Hortgruppe in 2007 könnte aufgrund der freiwerdenden Räume ein Betreuungsnest eingerichtet oder die Räume können seitens der Ev. Kirchengemeinde anderweitig genutzt werden.

 

  • Städt. Hort Kosmos

Abbau einer Gruppe zum 31.07.2006. Im kommenden Schuljahr besuchen nur noch ca. 20 bis 25  Kinder aus den Klassen 1 – 4 den städt. Hort, sodass eine Gruppe abgebaut und in eine zusätzliche OGATA Gruppe in die Kath. Grundschule Adolf-Kolping überführt werden kann. Den Kindern ab Klasse 5 – die nur in Einzelfällen noch den Hort besuchen – können Betreuungsplätze in Betreuungseinrichtungen Dreizehn Plus angeboten werden. Die zweite Hortgruppe soll zum 31.07.2007 geschlossen werden – gleichzeitig ist der Ausbau der Offenen Ganztagsgrundschule an der Gemeinschaftsgrundschule Adolf-Reichwein geplant, sodass den Kindern ein anderer Betreuungsplatz angeboten werden kann.

 

Ob die freiwerdenden Räume im kommenden Schuljahr bereits für die Offene Ganztagsgrundschule genutzt werden müssen, sodass Hort und Offene Ganztagsgrundschule in einem Gebäude untergebracht sind, muss noch geprüft werden. Nach Schließung der zweiten Gruppe in 2007 können alle Räume durch die OGATA (z.B. Adolf-Kolpingschule) genutzt werden.

 

  • AWO Kolpingstraße

Die AWO Kolpingstraße hat zum Kindergartenjahr 2005 / 2006 die Genehmigung zur Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine Kleine altersgemischten Gruppe erhalten. Das derzeitige Raumangebot für die Kleine altersgemischte Gruppe entspricht nicht den Vorgaben, sodass das Landesjugendamt die Betriebserlaubnis unter der Auflage erteilt hat, dass zum Kindergartenjahr 2006 / 2007 die Horträume für die Kleine altersgemischte Gruppe zur Verfügung stehen. Die Hortgruppe läuft demzufolge 2006 aus. Da die Einrichtung der AWO an der Kolpingstraße bislang über ein eingeschränktes Raumangebot (keine Gruppennebenräume) verfügt, wird durch die Schließung der Hortgruppe das Raumangebot den geltenden Standards angepasst.

 

Zum Schuljahr 2006 / 2007 bestehen damit noch 3 Hortgruppen, die zum Ende des Schuljahres abzubauen sind. Hierbei handelt es sich um die Hortgruppen:

 

  • Städt. Hort Kosmos

Die Räume der ehem. 2-gruppigen Horteinrichtung können für die OGATA (z.B. Adolf-Kolping-Grundschule) genutzt werden.

 

  • Ev. Kindertageseinrichtung Die Arche, Schulstraße

Abbau der 2. Hortgruppe – Räume könnten zur Unterbringung eines Betreuungsnestes genutzt werden.

 

  • Ev. Kindertageseinrichtung an der Friedenskirche

Abbau der Hortgruppe – die Einrichtung verfügt über ein sehr begrenztes Raumangebot (keine Nebenräume). Durch die Schließung der Hortgruppe besteht die Möglichkeit, das Raumangebot der Kindergartengruppen / -tagesgruppen den geltenden Standards anzupassen.

 

 

Der Abbau der 5 Hortgruppen zum Ende dieses Schuljahres ist bereits mit Trägervertretern und Einrichtungsleitung abgestimmt und steht in den meisten Fällen im Kontext zu den bereits erfolgten Gruppenumwandlungen zu Beginn des Kindergartenjahres 2005 / 2006 (Ev. Kita Die Arche, AWO Kolpingstraße, SPE-Mühle e.V.) oder entspricht der Zielvorgabe des Trägers (Kath. Kita St. Konrad und städt. Hort Kosmos). Auch die Schließung der letzten 3 Hortgruppen Mitte 2007 entsprechen den Zielvorstellungen der Träger: die Stadt Hilden will ihre Hortgruppe in die Finanzierung der OGATA einbringen, die Ev. Kirchengemeinde ist bestrebt, Einsparungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen vorzunehmen, um künftig die Gesamtausgaben an die verringerten (Steuer-) Einnahmen anzupassen.

 

Die Träger von Kindertageseinrichtungen in Hilden haben sich bereits frühzeitig um eine Umstrukturierung ihrer Kindertageseinrichtungen bemüht, um den Abbau von Hortgruppen durch Angebote für Kinder anderer Altersgruppen zu kompensieren. In einigen Fällen wird der Hortabbau auch zur Konsolidierung der Finanzen genutzt (Ev. Kirchengemeinde, Kath. Kirchengemeinden).

Allerdings ist kein Träger von Kindertageseinrichtungen in Hilden an einer Einbindung in die Offene Ganztagsgrundschule interessiert – hier erfolgt eine ganz eindeutige Festlegung  auf Betreuungsangebote für Kinder bis 6 Jahren.

 

 

 

 

Durch den Abbau von 5 Hortgruppen zum Ende des lfd. Kindergartenjahres ergibt sich die Notwendigkeit, in gleichem Umfang neue OGATA-Gruppen zu schaffen, da für die Kinder der Hortegruppen ein Alternativangebot zu schaffen ist und die Hortkinder vorrangig bei der OGATA zu berücksichtigen sind. Gleiches gilt für den Abbau der Hortgruppen zum Ende des Schuljahres 2006 / 2007.

 

Nachfolgend ist die Entwicklung der Kindergartenbedarfszahlen und der vorhandenen Kindergartenplätze für die Altersgruppe der 3 bis 6jährigen Kinder für den Zeitraum 2005 bis 2015 dargestellt.

 

     

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer

 

 

 

 



 

Personelle Auswirkungen

Ja

 

Im Stellenplan enthalten:

 

Planstelle(n):  

Sichtvermerk Personaldezernent